Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 20.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Wem» «in jüdischer Blatt statt Geistlicher immer „Pfaffe" , sage» wollte, so würde die gesammte Presse wahrscheinlich >' Lber Mische Unverschämtheit Zeter schreien. Da müssen wir liT aber auch verlangen, daß unsere Geistlichen in christlichen )' Blättern mit ihrem Titel „Rabbiner" und nicht mit dem bei christlichen Lesern doch nur verächtlich klingenden Worte „Ros" r. - benannt werden. Eine solche Bezeichnung zeigt das Streben Berachlung hervorzubringen. Auch passen Ausdrücke wie „ein , , stramm orthodoxer Rabbiner" oder „in seinem Hirn qualmt ' talmudischer Kram" nicht in ein Blatt, das wissenschaftliche Zwecke verfolgt. *) Ueberhaupt vermögen wir nicht einzusehen, x war diese beiden Geschichtchen in einem anthropologisch-geogra- \ phischen Blatte sollen, wenn ste eben nicht de» oben angege- - denen Zweck haben, Verachtung zu erregen. L. G. [ Breslau. 'Der hiesige Magistrat hat in Betreff des jür '•; bischen Religionsunterrichtan den städtischen Lehranstalten "' . folgende Bestimmungen getroffen, die wir zur Nachahmung gar vielen Schulbehörden in Preußen empfehlen: „§ 1. Der von uns eingerichtete mosaische Religions- C .. unterricht ist in Gemäßheit der früher von uns und der 'Stadtschuldeputation gefaßten Beschlüffe für die jüdische» Schüler als obligatorisch zu betrachten. 8- 2. Dispensationen von diesem Unterricht stud nur zulässig, sofern ein genügender Ersatz für denselben nachqe- : , wiesen wird Als solcher soll angesehen werden a) der Be- >- fuch einer der 3 hierorts bestehenden Religionsunterrichts anstalten, b) ein von einer völlig qualiflcirten Person , ertheilter Privatunterricht. § 3. Die Dispensation kann nur von der Stadtschul- > deputalion, auf Antrag deS L ater« refp. Vormundes des zu u., dispensirenben Schüler», erlheilt werden. » 8 « Dem an uns oder die Stadtschuldeputation zu * richtenden DispeniarionSantrage muß die eigenhändige Be- " fcheinigung des Lehrers, welcher den betreffenden ReligionS- I unterricht ertheilt, resp. bei welchem der Schüler zu demselben angemeldet und angenommen ist, beigesügt sein." ' Aus Baieru Eine Entschließung des Kultusministeriums bezüglich der Anstellung eineisraelitischen Lehrer» au der Tom munal schule zu Grünstadt in der Rbeinpfalz ist erwähnenSwerth. Er wird darin ausdrücklich anerkannt, N daß die Eommunalschule zu Grünstadt schon vor dem Erlaß der Beiordnung vom US. August 1873 errichtet wurde, letztere also — welche die Juden von den zu errichtenden consessior. nell gemischten Schulen ausschließt — aus die Grünstädter r*. ' Schule nicht angeivendet werden kann, und daS um so wem- / aer, als letztere seiner Zeit wesentlich nur durch Auflösung j? der dorr bestandenen Juoenschule und durch llebernahme de» - israelitischen Lehrerzur Eommunalschule zu Stande gekom- :' men war. Zu verwundern ist nur, daß trotz diese« klaren Sachverhalt», auf welchen jetzt die Genehmigung der Anstellung eines israelitischen Lehrers gegründet wirb, der Grünstädter Stadtralh früher mit f inem Verlangen durch alle Instanzen bis hinauf zum Staatsrath abgewiese» worden war, und daß es erst einer an die Abgeordnetenkammer gerichteten und von { . bort an das Ministerium gelangten Vorstellung des Stadl- . ' raths bedurfte, um daS Ministerium zu bewegen, jenem Sachf»/ verhalte Rechnung zu tragen. Uebrigens werde „nur aus- [■ «ahmsweise und ohne jede Eonseqnenz für andere Kalle" die l Ausstellung eines israelitischen LehrerS au der Grünstädter S. Schule gestaltet. Ob die Verwahrung gegen die Eoniequenz für andere Fälle sich gegen die in anderen Orten vor 1873 errichteten Eommunalschulcn richtet, - oder ob selbst in Grünstadl, wenn der israelitische Lehrer einmal stirbt, der Tanz »on Rcuei.1 angehen soll, ist au» dem Wortlaut der Minifterialentschließung nicht zu ersehen. Im ersteren Fall dürfte b -:- - *) Oab ttxitn Dtr Bersaffer de« betreff, »rtikel« in Zweiftl ist, ob r, dt« Juden blllah oder Jehoouh ,um Botte haben, dann sollte er über» fr Haupt aushsren über jüdisch« Loraänge ,u schreibe» und in seinem Äo«;: pft lieber einmal die oermengten Ideen von Judmthmn und Islam zu > trenne» «ersuche». » die Verwahrung, wenn di» betreffenden Gemeinden fest auf» tretnn, wenig helfen; die Grünstädter aber haben in zehn und zwanzig Jahren dasselbe Recht wie heut«; eine Berwahrung des Ministerium» vermag daran nicht« zu ändern. Belgien. F. Rotterdam. (Or.