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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1888-01-01 · 19. Jahrgang Nᵒ 6. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
19 (1888)
Issue
19. Jahrgang Nᵒ 6.
Date
1888-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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& Herr I Mt ein vennög« von ungefähr 80,000 Mark, und ft.- Mh ältester, erwachsen«rr Sohn ist bereit» in Deutschland L gebaren. Ferner haben der sehr angesehene Tommerzienrach » Lnbold und eine namhafte Leipziger Firma dem Herrn I. V glänzend« Zeugnisse «»»gestellt, und au» den stadträthlicheu E' Akten wurde die Richtigkeit dieser Angaben bestätigt. Aber w trotzdem di« freistnuigem Redner darauf htuwiesen, daß Dentfch- 8land zuerst mit de» Ausweisung« russischer Unterthoue« % , ragefangen habe, daß man sich ferner nicht auf den Rafsenk.' standpuukt stelle» dürfe, e» war Me» vergeblich, Jankelowitz ivurde nicht in de» Bürgerverband ausgenommen, uud so muß u ixr Sohn nach Rußland und dort der Militärpflicht genügen. - Zhey, 30. Januar. (Or^Corr.) In der angeregten ' ' viäeussion über Religiouslchrer uud Elementarschule nehme ch nochmals da» Wort, »jetzt zur Polemik, sondern zur Auf» kläruvg. Ich will weder di« Lehrer noch die Schuleu beseitigt wissen; ich such« sie zu heben. Die Aufregung, mit velcher mau gelesen zu haben scheint, hat vielleicht daS Be» stäudniß gehindert. In eine Widerlegung der Einzelheiten gehe ich nicht rin; redactionelle Anmerkungen und Zeichen I>aben bereits manche» augedeutet. Daß an unseren Unterrichts» und Schulzuständen nicht» zu bessern sei, wird wohl * «mgesicht» de» sich mehrenden JndifferrntiSmu» und Abfalls niemand behaupten, jeder vielmehr zugrstehen, daß Unkennr» ' „iß de» Judenchum» und Christenthum» vielfach mit Schuld , trägt. Ja Ernst wird wohl auch Niemand denken, daß ich «uf.die früheren Lamdanim um ihre» asten Cheder willen L Inngewiesm habe; ibnen fehlt die Methodik, unseren Lehrern | fa» Wissen. Beide haben sich zu ergänzen, denn die Methodik l kann da» Wissen und da» Ähren die Methodik nicht ent» h lehren. Ich gehr weiter und empfehle auch für unsere Zeit »och da» Schiur-Lernen statt der mangelnden oder ungri- «lügende» Predigte». Der au» dem hebräische» Schriftthum r orgelesene und erklärte Vorttag wirkt in solchen Fällen oft unmittelbarer und packender, al» manche Predigt. Nur gef hören dazu geeignete, mit Wissen und Tast ausgerüstete . Persönlichkeit«, welche n«ht Unverstandene» und Unverständi/, liche» für sich oder halblaut mit summender Stimme lesen, ft; sondern Passende» auswählen und in passender Weise »ortcagen. Christliche Etementarlehrer haben freilich auch Rest» giorckunterricht zu ertheilen, aber diesen steht zur Ergänzung C, rrid Weiterführung ein Geistlicher zur Sette. Dieses Amt gehört fteilich dem Rabbiner, aber der Lehrer hat diesen oft zu vertreten und bedarf eben dafür einer bessern Bordej£ rettung und erweiterten Ausbildung. Und ist denn selbst |r fh die erste Schuljugend der Religionsunterricht so leicht" kiSerade da bedarf e» für di« Entwickelung der ersten Gotte». & und Religionsbegriffe oft mehr Wissen, einen tiefern psycho- & logischen Blick und eine größere pädagogische Gewandtheit E ol» für den später« Religionsunterricht. — Welcher Art von Schulen der Borzug zu geben fei, ob den Confefsion»- oder W; Simultan» und Religionrschulen, die Entscheidung hierüber v^legt nicht vor. Ueberall ist ein Für uud Gegen. Die Sr- Juden benutzen meisten» dir allgemeinen Schulen und haben Kv-fit sich Religion»-, selten ConfessionSschulen. Und wo sie K solche haben, sind die Schulen um de» Lehrer» willen da, E nicht diese um jener willen; man sucht nämlich einen Relik^ gionvlehrer und CultuSbeamlen und findet diesen im Ele- »"uuntar. (Bolksschul-) Lehrer; für diesen gründet man al»- L'chruu eia« Elementarschule, oder auch gleichzeitig, um de» bksirru weltlichen, nicht religiös« Unterrichts willen. Jndeß M auch da. wo eine Elementar- (Bolks-) Schule besteht, häst x°- diese die Linder meisten» nur bi» zum 8. Jahre, wo der U Religionsunterricht kaum begonnen hat. Bon da ad. wenn K nicht vor vornherein, besuchen sie die allgemeinen höher» Eichuleu. Hirr muß deckReligionsuntecrichl foitgcjetzt werden, .. tu der Schule oder außerhalb