Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 22.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/5369809-5935045-5937959--2651-5372111- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
f- 1» eurem Schmutze und in eurem Elende, damit wir mit Fingern auf euch «eisen und gelegentlich mit Füßen auf euch [' treten können/ da» ift die Parole de» „Golo-" — Wir wissen jetzt, wer sie ihm gegeben hat; e« sind ^Diejenigen, welche dem von un» formultrten Satze noch hinzufügen: „damit wir ans euren gebeugten Rücken un» erheben und au-rufen, seht da den Pöbel, au« deffen Mitte wir un« emporgearbeitet haben\" *• Wa» aber den Lu«spruch Lrömieux' betrifft, so beweist er selbst wie er da steht, nicht» für da«, waö „ßWo»" beweisen will, im Zusammenhang aber lautet er (wie „Hamagid" von vor. Woche au» dem früheren Jahrgange auführt): „Wo e» gilt. Verhungernden Brod zu reichen, da stnd wir keine Franzosen, Deutsche n. s. w." Berichte Md Lorrespoudenzen. De«tfchla»»d. W. R Bresliw, 18. Mai. (Or.=Corr.) Vor einigen Zogen befand sich eine an» zwei angesehenen Mitgliedern der hiesigen jüdischen Gemeinde bestehende Deputation in einer ganz eigenthümitchen Angelegenheit beim Oberbürgermeister KreSlau'», Herrn Reichstag-Präsidenten von Forckenbeck. Sie war die Ueberbringerin einer von zahlreichen Unterschriften bedeckten Petition jüdischer Familienväter, welche die Autorität der höchsten Stadtbehörde gegen die in ihrer An einzig dastehende Willkür eine» dieser Behörde unterstehenden Schulleiter» anrief. Laffen Sie mich den Fall kurz erzählen. Herr Dr. Luch» ist Rector einer der beiden städtischen höheren Töchterschulen. Die seiner Leitung untergebene Anstalt wird zum Drittel von jüdischen Mädchen besucht. Dennoch erlaubte stch der erwähnte Herr einen Eingriff in da» religiöse Gewissen - der seine Schule benutzenden jüdischen Eltern, wie er nicht einmal unter dem verfloffenen Milhler'schen Regime für möglich erachtet worden wäre. Er unterbreitete nämlich zu Beginn de» laufenden Semester» allen jüdischen Eltern, welche Rinder zur Aufnahme anmeldeten, ein Schriftstück zur Unterschrift, in welchem dieselben sich verpflichteten, ihre Töchter am Sonnabend schreiben, Zeichnen und Handarbeiten fertigen - zu laffen. Die Unterzeichnung eine» solchen Reverse», deffen Anforderung wahrscheinlich weniger auf eigentliche Gehässigkeit, al» auf einen unüberlegten und intoleranten pädagogischen Rivellirung»eifer zurückzusühren ist, wäre gewiß auch ' - von solchen Eltern zurückgewiesen worden, die e« mit den 4 Sabdathgesetze» nicht so streng nehmen, die aber um der Ehre de» Judenthum« willen und zur Abweisung eine» unberech- " ttgten Willküracte» zu einer solchen erzwungenen Erklärung £• stch nicht verständen. Aber die Allermeisten wurden erst spä- ” ter aufmerksam darauf, wa» sie eigentlich unterzeichnet hatten, z r da sie da» famose Dokument al« irgend eine bedeutnng»loie f- Formalität — zur Anmeldung gehörig — angesehen und mit “ ihrer RamenSunterschrift ahnungSlo» versehen hatten. Sie standen einem tait aocompli gegenüber, und im Allgemeinen war die Intoleranz, wie stet» in solchen Fällen, größer al» >' di« Aufregung und Entrüstung über da« sonderbare Berfah- V ten de» Herrn Rector». Nur ein Familienvater versäumte nicht, bald darauf eine Vorstellung beim Magistrat einznrei- > chen. Er wurde auch vor die Schulbehörde gefordert, sandte, durch Krankheit verhindert, seine Gattin hin, und diese mußte / sich bei dem mit der Sache betrauten Beamten in einen re- £ ltgiüien DiSpul über die jüdischen Sabdathgesetze etnlaffen. So war gewiffermaßen die private Intoleranz de« Herrn Luch« auch offiziell genehmigt worden. — Inzwischen aber , ■' hatte die Eingang» diese» Schreiben» erwähnte Petition cir- £; culirt, und e» nahmen an derselben Gemeindemitglieder jeder religiösen Schattirung Theil. Ob st«, nunmehr überreicht, den gewünschten Erfolg haben wird, läßt sich trotz der offen' baren Rechtsverletzung.