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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 17-18. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 17-18.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 181 fpri$t. — Selbst da» Abgedroschenst« und Stuuloiefte ist da m den Mann ju bringen. — Der orthodoxe Jude wird wegen seiner Orthodoxie angegriffen, der Neologe wegen seiner Nevlogie. — Der Letztere gilt heutzutage den rechten Judengegnern für den Gefährlichste» und HaffenSwenheste». — (Ganz ebenso ha t man einst den jüdischen Trödler und Kleinhändler für di, eigentliche „Pest" erklärt und gerufen: gebt den Schacher auf — jetzt denuncirt und haßt man den Banker, Großkaufmann und Industriellen. — Einst hat man gesagt: Gebt den Talmud auf und (im Osten) schneidet di« Peie« ab, dann wollen wir sehen; jetzt erklärt man die den Talmud Berwerfendrn und Modernisirten ja zu Mischehen Schreitenden für die Allerschlimmsten. — Also nicht« Verkehrtere«, al« durch Abwersen de« jüdischen Religiontgesetze« Feindseligkeit versöhnen «ollen. Dann heißt e«: „da« Judenthum bist Du lo«, der Jude bist Du geblieben!" So halte d«nn> lieber Leser, Peßach. wie geschrieben steht; Du gewinnst nicht«, wen» Du c« nicht thust, selbst da« erspart« Geld vermehrt die üble Nachrede, dagegen lies andächtig und stnnend die alte Hagodoh: n'ap.TI DTO- Amen! Berichte und Correspoudeuzen. De«tsch!aud. Leipzig, 11. April. (Resolution, in Angelegenheit der preußisch-jüdischen Gemeinde-Verfas- , su«g»frage.) Der heut zu Leipzig versammelte zweite - i«»tfch-t»raelittsch« Grmeindetag dankt dem LuSfchuffe de» Semeindebutide« für die Herausgabe der „D e u kschrtftzurVertheidigungdeSeinheitlichenRecht»- »erbande« der jüdischen Gemeinden in Deutschland", erkennt in der von Einzelnen angestrebten Berechtigung jede» Juden, au» dem Semeindeverbande aurzuscheiden ohne gleichetttg au« dem Judenthum auszutreten, ein« Verletzung der Gleichberechtigung der Tonfesfionen, indem der Bestand der einzelnen Kirchengemeinden — abgesehen von der staatlichen Fürsorge — durch den Parochialzwang geschützt ist — hält die von verhältnißmäßig wenigen, aber desto rührigeren GlaubenSgenoffen verbreitete Ansicht, daß e« im Judenkhmn« verschiedene Tonfesfionen gebe und zwischen den verschiedenen Tonsessionen innerhalb de« Judenthum« ein tiefgehender Gegensatz besteh«, für durchaus irrig und für widerlegt durch dt« Zeugnisse der hervorragendsten Lehrinstitute") und die gesammte kulturgeschichtliche Entwickelung de« Judenthum« — theilt vollständig die von dem verstorbenen Abgeordneten vr. Kosch, welcher, wie Wenige, die jüdischen Verhältuiff« durch eigene Anschauung und langjährige«, praktische« Wirken kaimte, in seinem Schreiben vom 18. Februar 1871 ausgesprochene Ansicht, daß durch di« Beseitigung de« Ge- «etadezwange« die Fortexistenz vieler kleiner und mittlerer Gemeinden, ihrer Bildung«- und Wohlthätigkett»- tustitut«, in Frage gestellt und die fortschreitende Tulturentwickelung der Juden und de« Judenthum« gehemmt werden würde — kann sich der Befürchtung nicht verschließen, daß da« Vorgehen Preußen« in dieser Richtung ein Nachfolgen der Übrigen deutschen Staaten und eine Gefährdung der jüdischen ») — der Hochschule für di» «issenschast de« Judenthum« in »er- 1b. W« jitdisch-theotiisch« Seminar, »u «re«lau und de« Bet-Hami. drasch in »en — Gemeind«, Deutschland» zu ihre» Nachtheil» und dem der Gesammtheit i« Interest« einer verhältnißmäßig sehr geringe« Anzahl von Personen und vorzugsweise der Jndiffereutrn — welche konfessionelle Bedenken, für di« ein Kriterium nicht vorhanden ist, vorschützen könnten, zur Folge haben werde — erkennt e» jedoch al» angemessen an. daß den Wünschen der Minorität, sobald dieselbe