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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 15. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 15.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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auch für Eintracht und gedeihliche- Zusammenwirken steigern unsere Stimme erheben, so müffen wir doch Anstand nehmen, über die Verhältnisse einer rlnfremden Gemeind« ein Vom ii zu geben, oder Vereinen, welche, wie die fraglichen in Person, sicherlich sehr viele höchst intelligente, gelehrte und gutgesinnte Mitglieder zählen, Rath zu ertheilen SuS dev uns übersendeten beiversriligen Statuten ersehen wir nun und theilen, als für Leser in weiteren Kreisen interessant, mit, daß die beiden Vereine sich hanptsächlich in zwei Punkten unterscheiden. Der alte Verein besorgt die Krankenpflege, Leichenbestattuug, Reinigung rc. durch die Mitglieder in P e r s o », der jüngere durch besoldete Leute. Der alte Verein ftatuirt, je nach der Bestimmung der Verstorbenen oder der Hinterbliebenen, Beerdigung ohne Sarg oder in einem „aus einfach gehobelten Brettern angerertigten, schwarz uü Leimfarbe angestrichcnen Sarge" — der jüngere Verein teerdlgl in einem „von der Verwaltung »ach einem Modelle gelieferten, prunklosen, einfachen Sarge, der keinerlei äußere ijerzierung tragen darf und im Stcrbehause geschlossen wird," gestattet jedoch, auf Verlangen, auch Beerdigung ohne Sc rg. Im Uebrigen sind, bei beiden Vereinen, >vie in ganz Israel, die Beiträge der Mitglieder freiwillige oder minimale, und die Kosten der Beerdigung höchst geringfügig, und weiden nach Umstände» ermäßigt oder ganz erlaßen. — Da will uns den» allerdings ganz unmaßgeblich bedünken, daß di-se Differenzen sich ausglcichen laffen Man kann, wie die« in sehr vielen Ehebroth geschieht, die Mitglieder, nach deren Wahl und Willen, in zwei resp. drei Tlaffen theilen: seldst-dienstlhuende (resp. sich zu ganzem oder halben Dienst Verpflichtende) und lediglich Beitragende. Wenn nian ferner mit dem alten Usus der Länder des „Minhag Polen", dem Begraben ohne Sarg, gebrochen hat, und nicht nur, wie in „Aschkenas" von jeher geschehen ist, einen zutäßl, sondern diesen auch behobeln und anschwärzen läßt, so kann man auch als Drilles die Weife des jüngeren Vereins zr laffen. Jedeni „nach seiner Fayon." Das Prinzip für jüdische Bestallung scheint uns nämlich nur in den, einen Grundsatz zu liegen: kein Unterschied zwischen Reich und Arm und kein LuxuS.*) Ob man die wichen hinaus trägt, wie vordem überall geschehen, oder fährt, ist gleichgültig; die Opposition gegen Leichenwagen ist in Deutschland längst verstuniml — es kommt keilt Prinzip in Frage —, aber wen» man den Armen tragen, den Reiche» fahre» würde, oder jenen m t zwei, diesen mit vier Pferden, ja wenn man nur zweierlei Pferdedecken für Arnie und Reiche hätte, so würden wir luS für eine unjüdische Bestattung halten. iia» nun den Toast des Herrn Jaffe betrifft, so sprach drrsrlb: den Gedanken aus, daß sich in dem Wirken dcö Vereins „daS. Schöne und das Gute" verbunden finde, und endete n it einer gereimten Aufforderung zur Verschmelzung beider Vereine, damit sie zusammen ei» Krankenhaus erbauen möchten Um dieses sicherlich guten Zweckes willen laffen wir einige Zeilen aus diesem Schluß hier folgen, überzeugt, daß au Gelegenheits-Tischreime Niemand eigentlich poetisibe Anforderungen stellen wird. ..Möge doch der andere Verein dies erkennen — Und sich n it uns Eins nennen; — Wir bieten ihn» die Bruderhand, — Sind wir doch Alle eins an det Grabes Rand, — Warum sollten wir es auch nicht im Leben sein — Uno snedl ch mit einander schaue.» drein? — Mögen einflußreiche Männer sich nicht schämen — Die» Friedenswerk in die Hand zu nehmen; Mögen sie sich emsig bemühen, — Jenen Verein zu uns herüberzuzieheu. — Er kann ja Jeder bei e ner Grabesfahrt — Da» Rituelle verrichten laffen nach •) Für unsere Person erachten wir den ein'achen unbearbeitelen Sarg sür da« Angemessenste, weil Einfachste, well dann jeder unnöthig« Aufwand wegfäUt. Dennoch haben wir einer großen Majorität der hiesigen Chebrah nachgegeben, al« st« schwarz angestrichene Särge wünscht« und sich dabei «den auf da« Beispiel von Posen berief. Wir würden einer Majorität kein Prinzip opfern, wohl aber «in« persänlich« Lnstchr seiner Art, — Aber ein» wollen wir sein! — > Rechts und link», groß und klein, — Wir kommen dann Alle ans dies