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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 51. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 51.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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d. M, daß ti zunächst mir daraus ankomme« kan«, jüdischen LehramtS-Aspirantrn die Möglichkeit zu gewähre», ihre Ausbildung im dortigen Seminar zu erlangen. Diese Möglichkeit ist gegeben. Wegen der Lheilnahm« derselben au den Beuesicien, welche abgesehen von dem allen Seminaristen uneutgelllich ertheillen Unterricht, den bedürftige,, gewährt werden, kau» nur in jedem einzelnen Falle befunden werden. Ebenso muß die Entscheidung «»egen Lrthrilung de- ReligionSuuterrichtS an jüdisch« Seminaristen di« dahin Vorbehalten bleiben, daß ihr« Zahl dies« Frage zur Beantwortung stellen wird. (gez) Falk. Mit freudiger Genugthuung dürfen wir dies« Antwort nach allen Theilen begrüßen. Der Lufuahme jüd. Lehramt»» Aspiranten steht Nicht» im Wege — Die Unterstützung derselben hängt von der Bedürftigkeit und Würdigkeit — so ist doch wohl der zweite Paffu» zu interpretirea? — ab und, fall» eine genügende Zahl jüd. Seminaristen vorhaudeu sein wird, wird auch die §rage de» Religionsunterricht» erledigt werden. E» dürste demnach stch empfehlen, daß jüd. Jünglinge, die dem Lehrerstande stch widmen wollen, Zöglinge de» hies. Seminar» würden. Memel. Ans. Drcember. (Or.-Eorr.) Herr Dr. Rülf hat un» einen längere» Bericht »zur Rechtfertigung de» »Hülferuf»" für die abgebrannte russtsche. größtentheil» von Israeliten bewohnt«, sechs Meile« von Dünaburg entfernte Stadt Wiedz e, ferner über die zahlreichen Spenden, sowie zur Rechenschaft über diangemessene Verwendung der Gaben"' zugesandt, dem wir Folgende» entuehmen: »358 israelitisch« Familien stnd durch den Brand obdach- und befitzlo» geworden. Auch die öffent ichen, der Gemeinschaft gehörigen Gebäude, worin viele der Unglücklichen zeitweilig Schutz und Obdach hätten finden können, wurden ein Opfer de» zerstörenden Element». Unter diesen Gebäuden werden aufgezählt, erstlich der talmudischiSraelitischeu Gemeinde gehörig: ein große» ÄotteShau» mit zwei getrennten Frauenabtheiluagen, eiu große» maffive» Bet-Haniidrasch, ein große», erst vor etwa zehn Jahren neuerbaute» Bet-Hamidrasch, noch drei andere kleinere zu Geber und Talmudstudien dienend« Häuser, die Klausen der Fuhrleute, der Schuhmacher und der übrigen v e reinigten Handwerker, ferner ist verbrannt da« Gemeindehaus mit der Dienstwohnung de» Oberrabdiner» auf den, Hofe der großen Synagoge, sowie da» große vadehau». mit Wannen- und rituellen Frauenbädern, u. endlich al» eine der schwersten Verluste stnd die beiden Gemeinde-Pfandleihanftalten mit allen Pfandstücken verbrannt. E» find die« WohlthätigkeitSanßalten, dazu eingerichtet, den Armen gegen genügenrcn Pfandsicherhell Geld zinslos vorzustrecken; ein schwerer Verlust für die Gemeinde, welch« ihr Geld und die Armen, welche ihre Pfandstücke verloren haben. Gleich schwer ist die soharitisch-iSraelitifcheGememde (Ehassidim) heimgesucht worden. Unter der Zahl der nirdergedrannten Häuser gehörte» chnen 44, von 73 meist von armer. Faniilieu bewohnt, ferner haben auch sie zwei größere und ein kleinere» Bethau» eingebüßt. Ihr komfortable eingerichtete» Badhau» — di« Sohariten legen daraus gar große» Gewicht — ist unversehrt geblieben Der erster» Gemeinde stnd leider auch 18 Sifre-Thoroth, mehrere vollständige Talmudexemplar« de» Babli und d-« Jeruschalmi, viele Exeuivlare der Poskim, der Rischonim, Alfasi. Rambam, Turim »nd eine Masse anderer werthvoller und seltener Werke verbrannt. Auch die letztere Gemeinde hat 5 Sifre-Thoroth verloren. Neun Personen haben bei bem Versuche ihre geringer Habseligkeiten zu retten oder von den Flammen überrascht da« Leben verloren, und viel« haben schwere Brandwunden davongetragen. Nun wähne man nicht, daß die rusfischen Glaubensgenossen ihren verunglückten Brüdern gegenüber ruhig und theilnamlo» geblieben wären. Dt« Verunglückten find de» Danke» voll gegen di« russischen Glauben»- geuofft«, welch« sofort durch Lebe»«»ürtel, Kleidungsstücke