Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 27.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/5369809-5935045-5937966--2701-5372155- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Meinungen «ad Ansichten aber könnt sich je verwirklichen, so lang« di« Constitution. welch« höher al« alle besetze steht, nicht auf gesetzlichem Dege modipcirt sein wird — wir sind berufen, diese Fragen in Gegenwart der Constitution und de» C.-G. 1« entscheiden. Der Art. 24 de» C - 0 aber wurde nicht al» Gesetz ausgenommen; denn wie konnte ein Gesetz ieschaffen werden, welche» dem Principe der Constitution (der Irl. 7 nämlich, der da lautet, daß nur Fremde von christlichem Ritu» dt« Naturalisation erwerben können —) zuwider» läuft?* Der Herr Bürgermeister zeigt nach, daß er s. Z. al» Berichterstatter de» Au»schuffe« zur Prüfung ve» neuen C-G fungirte. Der Ausschuß erklärte damal«, den Art. 24 beseitigen zu wollen, weil er den Geist der Constitution verleugne; die Regierung aber bestritt der Kammer die Lompetenz, sich mit diesem von ihr in die Di»cussion nicht eingebrachten Artikel» zu besaffen, der Art, daß er stillschweigend übergangen wurde, ohne verworfen oder ausgenommen zu werden. — „Die Existenz de« Art. 24, behauptet der Hr. Bürgermeister, ist demnach in Frage gestellt * — Der Richter, dem die Aufgabe zufallen wird, da» T>G. anzuwenden. wird sich z«erft fragen müssen, ob er den Art. al» rxistirend oder nicht extstirend betrachte — letzteren Falle« ist e» nur der Arr. 7 der Tonst, der die Rechte der Juden ordnet. Ersetzt aber, daß der Art 24 al« extstirend zu betrachten sel, vann findet sich in demselben C-G ein Art. 2L, welcher all diejenigen von den Commnnal-Wählern au»schließk, denen die Ausübung politischer und civiler Rechte versagt ist. Hier erwächst die Frage, ob bürgerliche (com. Rechte nämlich) Rechte auch politischer und civiler Natur sind, ob nicht —. Communal- Rechie aber, meint der Herr Bürgermeister ferner, wären kein« simplen Bürger-, sondern auch politische Rechte, denn Jemandem die Einschreibung in die Wählerlisten für die zu entsendenden Volksvertreter gewähr.» oder versagen, di« Wahl- Collegten dtrlgiren und präsidirrn zu können, heißt soviel, als politisch« Rechte ausüben, wenn wir also den J«raeliten, schließt der Hr. Bürgerineister, die Einschreibung in die Communal-Liften zuertennrn, dann hieße e» auch, ihnen politische Rechte rtnräumeu. — Der angeführten Motive halber und tu Berücksichtigung, daß r» nothwendig wäre, an die Jurisprudenz in dieser Frage zu apprlllren, erklärte der Hr. Bürgermeister. daß er die verlangte Einschreibung in die Com- «unal-Listen nicht gestatten kann. ' Gemeinderath Hr. Trianvafil sagte, daß zwischen der Consttlulion und den, Communal Gesetze ein Widerspruch obwaltet. Die Constitution versagt durch den Art 7 allen Jude« die Ausübung politischer Rechte, während der Art. 24 de» C.-0. denjenigen Juden, welche die vom Gesetze geforderten Eigenschaft«» aufzuweisen haben, da» Communalrecht zugestehl; ein Gesetz aber, welche« die Applicirung konstitutioneller Bestimmungen ist, kann unv darf diese Dispositionen nicht «ovlficlrrn, denn sonst müßt« es sich ereignen, daß die Constitullon auf einem andern Wege, al» dem von ihr vorgeschrirdtnen Wege, modificirt werben könnte — rin äußerst schwerer Fall ist'«, zu erfahren, sagt tzr. Trianvafil, ob da« Stimmrrchl bei der Gemeinde ein politische» sei. Er verfichert, daß er nach vielem Kopfzerbrechen zur Uebrrzeugung und zum Schluffe gelangt sei, daß da» Cominunalrecht zugleich ein politische» Recht enthält, denn dem Comniunal-Wähler steht r« zu, die Gemeinde-Vertreter zu delegiren, diesen fteht wiederum da» Recht zu, di, Wähler-Listen für di« politischen Körper auszuftrllea. Dies, Liste» aber, glaubt Hr. T, «üffen von einer Person herrühre», welch« selbst politische Rechte besitzt, denn sonst könnte sich zum Richter der politischen Rechte eine Person anfwerfen (?), welche der geforderten Capaeität halber (christlicher Ritu«) diese Rechte selbst nicht desäße. — Kraft der aygestthrien Gründe erklärte sich Hr. Triandafii mit der Ansicht de» Hrn. Bürgermeister» einverstanden. Die Gemetnderäth« Hr. Cantacuzino und