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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1888-01-01 · 19. Jahrgang Nᵒ 41. · p. Seite 317

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
19 (1888)
Issue
19. Jahrgang Nᵒ 41.
Date
1888-01-01
Page
Seite 317 (sequence 5)
Language
German
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> k -»> A-Vö t > ,V\>*=k — 817 —;°tei «allein gottgefälligen" «»preist und ausschreit. Nun ist in Himburg eine Rabbinvrstelle vaeant gflMrbo. Die <8c< Mint« hat einen Soacnrf ausgrschrieb« «ob di« Rabbiner« - »«hl steht vor der Thür . Wir Waren ans Wahlumtriebe Gefaßt, aber da«, was in einem Parteiblatte zu« Gegenstand« der Wahlumtrieb« gemacht, übersteigt alles Dagewesene. Die Hawburger Gemeinde hat nämlich «inen Friedhof, den der »erstorbene Oberrabbiner Stern .als nicht den Anfordernvgen de« jüdischen Rirualgesetzes entsprechend" bezeichnet hatte. Dir Gemeind«, wie die Ehewra Kadischa haben sich au diese seine Prioatmeinu», nicht gekehrt und haben dort ihre Tobten begraben. Rabbiner Stern aber schmolle und »okkte dort nicht fungiren dort nicht den Todteu die letzte Ehre «weis«, und ihnen nicht zurufeu, .die Erde möge ihnen da leicht sein.» Run ist auch Rabbiner Stern in da« .ewige Heim" gegangen und die Gemeinde, die sich um einen «»der» Rabbiner umsteht, stellt ihm die Beding»»-, auf dem Ohlsdorf« Friedhof sei«« Seelsorgeramte« zu walten. Wer würde vermuthen, bah <4 Jemandem beifallen werde, au« de« todteu Rabbiner Stern Kapital zu schlagen und ihn zum Gegenstand von Wahlum trieben zu machen? Aber wer die« thut. ist ein hyprrorthodoxes jüd Blatt. Die Tobten, mei- «n wir, sollte mau doch ruhen lasten, mindesten« ste nicht in Partechezänke ziehen, Aus de« Friedhofe schweigen di« Gesetz«. .So einer geftolben, ist er der Gesetzesvnbindlich- Seit entbunden", sagt der Talmud. Der Talmud sieht da« «nch al« eine Verspottung der Tobten an, wenn »an «uf tem Gottesacker das Gesetz erörtert. Müffeu dort aber die Gesetz« schweigen, so soll« auch die Leidenschaften in Anbetracht der Friedhöfe ««stummen." A. W. JUsftral«, 14. Sept. Das israelitische Laudesstift, Welche« vor zwei Jahren Ister gegründet wurde und die Aufgab« hat, für geeignete Wohnung, Verköstigung und Beaufsichtigung der isiaelitischtu Zöglinge der hiesigen Lehrer» seminarien Sorge za tragen, wurde, wie wir dem soeben erschienenen Bericht de« Verwaltungsraths entnehmen, i« Jahre 1886/87 von 7 mid 1887/88 von 8 Zöglingen besucht. Das Sttft ist tu einer Miethwohoung untergebracht, »nd die Zöglinge find einem Vorstand« (R«bb. Dr. Trettel) unterstellt, welcher i« Hause wohnt, von demselben und andern Lehrern erhalten sie Religionsunterricht und Unter» wetsnng im Kantorat. Da die allzugroße Inanspruchnahme des Herrn Rabbiners Dr. Trettel ihm nicht gestattete, der ihm nebeaamttich überttagrnen Leitung des Internat«, sei« »olle Aufmerksamkeit zuzuwende». so sah fich der Großh. Overrath veranlaßt, unter ausdrücklicher Auerkenunug der angestrengten und htugebenden Thätigkrtt des Herrn Dr. Trettel, eine eigen« Lehrkrast für das Amt de» Internats» Vorstandes zn gewinne«. Line solche ist nunmehr in der Person des Lehrer» und Predigers Daniel Einstein von F«Rheim (Bayern), seither in Renwied, gefunden, der dt« nene Stelle bereit« aog-treteu. Das Retuvermögeu des Stifts, ans Schenknageu der israelitische» G-meinden des Landes (15,869 Mk.) und aus Sttftnnge» erwachse», beträgt 88,698 Mk. Doch erfordert der Betrieb des Internats an regelmäßig« Ausgaben 8800 Mk., während die Ein» nahm« dis jejt nur 230«) Mk. bettagen, so daß der Fehlbettag dnrch sjnschüffr aus der tsraeltttsch« Leuttalkaste heg», ans Srundstocksmittel» gedeckt »erden mußte. Der verwaltnugsrarh richtet an die Israeliten des Großherzog» thnms Sab» dir angelegentltche Bitte, de» Landesstifts eingedenk zu sei» nnd dasselbe durch rntsprecheGe Beiträge zu unterstütze» Ramenttrch möge, die zahlreichen tsraelittscheu Gemeind« ans dem Land« nicht außer Acht last«, daß es fast ausschließlich Jünglinge ans ihrer Mitte find, welch«, das Stift seine Wohtthattu erweist, und daß gerade ihn« die Heranbildung tüchtiger, wohlbefühigtrr Religionslehrer ganz überwiegend zu Statt« kommt. Jeder der Herr» ^Mgbdiner »n» Lehrer und jeder Shnagogeurath «ttd gerne l. sein, fSpenden mtge^nzuuehm« und zn^ über» " ^iaiferolaatern, 8. Oct. (Or.