Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 17-18.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/5369809-5935045-5937954--2614-5372079- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 188 Der ttit&tntmmff in De»tfichland »nv Me jüdische« Augelegenheite«. m. fflu in dem Kirchenkampf« unter denjenigen, welche für die neuen Kirchengesetze gestimmt haben, zwei sehr verschiedene Lnstchten ihre Vertreter zählen, nämlich ersten» Männer, «eich« keineSweg« Religion, Christenthum, Kirche bekämpfen, sondern nur die Uebergriffe de» Batican zurückweisen wollen; zweUeu» solche, die den Staat absolut religionslos machen, die Religion au» dem äffentlichen Leben hinausdrängen wollen; so gehen auch diejenigen, welche die Freiheit de» Austritt» au» der Synagogen »Gemeinde befürworte«, von zwei sehr verschiedenartigen Standpunkten au». La Sk er selbst will nur den Austritt „au» konfessionellen Bedenken" frei gegebeu wissen. Er sagt nicht, daß da» Gesetz sich um die Bildung und den Bestand der Synagogen-Gemeinde gar nicht zu kümmern habe, daß e» jedem Israeliten von vornherein freiftehen müsse, ob er Mitglied der Religionsgemeinde seine» Dohnorte» werden wolle oder nicht. Seine Resolution kann auch nicht so auSgelegt werden, daß nur noch jetzt, dem bestehenden Gesetz« gegenüber, eine gerichtliche AuSlrinSerklärung erforderlich fein» daß aber in Zukunst weder Verwaltung»- noch Gerichtsbehörden sich mit dergleichen zu befassen haben sollen; denn ein Mann, der, wie er, in dem Absaffen von Gesetzen und darauf bezüglichen Resolutionen weder Neuling «och Stümper ist, würde sich sonst ander» au»gedrückt haben.' Andere dagegen wollen allerding» die Synagogen-Ge- »etnde ganz auf da» Niveau von Prioatgesellschasten, Casino-, Turn-, Gewerbere. ic Vereinen herabsetzen, deren Mitglieder kommen, gehen, zahlen, Zahlung weigern, ohne daß e» den, Staat einsällt, danach auch nur zu fragen. Diese Andern streben in Hinficht auf die Kirchengemeinde eben dahin, versuchen e« aber zuerst mit und an den Juden — da» ist ein« schon oft erprobte Strategie. Der eben bezeichnet« Gedanke ist nun freilich noch nirgend» (soviel wir wissen) offen und öffentlich ausgesprochen worden, aber di« Ansicht und Abficht ist vollkommen klar. Der Abgeordnete Marburg, dessen Rede an der Spitz« uusrer Nr. 14 vollständig mitgetheilt ist, möchte die Worte „aus konfessionellen Bedenken" gestrichen sehen. Denn, erläutert er, die Synagogen - Gemeinden find keine politischen Gemeinden mehr,*) daher fehlt jeder rechtlich« Grund, irgend Jemand »u nölhigen, sich einer solchen Gemeind« anzuschließen. Da» Gesetz, welche» die» verlangt, ist ein Stück mittelalterliche« Ghetto'». I« vielen polüischen Blättern namentlich, in der „Lolk»z«itung", find diese Sätze fest Jahren ost weiter erörtert worden. E» soll eine ganz unzulässige Brschränkuua der persönlichen und speciell der Gewissensfreiheit sei«, wenn die staatliche Gesetzgebung oder Exekution sich um Religiouögesellschaften, Gemeindebildung, kirchliche Besteuerung kümmert. ») hr. Werburg kennt offenbar in jüdischen Dinge» nur da« Gesichtsfeld de« Hamburger «irchthur«»! In Hamburg war alerding« »i« oor Kurzem di« jüd. Gemeind« zugleich p»litische Körperschaft. ff« hatte über «usnahme »on fremden Jude, MS »in- »»Huer Hamburg« ,u bestimme». In »er übri^n Del» ist seit hu», dmt Hlchre» sch»» «Re« hiaweWmüumt. »a» kw Kchn^Gnm. den «ha. Wir können hier