Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 19 (1888)
- Issue
- 19. Jahrgang Nᵒ 7.
- Date
- 1888-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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in anderen putschen Staaten,*. B. im Reich«lande. Württembera, Bader, dann in Oesterreich, Frankreich, Belgien ein völlig andere» ist. und in wir weil diese» Berbältuiß in Preußen mit dem Princip der durch die Verfassung verbürgten Gleichstellung und dem Factum vereinbar sei, daß die Inden »l» Steuerzahler zu dem staatlichen CultuSetat beitragen, wollen wir hier nicht erörtern. Wenn aber unter diesen Umstanden keine Au-sicht ist, für tte jüdischen Eultusbeamten in gleicher Weise eine Lufbeffemug zu erlangen, deren st« in der großen Mehrzahl bei dem äußerst kärgliche, Gehalt, weliher »st Ausnahme der größeren die jüdisch« Gemeinden >ür sie aufzubringen vermSzeu, ganz besonder» Schürst«; sl kann ihn« doch auf eine ander« Weis« eine Erleichterung gewährt werden. Die Städteordnung Z 4 bestimmt: .Di,' Geistlichen. Kirchendiener und Llementarlehrer bleiben von ren direkten persönlich« Gemeindeabgaben hinsichtlich ihre» Diensteinkommen« insoweit bef«it, als ihnen diese Befrei»! »g zur Zeit der Berkündigunq der Gemeindeordnung von. 11. Mürz 1850 zustand." Zu jener Zest aber baben die t-iaelitifchen EultuSbeamten keine Befreiung von den Gemerndeabgabeu genoss«. In Folge best« Hab« die Tommunalbeliörden v eler Städte diese Befteiung verweigert, obgleich sie au« BilllgkeittgrLnd« sie gern bewilligt hast«, und in einig« Städten wurde auf Bercmlaffang der höher« Behörd« die berest» fest längerer Zer» newährte Befreiung wieder aufgehobm. Wir richtm deshalb an da« hohe Hau» der Sbgeordwt« da« Gesuch: beschlies m zu «ollrn, daß auch die jüdisch« EultuSbeamten und Bcmmtarlehrer, welche von, seiten« der Regierung gesetzlich anerkannt« Eynagogengrmeiud« regelmä zig angestellt und nach § 52 bei Gesetze» vom 23. Jmi 1874 von der Regierung bestätigt sind, von dm direkten persönlichen Gemeindenbgabrn hinsichtlich chrr« Dimsteinkommer.« befreit werden. Durch dir Erfüllung unsere« Gesuche« würde da» hohe Hau« d« Anstoß qi'-*n. eine der Ausnahmestellungen, in welch« der? heil der Bevölkerung, der die jüdisch« Religion bcknnt, sich roch immer befindet, zu beseitigen; d« jüdischen LultuSbeamt« und Elementarlehrern bei ihrem m t wmigm Auknahmen kärglichen Diensteinkommm eine nicht unwesentliche Erleichterung, dm Eommunen aber ein« verhältniß- «Sßig nur sel r gering« Ausfall zu schaff«." (Untmschrift.) IterN«, 13. Februar. (Or.-Korr.) E» ist schau oft — aber leider vergeben» — darüber Klage geführt worden, daß die Beröfimtlichuug der Tagesordnung zu deu Repräseutautmfitzuugen nicht in gmügmder Weise erfolgt. Dieselbe wird an d« beid« großen Synagog« au einer Stelle, wo fle von Niemand«, geseh« wird, publizirt. Wenn die Tage«, ordnung in de» Zeitung« oder zum mindest« au d« Thür« aller hiefig« Synagog« und zwar schon zum vorhergehmd« Sabbath veröffentlicht würde, daun könnt« solche Beschlüffe, wie der in gestriger Sitzung gefaßt«, nicht vorkomm«; die Aemeindemitglieder hält« daun Grlrgmheit, wenn auch stehend sich zu überz«gm, wie die von ihn« Gewählt« Repräsentant« stimm«, und mst well,« Hast eisige derselb« die «ichtigst« Augelegruheiteu erledigt seh« möchten. Die BeschneidungSftage beschäftigte die gestrige Repräsmlantmoersammliwg. In Borste udSkreism wollte mau vor Jahresfrist be> .merkt Hab«. eS nehme überhand, daß Mehrere der Mitglieder . hiesig« Gemein!»«, ihre Kinder nicht mehr beschneid« ließen» . «sd zwar wie »au aummmt deshalb, weil sie ihre Linder '?