Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 28.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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321 — SwMfttibtR für die Orgel, welch« jetzt veraeeordirt und deren Einführung in der bald vollendeten neuen Synagoge «ine nicht mehr anfechtbare Sache ist. — Bei der interimistischen Aufstellung eine» Harmonium« im jetzigen Betsaale di« zur Syuagogeneinweihung, wodurch der Lhor für seine künftige Aufgabe vorbereitet und eingeübl werden will, handelte e« sich nicht mehr um eine Principien-, sondern lediglich um ein« Zw<ckmäßiakeil«frage. Nicht der Synagogenchorau«schuß, der dazu kein Recht, keine Besugniß und keinen Auftrag hatte, sondern da« Ktrchenvorsteherauu. dessen Vorsitzender der Rabbiner ist, und di« Liturgiekommission haben beschlossen, da« Harmonium aus Peffach noch aufstellen za lassen, da« der Orgelaccordant grati« zur Verfügung gestellt hatte. Die Aufstellung am B"P konnte den Rabbinen nicht „überraschen", da da« Lorsteheramt unter seiner Leitung in wiederholter Berathung hierfür Beschluß gefaßt und der Rabbiner seinen Stuhl aufgegeben hat, um dem Instrument Ilaum zu verschaffen. Er hat damit nur konsequent gehandelt, da er früher für die Orgeleinsührung gethan hat, wa« in feinen Kräften lag. Eine Inkonsequenz aber wäre e«, wenn de« Harmonium« Aufstellung gerade von Denjenigen »»«gegangen wäre, die vor einem Jahre officiv« und osfiricll gegen die Einführung der Orgel voilrt haben. Da« aber ist nicht geschehen. Deßhaib obige Berichtigung. Lehrer Löwenstein. Oesterreich. Wir», 18. Juni. Veranlaßt durch Fragen über Tonsequenzen einzelner Bestimmungen de« Gesetze« vom 20. Juni 1872 und der Verordnung vom 2«. Juli 1874, hat der Minister für Cullu« und Untericht säm tlichen k k. Lanve«- Schuidehürden Folgende« eröffnet: Schüler, welche einem im Reltglont-Unterrtchl an der Schule nicht vertretenen Glauben«- dekenntnisse angehöeen, werden von dem Beibringen eine« Zeugnisse« über erhaltenen Religion«-Unlerrichl blo« dann zu' entbinden fein, wenn sie nachweitdar eine« solchen Unterrichte« nicht theilhaftig werden konnten. Wo aber unter einfachen Umständen die Möglichkeit eine« solchen Unterrichte« gegeben ist, hat sich jeder Schüler über sein, Pflichterfüllung au«zuwetsen. Inwieweit hier die in der Verordnung vom 24. Juli 1874 bezeichnrte Bertrauen«würdigkett de« privaten Religton«lehrer« in Betracht kommt, kann e« teiurn Zweifel unlerlregen, daß ein Zeugntß, welche« ein in einem Seelsorge- Amte wirkender Geistlicher der evangelischen Kirche oder der Rabbiner (oder Religionslehrer) einer jüdischen Cultu«gemei»de au«grstelll hat, ohne Weiter« anzuerkenncn ist, daß daher die in dem,eiben ertheilte ForlgangSnole in da» Semestral-Zeug- >nß, jedoch ohne Einfluß aus die allgemeine Zeugnißklaffe, auszunehmen ist. Auch unterliegt e« im Allgemeinen keinem Anstande, daß an einer Staat«-Lehranstalte, in welcher die Anzahl der Schüler einer bestimmten Eonfeffion weniger al« zwanzig beträgt, zur Ertheilung de« betreffenden obligatorischen Religions-Unterrichte« ein gesetzlich besähigter Lehrer in der in §. 7 des Gesetze« vom 20. Juni 1872 bezeichneten Stellung unter der Bedingung zugriaffen werde, daß für feine Entlohnung di« zur Erhaltung der Schule bestimmten Mittel in keiner Weise in Anspruch genommen werden. Di« Anregung zu einer solchen Veranstaltung muß den Betheiltgten überlassen bleibe«; sie ist mithin von Amtswegen nicht zu geben. Einschlägige Gesuch« find bei der k. t. Landes-Schulbehörde einzureichen, welch« dieselben »ach Begutachtung dqrch de» Lehrkörper dem Ministerium für Cultu« und Unterricht zur Entscheidung vorzulrge« hat. Ja einem solche» Falle wird de» Zeugnisse» dieselbe Wirkung zuertaunt werde», wie tu de« Falle, wo »ach g. 4 de« bezeichnet«» Gesetze« für die Ertheilung de« Unterrichte« von Staat«wegen gesorgt ist. Di« „N. Fr. Pr.", der wir vorstehende« entnehme«, schreibt tu einer andern Nummer: „Noch immer zöge« der Lande«schulrath in Wie», da« Gesetz vom 20. Juni 1872 zur Ausführung zu dringe». E« gtedt hier