nicht gegen diese Ansichten eingehend polemifiren Wir begnügen un», einige Gegenfragen zu stellen. Warum ist denn Schulzwang zulässig? ist er nicht «in gewaltiger Eingriff in die elterlichen Rechte? involoirt er nicht zugleich einen Gewiffenrzwang gegen gar manchen Vater, der mit dem, wa» und wie der Lehrer lehrt (e» handelt sich dabei durchau» nicht blo» um die ReligionSstunden I), durchaus nicht einverstanden ist und doch keine andere Wahl hat, al»: ihm da» Kind zu überlassen? Legt der Schulzwang den Eltern nicht znglmch eine doppelte Besteu-r»ng auf, di« allgemeine für die Schulsysteme, und di« private, da» Schulgeld? Im Gegensatz« zu andern Eulturvölkeru stimmt man jedoch in Deutschland für Schulzwang in weitester Ausdehnung, will ihn gern noch über da» bisher schulpflichtige Alter hinau» erstrecken; den«, sagt man, Schulunterricht ist für den Staat eine Lebensbedingung. Religion aber? Religion ist für den Staat ein ganz nebensächliche», gleichgültige» Ding; ob die Bürger Religion haben, kennen, lernen, ist dem Staate ganz egal, und wenn Jemand hierüber ander« denkt, so ist da« rein — mittelalterlich. Da» ist der ei-, gentlich« Sinn, da« ist die Grundlage, auf der alle jene Er» örterungen stehen, da» Ziel, auf da» fie binauSlaufen. Warum spricht nur Marburg von mittelalterlichem Ghetto, warum ist nur Steuerpflicht für die Synagoge verwerflich, da doch der Parochialzwang und die Kirchensteuer ganz ebenso mittelalterlich sind? Dies« Frage haben wir bereit« beantwortet. — Auch da» ist bezeichnend, daß Marburg seine „Mißbilligung" über einen au» rein finanziellen Gründen erfolgenden Au»tritt ausspricht, «ährend er ihn gleichwohl gestaltet wissen will; da« grhört auch zur Taktik, daß mau sich „übrigen»" durchau« wohlwollend gegen Religion, Kirche, Geistlich« äußert und ihnen nicht zu nah« treten wollen will. Wer sich aber nun au« der Mißbilligung de« tzrn. Marburg nicht« macht, gleich jenem Schüler, der di« „stille Verachtung" de» Herrn Lehrer« der Strafe vorzog i Run, «in Narr ist ja auch nicht jener Schüler gewesen, sondern der Lehrer. Und nun wenden »ir un» zu unfern Orthodoxe«, welche sich der B»nde«genossenschast der Gesinnungsgenossen der HH. Marburg und der radikalen Journalisten freuen.. Da ist z. B. die „Jüd. Pr.", welche all« solch« Reden und Zeitungsartikel mit großem Behagen abdruckt und für ihr« Bestrebungen verwendet; höchsten» daß sie zu den mit solchen Artikeln untrennbar verbundenen Au»fällen gegen Talmud, Erremonien u. s. w. ein Fragezeichen setzt. Wenn wir jedoch da» genannte Blatt mit der Bemerkung abfertigen können, daß ein Theil seiner Mitarbeiter sich die Tragweite der fraglichen Erörterungen wirklich nicht klar macht, so ist e» um so schwerer zu fassen, wie ein orthodoxer Jude, der da weiß und versteht, wa« er liest, spricht und schreibt, e» mit seinem Gewissen vereinbaren mag, wenn er di« BundeSgenoffenschast der vernein-nden Stifter annimmt und sucht. Wir möchten z. v. an Herrn Rabbiner S. R. Hirsch, mit dem zu di«eutiren sich verlohnt, unsere Fragen richten. Erkennt er in Sachen der Religion, speciell de» Judenthum», lediglich da» persönlich« Meinen, oder irgend «in eben der Tageöansicht und der Tagespolitik enk prechende» Votum al« maßgebend an? Kana in jüdisch-religiösen Dingen etwa» gestern recht, gesetzlich, gewesen und heut verkehrt und mittelalterlich geworden sein? Ist chm die Rellgivn, speciell da» Judenthy«, H-.