Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 20 (1889)
- Issue
- 20. Jahrgang Nᵒ 40.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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818 Ohren schreien, die Desertion würde einen noch größeren Umsang nehmen. Der Religionsunterricht ist dazu berufen, der jüdischen Jugend auch einen gewissen Ersatz zu bieten für die religiöse Erbauung, die christlichen Kindern beim SonntagsgotteSdienst in der Kirche zu thril wird; den Sabbathgottesvienst muß die jüdische Jugend, die die allgemeinen staatlichen und städtischen Lehranstalten besucht, zumeist entbehren, wenn nicht der Fortschritt in der Schule ungebührlich aufgehalten werden soll. Wer könnte r» nun auffällig finden, wenn der ohne Gotteslehre und ohne Gottesdienst Erzogene ^eichgültig aus einer Gemeinschaft tritt, deren heiligstes Erbtheil ihm ein verschlossenes Buch geblieben ist, die ihm keinen Segen, sondern nur Zurücksetzung gebracht hat? er wird höchstens mit Haß an diese Gemeinschaft denken, der angehütt zu haben ihm dann noch als Schuld angerechnet wird, wenn er selbst jedes Band, das ihn mit ihr verknüpft, zerrissen hat. Der Abfall wüchet in unseren Reihen, zum Thril deswegen, weil unsere Jugend nicht wie andere Kinder im Religionsunterrichte unterwiesen wird, weil so Biele gar nicht wissen, welch' reines Gold der Wahrheit in unserer Thora enthalten ist. Diese mangelnde Kenntniß ist daran Schnld, daß jede Verleumdung, die gegen unser heiliges Schriftthum, gegen unsere Vergangenheit ausgesprochen wird, auch bei Juden Glauben findet, daß die Schriften der Judenfeinde, selbst wenn sie von Absurditäten wimmeln, ihre Giftsaat auch in jüdische Seelen streuen. Weil von allen jüdischen Institutionen die Fleischladen, die das Wort .koscher" auf dem Schilde haben, am meisten in's Auge fallen, glaubrn nicht Wenige, daß unsere Religion ein« .Religion der Küche" sei, und wer aus der großen Masse nimmt sich zudem die Mühe, diese Einrichtungen nach ihren liefern Gründen, so weit sie uns erkennbar sind, zu prüfen? Und weil so wenig Juden was Rechtes über ihre Religion gelernt haben, dürfen unsere Feinde fast überall unwrderlegt da» große Wort führen; am Biertisch wird irgend eine gegen das Judenthum ersonnene Lüge vorgebracht; der Rabbiner oder der Religionslehrer geht selten in die Bierstube und ist sonach nicht in der Lage, diese Lüge zu widerlegen. Der jüdisch« Arzt, oer jüdisch« Richter sitzen am Tisch und können, auch wenn sie die Empfindung haben, daß an der Wahrheit gefrevelt wird, trotzdem den Gegner nicht entwaffnen, denn sie haben nichts gelernt, sie schweigen also, und da kein Unparteiischer vermuthen kann, daß so gebildete Leute von ihrer Religion nichts wissen werden, so giebt das Schweigen dieser Juden der Lüge erst die rechte Kraft. Protestantische Christen erhalten zu ihrer Konfirmation als erstes Geschenk die Bibel. Wenn bei uns Juden ein Knabe Barmizwah wird, so brechen die Tisch« fast zusammen unter der Last von Büchern, die gute Freunde, oft ganz unbekümmett darum, ob der Jung« die Bücher je lesen wird, ihm schenken. Die Bibel oder auch nur ein religiöse» Erbauung»- buch ist fast nie unter diesen Bänden; in den sehr seltenen Fällen, wo vielleicht irgend ein altmodischer Freund diese Gabe spendtt, blriot das heilige Buch, das nicht so prächtig Sekunden ist, unbeachttt liegen. Wenn die heilige Schrift och noch hie und da einen Platz hat in den Familien, so haben wir eS Dorö zu danken und dem Buchbinder. Wie scharf ist der Gegensatz zwischen dem Judenrhum der Gegenwart und der noch nicht lange entschwundenen Vergangenheit: vor Zeiten waren dir Juden gleichsam ein Volk von Theologen, heut ist nicht nur die jüdisch« Wissenschaft ans einen engen Krei» eingeschränkt, sondern selbst dir religiösen Kenntnisse, die dem Menschen nothwendiger sind, att da» tägliche Ärod, sind bei Bielen nicht vorhanden. Die Zetten sind ernst genug; der Staat, der bürgerliche Beruf verlangt