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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 39. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 39.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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ne« in Preußen, sicherlich ohne Ausnahme, alsbald die i» diesen Sätze» bezeichnet« Stellung zu der dgMal« für Inder neu verlaset«» bürgerißheu T^iMUL einnahu^zp, befinden und befanden Pir*) un« iß keiDerkfivpPdßtwn gegen ein Staatsgesetz,^etz«iz und setzte^oir Mt dseke^ tLnver Müh« auseinanfltr, fürchten und fürchtchen wir keinerlei Angriff oder verdächtiauna, find aber auch dabei von nder OpmU-L Imwmlzu' ^#£"<**0*'* Wtt <««. Wir >»aben uns weder zu beugen und seufzend zu unterwerfen, noch trotzend oder Martyrium-suchend gegen da« Gesetz in Opposition zu treten. Worin liegt das? WaS ist bei uns ander» gestaltet als in der Kirche? Staatlich-« und Religiöses ist bei un« und für un» von jeher streng gehandhabt gewesen. Was üaatsgesetzlich recht, erlaub» und zulässig ist, ist eS darum noch nicht religiös. Wir verlangten vom bürgerlichen Gesetze nie, daß es uns«« Religionsgefetze in seinen Kreis ziehe, oder llebertretuugen derselben seinerseits hindere oder strafe. Sabbath und jüdische Festtage können nicht vom bürgerlichen Gesetz« als allgenieine Feiertage beachtet iverden, der Staat kann uns an solche«! nichts verbieten und nichts erlauben; der Jude, der den Sabbath entweiht, bleibt bürgerlich unangefochten und unbescholten, wir denken nicht daran, daß es ander« sein solle; das Aeligionsgesetz aber gebietet und verbietet; es steht dainit ganz sür fich und vom Staatsgesetz getrennt da. Wiederum sei es kein Eingriff in unser Religio ns gesetz, wenn der Staat dem Juden am Sonntag öffentliche Arbeit verbietet, wir fügen «ns ohne Scrupel. Fleisch, welches eine staatliche Medici nalbehörde für gesund erklärt hat, ist darum noch nicht koscher; wollte jene umgekehrt koscheres Fleisch dennoch als ungesund beseitigen, so würden wir nicht über eine Verletzung unsere! religiösen Rechte oder Pflichten klagen. Hätte ein Jude ei» Stück Vieh gekauft, welches nachher als trefe befunden wäre, so verlangen wir nicht, daß da« bürgerliche Gesetz de, Kauf sür ungültig erkläre oder Ersatz zuspreche (es möchte denn stipulirt gewesen sein); erkläne dagegen ein weltlicher Richter oder Polizeibramter: die» Vieh oder Fleisch darfst du, Jude, rffen — so finden wir da« einfach lächerlich. Man verzeihe mir den undelikaten Uebergang. Ebenso erlaubt das birgerliche Gesetz, di« Tante, die Frau des Bruders u. s. w. zu heirathen, ebenso erklärt, erklärt es: diese« Paar ist jetzt traft des Gesetze« verehelicht; wir sagen dem Staat« aufrichtig, ehrlich, ohne Animofität und ohne Hintergedanken: es steht in deinem Rechte jenes zu erlauben, diese« zu erklären; str un« ist aber jene Eh« religionsgesetzlich verboten, und dies« nicht perfekt. — Mit anderen und kurzen Worten: Well tie Kirche von jeher verlangt hat, daß ihr Gesetz und das Staatsgesrtz rinander decken solle«, darum findet man fich jetzt, mo die« offrnbar nicht mehr der Fall ist, in verlegen» heit und in Anger; für un« haben StaalSgesetz und Religionsgssetz «inanbet nie gedeckt, wir habe» nie die Prälenfion g'chabt, daß die bürgnliche Ordnung da» von uuserm Religic nsgesrtz für recht oder unrecht,**) erlaubt oder verboten, »I Bit nimwcn un« gnuu brt Aalte«, all wir i» Jahre 1848 tun erste» Mal« im preußische» Nachbarlaad« «j» »ach dem neuen 0«. setz getraute« Paar ,u eopulire» hatte»; wir