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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1888-01-01 · 19. Jahrgang Nᵒ 1. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
19 (1888)
Issue
19. Jahrgang Nᵒ 1.
Date
1888-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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'fUnjtn, uni) in mancher Stadt könnte einer ans die Ranzel treten nnd z. B. sagen, »ie schön degiimt doch die Thora: aaottr« zoaou'w» waoaeob-, n. j, »., er würde von »er Gemeinde nicht widerlegt werden. E< gab noch vor nicht fünfzig Jahren Orte, von denen «an sag», daß in jedem jüdischen Hanse fich ein Be«-din zusammen finde. Heute giedt e« schon in der ganzen Stadt kein« und dq^g, schön au« gestattete und leere Beth Hammihfinsch erzählt Vben nur: e» war einmal. Einem solchem Zustande gegenüber sollten sich doch wenigsten« die Rabbiner znsammenthun und die KleinigkeitSkrämerei lassen und da« oergrffen. wa« uns trennt und nur daran denken, wa« N«S verbindet Auch da« ist ein Zeichen de« Verfall«, daß 'so viele fromme Männer vor den Zeichen der Zeit die Augen schließen und in ihren Sonventikeln die Welt erblicken und mit einer beklagenSwerthen Borliebe für da« Unwesentliche, wenn da« Hau« bignnt, die Zahnstocher retten wollen. Auch die jüdische Theologie in Deutschland ist zweifellos znrückgegaugcn. Die Orthodoxen reden sich ein. daß sie erstarkt sind. .Hat aber da« gegenwärtige Geschlecht ihnen einen Mann eizeugt, der wie Samson Raphael Hirsch auch dem Gegner Achtung abzwingt? Es giebt keinen jüdischen Theologen, der nicht, besonders von den frühem Schriften; Hirsch'«, angeregt, belehrt, ja begeistert worden ist. Auch da, wo ein unbefangener Leser fich im schroffsten Widersprnch mit Hirsch befindet, hat er Respekt vor dem Manne, der mit dem Gedanken ringt, der die dem Jndenthume eigenthücklichen geistigen Momente mit scharfem Sinne entdeckt und «uf'S Treffendste zum Ausdruck bringt. Dieser orthodoxe Jude Hirsch ist auch ein Deutscher »om Scheitel bi« zur Sohle, deffen Stil zwar seine Sonderbarkeiten, aber auch seine Borzüge hat, der al« Prediger anregt, ja erschüttert, der die seinem System feindlichen Aufsichten nicht etwa vornehm ignorirt, sondern mit ihr'en ehrlich Mmpft und gleichsam spricht: ich laffe dich nicht lo». bis du »lch gesegnet hast. Wer da« Jndenthum liebt, und stände er auch auf einem - ganz andern Standpunkte al« Hirsch, möchte diesen originellen gristttollcn, spiachgewaltigen und vor Allem charakterfestem Mann in dem Gewebe des modernen Judenthum« nimmermehr miffen, er möchte, wenn auch nicht in einem Hanse mit ihn, wohnen, so doch gern gute Nachbatschaft mit ihm halten, ob auch zuzugrden ist, daß er in spätem Jahren «ehr seine Fehler al« seine Borzüge entwickelt hat. Aber der Prophet hat keine Jünger; bei Hirsch ist da« nftt Eereminirll'gedanklich verklärt; bei den übrigen Stimmführern der Orthodoxie finden wir in der Bergötternng 'des llerrwoniell« nur «neu brutalen Materialismus; hier wird »er Geist der Matert» geopfert: Auch bei der peinlichsten Hebung dieser sromaßnBräuche kann man ferner eine gewisse «rusche Frömmigkeit bethättgen, die von alledem nicht viel Wesens macht, die selbst ohne da« geringste Zugrftändniß an die nrnernngslnstigen Bestrebungen der Gegenwart doch alles Auffällige vermeidet. So find diese Herren nicht; man soll wtffen, wie fromm fie find, daß fie täglich, stündlich das Jndenthum retten. Dies Agitatorische, diese« Lärmhaftr erweckt unwillkürlich den Verdacht, daß die Frömmigkeit nicht ganz echt ist, daß noch «ehr an s i ch als an da« Jndenthum denken. Ein ganz aufgeklärter Mann könnte, so.scheint rS uu«,!