Hr. Joime««» wißen «ü den Worten zu sparen und erklären sich für die Richsgestaunng der Einschreibung in dt« Communal - Listen, Letzterer fügt nun «och i« Tone eine» an de» Satznngea der Orthodoxie Festhaltenden hinzu, daß die Constitution unmöglch durch Specialgesetz« modificirt werden kann. Dem Gemetnderäth Hrn. Paapa überkommt ein« de« Born de« Patriotitmu» entsteigend« düster« Ahnung. Während der Discussion seiner College» starrte er vor fich hin und ivähnte bereit« im Geiste zu schauen, wie Rachefurirn vieler Städte gegen di« Hauptstadt Rumänien» heranziehen, Revanche verlangend für die der rumänischen Nation durch die Aufnahme van Juden unter die Gemeindewähler beigebrachte Schlappe, er raffte fich denn rasch zusammen und warf die begeisternden zündenden Worte hinein: „Die Hauptstadt müffe allen übrigen Städten al« Muster, al» Vorbild (man begriff in welcher Hinsicht) dienen, wir müff en also streng di« Aplicirung der kategorischen Artikel der Constitution handhaben, nun wenn diese (die Tonst.) dir Ausschließung der Jude» in einer derart kategorischen Weise ausspricht, kann wohl noch irgend welcher Zweifel aufkommen, daß wir die erwähnte Elnschreibung in die Tommunal-Listen zurückweisen müßten? Herr Paapa schien sogar noch die Befürchtung austischen zu wollen, daß e« selbst di« Tobten der rumänischen Ration au» ihrer Ruhe aufrüttein würde, wenn sie erführen, wie gewaltig man sich an ihrem fortlebenden Geiste (der Constitution) vergriffen, aber er merkte bald, daß seine Wort« gefruchtet haben, denn sein Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderalhe angenommen und die Petition der Herren Roth, Rosen» thal, Blumenfeld zurückgewiesrn I Da» sind die patriotischen Auffaffungen und Argumentationen erleuchteter Köpf« eine« hohen Gemeinderath«», wenn e» gilt, dem großgezogmen um sich greifenden Borurtheile gegen die jüdische Rare gerecht zu werden! Da schämt man sich nicht, zu erkünstelten, sich immer wie die Erd« um eine mid dieselbe Axe drehenden sophistischen Schlüffen Zuflucht zu nehmen. um ein Gesetz bald al« nichtexisttrend, bald al« unrea^tsirbar erscheinen zu lasten l Wären die Begründer der rumänischen Constitution, al« sie das Bedürsniß einer derartigen Constitution für die selbstständig werdend« rumänisch« Nation empfanden, von dem wahren Geiste der christlichen Religion durchdrungen, wüßten sie e«, wie all diejenigen, welche sich auf die Höh« der wahren Civlliiation befinden, e» aufzusaf>.» misten, daß die wahre christliche Religion keine Zurücksetzung Andersgläubiger in bürgerlicher Beziehung zuläßt, daß e» demnach unter den christlichen GlaubenSgenosten eben so viele unchristliche Menschen giebt, al» umer ^rn Juden, sie müßten dann vor Scham erröthen. Heule tritt die neue Kammer zusammen, wir wollen ihr« Thätigkeit abwarten und sehen, wie die Regierung (die Verfassungspartei, die au» den jüngsten Wahlen al» mächtige Siegerin hervorging) nunmehr ihre felsenfeste Stellung hinsichtlich manch schwebender Unbill auSnützen wird. vermischte und neueste Nachrichten. Berlin. Wenn dt« Statistik in veziehung auf die Zahl der Blinden, Taubstummen und Geisteskranken für die Juden ungünstige Proportionen ergibt,*) so ist dagegen dt« veichältnißzahl einer anderen Grupp« von statistischen Ermittelungen *) Wir ntmntn «s bmKor «, bo£ Mt Redaktion btr „Jlib. vr." utri ttgtn ihren Sorrts». m Schutz nimmt, «dem fit autrleimr, da» fit in unftrn Bewertung« gtgtu best« Nngait» nicht» fitr ihn »der tut Statt verletzeudt» hast fiä»t» köuutu. Dit ombrf. Atbattiou irrt «Ixr sthr, wenn fit f«gt, da» wir nun Mt Ht(Mt|ftit jener Angaben jm» gestaubt» HStte». wir habt» Mt Ziffer» als richtig mtrftmsn müssen. «btt nicht Mt Zahlen, b. |. Mt fragliche» Afftr» fttlau Proportioualzahlt» dar, und btr «orrtsp. btr „I. «r." hat fit al» abfolutt gegebt» Dit aus bitstr vtrwtchstlung fich trgebtndt ungeheure Differenz ist au» nuferer Zir. U unter »Verl tu" klar zu er. fetzt». Dit Netz, btr „gilb. yr." mlihtt boch wohl ihren Leftrn >o» richtig« Vachuub ' glaube», bäfi z. S. bi fti, «U Mt bt»bfim>t»e» «üangtlischeu uab Kathalirm i i Kchtennerhültuitz btkamtt gtbtn, damit bMt nicht Mt Zahl btt blbbfiuuigtn Subt» absolut grSijt»