mehrere Mittelschulen, «n welchen mehr al« 20 «katholisch« Schüler sich befinde», , für die kein «ettgi-ustehrrr bestellt iü, nnd da, »« für Akatholtken Religiouslehrer bestellt sind, beziehe« fl« »och tmmme keinen Gehalt. E« wäre doch an der Zeit, wenn der verehrliche Lande«schulrath die an ihn schon vor längerer Zeit ergangene Mahnung de« Ministerium« fürEultu« und Unterricht, „Amt« zu handeln", beherzigen würde. E« mag he:- vorgehoben werden, daß nur in Wien diese« Gesetz bi« seht nicht activirt ist, in den anderen Kronländern ist die« bereii« fest längerer Zeit der Fall. Prag, 22. Juni (Staat»-Gnbv«ntion. für jüdische Seelsorger.) Vor einiger Zest richtete der Dachauer Rabbiner im Vereine mit mehreren Standesgenossen eine P:- tition an den böhmischen Landtag, die Regierung wolle, couform im Vorgehen gegenüber dem katholischen Eleru», auh an die materiell nicht besonder» günstig fituirten jüdischen Seelsorger auf dem flachen Land« eine staatlich« Subventirn beschließen. Die Petenten scheinen bei der Regierung geneigte« Ohr gefunden zu haben. Die Statthalteret hat laut veröffentlichten Sitzungiprotocoll« vom März l. I. in Folge de« k. k. Ministerium« für Tultu» und Unterricht die jfibiidK Lande»-Repräfentanz ersucht, genaue Daten über di« Stellung, AmtSdauer Höh« de« Gehalte« r«. ders Rabbiner undReligiomtlehrer. wie sie in den einzelnen Gemeinden fungiren, zu sammeln, und hat ihr die Petition zur Stellung eine« destimmten und motivirtcn Anttage« iiber die Bemessung und Vrctheilung der Subventionen abgetreten. Diese« Vorgehen der Regieruug muß für Jeden, d.-r die Gleichberechtigung auf allen Gebieten de« Bolktleben» re-rltsirt wissen will, nur erfreulich sein. Da« Bild hat jedoch auch seine Kehrseite. Man muß sich nämlich fragen: Wie wird die Lande»-Repräsentanz beim Einsammeln der obenwähnten Daten zu Werke gehen, und wer wird eventuell Me Bestimmungen über die Art und Größe der Subvention triffen? E« ist die« in Böhmen viel schwieriger al« in jedem anderen Kronlande. Hierzuland« wird der Name „Rabbinei:" oft so willkürlich usurpirt und von den Gemeinden accepti tt, daß e» sehr schwierig sein wird, den Kern von der Schale zu trennen. Schlächter, de« Blutvergießen» müde, legen ihr blutige» Handwerk beiseite und erstehen de« Nacht« al« Rabbiner; Lehrer, die den Schulstaub genügend «ingeathmet, schiitteln denselben ab und geriren sich al» Seelsorger?) Die Gemeinden und in solchen Fällen meist zu indifferent, um ihr Veto gegen diese Usurpation einzulegen, oder aber schweige» bewußt, da der Funktionär für geringe« Entgelt in seiner über Nacht errungenen höheren Stellung weiterwirkt. linier solchen Umstände», wie sie thatsächlich in Böhmen vorwall,\ wird bei der Vertheilung und Bemessung der Subventionen sehr ovrfichtig zu Werke gegangen werden müssen, und e« ist im eigensten Interesse der Regierung gelegen, darauf ein genaue» Augenmerk zu richten. (N. F. P.) Großbri tarnet««. Londa». Hr. Michael Henry, Redakteur de« „Je». Ehronirle" ist am 16. Juni eine« plötzlichen Tode« gestord,». Seine Kleider fingen durch einen Unglückssall Feuer, und obgleich die Brandwunden an sich ganz ungefährlich zu s,in schienen, so erfolgte der Tod jähiing« in Folge ve« Schrecke,^, der nervösen Ansregung. Henry war im I 1880 geboren und entwickelte früh glänzend« Anlagen. — E« liegt in der Art der englischen Zeitungen, daß man von der Person de« Redakteur« und der bedeutendst,» Mitarbeiter wenig erfährt, daher wird der Name Mich Henry unseren Lesern ganz unbekannt sein, und Henry verdankt dir Awtung, die ihm allseitig zu TM wurde, auch am wenigsten s-iner journal»tischen Thätigkeit, in der er dem l)r. Brutsch folgte. Er zeichnet« sich aber durch die hingebendsten und erfolgreichen vemth ungen für verschiede«« Wohlthätigkeit«- und spekieller Schnt- und Erziehungsanstalten au«. Mehrere i«r. Freischüler, ln« Taubstummenanstalt verdanke» ihm sehr viel. Ein beredte« Zeuguiß für da« Ai-feh«n, in dem er stand, liegt Varia, daß •) «wMn »trd di« »Itchüt Ac. m tmfmm fit«. «»mf*. «>» .«Itzmm •. » tL- ««hem» Winm. (tk