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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 16. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 16.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 1*8 — Berichte und Lorrespoadeazell. Deutschland. Stktti». „Unio. Jtr." kommt noch einmal auf um'ere Bemerkungen in Betreff der Prozesse» ver deutschen Mitglieder der beiden Pariser WohlthätigkeilSoerein« zurück. Herr Bloch fordert nur, unter Lobeserhebungen, dis wir gar nicht verdienen, auf, di« Wahrheit zu gestehen, daß wir ihn» Unrecht gethan, indem wir (in Nr. 11) gejagt haben er tadle dt« französischen Richter, weil sie den Deutschen Recht zugesprochen. — Dieser Streitpunkt zwischen Hrn. Bloch und uns läßt sich ohne Rühe, und ohne daß wir unsrer redaktionellen Ehre S nahe ju treten brauchen, erledigen. Ja, eS ist wahr, Hr. loch hat di« Richter nicht getadelt (was ihm auch schlecht bekommen würde), er hat kein Wort de» Tadel» gesagt (auch wir haben nur hypothetisch davon gesprochen, doch da» bleib« bei Seite —), aber bei einem Manne, wie Hr. Bloch, der die Feder so gewandt, scharf und geistvoll führt, haben >ötr da» Recht MvwK zu deuten, nicht blo» zu lesen, wa» da steht, sondern aüch, wa» da nicht steht, weil e» nicht da steht. Wenn er also referrn: „Die Vereine sind verurthrilt worden, aber sie werden appelliren!" — so sagen wir: Hr. Bloch solle seine Stimnie gegen einen solchen Versuch wiederholter gewaltsamer Unterdrückung oder RechlSberaubung von Leuten, vie nicht» verbrochen haben, al» daß sie Deutsche sind, erheben, hätte sagen müssen: eine jüdische Ehebrah hat mit NationalitätSfananSmuS nicht» zu thun, darf besonder» jetzt, nachdem di« erste Erregung vom Februar und März 1871 sich längst gelegt hat, nicht wieder daraus zurückkommen, sie hat ihr Gemiluih - Lhaßodim - Statut zu erfüllen »nd weiter nicht»; also ganz so wie die» der französisch- Gerichtshof ausgesprochen hat — Hr. Bloch sagt da» nicht, er referirt nur, man habe appellirt; also sagen wir, meint er, die Appellanten haben gut gethan, ihr Heil noch einmal zu versuchen, die Ober-Instanz wird ihnen Recht ge den, folglich hat der erste Richter falsch geurtheill. Ist die» zu viel „gelernt", gesucht? Bei Krelhi und Plethi wäre e» da» allerdings, würde uil» auch nicht einfallen, die Worte von Krelhi »nd Plethi auszulegen und in demselben „P'schat zu lernen", aber die Worte eine« pS'UC rt'n. — Beiläufig: „Arch. J»r." hatte s. Z auch die Angelegenheit erwähnt, da« Blatt meinte, die Sache sei allerdings peinlich, aber — diese brutale AnnexionI Meint vian nicht, die deutsch-jüdischen Handwerker und Handelsleute, welche au» den beiden Vereinen hiaauSgrworfen wurden, hätte» Elsaß-Lothringen unter sich gelheilt, und daher müsse man wenigsten« ihre paar Sou» Beiträge, die sie für sich und Andere für Rothfälle hingege« den haben, confiSciren?! Solche Gründe bedürfen freilich keine« weder um sie zu schreiben, »och um sie zu brurtheilrn. Berlin. Gerichtszeitungen briitgen folgende Notiz: Zum Thatbestande einer vorsätzlichen Störung de« GotteSvtensteS bedarf e», nach einem Erkenntniß de« Ober-Tribunal« vom 17. März cr., nicht der Absicht, zu stören, sondern nur der Vorsätzlichkeit der störenden Handlung, verbunden mit dem Bewußtsein der eintrerenden Störung.— Der Handelsmann St. zu L. wurde eine« Tage« in der dortigen Synagoge au« feinen religiösea Betrachtungen durch da« Plaudern mehrerer Personen, die in seiner Näh« sich befanden, herau«geriffea und verwie« seine ihn störenden Nachbarn durch Klopsen und lauten Wortwechsel zur Ruhe, so daß dadurch der allgemeine Gottesdienst gestört wurde. Obgleich e« uf der Hand lag, daß Ä. in der Absicht, da« Plaudern seiurr Nachbarn' zu stören, die allgemeine Störung verurfachk hatte, so wurde er dennoch wegen Störung deß Gottesdienste« augetlagr und verurtheitt. well, nach Ausführung de« App«- lattonSrichtrr«, da« Bewußtsein de» Angeklagten von dem störenden Lharakter seiner Handlungen um so we»i-er einem , . * Bedenken unterliegt, al« der ihm bekannte Erlaß de« jüdische« LorporatiouSoorstandr» vom 21. December 1873 ganz besonder« da» eigene Einschreiten der Semeindeinilglieder gegen Störungen untersagt bat. Die dagegen eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde de» Angeklagten wurde vom Ober-Tribunal zurückgeiviesen. „Durch die erwähnte Auiführung ha: der AppelationSrichtcr im richtigen Berständniß de» tz 167 de« Reichr-Strafgesetzbiiche» ersichtlich gemacht, daß zun, Thotbestande einer vorsätzlichen Störung de» Gottesdienste« e» nicht der Absicht, den Gottesdienst zu stören, bedürfe, sondern daß al» dolus die Vorsätzlichkeit der störenden Handlung genügt, verbunden mit dem Bewußtsein, daß dadurch die gottesdienstlichen Verrichtungen gestört werden." (Wa» geschieht nun aber den Personen, welch« di« Störung durch ihr Plaudern prcoocirr haben? Der Richter muß angenommen hab-n, daß diese Leute nicht gewußt haben, daß ihr Thun störe; und da« ist da» Schlimme bei der Sache, daß diese Annahme richtig sein wird. Wann wird einmal in dieser Beziehung Chuckas hag nachgeahmt werden?) —k— Hannover. im März. (Or-Eorr) (Schluß.) In dem Rundschreiben erklärt der Lanvrabbiner, „daß da» Judenrhum eine Ehe, die nicht mPO 7H2 geschlossen ist, nicht al» religiö» gültig anerkennen kann, die Synagoge wird daher eine solche Ehe ignoriren müssen. Wer sich den Grundgesetzen de» Judenthum» nicht fügt und sich faktisch von ihm lo-sagl, der kann auch gegen dasselbe keine Rechte geltend machen. Wer daher seine Ehe nicht jüdichreligiö» vollziehen, wer seinen Knaben nicht beschneide» läßt, ver im Leben sich gänzlich von der Gemeind« trennt, der kann auch nicht verlangen, daß er überall noch al« Mitglied der Synagogengemeinde behandelt und betrachtet werbe *) Wer auch nur noch mit einer Faser seine« Herzen« am Judenthum hängt, wird solche Grundsätze anerkennen und t«m Judenthum keinen Borwurs daran« machen, daß «» die Beschneibung und die Ehe heUig gehalten wisse» will. > I« Wirklichkeit haben wir G. s. D. trotz aller Sucht nach Reform und Abschütteln der Gesetze de» Judenthum» nur sehr wenige, die sich auch von jenem lo«gesagt hätten. Die Erklärung de» Landrabbiner» war also än« berechtigt«, aber Herrn K. schien sie zu viel von einem Juden zu verlangen. Er schreibt: „Wir und mit un» alle denkenden J«raeliten in alter wie in neuer Zeit haben immer di« Verwerfung jede» Götzendienste« und die Verehrung eine« einzigen Gotte« al« Grundgesetz« de« Judenthum« angesehen", und fordert den Rabbiner auf (al« wenn e» in dessen Macht stände I), die Zahl der religiösen Eh«Hindernisse, z. B. mit der Wittwe de« Bruder«, der Kinder hinlerlaffen hat, zu beschränken. Diese« Schreiben wäre unbeachtet geblieben, wenn sich nicht einige Bertheidlger gesunden hätten, denen der Angriff zu hestig war, und die in ihrer Entrüstung hierauf erwiderten. ,Diese« schi.-n gerade der ma«kirte K. zu wünschen, und er ergriff ») Der -er« Lorrrspondent hat hier einig« Zwischensitz« sen, wodurch der Sinn nicht unwesentlich geändert wird. Herr L. Sf. Dr. Meyer wUl nicht, wie au» obigem Lantqt hervorgehen würde, di, stagltchen Uebertrerer au« den Gemeinden aulsroden, dazu hat er ««der Dillen noch Macht — er spricht in seinem Rundschreiben von der F it hrnn, der Lifte», „die Synagoge, sagt er, kann di« Eintragung darr nicht 'V'QTI geschlossene« LH« in dt« jüdischen DrauungGisten nicht gestatten. Der sein« LH« (u. s. «. wie oben) der wird weder vertan-^n noch »erlangen können, daß die LH«, di« Geburt, der »odeefall in dt« betreffenden jüdischen Listen eingetragen u. s. «." — S« wäre ja «»ne diesen Zusammenhang auch gar nicht abgusehen, warum die MUah s ie, hereingecogen wäre. L« muh übrigen» bemerkt werden, daß da« Kuadschreiben von allen deutsch-jüdischen Blättern vollständig oder »u«jügi tch -»gedruckt worden ist. und entweder autdrückltch« »der stillschw^igerd« Zustimmung gesunden hat, nur in der 8. d.I.". und seltsamerweise im „tzamagid" hat der bekannte hannöversch« Lorrespoudent beider Blätter tin« Lanze für de« Gegner de« Dr. Meyer im „Courier" eingelegt, wogeaen Dr. Philipps«, selbst sich unumwunden dellr «.«gesprochen hat, da» «in« nur cioilttrr «schloffen« LH« von der Syiu». goge nicht anerkannt «erden kann. Di« Sach« ist t« Zudentbum ln» zu klar und einfach, und di« Grenz« zwischen Staatlgeseh und Keligtor». aesetz ,» deutlich gqotz«n< al« daß üb«, di« Frag« -rose Meinung,««, schiedenheit herrschen könnte, (KG.)

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