Eine hinaus: — Dringend nothwendig ist uns ein Krank enb a u S, — Ein Gegenstand, worüber sich Niemand täuscht, — Daß dies die Würde einer großen Gemeinde erheischt. — Ein Krankenhaus, worin der Kranke gut gepflegt uni» gebettet, — Wodurch der Menschenleben viele werben gerettet, — Und können wir den Bau eines Krankenhauses erreichen, — So wird es zur Ehre und Ruhm beiden Vereinen gereichen. — Und so ruf' ich denn beiden Vereinen zu: 03^VQ VN — Wenn der Friede in eurem Gesellschaftsheer sein wird, — '3 Wird der innere Friede in eure Wohnungen einkehrcn, — 'NA Wegen meiner Brüder in diesem — '121 °mi Und meiner Freunde in jenem Verein — Bespreche ich den Frieden nur mit dir, unserem Verein; — Dieser als der größere hat die Aufgabe, die Initiative zu ergreifen — Und ich bin gewiß, daß die FrirdenSsaat zur Frucht wird reifen!" —k— Haimover, im März. (Or.-Eorr.) Die Verhandlungen im preußischen Landtage iu Betreff der Eivilehe hatten zu ihrer Zeit alle Gemüther in Deutschland in Spannung gehalten, und c» ließ sich voraussehen, daß die Geistlichen verschiedener Eonfessionen je nach ihrer religiösen Richtung zu eineni solchen Gesetze Stellung nehmen würden. Ein Theil der protestantischen Geistlichen beugte dem SlaatSgesetze stumm sein Haupt, und uh Theil derselben gab offen seine Zustimmung, während die katholischen sich ununlwunden dahin ausspracher», daß sie die Civilehe nur alS eine Verlobung ansehen würden, die zwar bürgerlich rechtsgültig fei, jevoch kirchlich keine Bedeutung habe. In jüdischen Kreisen waren die Meinungen gleichfalls sehr getheilt, viele der Reformpartei begrüßien daS Gesetz mit Freuden, die streng Orthodoxen dachten, man könnte dem Gesetze ruhig eiltgegenseheu, es würde dem Judenthum kein Rachtheil daraus erwichjen; aber ausgesprochen hatte sich, so weil unS bekannt ist, keiner, und auch in keiner Zeitschrift ist die Frage theoretisch behandeli *) Rur ein Rabbiner ist zu verzeichnen, der den Muth halt«, seine Stinune zu erheben und seine Ansicht frei darzulegen. Der Landrabbiner l)r Meyer von hier sanvte an alle Lehrer und Vorsteher seines Bezirkes ein Rundschreiben, in dem er sie ermahnt, dem Staalsgcsetze durchaus Genüge zu leisten, jedoch dem jüdischen keinen Abbruch zu thnn, sondern dahin zu wirken, daß ein jeder nach veni Eivilacte eine religiöse Trauung vollziehen laffe. Nachdem iu den höheren Kreisen ein anderer Wind zu wehen anfing, wurde das hiesige Eonsistorium vom Minister Falk im Namen des Kaisers beauftragt, ein ähnliches Schreiben an die Geistlichen unserer Provinz zu richten. DaS Rundschreiben des LandrabbinerS. welcheauch in *) Die „Jsr. Wochenschrift" hat „über di« Eivilehe und di« jüdreligiöse Trauung" in vier Leitartikeln auvsührlich gesprochen, Rr. St bi» 4ü v. I.) Daß nach den Lehren und Geboten der i«r. Religion auf dir bürgerliche Trauung noch bi« rituelle folgen inüss«, ist in allen jüd. Blättern ohne Unterschied der Partcirichtung gefordert worden. Ein Weitere« zu sagen, zu erNären oder zu thun, lag aber für di« Rabbiner in den altpreustischrn Provinzen gar kein« Peranlaffung vor. So war un» daselbst Eiviltrauung vor der rituellen seit 27 Jahren vor.?geschrieben, jenseit« de« Rhein«, ebenso in Frankreich und m Holland, ei! 7» Jahren; e« hatte sich in den östlichen Provinzen nicht« geändert, al« daß der Eivilakt vom Gerichttgebäude in da« Rathhau« vert legr uno vereinfacht worden war. Hatten sich nun di« zum 1. Oktober alle jüdischen Brautpaare bi» aus ganz vrrschwtnoend« »ulnahmen nach Vollzug der gerichtlichen Tr«uung — ost genug auf verkehrter Weis« vorher — 18"13 trauen lassen, so wäre <« für un« geradezu nt, schädlich gewesen, wmn wir durch Äarnungm „dm Teufel an and genial! hätten". Di« hannoverischm Landraddiner warm in anoerer Lag«, sür sie handelte e« sich um etwa« Reue», tn kritischer Zeit, M war recht und wacker, daß fie gesprochen haben. klebrigen« ist nun da« Probehalbjahr überstandm. Soviel wir wissen, wird aller Orim di« jüdisch-religiös« Trauung unmtwegt »ollzogm; di« Zahl der» jmigen, welche st« uMerlaffm, beträgt nicht, wie tn «tnigm evangelischen Kirchspielen 60°/, und noch mehr, auch nicht zehn, auch nicht «i« Pro» cmt, sondern ein Minimum; abgesehm von Mischehen, dt« ja jüdisch-rituell weder geschlossen werdm könnm noch sollen^ Worin und warum di« Sach« bet dm Judm ander« liege, habm wir tn Rr. 41 ». I vorau »gesagt. (Red.)

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