«ichl so ohne kSeite» eS eine» „uichtgeübteu" Mmme «wer- 'ytamta wollen. Der Vorstand kam nun auf die Id«. ' «btfche Aerzte »st üoo ayzustell« und stellte de» «abbinat 8«G», ob eS der» nicht «ginge, daß der Arzt die li« vornehme und ein Knltn»b«»lerch« Segen spräche. Nabbinat ehnte diese» Anstnn» ab. indem e» erklärte. «Üffe v«n derselben Person gescheh«. Allein der gewaltige Gemeinde-Borstaud, berchigte sich nicht hei diese» ein« erstmalig« SiabbiuatSgnlrch *n, er dachte »ielmehr, da die Zeit« sich itude« und wir nit chn«, mm so hum ja anch di« Ansicht eine« RabbinotS sich mit der Zeit ändern, und so lantete, d«n anch in der!khat da« zweit« Gntncht« ander« al« da« erste. Sir kennen nicht den gmauru Wortlant deSselb«, «iff« aber, baß da» graße Walt ausgesprochen ist, wenn der von der Gemeind« aagrstelltr Arzt au« irgeudwelchm Sründ« den SegmgSspruch nicht sprech« will oder kann, daun soll eiu LnltuSbeamter denselben für ihn spreche«; eine größer« Farce kau» mau sich wohl nicht denk«. Und unter all« Repräsentant« fand fich »hatsächlich »ur einer der da« Wort dägeg« erhob. Sollte mau sein« Ohr« trau«, daß eiu MitgÄd de» Vorstandes sag« kouute. mau solle die „jüdischen Aerzte" uieht zu Hruchleru stempeln, indem mau von ihn« verlange, »atz sie de« Segeusspruch sag« soll«. Und dieser Herr SanitLtSrath hatte, bmor er zu« Mitglied de« BorstaudeS gewlhlt wurde, zugrsagt, er «olle die Mitglieder der konservativ« Partei schützen. Ist «S etwas andereals Hmchelci, uxnu ein sogeuaumrr aufgeklärter Arzt" eine Operation an einem zarten Linde vollzieht, die er selbst vielleicht für .barbarisch" und keineswegs für ei» heilige« GotteSgebot hält. Mau muß mm ftag«, war diese« vergeh« seiten« de» Vorstände« uothweudig? So «eit wir unterrichtet find, antwortet mau allseits „Nein;" ja selbst die meisten Aerzte sag«: zehnmal lieber eiu Kind einem bewährt« Mo Hel, al« eine« jung« Arzt, der nach dieser Richtung hi», tu einer Stadt wie Berlin ohne Praxi« ist, „uvertraueu. , Wollt« die Gemeindebehörden aber etwa« Gut'S schaff«, daun hätten sie Mohelim auSbildei, und solche »oa ratet StttL Autorität prüf« lassen solle«. Wenn Jmurd nach einem .Beschneidet" (Mohrt kann!»an ja jetzt hier nicht mehr sagen) bei der Gemeinde anfräzt, wird rhm dam« ohne Weitere« rin Kultusbeamter nutzes hickc? und »*nn d:r Batet de« Kinde» kein« wünsch», r^p. sich ihn verbietet st wa» geschieht dann? Wir mein« nämlich diej«ig« Mitglied« der Gemeinde, um tz«e e» sich hauptsächlich handelt, werden fich, wie wir ihre Gepflogenheit« kenn«, dies« K»ltuSbramt« sich stet» verbiet«, und ua» hat dann diese Einrichtung bemerkt? Nicht». Wenn auch seit«« eiuzelucr BorstandS-Mtglieder bereit« di« Erklilrung abgegeben worden ist. bei Auswahl und Anstellung von jüd. Letzt« diese nicht darauf zu »«Pflicht« die bei der Beschueidung vorgeschriebmeu SegrnSsprüche zu spre-f-rn, so woll« wir doch dm Wunsch und die Hoffnung anSsp Zechen, daß ku Rücksicht auf die große Anzahl derjenigen Semeiudemttglied«, die i» dieser Frage al« cous«vatio zu bezeichn ru find, doch not solche Aerzte angestellt werd«, von denen «an fich« ist, daß fir die Beschnetduug al« rituell« Act voruehmeir. Ju Erwägung, daß e« fich wohl nur um junge Aerzte handeln dürfte, die «och keine allzugroße Praxi« haben und in Erwägung. daß die jüd. Gemeinde gut houorirt, dürste e« sicht fchw« werd«, bei der Auswahl nur solche zu wähl«, die obige BorauSsetzuug rechtfertige». damit die Lkiorr»o blilnt» nicht zur bloß« ärztlich« Operation herabstakt. soad«u ihr« »sthevoll« «ligiöseu Eharakter behalte. Bon Der Mofeelim-Ohewarh m»arten wir ab«, daß sie Alle» thuu wird, daß diese >'» wichtig« tfimli so auSgeführt werde, wie e» die rituell« Brrfchcisrea aM.-tra. 6. 8p. Aertkn, 12. Februar. (Oc.-Eor.) Wohl w«tg Vereine nur dürste e» geb«, - die, trotz manch« Hindernisse, dem sich geste«ktm Ziele so schaffeatfreadig «tgegmetten. wie d« Verein ,8kn» Aritft", von dem ich Ihn« vor einig« Monaten meldete, daß et ben Grundstein zu eia« uraen Synagoge legte. Bekanntlich unterhält die große Gemeinde 3 Ly lag»z«, weiche aber bei Weite» sicht auäreichei und wes» a» tz. o« hohen Feiertag« d« Sasl d« Philharmmie zu« Bnjaal eiugmichtrt »ixd. so muß doch eise üb.rau» große Zohi vvHck^ -st