Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 20 (1889)
- Issue
- 20. Jahrgang Nᵒ 25.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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all Miuja« zusammenkommcu — nicht nur wünschen, sondern fordern »ich. Natürlich muh sie dafür auch angemessen z» honoriren sich bestreben und ihren geistlich«« Beamtta — Üeichviel ob er ans dem Rabbiner- oder Lehrerseminar sein« Ausbildung erlangt — der Würde gemäß ,u respectiren. Aber, »er soll sich nicht Prediger nennen." Wie ist dies zu verstehen? Er soll nicht sagen: er sei auch der Prediger der und der Gemeind«? Soll da« dann ein Grheimvih sei» und bleiben? Lügt derjenige, der sich al» Lehrer »nd Prediger der Gemeird« X oder D bezeichnet, wenn er diese Aemter, die doch Hauptämter sind, belleidet? Die Bezeichnung »Prediger» ist ebensowenig ein Titel wie Lehrer, Schneider, Tischler, Arzt und dergl. m.. da ja mit dem eventuellen Wechsel de» Berufe« auch diese Prädikate aufhörrn. Uebrigen« darf diejenige Gemeinde, die chren geistlichen Beamte» durch ehrende Prädikate ihre Werthschätzuug bezeugt, gewih in unserer Achtung höher stehen, al« diejenige, die ihn so von oben herab behandelt, wo der Betreffende nur mit Gnadenbezeugunaea zu rechnen hat. 0fir den Lehrer, der auch Prediger ist, und wenn er auch nichts Außerordentliche» auf frag!. Gebiete leistet, «oaS wie oben bemerkt, gar nicht »öthig ist — eS können ja nicht alle Menschen Salomo«, Sachs und Geiger sein — würde fragt. Bezeichnung dem weiteren Publikum nur ein Fingerzeig sein, ihm nicht mit den Herrn von der Wolga und dem Don, oder den schiffbrüchigen Existenzen zu verwechseln, und dawäre nicht wehr als recht und billig. Für de» Elementarlehrer als Staatsbeamte» könnte die« irrelevant sein, da da» Publikum eo ipso weih, daß der Staat keinen Menschen als Lehrer anstült, der nicht sein Staatsexamen bestanden. E» dürfte gar nichtschaden, wenn die rite vorgebildeten Lehrer dahin strebten, al« etwa« BeffereS betrachtet zu werden, wie die Herren von der edlen Zunft, die dcn Ramm so sehr in Mißkredit gebracht haben. ES ist endlich Zeit, daran z« denken, wennnicht noch schlimmer werden soll. Mit der bisherigen falschen Bescheidatheit, die wo ander» nicht anzutreffen ist, — denn auch die Bescheidenheit hat ja ihre Grenzen — ist man wahrlich nicht wett gekommen. Den letzten Satz »es giebt ja eine reiche Auswahl re.» Hab« ich bereit» oben abgethan. Ich habe noch hinzuzufügeu, daß der Lehrer keine Predigt vorlesen uud auch wie schcn erwähnt, keine renommtteud« Kunstpredigten halten soll. Mag er schlicht und einfach, ganz dem größten Theil seines Publikum« angrmeffeu sprechen, da» ist da» Beste, und dazu muh er unter alle» Umständen befähigt sein. Wozu er aber noch befähigt sein muh, da» fft: Auch die besser bezahlten Predigten bei gewiffen Gelegenheiten sich nicht nehmen zu lassen, sonst allerdings ist mein wohlgemeinter Rat auf da» ganze Predigtamt der hochlöbl. Gemeind« zu verzichten. Wer dtt gut bezahlten Predigten hält, mag auch dtt schlecht bezahlten halten. Al» Nothnagel kann und darf der Lehrer sich nicht benützen laffen; honoris cause verzichten wir auch auf da» Predigtamt und die» — mit dem größten Vergnügen. Daß unserem Ideal auch der Lehrer als Prediger nicht entsprechen darf, habe ich wohl in meinen Artikeln zur Genüge erörtert. Der Lehrer in unserem S'nne muh Staat», deamtcr sein, für dir Vertreter der Tultutzämter, einschließlich de» Rabbinat», sind gesonderte Anstalten zu gründen, die allein nur berechtigt wärc«, die für fragliche Aemter uöthige Qualifikation zu ertheilen. Selbstredend mühten sodann auch die Rabbmersemioarien, dt« ebenfalls unserem Ideale nicht entsprechen können und dürfen, veil sie sich nur auf di« Ausbildung eine» geringen LruchtheilS, der den Gemeinden aothweudigea Beamte» beschränken und dafür auch für sie allein alle Ehren und Würde» beanspruche«, eine de» Verhältnisse» entsprechende Umwandlung erfahre». Doch sind hierüber dann erst Beschlüsse möglich, weun die Rothwendig. btt hierfür sich heraus gestellt hat. Vorerst ist unser ganzä Aug«merk auf Beseitigung der Ueberproductioa au Lehr«» uud EultuSbeamte» ttglichrr Art hinznmttbn, M» eine» schönen Zeitraum t» Anspruch nehmen Mßl Schließlich noch etwa» für de» Rhein-Eorresp.