Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 20 (1889)
- Issue
- 20. Jahrgang Nᵒ 12.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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Die Hnflapt wegen groben Unfugs swurde! begründet zunächst in der durch die Schaustellung de» Bilde« beabsichtigten Verhöhnung der jüdischen Raffe und feruer in dem mehrfach vor dem Schanfenster de« Herrn vom Berge erfolgten volk«auflaufe. Der Angeklagte suchte sich mit dem Hinweis darauf zu vcrtheidigen, daß z. B. der Kladderadatsch, die Wespen rc. in jeder Nummer ähnliche BUder enthielten, und noch uiemal» seien der Herausgeber oder der Redakteur dieferhalb mit d«p> Strafgesetzbuch in Konflikt gerathcn. — Der Gerichtshof führte au», daß gerade in Folge seiner Stellung als Nntisemiteuführer Herr vom Berge sich durch die Schaustellung der Sehrts'schen BUder des groben Unfugs schuldig gemacht habe. Denn die Autisemiten erachteten eine Verhöhnung de« Judeuthum« als ihren Hauptzweck. Der Staatsauwalt hatte nur eine Geldstrafe von 20 Mk. beantragt. WLrutze». Der Priuzregent Luitpold von B-yern hat uvserem Gloubeusgeuoffen, den Hof-Kapellmeister Hermann Levi (Sohn d's Rabbiner« Dr. Leo, in Gießeo) den Titel .Generaldirektor der Musik" verliehen. Herr Levi. der die Oper »nd Konzerte der Musikakademie in München leitet, gilt in musikalischen Kreiseu als einer der hervorragendst«u Dirigenten der Jetztzeit. Es dürste noch in Erinnerung siien, daß früher gerade Richard Wagner es war, der ihn mit zu den bcitnt Jnnrpreten seiner Musitdramen rechnete, und deshalb hat er mehrmals dirse'.ben auf den Bayreulher Festspielen ding'«. Sonderbar! ünn Jude also mußte von Wagner und seinen Anhänger« »egen seiner Tüchiltzk«il so ausgezeichnrt weiden. — Der Rabbiner Dr. Perle» lcitete sein Glückwunschschreiben an Düllingcr (zum SV. Giburtstag desselben) «il dem Zitat aus den Sprüche» der Bäter 6,8 rin: .Die Weisheit »m Bunde mit dem Hohen Greisenalter bildet eine Zierde für ihren Träger uud zugleich eine Z erbe für die ganze Welt", und schloß dasselbe mit dem Zitat: .Da» Zeitalter, in de« Männer Deine» Geiste« wirken, ist nimmermehr verwaist" — Worte,' welche vor achtzehohunderl Jahren an R. Eleasar den Asarja gerichtet wurden. Lwxemlmrg. jMMmbvtf, 13. SJMtj. (Zuchtpolizeigericht. Sitzung vom Dienstag, 12. März.) Die wegen Beschimpfung der Juden gegen das .Luxemburger Wort" angestrengte Strafjoche kam gestern zum 2. Mal vor dem hiesigen Zuchtpolizeigerlcht zur Verhandlung. Nachdem durch Erkenutniß des Odergerichishof's das israelitische Consistorium, welche« als Eiviipartei ausgetreten war, endgültig au« dem Verfahren auSgeschloffill blieb, entwickelte sich nunmchr der Rechtsstreit ausschließlich zwischen der Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Herrn Substituten Eamille Beiter, und der Bertheidigung, vertrerrtrn durch Herrn Rechtsanwalt Philipp Bech. Dir Anklage war erhoben wordeu auf Grund der Artikel 12 und 14 des Preßgesetzes vom 20. Juli 1869, welch« also lauteu: Artikel 12: .Den nämlichen Strafen (einer Buh« von 60,Kr. bi» zu 600 Kranken and eine «esängnitzstrafe von 8 Dagen bi» zu einem Jahre) versalleil diejenigen, welch« einen im Grvßherzogihum «tngesührten Lultus durch direkte un» böswillig«, in Zeitungen oder ln ausgestellte oder verlheilt« Plakate aufgenommene Angriffe verlegen oder lächerlich machen," Artikel 1»: .Diejenigen, welib« mittels der Press« wissentlich salche Thal fachen, sadricine oder in lügenhafter Weise eine« dritten zugeschriebene Aktenstück«, wodurch der öffentliche Fried« oder da» vermögen und di« Ehre der Staat»büra«r können gefährdet nxrbcn, veröffentlicht haben, werden m t einer Vui« vna du Franken bi» zu 600 Franke» und miuisesäagniß von 8 Tage» bi» zu v Pionaten bestraft, es sei denn, daß die Handlung einer höheren Straf« unterliege, und in d efem Fall« bleib« letzter« allein anwendbar." Da» Woitgifechl vcgonn gegen 11 Uhr der Hr. Verlhridigrr Brch. w lcher seme in der Sitzung vom 6. Juni vo . Jthie» bir.li» angeführten Bertheidtgunasgrünbr wieder zum Boniag brachte. Redner erging sich zunächst