und HauSgeräthe ihr Elend zu liendern oerfucht, auch durch Unterstützungen Sv Hau»brfitzern die Möglichkeit geboten haben,;-ij alsbald wieder an den Wiederaufbau ihrer Grundstücke herantreten zu können. (Schluß folgt.) .? Berlin Die »Boss. Zeit." schreibt: »Am 30. November hielt Herr William Wolfs im Berliner Tonkünstler» Verein einen Bortrag über di« »alten traditionellen Melodie» der jüdischen Synagoge." Redner setzte zunächst di« Ursacha» j auseinander, welche verschuldet haben, daß dies« merkwürdi- " ge» Gesäuge in außerjüdischen Kreisen fast gar nicht beachtet worden stnd, zu welche» Ursachen vornehmlich die Entartung de» Synagogalgefange», die vom Ende des vorigen Jahrhundert» dis in da» zweite Viertel de» jetzigen geherrscht hat, gehöre. Die Gesammtheit der überlieferien Synagogalweise« theilt Redner in zwei Gruppen, von welchen der einen, na- . »erkennbar dem moderneren Musikgeiste entsprungenen, ei« Alter von 100 bi» 150 Jahren zuzuschreiben sei, wogegen die andere, von fremdartigem Gepräge, entschieden ein wett höheres Alter habe. Nachdem Redner di« Eigenart dieser ältere» Gesänge beschrieben, widerlegte er durch verschiedene Gründe die vielfach aufgestellte Hypothese, daß dieselbe» von den Tempelgesänge» zu Jerusalem herstammen, und führt« mehrere Argumente an, welch« die Entstehung dieser Melodien — oder der ersten Keime derselben — im Mittelalter, und zwar gleichzeitig mit den Anfängen der großen neuen Mustkentwickelung (etwa um« Jahr 1000) wahrscheinlich machen. Der berühmte OolnickrsGesang scheine älter al» die übrigen, und sei wohl schon zu jener Zeit entstanden, al« die gregorianische Sangweise in Deutschland eingesüb.t wurde, mit deren Eigenthümlichkeit der Kern jener Melodie deutlich erkennbare Verwandtschaft zeige. Die innerhalb de» Deutschen Reiche» entstandenen Synagogalweisen wurden um 1400 durch die Autorität de» berühmten Rabbiners Jacob Levi» in Mainz (auch Maharil genannt) geiestigt und sanktionirt, indem derselbe die Ausrechthaltung der eingesührten Welse »nr religiösen Plicht machte. Bon Deutschland aus bade» sich tu? Lauf der Zeiten die Melodien in alle anderen europäische» Länder übertrage«; eine gänzlich« Ausnahme bildet nur Spanien, woselbst ganz andere Gesänge im Gebrauch waren, dir noch heut in den sogenannten portugiesischen" Gemeinden fortleben. (Redner brachte einige Beispiel« der spanischen Gesänge auf dem Klavier zu Gehör.) So wurde» nun die Melodien von Geschlecht zu Geschlecht überliefert, mit mannigfachen Modifikationen zwar, aber die ursprünglichen Grundbestandtheile treu sesthaltend. Die letzte Modifikation haben sie durch die Judenschaft Polens erhalten, welche in den letzten Jahrhunderten vorzugsweise die Pfleger de» SynagogalgesangeS waren. Den allmählichen Ausbau der Melodien von einfachen zu reicheren musikalischen Gebilden machte Redner am Ooluickrs-Gesang anschaulich. — Herr Wolsf unter stützte seinen mündlichen Bortrag durch eingeflochtene Klaviervorträge, indem er aus den neuerschienenen, von ihm mck Herrn Eantor A. Marksohn in Gemeinschaft herauSaegebene» „Synagogal-Melodien, für Pianoforte bearbrUet" etliche Piecen vortrug. — Der Vortrag fand bei allen Anwesenden (fast nur Musikern) eine ungemein günstige Aufnahme, die auch den Borfitzenden, Hrn. Professor lir. Alsleben, veranlaßte, dem Redner den Dank anSznsprechen und ihn zu ersuchen, den interessanten Vortrag auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen, ein Wunsch, welchem Hr. Wolsf erklärte auch Nachkommen zu wolle»." (Wie im Jnseratentheil kürzlich angekün- . digt worden, erscheint bei Breitkopf und Härtel ein« Auswahl alter synag. Melodien für Tlaoier, von W. Wolff.) Oesterreich. —n— Prug, 17. November. (Or.-Eorr.) Di« Frage der Subvention für Rabbiner in den Landgemeinden durch den Staat, von dem ich Ihnen seinerzeit schrieb, ist noch immer ungelöst, und dürfte auch eine günstige Lösung kau« z» erwarten sein, da für da« Jahr 187« im Staatsbudget der Posten »Subvention für den niederen EleruS" nicht mehr vorkommt, sondern durch eine GesetzeSvorloge, welch« Zuschüsse

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