Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1890)
- Issue
- 7 (13.2.1890)
- Date
- 1890-02-13
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
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Di« grvfet Zahl Wert, welche in nenem Zeit, feinem Principe gemäß,*) mn Mefe Schranken fallen zn mach», chrem . Gesvissen Zwang äuget Han, und sich der großen Mehrheit , «geschloffen, sprickst laut genug gegen feine Behauptung, i Wir können und dürfen nicht ander», al» die Minner mit - Gut und Blut unterstützen, die für Wahrheit, Recht und Frieden einttettn. und da« sind die—Freisinnigen! tf«§ dem österreichische« NeichSr«th. - Wien, 7. Februar. Da» Abgeordnetenhaus war heute in die Berachuug der ' Negierimgsvorlage über die inßereu Rechtsverhiltniffe der iüötschen Religio nk-Genossrnschast eingegangen. Dieser Gesetzentwnrs ist vom Herrenhanse, in welchem er zuerst von ' der Negierupg einzebracht wurde, bereit» seit geraumer Zeit erledigt, und dessen Berhandlnng im Abgeordnetenhanse, welche durch wancheriei lkinflüsse lange verzögert wurde, ist nun; «f Wunsch der Sttgterung in Angriff genommen worden. ' Die äussere» Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgeuossenschaft bilden ein Gebiet, welche» bisher der staatlichen Regelung fast ganz entbehrt. In jenen Territorien Oester» ' reich», sür welche die alten Judengesetze und Vervrdnungeu erlassen wurden, lestehen diese Normen, die zwar nie formell ausser traft gesetzt worden find, die aber, wsoseru sie Beschränkungen der Ausäsfigkeit betreffen, durch da» Staatsgruudgesetz übcr die Freizügigkeit durchlöchert wurden, nicht mehr. Soweit dt fich aber um die äußeren Rechtsverhältnisse der jüdischen Religions-Genossenschaft handelt, stellt fich zwar den antiquirten Verordnungen gleichfalls ein Artikel des Staatsgrnudgesetzes entgegen, welcher jeder gesetzlich an» erkonuten Lirche und Religians-Genaffenschast das Recht der öffentlichtn Reliaionsübung und das Recht, ihre inneren Angelegenheiten selbstständig zu verwalten, znspricht; allein - die Farmen, unter welchen diese autonome verwalt«- unter den veränderten «ncreten Verhältnissen Ausdruck finden soll, bedürfen erst noch eines Ansführungsgesetzrs, welches die Grundlagen für die Organisationen der autonomen Lnltnsaemeinden schafft. Noch dringender tritt diese Nothwendig. keil in jenen Territorien hervor, in welchen früher die Anfiedl«g der Juden gar nicht gestattet war «d wo es daher '« einer gesetzlichenRegeUmg der Angelegenheiten dieser Reltg'ons-Genossenschaft ganz «d gar mangelt. Den äußeren Rechtsverhältnissen der jüdischen Reltgionsgenossenschaft gegenüber hatte somit das arbiträre Ermessen der politischen Oe. goe den weitesten Spielraum, nnd die Judicatnr des Verwaltungs-Gerichtshofes konnte keine Lorrectur bieten, weil es eben « der festen gesetzlichen Grundlage gebricht. Diese stücken der Gesetzgebung «nsznsüllen, ist die Vorlage der Regierung bestimmt. Sie fasst die jüdische Religion als einst etil ich es Bekenntniss auf, ohne in ei« Unterscheid«- zwischen einzelnen Religionsparteien einzugehen, «d nimmt als die Grundlage derLuln»versaff«g dieLultus gemeinde an, welche in Oesterreich die einzelne Erschein« gsferm des religionsgenossenschaftlichen Lebens der Inden ist. Der Entwnrf ignarirt fomll jede hierarchische Glieder«-, und der lkultnsminister Freiherr v. Gautsch erklärte heute in seiner die Vorlage erläuternden Rede, er müffe fich gegen die von manchen Seiten gewünschte Einsührnng der Lonfistorial-Versass«g nach ftanzvfischem Muster ablehnend verhallen. Ausvon der Lnlrnsgemeinde, enthält der Entwurf die sätze über die Organisation der Lollusgemeinde, er regelt die Stellung der Funktionäre und die Amtsgewalt der InUnsorgane; er bestimmt den Umfang sowie die Ausübung der Staalsanfflcht. Entspricht da» Gesetz — von manchen Einzelheiten abgesehen — im Großen und Ganzen •) Der Herr mag sich bei gnten Freunden erkundigen, wie «aa