*) in Rr. 20 der Wochenschrift. Derselbe verfällt geradezu in« Extrem, wenn rr Lehr« anführt, die sich Eingriffe in di« amtliche« Functionen de» Rabbinei» erlauben. E« ist doch wohl selbstverständlich daß an Orten, wo eia Rabbiner ist, d« Lehrer sich rabbinischer Funktionen zu enthalten hat. Erhatja sein Amt, da» ordentlich zu verwalte» er sich bemühen muß. Ferner find« ich e» taktlos und jeder Bildung hobnsprechend, sowohl vom Rabbiner al» Lehrer, ohne Lrlanbniß de» Eollegen amtlich« Functionen t« dessen Gemeind« vorzuuchmen, wodurch demselben «och obendrein ein materieller Schade» erwächst. Daß einzelne Rabbiner wie Lehrer sich über unsere ReligiouSgesetz« in ihre» Amtshandlungen hinwegaesetzt habe«, ist vorgckommen und wttd wieder Vorkommen. Die» möge» die Herren mit ihre« Gewiffen abmach««, ändern könne» wir'» unter den obwaltenden Verhältnissen nicht. Ellgutter-Plaue« i. B. OeHerreicch-Ungarn« Mir», 14. Ju«i.(Or.-Eor.)Dieheutige Rümmer der B l o ch'- scheu Wochenschrift bringt an ihrer Spitze folgende BrrurtheilungS- und BerbotS-Anzeiae: „Im Raure« Seiner Majestät de» Kaisers! Da» k. k. LaudrS-Grricht Wien als Preßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt de» in der Nummer 22 der periodischen Druckschrift „Oesterreichische Wochenschrift, Erntralorgan für die gesamnttea In« tereffen de» Judcnthum»' vom 6. Juni 1889 auf Seite 428 unter der Rubrik „Literatur" enthaltenen Artikel mtt der Aufschrift »Offener Brief an Prof. Delitzsch" da» Verbrechen nach % 122 lit. a St.-G., sowie da» Vergehen nach tz 303 St.-G. begründe, und e» wttd »ach z 493 St.'P.O. da» Verbot der Weiterverbreituna dieser Druckschrift ausgesprochen; gleichzeitig wird gemäß 8 489 St.-P. O. die von der k. k. Sichet hettsbehörde vorgenommene Beschlagnahme bestätigt und nach § 37 P^G. auf die Vernichtung der saisirten Exemplare erkannt. Gründe: In dem vorbezcichneten Artikel wttd Ehristu» gelästert und werde» zugleich dtt Lehren der katholischen Kirche herabzuwürdigen gesucht; der Inhalt diese» Artibl» erscheint somtt geeignet, den Thatbestand de» Verbrechen nach 8'122 lit. a St.-G. und de» Vergehen» nach 8 303 St.»G. zu begründe». Wien, am 8. Juni 1889. Der I. L Präsident: Schwaiger." Wie», 7. Juni. Der Minister-Präsident Graf T aafse hat gestern beim Empfange der Deputation der Lemberger Judrugemeinde dtt Gclegeuhctt ergriffen» um sich über de» AvtisemitiSmu» auszusprechen. Der Minister-Präsident Hot seine Befriedigung darüber geäußert, daß der Antftmttigm»» in Galizien nicht in solche« Grade ausgetreten ist, wie i» einem andern Kronlande, wo bedauernSwerth« Ausschreitungen vorgekommen sind; allein selbst in dttsem Kroulande, unter welchem wohl Riederüsterreich zu verstehen sein dürfte, Ist nach der Ansicht de» Minister-Präsidenten dir antisemttische Sttümung nicht so sehr auf Judenhaß, al» darauf znrüch»-' führen, daß der Antisemitismus einige« llelaen Fraftloneu, deren nähere Bezeichnung Graf Taaffe unterlttß, al» Deckmantel für ihre mannigfachen Bestrebungen dient. Gras Taaffe gab dcw Meinung Ausdruck, daß die antisemitisch« Strömung bereit» ihre Höhe ernicht habe, und schloß «tt der Versichern».-» daß dtt Gegttruug darauf bedacht sei, dtt allen Eoosessionen staatSgruadgesrtzlich gewährte« gleiche» Rechse zu schützen. ßtu Flngnrn, 12. Jnni (Or.'Lorr.) Der zum könttl. uugar. Ministe, de» Innern destgntttt Gras G»za T elckt " gegenüi t?1 3 hat einer iSr. Deputation über geäußerh dich dtt •) tyttUtt ist nn» auch vaa et« itu, M* t» Otanta