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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1888-01-01 · 19. Jahrgang Nᵒ 50. · p. Seite 386

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
19 (1888)
Issue
19. Jahrgang Nᵒ 50.
Date
1888-01-01
Page
Seite 386 (sequence 2)
Language
German
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1. Durch Errichtung von Volksschule» und SindergActen in Galizirn und in der Bukowina. 2. Durch Unterstützung den Lehrern, welche sich verpflichten, eine bestimmte Inzahl von Jahren an den Stiftungsschulen zu wirken. 3. Durch Gewährung von Beiträgen für die Errichtung jüdischer Schulen. 4. Durch Ankauf von Büchern und Schulrequistteu, welche unentgeltlich an arme Schüler verttzeilt »erden sollen. 8. Durch Gewährung der Mittagskost und durch Ankauf von Lleid« ngsstücke« für arme Schüler. 8. Durch Placiruug jüdischer Lehrlinge bei tüchtigen andwerkern und Landwirthe» zur prakrischeu Erlernung de» andwerke» und der Landwirchschast. 7. Durch Sorge für einen entsprechenden Fortbildungsunterricht dieser Lehrlinge m den Volksschulgegenständen und im Zeichnen. 8. Dmch Gewährung von Stipendien »der anderweitigen Unterstützungen für israelitische Sinder, welch« gewerbliche Fach-, Handwerker- oder gewerbliche Fortbildungsschulen besuchen. 5. Durch Gewährung von Unterstützungen oder unverzinslichen Darlehen an israelitisch« Hrndwerker und Ackerbautreibende. 10. Durch Gründung von Handwerker- oder gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen. Ueberdles erscheinen in den Statuten noch folgend« brluerkenSwerthe Bestimmungen: Die Unterrichtssprache für die StiftungSschulen ist in Galizien die polnisch«, in der Bukowina die deutsche; jedoch ist die deutsche Sprachlehre überall obligatorischer UnlerrichtSgegenstond. Den christlichen Schulbesuchern ist auf Losten der Stiftung der christliche Religionsunterricht zu ertheileu. oder falls die Anzahl der christlichen Besucher zu gering wäre, ist dafür Sorge zu tragen, daß diesen Lindern der Religionsunterricht außer der Schule erlheilt werde. Zur Gewährung unverzinslicher Darlehen an Hand- Werker und kleine Landwirthe kann au» den Einkünften der Stiftung jährlich eine Summe von Einhunderttausrnd Gulden ö. W. verwendet werden. DaS StiftungScapital hat stets in Wien zu bleiben. Die Verwaltung der Stiftung obliegt einem Turatorium, welches au» 15—18 Mitgliedern zu brsvhen hat. Diesem Euratorium steht das Recht zu. zur Durchführung der Stiftungszwrcke in Galizien und der Bukowina Executiv- und Localcomitär zu errichten und deren Zusammeusetzui'g und Wirkungskreis festznftellen. Wenn sich nach mindestens fünfjähriger Wirksamkest der Stiftung zeigt, daß auS der Mitte der israelitischen Bevölkerung in Galiz'en und d<rt Bukowina selbst dem Euratortum in der Durchführung seiner statutenmäßigen Pflichten Schwiengkeilen bereit« werden, oder wenn die Stiftungzwecke in Galizien überhaupt nicht mehr erfüllt werden körnen, hat die Umwandlung der Stiftung in eine neue zu erfolgen. Welch« ihre Wirksamkeit nicht bloS in Galizien und der Bukowina, sondern in ganz Oesterreich (d. h. in den im Retchsrath« vertretenen Lün'greichen und Ländern) zu entfallen hat, und deren Statuten der Sttfter oder deffen Rechtsnachfolger eintretendenfalls der Regierung zur Genehmigung vorlegen werde. _ Gerichte und Correspondenxe«. Deutschland. Magdeburg. Diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften de» Beurlaubtenstandks, welche ein geistliche» Amt in einer mit LorporationSrechten bestehenden Religionsgesellschaft bekleiden, können auf ihr Ansuchen zum Sanitätspersonal überführt werden. Derartige Anträge, welchen die betreffenden Ernennungs-Dekrete der kirchlicher Behörden beizuftgen sind, «üfscn dem zuständigen Bezirks-Feldwebel vorqelegt werden. Di« in Red« stehende» Personen werde» nach erfolgter Uebrrführung zum Dienst mtt den Waffen nicht heran gezogen, sonder» i» Falle de» Bedarfs i» Dienst« der Sraukoipfleg« und Seelsorge verwandt. Berlin, 4. December. (Or.