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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 36. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 36.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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jBo mit ba» Urteil Mit oberst«« GerichiLhofe». . ff» hat nach Dili« Entscheidung der sogenannte ^Chalipt-Vrief" E de« weillichen Gericht in Oesterreich wenig Werlh «ehr. Bielleicht ließe sich diesem Lebelstand« durch eine Sit von nmo TVT'DO adheifen, wenn nämlich der Schwager in der LerpslichtungSurkund« erklärt, auch in dem Falle die Lhaliza vollziehe» zu wollen, wenn ihn da« weltliche Gericht dazu nicht verpflichten kann, oder «inen Schadenersatz zu leisten, wenn di« Wittwe durch seine Wortbrüchigkeit verhindert sein sollte, eine rituell« Ehr einzugehe«. L« bleibt aber immerhin prekär, wenn die Parteien von vornherein auf solch «im» mißtrauische« Standpunkt sich stellen «äffen. Linz. August 1878. Rabbiner Dr. Frank. (Der Jahrgang 1878 der J«r. Wochenschrift (Nr. 34—35) Mb Mt dazu gehörigen Nummern de« Literaturblatter, IS ff., enthielten mehrere Ubhaudlnugeu über den hier besprochene» Gegenstand. Di« Juristen, welche damal» in der Sache ihre Bote» abgaben, gingen von der preußischen Gesetzgebnng an»; doch macht Me» keinen erheblichen Unterschied. Wichtig ist nur der Umstand, daß «ach österreichischem Gesetz die Schwagerehe landrechtlich verboten ist. in Preußen nicht. Di« Deduktion de» k. k. obersten G«richt»hof, daß di« Thalizah überfläffig sei. weil der Jibbu« durch Landergesetz verboten ist, können wir «atärlich nicht gelten lassen; Jibbum war ja nach unserem Ritualgesetz ebenfalls verboten, und wurde Lhallzah nicht» destoweuiger verlangt. Mangeräth immer aus Sbwege, wenn «an den vermutheten Gründer der Mitzwoth praktisch« Geltuag geben und darau« praktische Schlüffe Hetzen will. — Vorschläge, welche denen de» Herrn, vr. Frank entsprechen und genau auSgrführt find, »oll« «an a. a. O. Nachlesen.) Red. Berichte und Lorrespoudeazell. Dewtschlawd. Stettin, 25. August. Dir haben im vorigen Blatte in "einer Korrespondenz au» Lemberg eine Eharakteristik de« verstorbenen Statthalter» von Galizien, Grafe» GolnchowSki, gebracht, welch« stch, wenn auch da» de mortiua nil nui bene voransaeschickt war, doch sehr von der gewöhnlichen Haltung der Nekrologe unterschied. E» paßte, nach der Darstellung de» Herrn Korrespondenten, auf deu verstorbenen da» alte trmpr« Min in rabbinischer Auslegung. er war derselbe 1PV12 von Anfang bi» zu Ende. — Wir finden nun aber z» unserer Ueberraschnng in dem Organe de« »Schomer I«- rael", dem Lemberger ^Jtraelit*, eine ganz ander« lautend« Darstellung. Danach hat sich Graf Goluchow«ki zu der Judenfrage ebenso verhalten, wie der ehemalige Freiherr und der jetzige Fürst vitmarck zu gar manche» Frage« und folgenschwerste« Prinzipien. Goluchow«ki ist, so wird dort erläutert, vordem ei« schroffer Gegner der Jude« gewesen, aber er hot gesehen, daß e» au» national-ökonomischen Gründen, poch her ganzen Entwickelung der Dinge und in Rückstcht auf die Forderungen der Zest. sodann in Erkenutniß dessen, wa» dr« Gedeihen Gesammlösterreich» förderlich sei, und der nothtyenhige« Kulturaufgab« de» deutschen Element« — ei« Kehler sei, die Juden auSzuschlleßen. Und seitdem sei er chrlich und energisch für die Gleichstellung der Juden eingeirrte», hpb« die neue Gesetzgebung anerkannt und in viele« einzelne« Fälle» sich der Sach« der Juden angenommen. L«z er habe stch bekehrt — al» Staatsmann und Stattßatter; fejpe persönlich«» Gefühle,Hk oder «ge» Jude» «erden nicht weiter berührt, und danach zu frag«« hat auch kein Mensch ein Recht. Wenn dem so ist, so gebührt Goluchowrkl Hochachtung. Der Staatsmann muß sich durch Ander«, durch Erfahrung und beffere