derselben. Jetzt wachsen die D, ' chchwierigkriten: Da» Pensum »ttd größer» die bewilligte MtzZest sttrzer; der Elrmeutarlchrrr reicht mtt seinen religiös« ff^r«rd profanen Wisst» sein« Schule« und College» au d» L^Hiherm Schulen, ua««tLch auf d« .aber« Claffw, nicht immer au»; ja, auf dm oberen Clasien. schon von Tertia ab, ist er nicht «ehr berechttqt zu unterrichten, und hier wird der Religionsunterricht gerade erst recht «othwmdig und fruchttragend. — Und nun erst der Elemmtarlehrer al» Bolk»iehrer und Prediger! Reicht dem arbildeteo Publikum unserer Tage gegenüber da sein Wissen immer und ständig au»? Reicht e» für ihn, den Prediger und geistlich« Vertreter seiner Gemeinde, dm Lehrer und Berthridiger de» Judenthum», dem chrisüichm Publikum gegmüber. welche» Aufklärung von ihm verlangt, immer au»? So viele große Gemeinden mtbehr« de» Rabbiner», gewiß nicht deshalb, weil sie an dem Elemmtarlehrer unserer Zeit au»reichmden Ersatz dafür aesundm haben. R.-A. Alzey, 30. Januar. (Or.-Corr.) Die Anschauung, daß Rabbiner nicht auf die Bezeichnung .Geistlicher* Anspruch habm, wird in Preußen einmal wieder praktische Folgen haben. Befreiung von Communalstmern, gleich den christ» lichm Geistlich«, ist Rabbinern wiederholt verweigert worden. Jetzt wird dm christlichen Geistlichen eine GehastSerhöhung bi» zu 3600 Mk. jährlichen Minimal-Gchalt» in Aussicht gestellt, al» Ersatz für die in Folge der obligatorischen Civilehe in Ausfall gekommen« Stolgebüren, und die Rabbiner soll« auch hiervon wieder au» gleichem Grunde aitSge« schloff« werden. Und doch haben auch sie nicht nur ein« gleichartig« Ausfall zu verzeichnm. sondern die Juden participirrn auch noch an der Aufbringung dieser Stmer zu Gunsten der christliche« Geistlichen. — Die Unterscheidung zwischm Priester (Geistlichen) und Laie (Volk) hat ihren Ursprung im Judenthum und hängt m>t dem ehemalige» Opfergotteadienst zusammen. An Stelle dieser Opfer trat GebetgotteSdiensi und an Stelle der Priester Lehrer. Zum Lehramte wurde jeder al» berechtigt erllärt, der sich al» fähig und würdig auswie«, und um diese Eigenschaften zu beengen und zu bezeichne«, ward eine Ordination und Berufung eingfführt. Die Lehrer wurden hiernach Rabbi betitelt, und so hieß auch der Stifter der christlich« Religion. Der Tttel .Geistlicher" entstammt also dem Christenthum nicht. Da» R. T. jedoch nicht einseitig, unterscheidet zwar zwischm Geist Seele und Leib d. h. Materie de» Fleische», animalische» Leben und ge stiges Leben (Dmkcn, sittlich-religiöse» Handeln): aber diese Unterscheidung kommt Allen, nicht nur den Beamten zu gute. Die Kirche (katholische) hat die altjüdische Unterscheidung zwischen Priester une Laim wieder ausgenommen, ebenso wie sie in der kirchlichen .Messe" da» Opfer wieder hergestellt hat; aber die Priester heiß« nach dem Begriffe und der Sitte des spätem Judenthnm» Ordinirte (Kleriker). Auch die Weise der Ordination mit Handcufl:gung (Iemicha) nahm die Kirche vom Judenthum auf. Die Bezeichnung .Geistlicher" ist dennoch nicht sprciftsch christlich, nicht einmal katholisch, noch weniger evangelisch, denn die Reformation verwarf das Meßopfer sammt der Unterscheidung zwischen Priester und Laie. In der «an» gelischm Kirche ist der.Geistliche" Träger des Lehramt» «d Vorbild de» sittlich-religiösen Leben». Auch hierin liegt nichts specifisch Christliches; die Verwandtschaft diese» Begriff» nach Entstehung und Bedmtung mtt dem Judenthum ist nicht zu bestreiten. Es ist deninach gerechtfertigt, bei Regiemag und Landtag im Jateresst der Rabbiner und der Juden überhaupt zu beantrag:», daß Rabbiner von Titel und Würde eine» Geistlichen und den sich daran knüpfmd« materiellen Bortheilm nicht länger ausgeschlossen werden.*) Zwar handelt es sich hierbei zunächst um Preußen, aber Preußen ist Vorbild für da» Reich. Es wäre Sache de» D. I. G. B. und des diesjährigen Gemeindetage» diese Angelegenheit in die Hand zu nehmen; hier ist vorläufig der einzige geeignete Centralpnukt für die Angelegenheiten der deutsch« Judenhett. R.-A. Sp. KainalfeU« (Posen), 3. Februar. (Or.-Corr.) Unter außerordentlicher Theüu chwe beging die hiesige hochachtbare •) Auf der, Titel fanus* e* hierbei weniger an, als auf die hiermit verbundenen Rechte. (Red.)

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