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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 4. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 4.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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hstrlliinst in naher Aussicht steht? — Jedenfalls gebührt Am Israeliten in Schneidemühl großer Dank für ihr energisches De»folgen ihre« Rechtes; cS wild und must allen preußischen Juden zu Gu» kommen, alsbald oder späterhin. £ Belichte und Correspondenzen. veutschianü. ■■ A. Stettin, 14. Januar. Der Vorstand der hiesigen Synagogrn-Gemciude hatte sich, wie in Nummer 4 l der „Jsr. Wochenschr " v. I. berichtet worden, an die (Gemeinden der Provinz und einige andere benachbarte gewendet, um dieselben zum Beitritte zum Gemeiiidebunde aufzuiordern. Es ist traurig, darf ater nicht unerwähnt bleiben, daß nur zwei ' Gemeinden, Angermünde und Sonnenburg. dieser Einladung Folge geleistet haben, während eine dritte, Freienwalde a. O., erklärt har, sie sei z» unbedeutend, um sich jenem Bunde anznschließen, sende dagegen einen Beitrag an die Alliance Zsr. Univ. Die übrigen Gemeinden, au achtzig, haben von der Aufforderung, welche Zweck und Wichtigkeit der Cache und die Unbedeutendheit des pekuniär zu leistenden ins Licht seyte. gar keine Roii, genommen. Und doch befindet sich unter den Eingeladenen eine ziemliche Anzahl nicht ganz unbedeutender und gut situirter Gemeinden! ES herrscht aber leider ganz besonders in Pommern sehr geringe Empfänglichkeit für allgemeine Interessen; Geschäft und Vergnügen absorbiren alles, und der Gesichtskreis ist rin enger und in jeder Hinsicht beschränkter. Es hat sich ja im politischen Leben ebenso gezeigt, und schon vor Jahren hieß es im Abgcordnetrnhause: „Pommern fitzt auf der faulen Bank." ^osen, 8. Januar. Das von hiesigen Blättern verbreitete Gerücht, daß die beiden Kirchendiebinnen, die übrigens der polnischen Nalionalität und dem katholischen Bekenntnitz aiigehören, vorzugsweise die Absicht gehabt hätten, im Aufträge eines Juden geweihte Hostien zu stehlen, hat sich nicht bestätigt. Im Gegenthcil hat die Unteriuchung herausgestellt, daß ein Hostiendiebstahl weder begangen ist, noch beabsichtigt wqr. Auch die bereits zusammengestellten silbernen Gefäße konnten wegen der Uebrrraichung der Diebinnen nicht mit hin- »eggrnominen werde». — Wir haben das' Factum in Nr. 2 der „Wochenschr." erzählt. Die „Pos. Ztg.", der wir den Bericht entnahmen, erinnert daran, daß vor ca. 500 Jahren sich eine ganz ähnliche Geschichte, wie sie in der Nackt vom Sonntage »um Montage in der Dominikanerkirche passtet ist, in derselben Kirche schon einmal im Jahre 1390 ereignet habe, nur mit dem Unterschiede, daß damals sich au jenen Kircheuraub schreckliche Folgen für die in unserer Stadt wohnenden Juden knüpften, während heut zu Tage höchsten« noch der irre geleitete bigotte Pöbel an einen Hostiendiebstahl auf Veranlassung der Juden glaubt, die Diebinnen aber ganz einfach verhaftet und bestraft werden. Zur Sühne deS Frevels wurden damals 13 Juden sammt dem Rabbiner und dem Weibe, welches die Hostien gestohlen, zusammen mit hungrigen Hunden langsam verbrannt. (Noch im Jahre 1699, al» daS 300jährige Jubiläum jene« Hostien-WunderS gefeiert wurde, vrrlaugtr man von den Juden, ihr« Vorsteher sollten «tt Ketten und Messern und einer Tafel, auf welcher die Geschichte abgrvl^et war, der Prozession folgen; sie weigerten sich aber, dieS zu thun und ließen eS auf einrri Prozeß ankounnen, welcher im Jahr« **3724 durch einen vergleich geschlichtet wurde; danach hatte» j sie alljährlich an daS Karmeliterkloster eine Abgabe zu zichlen, welch« erst 1779 aufgehoben worden ist). Diesmal bq.nlßtr sich der Erzbischof bekanntlich damit, ,;vr Bersöhnunz der! göttlichen, beleidigten Majestät einen dnitägigen Gotteidienst! in dem geschändeten Gotteshaus« anzuor'onen." * — Die in Nr. 1 au« den Zeitungen uiitgetheilte Nack-! richt von dem Viee-Eonsulate de« l)r. Waldstein entbehrt, nrc ' wir auS authentischen Quellen erfahren, aller Realität, j Aiirlh, am 4. Jauuar. sOrig.