Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 19 (1888)
- Issue
- 19. Jahrgang Nᵒ 8.
- Date
- 1888-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Gememdemtwickllmg schien« ' gehemmt. de wettergehendm UuternehiMAgcn »re Tempelbrutm rc. wurde» gehindert. Ei» solcher Zustand konnte für da« Judeuthn« tu Oesterreich die schlümoste» Folge» Hobe» und mit tiefem, ivvige» Lxiuk: gegen unsere Regierung, besonder« aber gegen -bpi schneidigen und hochbegabten UnterrtchtSmiutster, Herrn b«n Gautsch, begrüß« wir da« am 8. Februar d. I. de» Herrenhaus« vorgelegte Gesetz zor^ Regelung der jüdischen Memeindeirerhältnifle in Oesterreich. Dasselbe wurde nach der erster Lesung einer Kommission von nenn Mitgliedern zngewiesn!, unter denen sich selbstverständlich unser hochverdiente md für da« Judenthum begeisterte Glaubensgenosse, Varou Königswarter, befindet Man Lunte sagen gnvw »W» w»7»2 dieser eine Name bürgt schon dalür, daß nicht« puheilvolle» an« diesem Gesetze erwachsen wird. Der Gesetzentwurf spricht zuerst da« grundlegend« Prinzip an«, daß fich dir österreichisch« Juden nach Kultusgemeind« zu gliedern haben- Der Wirkungttrri« der Saltutgemeinde besteht in der Wahrung der religiösen Jntereffen ihrer Mitglieder. fil! ist vor Allem aber da« staatliche Organ, welche« siir den Religionsunterricht der Jugend zu sorgen ha». Jeder österreichische Jude muß der liultu»gemeinde augehören, in »elcher er seinen Wohnfitz hat. Ein An«tritt an« der Gemeinde ohne In«tri1t an« der Religtousgrnoffenschast — jene traurige Möglichkeit, die in Preußen fich so unhellvoll bewährt — ist unmöglich. Jede Lultusgemeinde hat einen Rabbiner anznstellen, der zum mindesten zurückgelegtr Gymnafialstndim nachzuweisen hat. Die Anstellung eine« Radbinersnmh auf längere Zell geschehen und ist gegen ungerechtfertigte Entlassung staatliche Fürsorge versprochen. Da« Gemeindejtatut muß der Behörde zur Bestätigung vorgelegt Verden-;$« Gesetze find jene Punkte angegeben, welche da« Statut obligatorisch zu enthalten hat. Außer der Einrichtung der venwlltuug. de« Steuermaxi mmn» und Minimum«, der Bestimuumg über den örtlichen Umfang der KnltnSgemeinde, gehören auch die Rechte und Pflichten der Gemeindebramten in dem »bligatorische« Inhalt de« Statut«. Für da« von oer Staatsbehörde genehmigte Jahre«bndget und für die noth- »endig« Gemeindebeiträge gewährt da« Gesetz die staatliche Exekution. Au« dieser kurz« Skizze ist der Geist der Gerechtigkeit und de« Wohlwollen«, von dem da« ganze Gesetz durchweht ist, leicht zu erk«u«. In einemzweiten Artikel wollen mir einige Bvzelhellen und dring«de ErgänzungSvorschläge besprechen. _ Caro-Pils«. H«richte mrd EOrrrsporrderrzerr. Dewtschlawd. Magdeburg. Wir theilen da« ziemlich zutreffende Uriheil eine» amerikanisch« Blatte« über die Annsemiten in Deutschland mit. E» lautet: Die Antisemit« in Deutschland sind h«te mehr als früher unter 3 Klaff« zu rubrieiren. Die erste Klaffe büden die Proselytenmacher. besonder» die au» protestantisch« Kreis«, an der« Spitze der Prediger Stöcker steht. Die Juden müssen auf Ölllr Christ« werden. Da alle Mittel, diese» Ziel zu n, aber fehlgeschlag« sind, wird da» Predig« von Haß, Aulschiießung und Verfolgung nur in zu ernster Absicht betrieben. .Mache da» Jud«thum verhaßt und Du »trst Ueberläufer in Menge erhalt« I" ist die Politik dieser Proselytenmacher. Hiernach kommen die eig«tlich politischen Antisemit«, an der« Spitze h«te der hessisch« Dr. Bo eck« l steht. Individuen, welche sich nach einem Sitze im Reichstag sehn«, »der die e« sonst nach llgmd einer Anstellung gelüstet, welche zu erlang« ihn« aber jede« Verdienst abgeht, ergreifen dllken widrig« Ausweg, um in gewissen Gegenden Stimmen zu erlang«. Sie »«tat natürlich, wie gewissenlose Politiker Überall thun, jede» Mittel an, um diese» Ziel »« erreich«. Die drllte Klaffe der Antisemit« ist diejenige, welch durch Kleinhändler, Schreiber und dergleichen «ekdischt Individuen. blot au» GeschäftSneid aufgchctzt wird, dm jüdffchm Händlern, Schreibe« «. die Spitze zu bietm, mll welch« jwr unter gewöhnlich« vrrhältniff« nicht konkur» rir« köunm. Diese Klaffe fft meistmthnl» au« einer sehr niedrig« und umhrlichm Mmschmsorte zusammengesetzt. Daß aber dmnoch die Führer einer jedm dieser Partei« Erfolge anfweism können, so gering sie auch sein mögen, tatast. daß die Eultur und do» Rechtsgefühl noch auf sehr niedrigem Standpunkte steh« in gewiss« Kreisen Deutschland». — MegdelUUß. Vom Rhein schreibt un« ein gesch. Lollegr: .Zu der in Ihrer letzten Nummer abgedruckt« Petitton an da« Abgeordnetehau» glaube ich eine Kleine brrichtigmd« Bemerkung mach« zu wüff«. Al« nämlich s. Zdir Summe zur Entschädigung für tat Ausfall der Stolgebührm durch die Civllstand Gesetzgebung bewilligt wurde, hieß e« allerdings. daß auch tat Rcbbinem die Bmrfizien dieser Bewilligung zu Gute kommen sollten. Jedoch ist dieser schöne Traum bald zerstört worden, denn e« folgte kurze Zeit darauf eine Interpretation dllsc» Gesetze«, wonach .Rabbiner" von dieser Wohlthat auSznschlllßm sei« — und e« ist mir ein bestimmter Fall erinnerlich, in welchem ein Rabbiner auf eine diesbezüglich« Eingabe an d« Minister de« Lultu« rc. höflich aber entschieden befchieden wurde. Denn die hiesige Stadtverwaltung war ttne der erst«, welche,' dem Gerechtigkeitsgefühle folg«d. die jüd. Beamten von dm Gemeinde« abgaben befreite; al« dann in einer der jüd. Ztttungm — ich glaube e« war die Ihre—davon etwa« verlautete, rührt« fich auch die Beamt« anderer Städte und e» kam« ca. 300 Aufrag« au den hiesig« Magistrat, ob die Sache ihre Richtigkeit habe. Die bejahende Antwort hat an viel« Orten «ohlthätig gewirkt, aber während viele derselbm noch jetzt im voll« Befitze dieser Wohlthat find, ist dieselbe hier io Folg« höherer Anordnung rückgängig gemacht worden — und da« kam so: Ein Rabbiner in meine» Regierungsbezirk der die Befrttnng von dm Gemttude-Lbgabm bei seiner städt. Behörde nicht erlang« konnte, wandte sich beschwerdeführend an die Regiemng. Da« war -- nebenbei bemerkt — etwa» incorrrkt, dem» dir Stadtgemeind« durften wohl von d« Tommunolsteue« absehen, hatten aber hierzu keine gesetzliche Berpflichtung und konnten daher auch nicht vou der Regierung zwangsweise zu einer solch« Vergünstigung veranlaßt worb«. Die Folgen blieb« auch nicht au»: Während bi» dahin die Regierung e» ruhig geschehen ließ, daß die Stadtoertretnng auf die Abgaben der jüd. Beamt« verzichtete, verfügte ste nun, daß dieser Erlaß ungesetzlich stt, und Me Beamt« mußten — da es Mitte de» Etatsjahre» war — für die Zeit vom 1. April jogar nachbezahl«. Freilich kann man die Frage anfwrrfm, ob da» Verzicht« auf ein Recht mit dem Wort« „ungesetzlich" qnattficirt werdm kann; man wird deshalb jüdifcherkeit» versuch«, den alt« Zustand wieder herbttzuführen — doch ist der Erfolg zweifelhaft. Freilich wäre rit bester — nnt dem Etnwande, daß man pro domo eintrete, zu begegnen — wenn der D. I. G. B. die Sache in die Hand nähme und eine gesetzliche Regelung herdeiführte; da» scheint aber der gegenwärtigen Leitung de» Gemeindcbund:« nicht zu belieben, darum müffen wir selbst für un« eiatreteo. L. Merkt», 19. Februar. Zu Ehr« ihre« Docentcn, Hercn Dr. David Cassel, der am Sonuabmd, 1l. d. M., sei« 70. Lebensjahr vollendet hatte, hielt« am Mittwoch, 15. Febr., Abmd« di« Hörer der .Lehranstaltfür die Wiste nfchast de« Judenthum«" im Saale de« Brüderverein» einen solenn« Festtommer» ab, zu wttchem sich außer einer Rtth« vou Stttdiermdm andrer Fakultät« die namhaftesten hiesig« Vertreter und Förwirer de» Judenthum« und persönliche Frmnd« de» Äbilarii eiugefundi» hatten.