-Lorr.) Das hier erscheinende Blatt „Weekblad voor Israelitische hnisgez innen* schreibt in Nr. 13 über den neuen „Israelitischen Literaturverein" Folgende«: „Wir haben genügenden Grund zu glaüben, daß die Niederlande durch die große Zahl der Abonnenten sich gerade nicht hervorlhun, und empfehlen daher diese» Unternehmen auf'S Wärniste. Diejenigen, welche für die Förderung jüdischer Wissenschaft Interesse haben, auf der Höhe der Zeit stehen wollen. Diejenigen, welche nützliche Unternehmungen aneifern und Männer von großer wissenschaftlicher Begabung in den Stand setzen wollen, ihre GeisteSprodnkte auch in nicht jüdische Äreise einzusühren, mögen nicht zögern, durch einen jährlichen, verhä linißinäßig geringen Beitrag ihre Sympathie zum Ausdruck zu bringen." Wir können diesen Worten nur beistimmen, um so mehr als deutsche resp. jüdische Wiffen'chaft in Holland überall sich verbreitet und die wohlverdiente Anerkennnng findet. Besonders erfreut sich Grätz' Geschichte einer allgemeinen Beliebtheit; so hat dasselbe „Weetblav" in Nr. 12 in seinem Leitartikel aus Anlaß de» Peßachfeste» ganze Stücke au« Grätz Geschichte Bo. l. übersetzt, um die daselbst entwickelten recht schönen Gedanken zu begründen und deutlicher zu machen. Die Besetzung des hiesigen Oberrabbinate« läßt lange auf sich warten; die Anregung, die dieselbe unlängst durch eine Denkschrift, unterzeichnet von über 100 Geinciademitglieder», erhallen hat, scheint nachzulaffen. Die Geldfrage scheint die Angelegenheit auf dilange Baak zu schieben. Dahingegen bestätigt sich die Nachricht, daß der frühere hiesige Oderrabbiner Herr vr. Jsaacsoh» zum Prediger in Utrecht gewählt wurde. Utrecht gehört zwar zum Oberrabbinat Amersfoon, aber auch diese» ist seit Jahren unbesetzt. S« ist überhaupt sehr zu bedauern, baß man hier zu Lande mit der Besetzung der vacante» Oberrabbinate so sehr zögert; Rotterdam, Amersfoort, Groningen sind seit mehreren Jahren, H.rlogenbosch, Middelburg seit Jahrzehnten vaeant; Videant consules.daß nicht durch Mangel an Gemeindehirten es auch allmälig an einheitlichen, lenkbaren Gemeinde- Herden fehle. Brüffel. (Or.-Eorr.) Die „Jnvependance belge" brachte vor einiger Zen eine Pariser Eorrespondenz über die religiöse Frage, au» dem ich den Schlußpaffu» al« geeignet zur Mittheiluug in ihrem Blatte halte: „Während die bösen Leidenschaften der Elericalen der religiösen Reformfrage eine drohende Wendung geben, veröffentlicht soeben ein ehrwürdiger Rabbiner in Pari« einen merkwürdigen und rührenden Aufruf zur brüderlichen Einigung zwischen Juden und Lhristen. Herr Elia Solowlyczik ist ein 70jähriger Greis, den mühselige Arbeit und Dürftigkeit nicht verbittert haben. Im Gegentheil Sein gelehrtes Werk „Bibel, Talmud und Evangelium" athmet den Frieden und den Wunsch nach noch größerem Frieden. Wänrenv da- Evangelium für eine große Anzahl polnljcher Rabbiner em Gegenstand de« Schrecken« ist, wird es von Herrn E. Sol. commentirt, wobei er die Ehristen, seine Brüder nennt Dies interessante Wert ist eia Zeichen der Zeit. Weint sich einerseits große Auseinandersetzungeit aus religiösem Boden vorbereiten, vollzieht sich andererseil« eine nicht minder tröstende Arbeit der Einigung und Beruhigung. Die Fauatiker de» polnischen Rabbiill«mu» mögen gegen Herrn E. Sol den Lberem aussprechen, die Fanatiker de« Ultra« montaniSmus mögen diesen ausrichtig religiösen Mensch n verlachen; alle Feinde de« Fanatismus werden ihm ihre» Beifall spenden, auch dann, wenn sie sein« Meinungen nicht in allen Fragen theilen."