-Eorresp). Unter l einigem I Datum ist in der Angelegenheit der Befreiung der Rabbiner j und Rabbinats'- Kandidaten vom Militärdienste nachstehendes j Rundschreiben des hiesigen Rabbinats an die Eollogen ergungen. j „AuS den Anlagen dieses BrftfeS werden Sie ersehen, j daß die Bemühungen sowohl für Gleichstelnng der Rabbiner! und Nabbinats-Kandidaten mit den Pfarrern und Pfarramts- Kandidaten in Ansehung der Militärpflicht, als auch für thunlichste Befreiung der Rabbiner und Rabbinats-Kandidate» vcn! persönlichem Mi.itärdienst von Erfolg gekrönt wurde». , Aus der Ministerial- Entschließung vom 16. De.'cinbcr | 1871 geht nämlich außer Dem, was in 8- 2 hinsichtlich der i in Artikel 1J, Ziffer 2, des bayerschen Wehrgesetzes („vor- > schriftsinäßig angestellte Rabbiner") direct gesagt ist, weiter | durch die Allegarion deS Art. 12 des bayerschen Wehrgesetzes | hervor, daß letztgenannter Artikel als mit dem Reichsgesetze i nicht in Widerspruch stehend erkannt und darum als weiter | anwendbar erklärt wird. l Aus diesem Grunde kommt denn auch den RabbinatS- ' Kandidaten das Privilegium der zeitlichen Befreiung von der Militärpflicht unter den bisherigen Boraussetzungen weiter zu. An diesen Voraussetzungen (Gymnasialabsolutorium) zu rütteln, wie ein übrigens sehr ehrenwerther College gewünscht hat, hätte nur Schaden bringen können.*) Ich hätte aus l diesem Grunde eine devfallsige Anregung selbst daun unterlassen, wenn ich persönlich die Beseitigung des Gymnasialabsolutoriuins für wünschenswerth erachtet hätte. Es erübrigt nur noch, mich über die mehrseitigen Wünsche auf Erlassung eines, die Gleichstellung der Rabbiner und Rabbinatskandidateir mit den Pfarrern und PsarramtSkan - didaten im Prinzip aussprechende» Gesetzes zu verbreiten. Mir scheint die Frage von einer Tragweite, die sich im voraus nicht beniesten läßt, und ich bin darum entschlossen,' nur «ach reiflichster Erwägung aller möglichen Folgen in dieser Richtung vorzugehen. Ich habe bereits mit sachverständigen Männern eingehende Beralhung gepflogen, kann aber erst in etlichen Wochen mir meinen Ansichten und Vorschlägen vor meine Herren College» treten. I Einstweilen danke ich für die bisherige Unterstützung und empfehle die besprochenen Angelegenheiten Ihrer fernere» Mitwirkung. re. vr. Loewi." Dem Schreiben liegt ein Brief des Abgeordneten Prof. Marquardsen bei; derselbe sagt: „So weit ich sehen kann, ist die Gleichstellung mit den protestantischen und katholischen Theologen eine vollständige» und di« Einziehung zum Dienste zur Zeit einer Mobilisirung, wird, wir ich mir schon bei einer'früheren Gelegenheit anzudeuten erlaubte, faktisch zu einer Verwendung ausschließlich im Ceelsorgedienste und ähnlichen Stellungen führen. Zur •) Seiner Zeit hat man von leicht zu «rcathender -Seit« Himmel und Erde in Bewegung gesetzt, um da» Erfordernitz de» Symnafialads»- lutorimn» au» dem batzrrsche» Sefetz« wegzuschaffrn, damit diese» «In, kBachurim" zu ©■« kämm«. ' (Eorresp.)

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