Einsicht, durch Zeitverhältniss« und den Gang der Entwickelung belehren lafle», und je mtschiedener er dann mit der eigenen Vergangenheit zu brech«n bereit ist, desto weiser und ehrenhafter lmndelt er. Wir bedauern, daß der bezeichnet« Artikel »u umfangreich ist, um ihn ganz abdrucken zu können, wir können tut» aber dadurch beruhigen, daß unsere Leser außerhalb Galizien» doch schwer im Stand« sein würden, zwischen dem Rekrclog unserer Torrespondeuten und dem de« »Israelis zu «ntscheidea. Auch uns er Eorrespondent steht dem »Sciomer J»r." nahe; eine Erklärung der so weit au«einanderge-enden T>arstellungen, der de« in Lemberg«, .scheinende« Ble.tte» und der für unser vlatt geschriebenen, mag zu staden sein. Wir überlaffen e« dem Scharfsinn unserer Leser. Snweit e» un» möglich ist, wollten wir indeffen dem Andenken eine» Verstorbenen durch Mittheiluug de» vorstehenden gerecht z« werden suchen, und haben damit natürlich nur ein« Pflicht erfüllt. — Wir enthalten un« sehr gern und sowest wie «täglich der Einmischung, d. h. der Meinungsabgabe in Sahen de» stampfe« zwischen dem Staate und der katholischen stirche, wofern jüdische Angelegenheiten nicht direkt dabei berührt io«rden. Wa» insbesondere die nächste Beranlaffung zum Ausbruch de» Streite», da« neue — oder unsertwegen uralte — Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit betrifft, so ziehen wir e», soweit e» eben ein Dogma gilt, ganz und gar incht in den Bereich unserer Besprechung. Wir habet» ja auch gar keine Beranlaffung es zu bekämpfen oder unsere Leser vor Annahme deffelben zu warnen, und wa« statholiken glauben oder nicht glauben, geht un» nicht« a». Aber wir trachten r« für nicht unaugemeffe« oder zwecklot», wenn unsere Leser wiffen, daß e« sich um kein bloße» Dogma, mn keinen ganz unschuldige« uuo für Niemand betentliche» oder gefährlichen Lehrsatz handle, darum wollen wir hier einige Worte wiederholen, welche Döllinger am ^3. d. M. vor der Bonn-r Unionkonferenz gesprochen hat; denn Döllinger ist zwar, wie bekannt, ein Gegner der Jnfallibi.ität, aber er ist auch einer der größten katholischen Theologen und Historiker, und man darf, wa« er al» einfache geschichtlich« Lchatsache hinstellt und erläutert, füglich auf sein De« hinnehme«. Ec sagt: »Durch hi« Verkündung der päpstliche« Unfehlbarkeit hat die römisch-katholische stirche «ine Lehre al» die ihrige erhalten, die von allen anderen stirchen verworfen wird, — di« Lehre, daß Andersgläubige nicht geduldet werden dürfe«, und daß die Anwendung von Zwang und Gewalt gegen die Ander»gläubigen nicht nur erlaubt, sondern geboten ist. Wenn jetzt von rümisch-kirk-lichen Behörden thalsächlich Andersgläubige nicht unterdrückt und vergewaltigt werden, so wird da» au« stlugheit, mit Rücksicht auf die äußeren Verhältnisse, unterlassen. Grundsätzlich ist füx sie die Unterdrückung der Anver«gläubigen al« Pflicht oniusehe«, denn da« ist in einer Reihe von päpstlichen Erlassen ausgesprochen, di« jetzt al» nnfehlbare Entscheidungen anzusehen sind. Wir deutschen Theologen habe« früher immer gelehrt, e« sei nicht eia Grundsatz der römisch-katholischen stirche, daß Ander«glöabige zu unterdrücken seien, wen» auch zugegeben sei, daß chatsächlich Päpste und ander« kirchliche Machthaber stch solch« Unterdrückungen hätten zu Schulden kommen lassen. So habe ich 50 Jahre lang g'lehrt. Ebens- Haben die katholischen Theologe« in England und in anderen Läudern gelehrt. Jetzt aber müffen alle römisch-katholischen Theologen e» al» Lehre chrer stirche vortrqgen, daß di« Anwendung von Gewalt gegen And«r»glLubige erlaubt und ffiflicht sei; den« wa« dse Päpste in dieser Beziehung slelehrt hüben, da» ist seit dem 18. Jali 1870 al« Glaubenslehre der römisch« kajhplischen Rirch« Mzusehe«. . . .

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