Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 19 (1888)
- Issue
- 19. Jahrgang Nᵒ 20.
- Date
- 1888-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/5369809-5935050-5938331--6661-5372560- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
nfifftn, obwohl nicht Mo« Geistliche, sondern auch Kirchmdienrr in Preußen davon befreit sind, kurz»», daß die Rabbiner überhaupt nur als Privatleute betrachtet werden. Dieser Standpuvkt ist historisch, wie theologisch durchau» unberechtigt. In historischer Hinsicht kann ich nur darouf Hinweisen, daß in den christlichen öffentlichen Urkunden de» Mittelalters der Rabbin ir geradezu clericus, oft auch epiacopas, ja sogar ponifex genannt wird, und daß von Seite de» Staate» die Bestellung der Rabbiner als eine ihn höchlich interessirende Angelegenheit betrachtet wurde, wenn der Rabbiner eine »Benennung", d. h. eine behö.bliche Bestallung erholt« batte, so war er unabsetzbar, da er alt dann »sin lebtaxe Joden Bischof" heißen sollte. Die Kaiser Ruprecht und Sigismund — der letztere durch seinen Kämmerer Koncod von Meinsberg — haben sogar deutsche Reich» Oberrabbiner angestellt. Da» Mittelalter hat sich also um die Frage, ob die Rabbiner Weihen empfangen und Geistliche siid. nicht bekümmert, sondern hat den Rabbinern die höchsten Titel der christlichen Geisllichen bcigelegt. indem e» von der r chtigcn Anschauung ausging. daß die Rabbiner innerhalb dasselbe sind und vertreten, wa» die Gcistlichen innerhalb der christlichen Kirche. Woher stammt übrigen» die Weihe, welche die Geistlichen macht? Sie ist der mosaischen „Lernioda", der Handauflegung. entlehnr. Diese war a'*r in Palästina auch bei der Promotion der Rabbiner in Gebrauch. W.nn sie in der Diaipora aufgehört hat. so dürfen sich gleichwohl die Rabbiner mindisten» mit demselben Rechte al» die Nachfolger der in Palästina geweihten Lehrer betrachte», wie die Geistlichen, welch: die Weihe erst auS dem Judenthum übernommen und allerdings beibehalten Hader. Sicherlich geht aber die rein interne Angelegenheit der Beibehaltung oder de» Wegfalle» der Lswiolr» den Staat nichts an: für ihn ist und bleibt der Rabbiner der jüdische Geistliche, wie am End« für die jüdische Borstlllung der Gastliche ein christlicher Rabbiner ist. Kommt doch im Neuen Testament Rabbi wiederholt al» Anrede an den Stifter des ChristenthumS (Matth. 26, 25. 49; Mark. 9, i; 11, 21; Joh. 1, 49 u. f. w), wie an Johanne» den Täufer (Iah. 3. 2g) vor. Wohin würde es übrigen» führen wenn, für die äußere Brurtheilung jüdischer Verhältnisse und Einrichtungen andere Kriterien maßgebend sein sollten, al» welch« in dir Thatsache beruhln, dag da» Judcnrhum eine anerkannte RrllgionSgesellschaft gleich den übrigen ist. Da» jüdisch« Gotteshaus wird auch richt geweiht, und rbevsowenig der jüdische Fciedho'. Dennoch genießen beide denselben staatlichen Schutz und es unterliegen B rbrechen, welch: an dem einen oder anderen begangen werden, denselben Paragraphen de« Strafgrsitz s, welche für die entsprechendm christlichen Jnsiilution i» Geltung sind. Denn die Synagoge ist eine jüdische Kirche (die j, zmrst wirklich eine Synagore war), we die Kirche eine christliche Synagoge ist. Die Frage der Weihe ist also eine i lerne Angelegenhet, welche das Berhältniß der Gleichheit nach außen hin nicht alterirt. Ucbrigrn» muß bemerkt werd.n. daß im sechzehnten Jahrhundert einige palästinensische Rabbiner den Versuch wachten, die Srmicho, also die Weihe der Rabbiner, wieder einkufhrr». W.nn die daraus gerichteten B.strebuuam ersolgloZ bliebm, so geschah die» wesenllich deshalb, w il bereits i« vinzehnten Jahrhundert R. Meier Halevi, der hier in Wien lebte, riue Einrichtung getroffen hatte, welch« die Seniicha ersetzte, und die heute «och zu Recht besteht. E» ist dir» die Lrtheilung der Lattaret-dorLad (rsnia ckooencki, couoionanäi). ohne welch« kei» Rabbiner al» solcher auerkannt wird. Aadernseit» ist der voa einer Gemeinde