s^ten darützer in der Lraurede rin paar «orte, waren »der darüber nicht in Zweifel, was wir zu «hu» und mibt zu mNerlaff«» hatte». **) Daß wir Wer nicht N» allgemein«» Sittengesetz rche», versteht fish -an sebst. gebunden odn gelöst Erachtete ihrerseits so gelten lasse — darum find wir weder in Berl^eepbM «M gekränkt, fin» de» Pts >Mt in Qtpfi^tio^, tziachl»^kW« Mo finden kein«, daLr /rleRast, fH 2r pns so. maM« Maas-ganz von selbst, dia^t d^e '-ill^OMl^ien sj^d. Ob tza^Ärauungsformular zu ändern? Ov man vom „Brautpaar* spreche«, die Ehe schließen, die Braut als Jungftau anreden ßürfe? — 1 pcuüm fofyij i r' zitz^ äZ^r,?!'' Vas wäre gerade, als ob man uns wehren wollte, an eineni Sonntag ^irr n*7Bn Wochentagsgottesdienft öffentlich zu halte«, oder an einen« Sabbath und )omtom von Feiertag zu sprechen, weil der Staat den Feiertag nicht als solchen anerkenne. Und einem Mädtchen den Titel nSins darum nicht ertheilen, weil fie bereit« vor denl Standesbeamten gestanden, das käme uns doch wie der Helle vlödfinn vor! Deutsch« Formeln und Ausdrücke aber find uns gottlob nicht vorgeschrieben, drück« fich jeder aus, wie «’» angemessen findet. Weiter hat fich die Lonserenz mit ihrer Stelluug zu«. „Eulturkampfe* beschäftigt. Es ist darüber M h»st«mte«, allgemein angenommenen Sttzen nicht gekommen, darum könne» auch wir wieder zu solchen kein« Stellung nehme». Aber es ist manches Wort, über twp PytzlMsge^tz. zg» tztifi omnipotenten Staate und dem insajlibeln PapstthUA gesagt morder, und darüber, daß man gewiß nicht mit letzterem, ccher auch nicht mit den «nragirten Verfechter« des erste«», gehen könne, dem wir ganz zustimmen. Ebenso verstehe» mir wohl, was ein Redner in der Versammlung gemeint hat, wenn er sagt: „man sucht wieder wie vordem Religion und Patriolisuius zu verschmelzen, als ob wir noch Heiden wie die Griechen und Römer seien.* — Auch wir halten de» Patriotismus, der allgemeine Menschlichkeit verschlingt unh. fie in Raeensanatismus^ Ratlonaiitätsdünkel und Sprachen» haß ertränken möchte, für einen Rückfall in'« Heidenthu«; aber wenn Derselbige weiter gesagt hat: Di« Vaterlandsliebe' ist nicht aus dem Boden der Erlösung gewachsen, das Ehristenttzum hat auch nicht di« Mission^ Patriotl^Mt« zu er^e^gen,^ Die Eultur, das Vüuvniß von Ratur 'und Sunft.^' seien ^i«. Bedingungen de« Staates; die Religion kann fich ihnen nichts ,u «iM PtjstslMlük. aMßießen*. — s« sage».mir nur:, chM» M ein IM, vw'tsttj» «utsmiio, geäußws hätte l* ' ’ Recht intereffaut dünkte uns dann agch di« Debatte „über die Sammlung der Gläubigen.* Und da« nach zwei Seiten hin. Wenn da die These ausgestellt wurde: „Augeficht« der zunehmenden Enlchriftlichung des Volke», der Eonccntrirung der römischen Kirche und dem Fortschreile« der internationale« Socialdemokratie müßten fich auch die Gläubigen der lutherischen Kirche sammeln. Auf die Dauer werd« es unhaltbar, mit denen zusammenznleben, die andern Sinnes find, schließlich »erde doch ein« Scheidung der Gläubigen und Ungläubige» eintrete« müssen* — so ist nur Veränderung einiger Worte nöthig — dir aber jeder Knabe voi> zunehmen versteht — und wir haben statt des Herrn Pastor Schwalenbach unsre bekannten Herren Orthodoxen. Wenis dann wieder Pastor Svlcher bemerkt, daß seine ursprüng-' lichen Bedenken gegen das Thema durch die gehörtt» träge noch nicht beseitigt seien. Wo und wer find di« GlL»-' big««? Wo ist di« Grenze zwischen Glauben und Unglaube»? Sogar in de« Spötter leb« noch «ine Fnnke des

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