-Lorr.) E« ist der Gemeinde zu« Vorwurf gemacht worden, daß fie »ou 14 000 Struerpflichtiqeu nur etwa 18 880 heraugozogeu Hobe, sodaß noch 3880 verblieben, die wohl steuerkräfttg find, aber trotzdem abgabenfrei ausgeheu. Es nimmt sich allerdings seltsam aus, zu tadeln, daß die Steurrleistungsfähigkeit nicht genüaeud ausgebentet werde, «ährend man an de» ander« Schätzuugscommisfioum nur da« Segentheil, die übertriebe« .Hochschätzuug", auszusetzen hat. Illerding« habe« dir Berliner Inden ein Recht, sich über di« .Geringschätzung", mit der fie in diese« Sinne von de« andern Behörden durchaus nicht behandelt werde» und die st« nur selleas der jüd. Gemeinde erfahren, zu beklagen. Nach unv »ach wird aber das versäumte »achgeholt, so daß diese nur zu berechtigte Llage wohl bald verstummen wird. Manche Elemente scheine» mit Ibficht oder zufällig vernachlässigt zu sein, so die Lüustler, Schauspieler. Opernsäuger, Maler o. A. Man wird fich vergeblich ftage», w«rum diese ein bekondere» Privilegium genießen, man findet allerdings im letzten vezeichuiß der besteuerten Gemetudemllglieder eine große Zahl früher nicht dazu gerechneten, aber »och immer wird man viele allgemein bekannte Name» »ermiffeu. die dem Lüustlrr- und Gelrhrteuftande zugehörig find, obwohl der erster« fich einer mindestens so leichte« Existenz erfreut, wie der Saufmann. Ich möchte die Besteuerung auch auf die Wil twen ausgedehnt wissen E» ist wohl nicht leicht erstchtlich warum die Witt»«» prinripiell ausgeschloffe» werden sollen, viele von ihnen genießen eine Rente von Millionen, und wen» man auch mit humanem Siuu Vorgehen und nur über alle» Zweifel erhabeoe steuerfähigr Frauen zu den Abgaben veranlagen soll, so ist bei solch' schonender Behutsamkeit vollrnds jeder Grund geschwunden, weshalb man ihnen besondere Beuefizirn zubilligeu sollte. In Berlin würde wohl die Mitbesteuern»- reicher Wittwen und wohlhabender alleinstehender Frauen eine Mehreinnahme von — nach ganz oberflächlicher Schätzung — mindesten« 50 000 Mark ergeben, eine Summe, die auch für die Berliner Gemeinde resprctadel erscheint. Die rechtliche Seite der Frag« kann ich als Nichtjurist nicht erörtern, aber es können juristtsche Bedenken wohl nicht vorhanden sein, da ja Frauen und sogar Dienstmädchen Einkommensteuer zahlen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem «in jüdisches Ladenmädchen ganz ohne Skrupel in einer klein'reu Stadt zur jüd. Gemeindesteuer verpflichtet worden ist; was hier ein armes Ladenmädchen leisten muß. da« werden auch wohl die Berliner Millionärinnen könne». AerK», 7. Dezember. (Or.-Eorr.) Nicht alle Menschen sind so dankbar, wie ei» kürzlich verstorbenes Mitglied der hiesigen jüdischen Gemeind« (HrHirsch) da«derselben testamentarisch 180,000 Mark vermachte, weil er aaf der niedrigsten Steurrstufe eingeschätzt war. Der Manu galt zeitlebens auch bei seinen lArwandten als ein armer Mann, die, gleichfalls sehr dürftig, gewiß ebenso wie dt« Gemeind« über den unerwarteten Nachlaß von andere» 180,000 Mk. zu ihre» Gunsten übeirascht waren. Solche Irmuth ist »och erträglich und wenn alle in gleich großherziger Weise ihre Dankbarkeit — denn diese es, wie er ausdrücklich sagt, die ihn zu der Spende bestimmt hat, — documeutiren würden, dürfte der Vorschlag am Platze sei», ähnliche arme Geizhälse möglichst niedrig in der Steuerftufe anzusetzeu — die Gemeinde dürfte dabei gnt fahre». — Ein in Potsdam verstorbenes Frl. Loch hat ihr gesammtes vermögen im Betrage von 750.000 Mk. zur Errichtung einer Berjorgungsanstalt für arme, über 40 Jahre alte Mädchen, evangelischer Eoufesston »erwacht. — Wie ganz anders laute» doch die Vermächtnisse uusrrrr Geld- .

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