*) welche in dem Verfahren de» Rector» Luch,t li-gt, nicht vorau-sehen. Herr von Forckenbeck versprach ven beiden lleberreichern da« Seinige zur befriedigenden Schlichtung der Angelegenheit zu thun, und sprach stch auch, wa» bei der Milde und echten Freisinnigkeit de» gefeierten Parlamentmanneselbstverständlich ist, mißbilligend über den Schuluka» au« Jndeffen bat sich der Herr Oberbürgermeister bisher jeder direkten Entscheidung in Schulsachen enthalten. Da« Deceinil liegt beim Schn'.rath Herrn Th., welcher in Bezug auf die Luch«'iche Affaire geäußert haben soll, dieselbe gehöre zu den internen Angelegenheiten der Schule und kümmere ven Patron derselben, den Magistrat, nicht. WünschenSwerth ist e» jed-nfall-, daß die jüdischen Mitglieder der Stadtbehörde, daß namentlich der besonder» dazu berufene Vorsitzende de» jüdischen Äemeindecollegium», ihren Einfluß geltend machen. klebrigensind die Petenten entschlossen, fall« der Magistrat ihrer Beschwerde nicht gerecht würbe, den Instanzenweg zu beschretten. Früher oder später werde ich Ihnen von dem weiteren Verkaufe der Angelegenheit erzählen können Möge er befriedigend sein, möge der die Ehre de» Judenthum«, da- Recht der Gewissen und auch bestehende gesetzliche Vorschriften verletzende Akt eine» allzueifrigen Pädagogen nicht lange einen Klecken auf dem guten Leumunde Bre-lau'S bilden. Berlin. Die „«. Z. d. I" brachte in ihrer Rr. 18 folgende höchst auffallende Notiz: „Herr vr. Hildesheimer au» Berlin hat sich an da« Sfterr. und ungar. CultuSminisierium mit der Bitte gewendet, seinem Rabdinerseminar dieselbe Bergünstgung zu gewähien, wie dem Breslauer, hinsichtlich oer Befreiung vom Militärdienst: er gab sich der Hoffnung auf die Bewilligung um so eher hin, al«, wie er in seinem Gesuche bemerkte, auch da» preußische Ministerium, die sein Seminar besuchenden jungen Leute vom Militärdienste dispensirt habe. Man war vorsichtig genug, durch da» Ministerium de» Aeußeren bei Falk anfragen zu lassen und erhielt zur Antwort, daß da» Hilde»heime?sche Seminar eine Privatanstalt sei und von Miliiärdienstbefteiung somit auch nicht die Rede sein könne. Selbstverständlich wurde Herr vr. Hildesheimer von Seiten des öfter, und ungar. CultuSministerium» abschläglich beschieden." — In der Thal, ein solche« Verfahren wäre Seiten« de» Hrn. vr. H. mehr al» auffallend gewesen. Miß man doch, daß in Preußen auch die eoangel. und katholischen Studenten der Theologie nicht vom Militärdienst befreit sind; wie hätte jemand sich so aus offenkundige Unwahrheit stützen können?! Hr. vr Hildesheimer übersendet uns nun Abschrift der betreffeichen von ihm an die Ministerim des Aeußeren und an die der LandeSvertheidigung in Wien und Pest gerichteten Eingabe und ersucht um Abdruck derselbe» zur Widerlegung jener ehrenrührigen Notiz der „A. Z. d. I" — Indessen ist die Mittheilung de» Ganzen dazu nicht erforderlich; e» genügt zu bemerken, daß die ihm zugeschriebene Bemerkung in derselben nicht enthalten ist. Wir laffen den Schluß der Eingabe hier folgen: „Wie schon durch die erwähnte Uebersiehelung die ersten Schüler der derzeitigen Rabbinerschule sich mit aus Oesterreich» Ungam recruttrten, so bildeten diese auch seitdem, und ganz besonder» seit Creirung de» Rabbinerseminars ein erhebliche» Conttngent desselben, und machen dieselbm durch Fleiß, wissenschaftlichen Ernst und musterhafte» sittlich-moralische», religiöse» und loyale» Leben ihrer Heimath alle Ehre. Ein sehr störender und nachtbeiliger Umstand jedoch steht ihrer talmudisch-rituellen und wiflenschaftlichm Ausbildung sehr lähmend im Wege — di» Absolvirung ihrer militärischen Dimstpflicht. *) Di« Leser bec Wochenschrift werden sich erinnern, daß in Folge einer vrrSlauer Petition ein besonderes Niuisterialrescript (1869) jeden Zwang zur Verletzung der jüdischen Sabdathgesetze den preußischen Schulen untersagte.