eine beachtungSwerthe Quote der Gesammtgemeinde darstellt, dadurch Rechnung getragen werde, daß ihr zur Unterhaltung ihrer besonder» synagogalen und ritualen Institute ein entsprechender Theil der 00« ihr für die Gesammtgemeinde gezahlten Beiträge erstattet werde **) — spricht in Rücksicht daraus, daß bei Erörterung diese» Gegenstandes in der Eommission und im Plenum de« Abgeordnetenhäuser vorzugsweise diejenigen Petttione« besprochen fino, welche die Zerstückelung der Gemeind« anstrebeu, den Wunsch au«, daß bei anderweitiger Prüfung der Frage diejenigen zahlreichen anderweitigen Petitionen und Denkschrift«» Beachtung finden, welche die Einheit der Gemeinde unter billiger Berücksichttgung berechtigster Wünsche der Miuorität vom Slandpuntte der historischen Entwickelung, im Interesse der Gemeinde und de« Staate«, sowie zur Beseitigung vieler drohenden Rechtsstreitigkeiten fordern und beschließt diese Resolutton dem preußischen Ministerium «ich dem preußischen Landtage zur hochgeneigten Berücksichtigung zugehen zu lasten. Kempen, 12. April. (Or.-Corr.) Heute habe ich den — gewiß seltenm Fall zu berichten, daß Juden sich in öffentlicher Stadt-Verordneten-Sitzung gegen die Gleichstellung ihre» Geistlichen mit denen anderer Tonfesfionen ausgesprochen haben. E« wurde nämlich von dem Rabbiner der hiesigen Gemeinde bei der Stadtverordneten-Versammlung der Antrag gestellt, ihn, wie den evangelischen und katholischen Geistlichen von der Gemeinde-Einkomn»ensteuer zu befreien, da er hierin eine Anerkennung der Religion-gesellschaft, der er angehvre, erblicken -«tob«. Der Vorsitzende Herr Rechtsanwalt vr. Ehaffarkiewicz (Christ) leitete die Sache so ein, daß er vom Standpunkt« der Humanität den Antrag für gerechtfertigt halte. Und sieh« da, orthodoxe Juden sprangen auf und bekämpften den Antrag mit allen nur erdenklichen Mitteln. Der Grund dafür ist, daß der Rabbiner nicht von der orthodoxen Sippe, sondern vom Vorstande und dm Repräsentanten gewählt ist, die endlich eininal den mittelalterlichen Zuständen in der Gemeinde ein Ende machen wollten. Der Antrag fiel in Folge dessen, da die Thristen, al« sie sahen, daß jüdische MitAieder unter ganz niedrigen Vorwänden sich dagegen erklärten, keine Veranlassung hatten, dafür zu stimmen. So geschehen zu Kempen, einer Stadt, zwar im deutschen Reiche und in Preußen, aber nahe der Polackri. (Wie wir erfahren, hatte Hr. Rabb. vr. Rahm er auf dem jüngsten Gemeindetag in Leipzig einen Amrag eingebracht, daß der Ausschuß de« deutsch-i-rael. Gemeindebuicke« für diese Recht-ungleichheit eintreten und Schritte (Petitton an'« Abgeordnetenhaus) thun solle, damit der tz. 4 der Städteordnung auch auf jüdische Gastliche, Tantoren und Elementarlehrrr ausgedehnt »verde. Der Antrag fand zwar die genügend« Unterstützung in der Versammlung, allein der Vorsitzende meinte, die Angelegenheit gehöre al« specifisch preußische nicht vor da« Forum de« Gemeindebundes, sondern sei Sach« der betr. Beamten oder Vorstände; — eine Ansicht, die übrigen« von vielen Deputirten nicht getheilt wurde.) **) Statt diese« Alinea beantragte Rabb. 0r. Rahmer da« hier folgend«: „erklärt, da», wo in einer Gemeinde ein Theil der Mitglieder «u« wohlbegründetrn religiösen Bedenken ». h. wegen solcher von der Majorität getroffener dauernder »inrichtuqge«. die i« Widerspruch mit den »rundlehr«» de« Judenthum« stehen, rin« lebensfähige Sonderge» «emd« bildet, — dir Muttergemrind« verpflichtet sei. der Zweig gemeinde «in« im LnchälMiß >u de» Iahretbriträge» der Mitglieder der Minorität einersrit«, sowie gu der Mitbenutzung taf sonsttge» Semeindeinstitute ander erseit«, stehend« Quote au« der Gemeindekafs« wiederi »erstatten."

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