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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1889-01-01 · 20. Jahrgang Nᵒ 24. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
20 (1889)
Issue
20. Jahrgang Nᵒ 24.
Date
1889-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Zum Schluß war nach dem Muster der zehn Gebote eine gedrängte Zuso nmeufassung de» Inhalte» in Form von „elf Geboten" gegeben. Auf Grund diese» Artikel» wurde gegen den Einsender desselben, den Ziegelei- und Kohlenbergwerksbesitz« Wilhelm Klug, sowie gegen den verantwortlichen Redakteur der Z. M.-Z," Georg Lenk, wegen Beschimpfung der christlichen Kirchen und der jüdischen Religionsgesellschaft Anklage erhoben. Da» Landgericht Bautzen verurtheilt« am 8. März d. I. dm Angeklagten Lenk auf Grund der Anklage nach tz 166 zu zwei Monat« Gefärgniß. den Angeklagtm Klug jedoch nur wegen Verübung großen Unfug«» (9 360,11) zu drei Wochen Haft unter Freisprechung von der Anklage au» § 166. Da» Uriheil stelle fe't, daß durch dm Artikel dm Kartellpartrim Verachtung bezeizt wird und zwar zum Theil in Ausdrücken, welche dem allgemeiren Sprachgebrauch« nach schon um der Form willm grngnet seien, die angegriffenen Parteie« herabzuwürdigm. Wegen der Beleidigung der Parteien konnte nun allerdings eine Verurtheilung nicht auSgesprochm werden, wohl aier legründete das Landgericht die Bestrafung mit der aus Anlaß dieser straffreim Beleidigung be« nutztm Travesti ruo g der zehn Gebote. Der Wortlaut der am Schluffe deS Artikel» gegebenen elf Gebote, so heißt e» im Urtheil, läßt keinen Zweifel darüber, daß^die erwähntcn Gebote bloS eine andere Form bildm, in welcher die vorherigen Angriff« lediglich fortgesetzt werden. Ebenso! zweifellos sei eS, daß die elf Gebote eine Nachahmung der zehn Gebote darstelleu und daß die Nachbil-ung nicht nur auf die Ausdrucksweise, sondern auch aus den Gedankeninhalt sich erstreike. Daher müsse dir Nachahmung der zehn Gebote als Mittel, wodurch der angegriffenen Partei Verachtung kundgeglbm wird, aufgefaßt werden. Insofern nun ein solcher Mißbrauch nicht wohl anders, al» durch eine Geringschätzung auch de» Minels zum Angriff voa Seiten de» Angreifers erklärbar erscheine, werde das letztere bei dem Angriffe in gleicher Richtung, wie der brzielte Gegenstand, in Mitleidenschaft gezogen, schon in diesem Falle die Nachahmung der zehn Gebote dieselben herabzuwürdigrn und ihnen Mißachtung darzuthun geeignet erscheine. Hierzu komme noch, daß di« Nachahmung vielfach da» Gepräge der Rohheit trage (z. B. 5. Gebot: Du sollst tödtm mit Knüppeln und Fäuste!,; 10. Gebot: Du sollst begehren der Reich»- feinde Ochsen und Esel,) es müsse daher angenommen werten, daß eine Beschimpfung der zehn Gebote und somit der betreffenden ReligionSgmossenschaften vorlieg«. Bei der Brörttrung der Frage, ob beide Angeklagten da» Bevmßtiein hatten, gegen den z 166 zu verhoben, erwog dis Bericht, daß der Angeilagt« »klug durch regelmäßigen tkirchenbesuch eia« religiöse Besinnung bekundet habe und durch politisch« Voreingenommenheit in seine« guten Silier, die Tragweite und Bedeutung seiner Handlungsweise verständig zu irwäge«, bveintiächtigt sei. Deshalb wurde mangelnder Vorsatz bei diesem Angeklagte» angenommen, waS dessen Freisprechung nach tz 166 zur Folge hatte. Dagegen wurde diesem An» aeklagnn der Borwurf gemacht, durch Absassung und Absendung de» Artikel» groben Unsug begangen zu haben, der nach Ansicht de» Berichte» 8 360,11 n.cht dlo» denjenigen, welcher durch eine körperliche Thätigkei» unmittelbar, sondern vielmehr auch den treffen wolle, der durch Veröffentlichung einer Schrift oder durch ein andere» verbreitende» Mittel da» Publikum behelligt. ve> der Strafzuwetsung gegen den Angeklagten Lenk, gegen den der Thatbestond der ReligioaSbeschunpfung al» erwiesen angenommen wurde, zog da» Bericht al» mildernd in Betracht, d«b der vorliegend« Angriff auf da« religiöse Befühl voa chm nicht beabsichtigt gewesen sein möge. In der Revision der beiden Angeklagten, welche heute vor dem 3. Strafsenate de» Reichsgerichte» zur Be»Handlung kam und von Herrn Rechtsanwalt Freilag Ü. voa hier vertreten wurde, war bestritten worden, daß der Thatbestaud der Religion»brschimpfung bezw. de» großen Unfug» vorliege. Da» Reichsgericht erachtete die voraebrachtm Rügen in der Hauptsache für begründet und hov bezüglich beider Angeklagten da» Urtheil ans. Der Angeklagte Klug wurde zugleich von Strafe und Kosten freigesproch»», da nach den getroffenen Feststellung« grober Unfug nicht Vorliege. 