Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 20 (1889)
- Issue
- 20. Jahrgang Nᵒ 13.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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nur g« sehen hat. Diese» Volk wird aber um eine» strotzen und erhabenen Zwecke» willen, dessen Erreichung in der Zukunft liegt, unter den Herrscherreichen dieser Welt erhalten bleiben. Mit vorzüglichster Hachachtunq bin ich rc. I. P. T. Jngroham- Knntöurg, 22. März. (Or.-Lorr.) Gestatten Sie mir. geehrter Herr Redakteur, »och einmal auf die in Nr. 11 erwähnte, den Ohl»dorfer Friedhof betreffende Broschüre zurückzukommen. Ja der Einleitung finden fich folgende Sätze: ,Al« man nun auch den seiner Zeit hier privatifirenden Herrn Oberrabbiner Dr. Jsaacsohn mit der Einweihung beehre« wollte, fand man auch diesen Herrn nicht dazu bereit. Derselbe bestimmte auch, daß er selbst bei seinem einstmaligen Ableben nicht in Ohl»dorf beerdigt werden wollte. - An alledem ist nicht ein wahre» Wort. Zunächst bezeichnet der Berfafler jener Broschüre Herrn Dr. I. wider bessere» Wisssen al» „piioatifircnb". E» ist demselben sehr wohl bekannt, daß Herr Dr. I. auf Beranlaffuug eine» Kreise« von Verehrern seiner in öffentlichen Hörsälen allsabbaihlich gehalteueu, von Geist und Gelehrsamkeit sprudelden Borträge sich nicht nur bereit finden ließ, sondern r» selbst wünschte, eine Shnagogengemeinde zu gründen und da» Smt eine« Rabbiner» und Prediger» bei derselben zu übernehmt», und daß er diese» >wt etwa sieden Jahre verwaltete, bi» ei« jäher Tod ihn plötzlich seiner Familie und seinen vielen Freunden eutritz. E» ist ferner unwahr, daß Herr Dr. I. von maßgebender Stelle zur Einweihung de» Ohl»dorfer Friedhof» aufgefordert worden sei und abgelehnt habe. Mögen auch Etnzelue den Wunsch gehegt haben, fich au ihn zu wenden, so unterblieb die Einladung doch au» Gründen, welche fich zur Erörterung für die Oeffeutlichkeit nicht eigne»; ganz abgesehen davon, daß Dr. I. fich zvr Zeit der Einweihung de» Friedhof» nicht in Hamburg, sondern zur Kur in Sche» veninge» des and. Endlich ist e» nicht wahr, daß Dr. I. bestimmt habe, nickt in Ohl»dors begraben zu werden. Seine nächsten Angehörigen dezeugeu, daß er weder mündlich noch schriftlich «int derartige Bestimmung getroffen, nach je einen derartigen Wunsch geäußert habe. vielmehr war e» von Anfang au sein verlangen gewesen, in Ft lehne, seiner Vaterstadt, wo er auch al» Rabbiner fungirt hatte, seine letzte Ruhestätte zu finden, weil sein Vater dort begrabe» liegt und auch sech« Linder, welche der Tod innerhalb vierzehn Togen chtnwrggerafft hatte, daselbst ihr Grab gefunden haben. Der Schwerz hat ihn für'» Leben von dort vertrieben, im Tode wollte er wieder mit ihnen vereinigt sein. Im Uebrigrn hat fich Herr Dr. I. au»drücklich dahin au»gesproche», daß keine stichhaltige» Gründe gegen Ohl»dorf vorznbringen seien. Ber dieser Gelegenheit will ich nicht unlerlaffeo, den Berfaffer der Broschüre auch auf die damal» erschienene, sehr au»führltche Schrift de» bedeutenden Talmudtften, de» Klau»raddwer» Rabbi Rüben Fiuck hinzuweisru. der die Grundlofigkeit aller gegen den Friedhof in Ohlsdorf erhobenen vedenleu nachweift; warum übergeht er diese gänzlich mit Stillschweigen?! (Da» ist dir Methode Aller, die »tue auf schwache» Füßen stehende Sache verthridigen wolle», fie unterdrücken die Gegengründe, well fie fie nicht widerlegen können. Red.) An» Gder-Kchldste». (Or. Lorr.) Am 8. März starb zu Oppeln Fra« Rosalte Bettsack im Alter von 102 Jahren. Nach allgemeiner Annahme war fie die älteste Person der Stadt and de» Kreise» Oppeln. Sie hatte fich stet» in allen Schichten der Bevölkerung großer Beliebtheit und wahrer Achtung z» erfreuen. — In gleich hohem Alter »«schied am 6. Januar diese» Jahre» grau Nanuh Wnchsmann zu Laurahütte. Noch zwei Jahre vor ihrem Tode fastete fie ttotz ärztlichen