mchr als je gefestete Charaktere; auf uns Inden richten jo Manche, und nicht immer mit Wohlwollen ihr scharf«» Aua«; und keine noch so hochentwickelte allgemein wissenschaßlliche ‘ Kenntniß kann den Mangel an religiöser Lehre und religiösem Leben verbergen. Luther hat bekanntlich das derb« Wort ausgesprochen, wenn er säh, wie Christen sich gegen die Juden benehmen, so möchte er, falls er Jude wäre, lieber eine Sau denn ein Christ werden. So könnte man, wenn man an diejenigen denkt, die nur nach der Statistik uud nur als Statisten zu uns zählen, deren ganze Religion darin besteht, sich nicht al« oer Dreizehnte an die Tafel zu setzen, am Freitag keine Reise zu unternehmen u. dgl., sich zu dem Ausspruch hnrreißen lasten, daß es besser ist, ein Hottentotte zu sein, als solch ein Jude. Selbstverständlich darf der Religionsunterricht n.cht darin bestehen, der Jugend tobten Gedächtnißkram arfzubürden, sondern der Unterricht muß anregend und erbaulich sein. Die Jesuiten, dnen ganze ErziehungS-Method« entsprechend ihren sonstigen Principien daraus berechnet war, den Willen zu brechen und die darum mit Schlägen nicht sparsam waren, hatten den Grundsatz: beim Religionsunterricht nie zu schlagen. Um wie viel mehr muß eine Religion wie daS Judenthum, die die Freiheit des Geistes aus ihre Fahnen schreibt, die den Menschen nicht unterjochen, sondern durch Forschung zur Wahrheit führen will, nur in sanften Worten und Formen der Jugend gelehrt werden. Lb der Lehrer auf orthodoxem oder auf dem liberalen Boden steht, er kann seinen Schülern nichts andere» melden, als daß das Judenthum un» lehrt, Gott und die Menschen zu lieben, die Tugend höher zu achten als das Wissen, tteu zu sein gegen da» Vaterland und unsere Mitbürger, und durch alles dies uiisern Ring al» den echten zu erweisen. .Was auch als Wahrheit oder Fabel iu tausend Büchern Dir erscheint, da» Alles ist «in Thurm zu Babel, wenn es die Liebe nicht vereint." Gerichte ««d Gprrrlpondeu^e». Dewtschlnnd Merlin. Di« hiefige jüdische Gemeinde besitzt bekanntlich einen Begräbnißplatz in Wetßensee. Bon de« KretsauSschuß de» Kreise» Niederbarnim wurde sie dieserhalb al» Forense nach eine« Einkouimeu von 8000 Mark zu den KreiSabgoben für da» Jahr 1888/89 veranlagt Dieselbe erhob gegen diese Besteaerung Einspruch, indem sie anführte, daß alle, auch die jüdischen Begräbnißplätze nach 8 4° de» Gruudsteuer-Sesetze« vom 21. Mai 1881 grundsteuerfrei und daher auch gemäß 8 Kr.-Or. von den KreiSabgaben defreit seien. Der KreiSauSschuß wie» den Einspruch zurück uud entgegnet« auf die demnächst erhobene Klage: SS handele sich gar nicht um eine Besteuerung de« Grundbrfitze« al« solchen, sondern um eine Besteuerung der Gemeinde al« Foreosen von ihrem 'Einkommen au« Grundbesitz und Gewerbebetrieb i« Kreile Riederbarnim nach 8 14 Abs. 2. Sr.-O. Dt« Klägerin hav« nämlich von dem Lande 42 Morgen gegen eine Jahrespacht von 120V Mk. verpachtet; da« sei Einkommen au« Gruudbefitz,»elche« fie zu vcrsteuern habe. Ferner betreibe fie auf dem Friedhof« selbst durch einen aagestellleu Gärtner den Blumenhandel; da« sei et» gewerbliche« Unternehmen, besten Ertrag von circa 8000 Mart jährlich gleichfalls zu versteuern sei. Ferner erhebt sie für da« Bepflanzen und die UuterhaUung von Gräbern, sowie für Setze« von Leichensteinen Gebühren «ach einem Tarif; jouach berechne sich ihr steuerpflichtige« Einkommen au« Grundbesitz uud Gewerbebetrieb ans zusammen gegen 10080 Mark. Die klagende Gemeinde bestritt, baß ihr au« dem Begräbnißplätze überhaupt ttn Reineinkommen erwachse, von welchem fie zur Steuer herangezogen werden könne. Sie wnrde jedoch sowohl »on de« Bezirksausschuß zu Potsdam »l« auch eingelegter Revision durch Unheil vom 18. September d. I. vor de» OderverwaltuugSgericht H. Senat mit ihrer Klage abgewtrfen. Der Gerichtshof führt« begründet an«, daß die Klägerin sich nicht darauf Hab« beschränken dürfe«, zu bestreue», daß der Brgräbnisplatz ihr einen Reinertrag abwnft.