brrufeur Rabbiner dem jüdische« Religion«ges-tz und der Herlamme» gemäß dxrjeuige, welchem die Entscheid»«» in nligiüsen Frage» zastehr, we Mose« «tu» bemerk», der i« süofzrhuten Jahrhundert zu Bawberg Rabbiuer war: „Niemand ist gerechtigt, eine Anordnung oder Einrichtung irr der Gemeivde ohne Zustimmug de» Gemeinderabbiner» zu treffen." E» ist also nur scheinbar richtig.' wenn ixhauptet wird, daß di« Rabbiner, weil sie kein« Weihen enipfangea, keiue Geistliche find, wie e» auch nur scheinbar richtig ist, wenn behauptet wird, daß im Judenthum kein Unterschied zwischen Rabinnern und Laien besteht. Nach außenhia ist der Rabinner, obwohl ungeweiht, ein Geistlicher, wie die Synagoge, obwohl ungewecht, ein Hau« de» Herrn, daß heißt eine Kirche, und der Friedhof, obwahl ungewecht, «in in seiner Dignität dem christlichen gleichkommmdec Begräbnißplatz ist. Wa» die letztere Institution betrifft so hat sogar die deulschr Sprich« heutzutage keine unterschiedliche Bezeichnung mrhr für den jüdischen und christlichen Friedhof, obwohl man noch im Mittelalter den elfteren häufig nicht Friedhof, sondern .Keffer" 03?) nannte. Laie aber Ist rin eminent jüdischer Begriff, nur bedeutet da» Wort im Hebräischen nicht dm Ung eweihten, sondern den U awissenden. Zwischen dem Am-haarez und dem Rabbiner ist ein größerer Abstand, wie zw schm dem Laim un ddem Geistlichen — ein Abstand, d.r durch keine Weihe zu Überdrücken ist. Die» mag gegenüber einer weitverbreitet« Anschauung, w.lcke mit eiacm Schein van Wahrheit diese selbst verdunkelt, und welche weder van dem Forum der jüdischen Geschichte, noch vor dem der jüdisch« Theologie bPehen kann, bemerkt sein. Rabbiner Dr. M. Güdemann. England. Lauda«. Der Rücktritt Sir Benjamin Phillip» auS feiner Stillung al» Aldermann wild schmerzlich br»' dauert und diese» Bedauern nur durch da» Bewußtsein in ctwaS gemildeit, daß sein zweiter Sohn, G org« Faudel. Phillips in seine Stelle einrückm w'xt>. Sir Bmjrmin hat schon seit längerer Zeit au» GesundheitSrücksichtm an dm Sitzungen dlr jüdisch« Gemeinde stricht mehr theilnehmm können, derm Interessen er sonst mit regem Eifer zu fördern süchte. Als erster in dcn G.mcinderath gewählter Jude war er unmüdlich in dem Kampfe um die Eistrebung drr Emancipation für die Juden England». Durch seinen Emst und seine Freundlichkeit wußte it nach allen Seiten hin sich und seiner Sache Freunde zu erwerbe». Er war stolz darauf, als Bürger, noch stolzer aber, al» Jude geehrt zu werden. Als er da» hohe Amt eine» Lord Mayor bekleidete, verfehlte er nie den Sabbath-Gotte-dimst in der „Großen Synagoge" und auf dem Weg« dahin flüsterlm die ihm begegnenden Polizeibeamten sich zu: „Da geht der Loro Mayor zur Synagoge". Er hat den hohen Genuß, den Kampf, in welchem er so tapfer gefochlen, vom herrlichstm Siege gekrönt und bei seinem Rücktritte auS dem Gcwühl eine« viel« bewegten L.bins sich von den SegmSwü»sch:n seiner Mitbürger ohne Unterschied de» religiösm B kennt» sie» begleitet, zu sehr». Türkei. Sakouichi. Der Sultan hat wiederholt gezeigt, wie sehr ihm die Wohlfahrt und die Sicherheit seiner jüdischen Unterthanen am Herzen liegm. Die jüngste Peßachsrier zu Saloniki wurde von einigen fanatischen Griechen durch die Auffrischung und Verbreitung de» Märchen» vom <Gebrauch de» Christenblutes zu religiösen Zwecken gestört und die Furcht vor einem Ausstand« hatte bei unsem Glaubensgenossen große Besorgniß hervorgerufen. Kaum hatte der Sultan Nachricht von der gefahrdrohenden Lage der Salonicher Juden erhalt«, al» er den Gouvernmr sofort telegraphischen Befehl ertheilte. Jnfanterir und Cavallerie- Patrouillen mit anfgepfianztem Bayonett und gezogenem «äbel Tag und Nacht das Judenviertel bewach« zu lassen und Jedm ohne Gnadm niederzuhauen, der ti wagen würde, einen Judm zu belästigen. Diese imvonireni»« Maßregel jagte dm Griten solche» Respect ein daß sie stillschweigend von eine« Angriff ans die Inden Abstand «ahumi