Einsprüche« am vkrsöhnun,«feste. Ihren Kindern, Enkeln und Urenkeln war fie ein Muster israelitischer Schlichtheit, Demnth. Thätigkeit und Frömmigkeit. — Zwei rohe, halbwüchsige Barschen im Alter von 12 und 15 Jahren machten fich da» Vergnügen, die Fenster der i»raelitischen Frikdhos«halle zu Sohrau durch Steiawürfe zu zertrümmern. Die Sache wurde beim Gerichte anhängig gemacht. Da» Schöffengericht zu Sohrau verurtheilte die beiden Patrone zu 3 Wochen Gefängniß und verfügte, da außer diesem groben Unfug noch and«e» belastende» Material gegen die beiden Angeklagten vorlag, deren Zwangserziehung in einer Correcrion«»ustalt. Dieser Fall lehrt von Neuem, daß jüdische Behörden und Gemeinden gut thun, bei derartigen mehr oder minder groben Exceffen den Strafantrag zu stellen, um auf diese Weise brutalen »der fanatischen Strolchen eine wohlverdiente, derbe Lektion beizubringen. In einer ähnlichen Lage dürfte sich nunmehr ein Fleischer zu Zabrze befinden. Zabrze hat vor Kurzem einen neuen, dem Anscheine nach durchau» ge« wiffenhafrea Schächter ausgenommen Der Sympathien der dortigen Fleischer vermag er fich nicht zu erfreuen, weil er häufigcr, al« den Fleischern erwünscht, kraft seine« Amte» und Gewissen» da» Votum abgeben mußte, da» geschlachtete Vieh sei rituell ungenießbar. Daß die Fleischer e» diesem gefürchteten und gehaßten Schächter gegenüber an unerqnicklichen Demonstrationen und Bedrohungen nicht fehlen laffen, wird nicht sonderlich überraschen. Jüngst ereignete e» fich, daß dieser Schächter drei fette, schwere Rinder an einem Tage zu schlachten hatte. Seine Gewiffeahaftigkeit verpflichtete ihn, jedc» dieser Rinder für trskast zu erklären. Die Wuth und Wildheit de» ohnehin gereizten Fleischer» spottete jeder Beschreibung. Er sperrte den Schächter so lange ein» bi» e» ihm möglich wurde, den College» dr» Schächter» hrrbeizoholeu, ihm die Lunge de» fraglichen Rinde» varzulegen, um fich über de» Befund derselben ebenfoll» zu äußern. Sein Votum stimmte natürlich genau mit dem seine» hinter Schloß und Riegel liegenden College« überein. Jetzt erst wurde der Aermfte au« sein« kritischen Lage befreit. Da» Nachspiel vor Gericht dürfte nicht ausbleibe». D« Staat»anwalt ist berei» mit der Sache befaßt. Der Fleischer wird fich wohl bald von d« Anklage der eigenmächtigen, unbefugte» Freiheitöbrraudnng zu rechtfeigen haben. Hoffentlich wird eine exemplarische Bestrafung de» brutalen Fleischer» al» wohlverdiente Sühne der Schuld nicht au»dlriben. Da» Bolk»schnllastengesetz, welche» seine reichlichen Spende» auch über die jüdischen volk»sch«len Oderschlesten» ergießt, läßt auch hier sege»«reichr Spuren zurück. Wo die Fälle irgendwie dazu angethau find, hält die Regi«uug die Gemeinden dazu an, al» entsprechende Gegenleistung von brr Erhebung dr» Schulgelde» für die Zukunft Abstand zu nehmen. I» einzelnen Fällen find die Gemeinden an» eigener Initiative diesem berechtigten, humanen Wunsche d« Regierung zuvorgekommen; andere Fleischer mög^n hterrurch gewarnt sein. Daß dt« Segnung der Simultaaschnleu, wo es auf »ie Wahrnehmung specifisch israelitisch« Jntereffe» aakomiut. von sehr problematischem Werth« ist, hat fich jüngst «lerer ganz »nvntenabar gezeigt. Ja ein« größeren Stadt Oberschlestra» besteht noch al» eine Ruine au» rin« früheren, freiheitlichen Aera eine Töchterschule simultanen Charakter». An dies« Anstalt sollte die Stelle eine» Lehrer» neu besetzt w«d«a. Lehr« verschieden« Consesfioueu bewarben fich um diese» Posten. Die Wahl der städtische» Schulbehörde fiel ohne lauge» Schwanken auf einen tüchtigen, jungen Lehr« jüdisch« Confrsfion. Selbstverständlich ist der Candidat nach Ausweis sein« amtlichr« Zeugnisse gehörig qualificirt, die zu übernehmend« Stelle auszufüllea. Sachlich« Bedenken liege» nicht vor. Dies« Wahl hat die königliche Regierung ohne Angabe von Gründen di« Bestätigung — versagt.