Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 35.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Bewiffensknecht»ng erklären, wenn ihren Priester« dal Excommuniciren verboten wird oder — wen» man darüber lacht Wal aber nun den van» selbst, wie er im Judenthum ja allerdings Jahrhunderte hindurch gehandhabt worden ist, 1» seinem Lerhältniß zu dem Kirchenbann der Katholiken betrifft, so mögen darüber noch einigt Worte gesagt «erden. Obgleich der Bann ursprünglich von den Juden in die Kirche herübergenommea worden ist, so hat er doch in letzterer H»en ganz andrre« Lharakter angenommen. Wie Jeder- «au« »«iß, war und ist der Vau« in der Kirche ein geistliche! Strafmittel, und steht all solche! den weltliche« Strafen gegenüber. Der durchgefühne Gegensatz der geistliche» und weltlichen Gewalt (der »zwei Schwerter") brachte es so mit sich. Im Judenthum dagegen war der Bann kein geistliches Znchtmittel, di« Rabbiner verhängten ihn nicht als Geistliche — was sie bekanntlich nie gewesen find, weil der Gegensatz von Geistlichen und Laien im Judenthum nicht existier — in den meisten Gemeinden konnte der Rabbiner auch nur mit Genehmigung der Vorsteher einen Bann aussprech««. Der Bann war bei de« Juden einfach 'ein Straf- und Znchtmittel, und zwar das einzig vorhandene und mögliche, seitdem sie keinen eigenen Staat mehr bildeten. Erst mit dem Untergänge des jüdischen Staates finden wir den Ban» gehandhabt; so lange es einen jüdischen Staat gab, wurde» wie überall Geld-, Freiheit!-, Leibes- und Lebensstrafen verhängt, nachher blieb nur der Bann gegen solche übrig, welche sich den Ordnungen der Judengemeinden als deren Angehörige nicht fügen mochten. Diese Judengemeinben oder dt« größeren verbände derselben (Landjudenschaften u. bergt) bildeten nun aber einen Staat im Staat«; nicht well sie es so wollten und wünschten, sondern «eil man sie dazu zwang, außerhalb des Staates stellte, also richtiger: «inen Staat außerhalb des Staates. Der Landesherr forderte z. v. die oft so drückenden, schmählichen, exorbitante« Judensteuern — insofern es nicht Leibzoll u. dgl. war — nicht von den eiizelnen Juden, sondevn von der Gesammtheit solidarisch. Da müßten doch die Gemeinde» gegen Renitente, Defraudanten u. s. w. «in ExeutionSmittel haben, und well mau ihnen gleichwohl rin obrigkeitliche! Strafrecht auch gegen di« eigenen Genoffen nicht verstattete, so blieb offenbar nur der Bann. *) wie wir aus der «uefien Nummer »es »Israelitersetzeu, hat her Aabtiuer vr. Gaoch t» Aulda, VrkmmUich »er Auberste» Rechten «ngetztirt-, g«HM dl« »Fuldaer Zeit." in rtnrm «wer«» dortig«« »tat»« «tue» Artikel mrsffmttlcht, tu de« er, seltstverstLndttch, das «aunshr»- Hm der Rru-Vaudecer Redde« ebenso perhorreseirt wie jeder Ander«. Phrnso verhält el sich «fit der Gerichtlbarkrit der Jude,» uuter etuander ' Mau überließ es th»e» vor de» Rabtzine» bst Streitigkeiten »ach n»osatsch-t«lm»dische» Gesetz Recht zu nehme», »ud dis! geschah a»ch. Daß aber ein Gerichtsverfichre» Nit illusorisch ist, neu dem Richter gar lei» Nittel g» Gebot« steht, Parteien vorzulade«, Zeugen zu fistirrn, zur In!» sage zu veranlaffen und schließlich seinem Spruche Geltung zu versihafft», ist klar. Wieder stand dem jüdischen Richters der Niemand einsperrri« laffen konnte, nichts übrig, alt de» vann zu verhängen. Dieser war also eine einfache — allerdings je nachdem gelindere oder härtere — Straf», gleich jebrr ander», und «ährend der Kirchenbann, seiner Natur nach, sich gegen Ketzer, de« Befehlen der Priester Ungehorsame, von der Lehr« Abweichende ivandle und dadurch eben so glhäsfig wurde, ist der van« im Judenthum auch wohl mitunter »tu geistlichen Dingen", also gegen Uebertreter der Leremonialgesetze, gegen der Irrlehre Bezichtigte, angewendet worden, aber dies ist in recht seltenen Fällen geschehen, in der Regel wie angegeben, vertrat er lediglich die sonst allerwärtä üblichen weltlichen Strafen. - Daraus ergtebt sich nun von selbst, daß, seitdem die Juden keinen Staat im Staate mehr zu bilden genöthigt find und in allen Dingen den Staatsgesetzen, Behörden und Gerichten unterstehen, der Bann van selbst aufhüren mußt«. Man brauchte ihn nicht abzuschaffen, nicht zu verbieten, er war zweck- und gegenstandslos geworden und hörte auf. Daß er in den östlichen Ländern nebst so manchem andere« Reste mittelalterlicher Zustände und Unbilden noch nicht oershwunde« ist, ist ebenso leicht erklärlich. Berichte und Torrespondenzeu. Deutschland. Berli». Herr Otto Slagau ersucht die »Schles. Preffe" um Aufnahme der nachfolgenden Erwiderung ruf ein im „Sprechsaal" der genannt.« Zeitung enthaltenes Eingesandt : »Di« Gartenlaube und die Gründer": »Es ist nicht wahr, sondern eine gefliffentliche Brrd.ehung, daß ich in meinen, seil Decemder v. I. in der »Gartenlaube" erscheinenden Artikel«: »Der Börsen- und Gründung«schwinde! in Berlin" — Srünverihum und Judenlhum irxeudwie identificirt habe. L« ist nicht wahr, daß ich die Mischen Gründer etwa schärfer behandelt, als die christlichen, sondern ich thal just da« Gegentheil; wie die« jeder Artikel ipd in jedem Artikel eine Reih« von christlichen Namen lx weisen. Ich vergaß auch nicht den Gründungsadel, die adlig« n upb hochadligen Genossen und Behülfen der Gründer, sonder» ich habe fie gleich im ersten Artikel und dann «och verschiedentlich sonder Schonung gekennzeichnet. Ich war enhlih auch nicht so »ung-schickt", Herrn Laster'« »Enthüllungen" zu übersehe«, sondern ich habe dieser »Enthüllungen" gleich wieder im ersten Artikel gedacht und ihre Bedeutung aus haß richtige Maß zurückzuführen versucht. Ich kann aber nicht dafür, daß, — wie ich dies allerdings> mit Zahlen Nachweisen werde — von den Grtzuder« und Börsianern gut 90'/, Juden und höchsten« IÜ*/, Ebrtften sind. E» ist «ine arge Empfindlichkeit und Ueberhebang der Inden, daß fie, selbst in Verbindung mit Ehristen keine Rüge hertragen können. Es ist «in alter verbrauchter Kunstgriff, daß die Juden bei jedem Angriff auf Glaubensgenossen — auch ivean er nicht da« Miudeste mit der Religion zu thu» hat — übe, mittelalterliche Intoleranz schreie« und de» Angreifer zu xnunci-