-Lorr.) Auch in diese« Jahre ist Herr Bezttksrabbtuer Dr. Lands der« von der Svnigl. Regierung zr>« Mitglied der Prüfungs-lllommiffio» für die Anstellunglprüfnng der Schuldirustirpectaut« ernannt worden. Zn diese« Zwecke hatte dei-selbe drei Themata zur schriftlich« Bearbeitung für diejenige« Laudidatm zu geber, die nach vierjähriger Thätigkett im Lehramtt ihre staatliche Anstellung erlang« »>>ll«. Sin * Thema sollte fich auf Religiouslehre, das »weite auf „Lircheugeschichte", und da« letzte auf „Irtrchendienst" bezieh«. Die Themata lantet«: t. eingehende Erklärung des zweiten der zehn Gebote; 2. die Jud« unter dm römisch« Laudpfleger»; 3. Schilderung des Neu» jahrsgottesdieaste« vnd Inhaltsangabe der wichttgst« Gebete an demselben. — Bei der mündlich« Prüfung, die am 15. d. Ms. in Speyer stattfindet, »ad zwar tu Gegenwart einer au b!oo gewählt« Kommission, zu der auch dor Domkapitular gehört, prüft der Rabbiner aus den» se'ben Disciplin«, nrr daß noch Bibelübersetz« und Bram» matik hiuzukomott. Oesterreich. I An» Wüßre«. fOr-Eorr.) Der Rabbiner von Ungar» Hadrtsch, Herr Dr. Adolf Haha verläßt demnächst sein« Post«, um nach Reilbydzow tu Böhmm zu übrrsiedela. Hradisch. eine gesetzlich »och nicht coastituirtt ÄUtusgemeinde wird wohl dm Posten bald wieder besetz«, da der Rabbiner zugleich den Rchgious unterricht au de« dortig« Gymnasium zu ercheilm hat. — $>«« Adolf Reiniger. Lehrer der französischen und «glischen Sprache an der LandeSrealschule zu P r o ßu ttz, ist in gleicher Eigenschaft an die deutsche Ämdesrealschule in Brünn versetzt «ord«. Es ist dies der »weite Fall von der Ecnmnung eines Jud« zum definitiv« Lehrer an einer Mit elschule der Landeshauptstadt, in der grgenwärtigm Zeit um so erfteulicher, als der Vorschlag zur Besetzung dieser Stelle von dem Gemeiaderathe auogcht. Im Uebrigen bietet i>as Land wenig bemeikmswerthe Ereignisse auf de« Gebiete de» jüdischen Leb«» und diese vruiaea sind nicht seift erfreulich. Am meist« hört man von Wahlprotrsten, welch« dem denkend« Beobachter zeigen, wie dringend nöthig das Jntraftttet« des nm« Gesrtzes ist. Die Gemeind« wählen nämlich nach dem Herkomw« aus d« Zeit«, wo der Lultusvorstand zugleich die Rechtt des politisch« Bemeindevurstaudes wahrnahm, in Wahl körpern nach dem Steuercmsu<>. Ist nun ein« Partei bei d« Wahl« unterleg«, so remrriett sie an die Behörde, welche die Wahl als auf »»gesetzlich« Wege zustande gekommen, annulliert »nd die Neuwahl« auf Grund des »och immer zurecht bestehmdm Gesetze« vom Jahr« 1754 aaordnet. Diese» curtose Gesetz» aus der Zeit der Feudalherrschaft und des Unterthänigkettsverhältarsses stanunmd, verlangt, daß die Namen säuuntlicher, stturrzahlmd« Gegeeindemitglieder in eine Urne komm« sollen, aus welcher dann eine Anzahl von Wähle« anszulosm ijt, welche dm Borstand zn nvrmlerm Hab«, wobei dem tzüchstdesreuerten ohne Rücksicht auf dies« Wahlmodus «tue Lirüstimme im Borstand gewahrt bleibt. Die Gemeind« Pohrlitz hatte nun auf den Antrag der Behörde diese Zusammenstellung der Urwäbttrlistt vorgenommen, loste aber damals nur d« Ramm desiea, bei dem der Wahlakt beginn« solle. Die unterleg«« Partei focht die Wahl »ich« an, ab« dir vrhörd« verwarf dm Rekurs offenbar eiusehmd, das» «an ein Bertrauensamt, wie es di« Borfteherschaft ein« rfi Üb« reiche Fond« versügmden Gemeinde ist, nicht jemandem üiurgrb« könne, dm das Loa« z» diesem Amte berufen hat. Jntereffant«, aber auch skandalös« gestattet« sich die Borgänge bei d« Borstandswahl in Bo»Io«ih. In dies« Gemeind« besteht, was sonst in Mähr«, wo bte religiös« Gegensich« nie so schroff hervvrtrat«, seltm d« Fall ist, eine wohlorganisirtt Lrchodozte, die in eine«, übrig«» sehr «hrevhastm, reich«, lütt» Mau» ihre »berste Swtze hat. Da rin reich« Mw in viel« Freunde besitzt, wie König

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