2, der bloß« Abfassung eure« solchen Artürt», der «st durch Weiterverbreituag hi« und da uugüastig einwirkru könne, sei d« Thalbestand de» 9 360,11 nicht ,, erbvckm. «a» den Angellaaten Lenk betrifft, so wurde die Sach«, so weit sie chn betrifft, an da» Landgericht Bautzen zuAickverwiesm, da nicht genügend festgestellt sei. daß der Artikel ein« für den LesrrneiS «ckmnbare Verletzung de» 9 166 enthielt. <£ei9|tf, 2. Juni. (Or-Corr.) Am gestrigen Sabbath- Nachmittag wurde ln der hiesigen Hauptsynagoge d« erste Jugendqott«»dieust, bei Anwesenheit de» Vorstand«» und viel« Gemeindemitglied«, abgehalten. Da» große Mittelschiff war ausschließlich von d« Schuljugend beiderlei Geschlecht» dicht gefüllt und «» war eine Lust zu sehen, m« welch' würdevoll« Andacht dieselbe an dem Gottesdienste theilnahm. Der Herr Rabbiner Dr. Porge» hielt nach da Vorlesung der Thora, zu welcher drei Schüler d« Ob«» klaffen aufgerufen wurden, eine d« AuffaffungSkraft d« Jngend entsprechende, zu Herzen gehend« Ansprache von der wir hoffen wollen, daß sie ihre segensreiche Wirkung nicht verfehlen wird. Das Minchah-Gebet verrichiet« Herr Cantor Jacobsohn mit Orgel und Ehorgrsang, der von d« Schuljugend auSgeführt wurde. — Hierbei «wie» sich auf'» Reue die Brauchbarkeit de» von Ersterem haauSgrgebenea Schuluud Gemeinde-Gesangbuche» Sobir« beth Jaaoob. Daffelbe bietet nicht allein eine reiche Auswahl für die obli- | guten hebräischen Gesänge, sondan auch deutsche Predigtlied«,! welche allading» für diesen Zweck unentbihrlich sind. Herr Jacobsohn plant die H«au»gabe derjenigen Gesäuge» welche speciell sich zur Abhaltung von Jugendgottesdienste« eignen. Jataessenten wollen sich frühzeitig mtt etwaigen Wünschen und Aufträgen an denselben direct wmden. (Wir halten e» für unsere Pflicht, darauf hinzuweisen» daß ivenn jetzt Jugendgottesdienste in vielen Gemeinden eingerichtet und al» suukelnagrlurue Ideen und reitende Thaten hiugestellt ««den, da» Bndienst, diese ganze Angrlegeahett in Fluß gebracht zu haben, den Bemühungen de» genannten Herrn Jacobsohn zuzuschretbeu fft. Schon vor 20 Jahren hat d«selbe al» Lehr« und Cantor in Magdeburg für die Einführung solcher JugeudgotteSdienste sich interesstet und settdem unablässig in Schrift und Wort (auf Lehl«c«nserenzen, Gemeindetagen, Rabbinerversammlungen — durch Thesen und Anträge,) für diese Sach« gearbeitet. Wir selbst haben hinüb« vielfach mit ihm confnirt und eine Frucht dies« Couftrrnzea war seine üb« diesen Gegenstand eingehend sich »«breitende und von praktischen Vorschlägen begleitete Abhandlung: „Die Liturgie al» UaterrichtSgegeastand in ott RAigionSschule", (in dem „Jahresbericht üb« die hiesige ReligionSschule". 1870.) llrbrigen» halten wir die Id« de» Jugendgottesdienste» mit dem Sabbath-Minchah-Grbet« durchaus nicht für erschöpft, derselbe muß mit dem Freitag-Abend, sowie Sabbath- und Festtag-MuffaphgoUeSdirnst abwechseln. Red.) Itoch««. (Anwendung de» Sozialistengesetze» auf antisemttische Agitation«.) Die Wittm« Polizeibehörde hat eine B«sammlung de» bekannten Antisemiten Dr. König vnbotm theü» unter Berufung auf da» Sozialistengesetz, theil» auch, „weil durch die Thatsach« festgestellt sei, daß die Diskussion d« Jndenfeage von meist jugendlichen, dem Arbritrrstaude angehürigen Leuten geführt würde und diese» zu Vennrnhimwgen geführt habe, welche auf den Umsturz de» Frieden», der bi»h« in Einttacht lebend« Koafesston« gerichtet sein." Auf ein« hiergmm eingelegte B«schw«d« hat o« ReginungS- Präsident v. Ros« jme» Bnbot aufgehoben, aber dm Dr. König gebet«, da r» jetzt inopportun fei, dir Versammlung zu verschieb«. Wenn n aber auf d«ea Abhaltung bestehe, dürfe t» derselben kein Sozialdemokrat spreche«. Am Dienstag hat ru» die Versammlung statt gefunden. Dieselbe bekundet« «der nur den vollständigen Rückzug de» Aotise» mttiSmu» im Wahlkreise Bochum. Nachdem Monate htudurch imm« geprahlt «ordm war mtt der Aufftrüuag etue« besonder« antisemitisch« Kandidat« für bra Kret» Bochum bei d« nächst« ^ReichStagSwahl, empfahl jetzt Dr. Küuig angeblich mtt Rücksicht aus die ausgetretene sogialdrtzmlratische

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