Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 39.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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M 39. 1875. I,es»ttttschs 6. Jahrgang. Wochen-Lchrtfl fftr die religiösen und sociale« Interessen de- Jndenthnms. WIchenUtch «t»e Nr. 9nM M dien «. B«chhA»dl«»Den % 9l«rt *1 Pf. fe tr ict« A«fafora|: t« D»»tfchl«»d 10 M«rt >«ch Orftmri4 « ft, *. Fr««kreich 1« Pres., m. IHhI, MMk IS SK. R. Swarifa II «Kt jährl. ftAna«tr«RM. .ttedakleur unk» .ifviü«t'i\<lKr Rabbiner I)r. A. Treneufeis in Stettin. J«fer«te werden «it ro Pf. ffr die brtitrfpaltts« PrrttzeN« über deren SUttm berechnet. Die d>4 Ksnntafrüh lei der nnterzeichnete« Perla-lhnndtnng eimrreffenden. ftnden n»ch t« der nüchüen Nummer Aufnahme. Einzelnummer» s dl Pf. til jüdische »trer« tnrdlntt^ wit% inill Mmtltn. Magdeburg, L». September. H. «kutsch. verla«lhnchha»dtu»H in vreltan. Inhalt: tciltut •rtU'tlt BetegmNich« ScnwrtiMgnt. — «entchte ««» CgmfMt)Mn|«lr Deurlchland: Btrltn. LAsitldorf. Koschinin. Vtrcklenburg-Schwcrin — Oesterreich: Budapest. Au» Böhmen. — Großbritannien: London. — vermischt« «t»d «exG« R«4tUH(«! Serti». Dresden. Fulda. Bernburg. Au« Thürin,en. Amsterdam. London. Petersburg. Athen. Nordamerika. — Ue»t»«t»«r Auch «in« vlutgeschicht«. — 3*few**. IC* Mit dieser Nr schließt da» dritte Quartal. Wir dringen den geehrten Abonnenten die rechtzeitige Erneuerung ihre« Abonnement« mit 2 SR. 25 Pi. bei den Postämter» in frenndl. Erinnerung, mit dem Bemerken, daß direkte Versendung nur gegen vorbertge Einsendung von 2 M. 76 Pf. pro Quartal erfolgt. Gleichzeitig theilen wir mit, daß mit dem neuen Quartal di« »Wochenschrift" einer Erweiterung entgegengeht. Durch dir immer mehr wachsende Za l der Bbonnent« n und Inserenten sehen wir uns veranlaßt, j eder Nr. eine besondere »Ii»ser,»ten«Betiage" bei- § zugeben, wodurch auch mehr Raum für da» »Feuilleton" — da» im nächsten Quartal eine längere histotisch« Novell« bringen soll — gewonnen wird Die Jnseraten-Rrgie hat di, in jüdisch-literarischen greisen bestrenommtrle »Berlags-BucHhandlung von ch. Ek»tsch in Breslau" übernommen, an welche fortan sämmlliche Inserat« — schon für di« nächste Nr. — gefi. einzusenden find. Di« Expedition der ler. Woeheneehrift Gelegeutliehe Bemerkungen. 1. Die «oangrltsch-lutherisch« Lonferenz,, welch« in der ersten Hälfte d. M. getagt har, und deren Berhandlungen und Resolutionen m der Tagespreffe vielfach besprochen worden find, hat fich allerding» dlo« mit sprcistschchristlichru und noch speciellrr lutherischen Fragen und Angelegenheiten beschäftigt, und würde un» daher hier gar nicht berühren. Ader zu einigen gelegentlichen Bemerkungen giedt sie un» dennoch Anlaß. Denn der Gegensatz zu den Prinzipien und Bestrebungen der Konferenz wird nicht nur durch de» Kalholici«mus einer-, und die freiere« Richtungen innerhalb der protestantischen Kirche andrerseits dargestell«, sondern «benso und noch mehr durch die di« Religion überhaupt brkämpfeaden, untergrabenden, negirrndea Zeirftröniungen. Da kann e» nicht fehlen, daß da« gläubige Judenthun, sich oiit manchen Sätzen der evaugellsch-lulherischen Lonfereuz in vollster Uebeieinsttmumag befindet. Da» bezieht fich freilich nicht aus di« Fassung der Sätze, insofern dies, auf christlich, Basis Hinweisen; dieser Punkt ist indeffen so selbstverständlich daß man solche Differenzen im Einzelnen gar nicht hervorzuheben braucht. - Wir mische» un« daher nicht in einen fremden Streit, und fordern nicht ohne Roth Gegnerschaft heraus, wenn wir e» für augrmeffen halten, über diese Sätze ein paar Wort« zu sage» und zugleich anzudeuten, warum die vielfachen Angriffe, welche die Eonferenzbeschlüffe erfahren haben, un» nicht treffen werde». Die evangelisch-lutherische Eonserenz hat sich zuerst mit der für sie neue.» Lage de« Eherecht» beschäftigt. Die wesentlichsten Sätze au« der Reihe der betreffenden Resolutionen find die folgenden: »S) di« Kirche hat von ihren Gliedern zu fordern, daß sie sich den Gesetzen de» Staate» unterwerfen, aber ohne die kirchlich« Trauung ihr« Ehe nicht für christlich perfect erachten, und eine Ehe, zu welcher die tirch» liebe Trauung ihnen versagt werden müßt«, meiden. Andernfalls muß sie Mittel kirchlicher Zucht anwende». Die schleunige Feststellung einer kirchilchen Ditciplinar-Orvnung, welche da« desfallsige Verfahren regelt, ist dringend uSthig. 4) Die kirchliche Trauung ist nicht blo« Segnung der bürgerlich geschloffenen Ehe, sondern selbstständig« Schließu,lg der christlichen Ehe. Die Kirche erkennt dt« bürgerlich geschloffene Ehe al« [«m« wirkliche unb*)] civilrechtlich vollgültige Eh« an, kann aber de» Livilakt nicht zugleich als den Jnitiationsakc einer christliche» Ehe gelten lassen, so daß die kirchlich« Eheschließung durch denselben überfiüjstg geworden wäre." — Die beide» letzten Satz« der dritten Nummer weisen wir ab, da wir keine Synagogen-Ditciplinar-Ordnunge» und Strafe,» begehren; wa« sonst am Wortlaut zu ändern ist, um die Sätze für da« Judenthun, anwendbar zu machen, versteht sich, wie schon gesagt, von selbst, und so werden sie von un» nicht erst jetzt und nach irgend einer vorhergegangenen Veralhu. g, sondern seit Jahrzehnten und al« ganz selbstverständlich/ angenommen und befolgt. Indem wir die» ungescheut und unbefangen autipreche», und inveu, im Jahre 1847 di« Rabbi- ») Di« ringeklammerteu wort« stand« t« Entwurf« und »urdm •m der •ffiomaaim, «»strich«