>ch ein Berhältniß finden zur Weltanschauung Hirsch'«, denn Hirsch macht sich offenbar seine Religion nicht leicht und läßt Mchl für Allet! den lieben Herrgott sorgen, der e« schon bester »erstehen wird als er selbst? aber die moderne Orthodoxie, lnrattgsten« sorwtt fie durch öffentliche Organ« auf den Markt des Leben« tritt, ist nicht mehr al« eine unveränderte Auflage jener alten, die noch nicht deutsch lesen und schreiben «utte. Rur war die alte Orthodoxie naiver, harmloser, lnruiger verfelgungSsüchtig, fie glaubte an fich selbst, währeno hie neuere «t ihr eigene« sschett nicht glaubt und stet« vor den Zweifeln zittert, die aus ihr selbst ihr emporsteigen Vmtten. Daher kommt daun der Fanatismus; der schlicht Gläubige i4 nicht fanatisch; jedoch wem selbst der Unglaube auf de» Racken fitzt und Qualen bereitet, der straft an dem andern sich selbst. Jedenfalls ist die Signatur de« Tage« eine große geistige Ermüdung auf Setten der Orthodoxie. D.r wissenschaftliche Kleinkram, den einige ihrer Anhänger tteibrn, ist ja gewiß nicht zu verachten; aber was nützt der Ziegelmacher, der Steinhauer ohne den genialen Architekten? (Fortsetzung folgt.) A«S der Praxis für die Praxis. In der zum RabbinatSbezirke W. gehörigen kleinen Gemeinde B. hat der Vorstand ein Mitglied, da» ffich beim Minjan in einem Tranerhause, zu dem eS ordnungsmäßig berufen, dennoch nicht fistikt, in eine Geldstrafe genommen rind unter Berufung auf einen diesbezüglichen Gemeindebeschluß die Verwaltungsbehörde (Kreisamt) ersucht, die Strafe auf executivischem Wege zum Einzug zu bringen. . Vom KreiSamte zur gutachtlichen Aeußernng anfgefordert, sp ach sich der BezirkSrabbiner also an«: „Auf religiösem Gebiete soll selbstverständlich ein Zwangricht stattfinden, da jede religiöse Handlung nur insoweit ianern Werth besitzt, als sie als Ausdruck de« freien Willen» erscheint. So hot denn auch die Gemeinde al« solche nicht das Recht, die Theilnahme am Gottesdienste durch Androhung von Strafen zu erzwingen. Ander« liegt run aber die Sache, wenn die Mitglieder einer Gemeinde sch gegenseitig dahin verpflichten, in EultuShandlungen, bereit Ausübung an eine bestimmte Anzahl von Personen geknüpft ist, ttuilzunehmen und das Fernbleiben durch freiwillig über uommene Eonventionalstrafen ahnden laffen zu wollen. Hiergegen ließe sich wohl nichts Erhebliches einwenden und von diesem Gesichtspunkte aus muß auch die in Rede stehende Frage beurtheilt werden. Ob nun die Vereinbarung, von der die vorliegende Eingabe spricht, in formell gültiger Weise zu Staude gekommen, entzieht sich ebenso meiner Beurtheilung, wie die Frage, ob bejahendes Falls executivischer Zwang zar Eintreibung der Strafgelder zur Anwendung gelangen kann." S.-W. Anfrage. Besteht auch in Preußen (wie in Württemberg) eine Verordnung, nach welcher vor Aufnabme eine« Juden in eine der christlichen^Kwchen eine Anzeige des ausi nehmenden Geistlichen an den zuständigen Rabbiner zu erfolgen habe? Oder sollte eveut. eine solche durch daS AnstrittSgesetz vom 1.4. Mai 1873 aufgehoben sein? * 8. Antwort. Eine Anzeige des Geistlichen an den Rabbiner findet in Preußen nicht statt, sondern der Richter macht dem Borsteher die Anzeige. Der § 3 &e» AuStrittSgesetzeS vom 28. Juli 1876 lautet: .Der Aufnahme der AuStt ittSerkiärung muß «in hierauf gerichteter Antrag vorangehen. Derselbe ist durch den R t cht er dem Vorstände der .betr. Synagogengemeinde ohne Verzug bekannt zu machen. Die An fn ah me der AuStrittSerklämng findet nicht vor Ablauf von 4 Wochen zu gerichtlichen- Protokoll statt. Abschrift des Protokolls ist dem Borstande der Synagogen« gemeinde zuzustellen." Diese Rubrik wird fortgesetzt und sind Vorstände, Rabbiner und Lehrer eingeloden, sich durch Mittheilungen, gutachtliche Entscheidungen u. s. w. an der Mitarbeit rege zu beiheiligen. damit diese Rubrik zu einem belehrenden und durch Mannigfaltigkeit interesiirenden »Sprechsaal" werde. Red.) Gerichte «rd Deutschland. «sitzey, 30. Der. Da« i«r. .VolSblatt" vom 23. d. M.. ein mir bis jetzt undekanuteS, fett einigen Monaten erscheinende-» Blättchen, enthält einen Artikel: »Zur Abwehr", gegen meinen in der.Wochenschrift" (50) erschienenen Artikel »Wissenschüft,Lehrerstand,Bibliotheken" gerichtet. Diese»Abwehr" wurde

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