de« läuteren über di, geschichtliche Entwicklung der sogeuuantr» Juoevsroge vom Llterchu» herauf bis in dir jüngsten Zeiten. Namentlich in den letztm Jahren habe sich die Presse der ganze» Welt mir der brennenden Frage beschäftigt, ob er nicht an der Zeit wäre, dem drohenden Bordringen bet. Judenthum» E'vhalt zu g-birten. E» sei ja leider nicht zu leugnen, daß die Juden, deren Prinzipien über Moral sich denjenigen der anderen civilistrten Menschen nun einmal «ich: anpassen könnten, und beso d-rs über den Begriff von .Mein und Dein" von oer Meinung der Andersgläubigen durchaus adweichea. heute Könige der Finanzen, Könige der Press«, Läniae der Telegraphen u. s. w. seien; unter diesen Umständen sei es ja aewiß zeitgemäß, wenn qroße Geist-r und die gesammte Presse e» sich angelegen sein lassen, nach Mitteln zu suchen, um dem unsäglichen Unheil vorzubeugen, welche« duich die Juden gestiftet werde; ja sogar den jüngste» Pariser Kupferkrach brachte Redner mit der Judenfrage in Bnbinbuaq. Alsdann schilderte der Hr. Beriheidiger in längerer Ausführung dir verschiedenen Jadenpcozeffe. welche in den letzien 8 Jahren in Deutschland und >n Oe sterreich soviel Aufsehen erregt dabra. Ja den meisten Fällen sei Freisprechung erfolgt, da durch die Sachverständigen dargethan worden sei, daß die Ausführungen der iarrlminirirn Schriften wirklich der Wahrheit entspächrn, indem die iw .Talmud" und .Schulchan-Aruch" nikdergrschriebene jüdische Glaubensand Sitrmlehre thatsächliL derartige Prinzipien enthielte. Im vorliegenden Falle habe da« .Luxemburger Wort" der i» Amerika erscheinenden .Luxemburger Gazette" 2 Artikel über die Judenfrage entlehnt, welche lediglich nur al« dvgmatische Abhandlungen über die jüdische Glaubens¬ und Siltenlrhre angesehen werden könnren und keineswegs den Zweck verfolgt hätte», die Luxemburgischen Juden irqendwie zu beleidigen. Diese Bcrüffeutiichuug sei keiaesmegs strafbar, wie es ja auch nie Jemandea eingefallen wäre, die zahlreichen Angreifer und Spöttler der katholischen Religion vor Gericht zu lade«. Au« den angeführten Gründen muß der Angeklagte, welcher ja offenbar in gutem Glauben gehandelt dabe, von der Klage eutlaffru werden. Nachdem die Sitzung während einigen Stunden aufgehoben worden war, euiwickeltr der Herr Bertdeidtger bei Wiederaufnahme der Berhandlungen. u« 3 Uhr Rachwittag«, seine subsidiarischen Anträge, rüdem er an der Hand zahlreicher Dokumente de« Beweis zu erbriugen suchte: 1)daß der Talmud uud der Schulchan-Truch die für alle Juden obligatorische Glaubens- und Sittenlrhre enihalte; 2) daß bas jüdische Dogma wirklich diejenigen Grundsätze aufftelle. welche in dm iocrimiuirtm Schrift« veröffentlicht wordm seien. So sei zu« Beispiel t« »Schulchan-Aruch" z« lese«: »es sei dm Judm nicht gestattet Zengoiß abzulegm zu Guustm/iue« Lhristm; das Bermügm der Christen sei eine herrenlose Sache; es sei dm Judm erlaubt, die Christen zu betrügen un» zu bestehlen; es sei auch erlaubt, den Fis?«» zu beschwindeln, wm» der Etnuehmer ei» Christ sei; die von Lhristm »erlorenm Sachm könne ein Jude behalte» und dergleichen mehr." Der Schlnßantrag der Bertheidigung lautete mithin hanptsächlich auf Freisprechung und subsidiarisch aufEr» umuuug von Sachverständige«, welche die vom Redner in Bezug auf dir odligatsrische Kraft des Talmud und des Schulchan Aruch, sowie auf die darin mthaltmea Grundsätze ausgestellten Behauptungen beglaubigm sollten. Herr Stastsaniualt-Snbstiwt L. Brlter ergriff das Wort gegen 4 Uhr uud vrandmarkte zunächst in scharfen Worim die Gehässigkeit der eiröffentlichteu Schriften; es sei kaum möglich, eine ganze Klaffe von Mitbürgern sowie eirm durch den Staat snerkannten iknltus gröblicher zu deschiwpfm und fei dieses ohne jegliche Beraolaffung geschehm. Was dm criminalistischm Standpunkt betreffe, so könne «an an der Hand der Statistik deweism, daß die Judm oerhältoißmäßig weit minder verurtheisturdm hierlauds erlitte» haben wie dt« Lhristm; tu Bezug auf dm vksuomischea Staudpuakt sei zu demrrkm, daß jüdisch« Judnftrielle hnadertm vo« kalhvltschm Kamillen im Großherzvgihum da» täglich« Brod