a» »«nt, w«n Einer »für eine» «atlonaMbernlen stimm«'' nnd »fich ' tanfrn lassen» absichtlich verwechselt. seinem Zwecke, so bleibt «r die Besorgniß, daß^ es^dort, wo die Regelung des jüdischen Gemeindewesens am dringendste» geboten ist. nicht oder nicht zur vollen Ausführung gelange» »erde. Diese Besorgniß ist um so gerechtfertigter, als die Vorlage einen der wichtigsten Punkte, den Nachweis der Befähigung zum «abbinat, der Regelung im verordnnngswege überttägt, ja es dem Lultnsminister sogar anheimgiebt, den Nachweis einer Qualification zu erlassen. E« ist klar, daß man hiebei Galizien «d die Bukowina im Luge hat, gerade jene Länder, in welchen die Durchführung der Schulgesetze in so nachsichtiger Weise erfolgt ist. Hätte man in den letzten zw«zig. namentlich aber in den letzten zehn Jahren mit der nothwendigen Entschiedenheit an der Durchführung der Schulgesetze in Galizien gearbeitet, da« hätte sich in den Zuständen der dortigen Judengemeinden auch m«cher Wandel vollzogen. Freilich, die galizische Schul- Verwaltung Hot fich ein große» Maß von Unabhängigkeit zn erringen gewußt, und bei der Durchführung der Schulgesetze gegenüber den Wiukelschnlen in Galizien waren vielfach politische «d wahlpolitische Gesichtspunkte maßgebend. Wir fürchten, fie werden in diesem Lronlande auch bei der Durchführung der jetzt in Berhondlnng stehenden Vorlage entscheidend sein. Es war nicht zu erwarten, daß die Debatte über diese Vorlage einen sachlichen Lharakter tragen werde, vielmehr war es von vornherein klar, daß die antisemitische Fraktion diese Verhandlung zur Fructificinmg ihrer Raceu-Theorie ausbenten werde. In der Lhat war der Unterrichtsminister hente der einzige Redner, der zur Vorlage sprach, wenn er «ch kräftige Worte der Abwehr, wie sie bisher noch nicht von der Minifterb«! vernommen wurden, gegen die Hetzrede des Herrn Türk fand, der «ch einmal eine Blüthenlese aus den Nichtswürdigkeilen der antisemitischen Literatur — mit Einschluss des Märchens vom Blutritual — zum Besten gab. In einer anderthalbstündigen Rede trat Professor Zucker den «ttsemitischen Lehren entlegen, indem er namentlich die Methode beleuchtete, mit welcher diese Partei arbeitet, die stets Andere der Unwahrheit beschuldigt «d die nie ei« andere «affe hatte, al« die Unwahrheit, die Verdrehung, die Entstellung. So weit die »R. Fr. Pr." Unsere Leser werden aus den Tagesblättern über den Berlauf der Berhandlnngen unterrichtet sein. Wir wollen e» nicht unterlassen, die schneidende Abfertigung zu registriren, die dem Radau-Antisemiten Türk von Seiten des Lultusminssters in einer Rede zu theil wurde, die von allen Juden — nicht blo» Gesterreich» — mit aufrichtiger Freude und Genugthuung vernommen wurde. Der bettessende Passus der Miuifterrede lauttt wörtlich: »Ich habe ausdrücklich zu erklären, daß die Regierung bei der Abfassung ebenso wie bet der Einbringung und Vertretung diese« Entwurfes jenen Tendenzen und Schlagworten gänz'tch sernpeht, welch« auch heute ln diesem Hans« «inen Ausdruck gefunden Hab«, Tendenzen und Schlagworten, welche die Regierung aus das entschiedenste zurückweist, nachdem ihren Standpunkt die durch di« Sr«tsgrundges«tze gekennzeichnete »lrichberechtignng aller Staatsbürger bildet. Ich darf beifügen, daß ich mich auf diese»! Standpunkt« nicht blos deshalb befind«, well er der gesetzliche ist, sondern weil ich glaube, dag man auf diesen Sl«dpunkt auch grlavgen muh in Berücksichtigung jener Anforderungen, welche in unserer Zeit Bildung nnd Humanität stel«, und daß dies« Anforderungen derjenige am wenigsten außer Acht lasse» darf, dessen Hände» so kostbar« Güter wie die Lultusverwaltnng und die Pflege de« öffentlichen Unterrichtswesen« anvertrau» sind." (Bravo l Bravo I) Gerichte «ch Correspendensen. Dewtfchlnnd. Magseönrg. Der Londoner »MorningAdvertiser* widmet dem dahin geschiedenen Ober, abbiner Dr. Adler einen warmen Nachruf, den das Blatt mit folgenden Vetrachiungen schließt: