Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 20 (1889)
- Issue
- 20. Jahrgang Nᵒ 18.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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tnobu« bcr erschreckend» Bielseftigkeit muß unbedingt ge» broch» werden, wenn die Lage und die Stellung der jüd. Lehrer fick besinn soll. Der Lehrer muß aufhö en der geilt licke Rothbehelf zu sei», dn schließlich doch von Publikum und Rabbiner — von letzterem nimentlick wenn »r rite vor» gebildn — übn dir Achsel angesehen wird. Die V.ibindung dn geistlichen Aemtn mit oem Lehreramt ist dem Lehrer ehn schädlich und nützlich, die Gemeinde spart dabei, während sie dem Lehrn nichts einbringm. Wir sehm'S ja o‘t genug, wir der Lehrer an öffentlichen Schulen fick mindestens ebenso gut steht, wenn nicht noch besser, wie der Cullus beamte, zudem bat litztcrer noch obendrein den Nachtheil, neben d« Richtbcsserstellung sein Leben ohne Ruhe und Rast — ich erinnere hierbei an die mühevolle Arbeit am Sabbat und Feiertagen — hinbriugrn zu müssen. Bor Kurzem ist in einem der jüd. Blätter in einem längeren Artikel die Rede gewesen .vom jüd. Bolksschullehrer auf der Kanzelwobei der Herr Berkasier — wahrscheinlich ein Rabbiner — vergessen hatte, daß der jüd. Religiou«- lehrer Theologe sein muß, und daß zwischen ihm und dem chriftl. Lehrer unter den obwaltenden Verhältnissen — wo mau 4—5 Stunden täglich in den jüd. Präparandenaostalten und Seminarieu in Religion unterrichtet und später an »en Religionslehrer im. Amte harrende, oft nicht zu bewältigende Anforderungen gestellt werden — gar kein Vergleich möglich ist. Allerdings sorgt man trotzalledem dafür, daß die Bäume nicht allzusehr iu den Himmel wachsen und entläßt den jungen Seminurabiturieuteu mit der hohen Berechtigung. Schächter und ReligiouSlehrer der Alphabelhauer in den Gemeinden sein zu dürfen. Man zwingt also den Lehrer, sich selber die Wege zur etwaigen Befferstellung zu ebnen nick wen« sie auch dornenvoll genug find. Auch dieses -EhaoS iu den Anschauungen über den Beruf und die Stellung de« jüd. ReligiouSleSrer«, da« jetzt Jedermann sich »ach seinem Gutdünken znrechtlegt, muß sich klären. (F. f.) Gerichte rr»d Gorrespondeuren. D«mtschl«u»d. Magdeburg, den 14. April. (Or.-Cor.) Bei der Lektüre der Schritten de« Verein» für öffentliche Gesundheitspflege sind mir folgende Notizen zu Gesicht gekommen, deren Mitth «lang vielleicht auch dem Leserkreis Ihr" .Wochen» chrsi Ewillkommen sein dürfte: 1. In Nr. 1 der Zeitschrift für SchulgesundheitSpfl:ge 1889 befindet sich folgende Bemerkung: .Zwang« impfung jüdischer Kinder in Mauckestrr. Bei der in Manchester seit Beginn diesrS JahrrS herrschenden Pockempediwie sind die Zu den vollständig verschont geblieben. Rach „The Lenoet“, einer der angesehensten medrzivischeu Zeilungeu England», beruht die« daraus, daß die jüdischen Kinder gründlich geimpft und die Erwachsenen Juden größten Thell» wird er geimpft sind, in Folge der strikten Maßregel von Seiten der itrael. Behörde, daß keine Familie, bei ter ein ungeimpfte« Kind sich befindet, je irgend Weiche-Unterstützung erhält." 2. Da» Centralblatt für allgemeine Gesundheitspflege (1889 Heft 1) veröffentlicht rincu vom Thierarzt Dr. Schmidt- Mülheim au« Wiesbaden auf der letzsiährigm Eölner Raturforfchrr-Bersammlullg in der Abtheüung für Thier- Heilkunde gehaltenen Bortrag »Heber di« Aufgaben der Thrermediziu auf dem Gebiete der öffentlich» GesundhritSpflege-. B i Schilderung dn: Gefahren, welche mit dem Geruß der Flerschnahrung verbunden sind, stimmt Redner auch aus die Speisegesetze der Juden zu sprechen, und äußert sich über dieselbe» unter Hinweis auf die ganz ähnliche Gesetzgebung bezüglich de« Fletschgenusie« bei den alten Egypteru wöälich wie folgt: »Die diätsichru Satzungen der Juden sind unzweifelhaft eghptrschen Ursprung«. Mose« war am rgyptischen Hofe im Wohlstand erzogen und von den Priester» in aller Weisheit unterrichtet worde», bevor ec e« unternahm, seine bedrängte Ration au« Eqhpten zuführe» und da« gelobt« Land zu erobern. Mose«, al« eia umsichtiger Gesetzgeber. richtete sein ganze» Ziel darauf» die Vermischung der Judm mit fremde« Elementen möglichst zu verhindern, damft sie sich zu einem Volke für sich, zu einem auSerwähltrn Volke entwickelten, da« sich nicht in alle Welt zerstreute und von de i Lastern der benachbarten Völker nicht angesteckt werde. Ein solche« Ziel mußte durch strenge Speisegesetz', welche dem egyptischeu Muster nachgebildet waren, weseml'ch gtlürdert werden und die mos aischrn Speise,esetze, di« nach der allgemeinen Annahme hygienische Zwecke verfolgten, wollen durchaus von diese« Gesichtspunkt au« beurtheilt »erden. Ma n verbot schon eine ganze Anzahl von Fleischspeisen dem auSerwähltrn Volklediglich deshalb weil sie von anderen Völker» bevorzugt wurden; so veibot ec beispielSwnse die Hunde, welche dir Phönicier gern rffen, und Kameele und Hasen, Liebl'uztspeisen der Araber." Wir können un« mit dieser absonderlichen Anschauung de« Redner« über den Zweck der jüdsichen Speisegesetze nicht einverstanden erklär». halte« vielmehr die von chm angezweifelte Ansicht, daß mit ihnen eth sch.religiöse und gesundheillicke Z necke erfüllt werden sollten, für dir richtigere. Ta« lleine Volk der Juden war dazu berufen, inmitten de« götzendienerischen und sittlich verdorbenen Heidenthum» der Träger einer reinen Religion»- und Sittcnlehre zu werden und da« war die eigentliche, trennend« Kluft, welche et von den anderen Völkern unterschied. Lediglich rm Ausfluß, ein nochwendiger Zubehör dieser rriuere» ReliqionSlehre war die Gpristgesetzgebung, deren Grundgedanke übereinsttmmend »ft den zahlreichen religiösen Vorschriften über da« Bade« uud Waschen dahin zielt, daß der menschliche, von Gott erschaffe« Körper von Schmutz und unreinen Stoffen jeder An. auch von den zugleich in Speise uud Trank enthaltenen, frei gehalten werden solle. Da« Unreine uud Berdorbear gilt immer al« da« für Köcher und Seele Ungesunde und Verderbliche. Daß aber da» Fleisch gewiffer Thiere al« ungenießbar und schädlich oder rm Sinne der grundlegenden, religiösen Anschauung al« .unrein" erklärt und verboten wurde, geschah der Hauptsache nach nicht deshalb, um die Israelit» vor jeher Berührung mit Fremden, solche« Flesich unbeanstandet genießenden Völkern zu wahren, sonder« jedenfall« Vorzug», wei« in Folge von praktisch» Erfahrung», »u« denen da« häufige Berdorb»seiu (die Unreinheit) und de Gesundheit«, schädlichkeft de« staglichcn Thierfleische» erkannt Word» war. Man wird dieser unserer Ansicht über den wesentlichen Zweck der biblischen Speiseges-tze um so mehr beipflichten müssen, wenn man ihre »ge Verbindung mit den mehr in'« Einzel« gehenden talmodischen Vorschriften über da« Schlachten und die Fleischschau (über die sogenannte Schechita) erwägt, welche letztere ganz augenscheiullch kein« ander», al« rem gesundheitlich« Zwecke verfolg». Damft soll iudeß ketaeSweg« iu Abrede gestellt werdm, daß die jüdischen Speisegesetz« tha »sächlich, wenn die« auch nicht eigentlicher Zweck ge- «ns», die gesellschaftliche Trmnung und Abschlietzuug der Jud» von andere» Völkern gefördert Hab». ES ist durchaus zutreffmd, wo« hierauf bezüglich MlchaSli« m seine« bekannten Werke .Da« Mosaisch« Recht" bemerkt: »Die mesiteu intimen Freundschaft», werden bei T'sch gestiftet und mit wem ich nie esien und trink» kann, mit dem werde ich, ungeachtet alle» Umgänge« weg» Geschäfte, doch feiten so familiär werden, al« mtt dem, dessen Gast ich bin »ad der der «einige ist. Hab» wir gar eine Art vou Erziehung«» Ab sch» vor de« Ander» Speis», so sit die« ein neue« Hinderniß der näheren Vertraulichkeit." — Dr. Roseuthal, Oberstabsarzt.