Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 15.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/5369809-5935045-5937946--2590-5372057- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
115 t *; /' fein, find «1 keineswegs. ES ist nur der kleine Fehler unter» gelaufen, daß e« im 19. Jahrhundert vor Ehr. noch keine Juden oder Israeliten gegeben har. Der Architekten-Verein hat aber weder diesen historischen Nomen», noch Die Absicht gemerkt, wenigsten» ist er nicht oerstimmr worden, und der Professor muß wohl geglaubt haben, seinen Zuhörern auch solchen Unsinn unter dem Gewand tiefer Gelehrtheit biete» zu können. Berlin. S April. Die „Voss Zeikg" von gestern schreibt: Obwohl die preußische BersaffungSurtunde sowohl im Artikel IS, als auch im Artikel 4 eigentlich die Emanzipation der Juden auösprichl, und der Grundsatz „der Genuß der bürgerliche» und staatsbürgerlicher Rechte ist unabhängig vom religiösen Bekenntnisse" zum Bundesgesetz erhoben worden ist, so ist doch die Gleichberechtigung der Juden mit den Christen in Preußen in vielen Beziehungen noch nicht in dem Grade erfolgt, wie eS der gesanratteir Entwicklung des nur deinen EtaatSledenS entspricht. In gegenwärtiger Zeit, wo der gebildetere Theil der jüdischen Bevölkerung ein lebendigeres und freieres Gemeimdeleben zu entfalten bestrebt rst, müssen auch die Rechtsverhältnisse der Juden neu geregelt «erden. Zudem ist eS fraglich, inwieweit da» Gesetz vom SS. Juli 1847 »ach Emanation der BerfaffungS-Urkunde noch zu Recht bestehe. Unter den verschiedenen Ministern sind hierüber ganz entgegengesetzte Reiniple ergangen. Minister v. Ladenberg erachtete die Bestimmungen diese» Gesetze» über die CultuSangelegenhriten für gänzlich aufgehoben, Minister v. Raumer dagegen im Jahre 18öS für zu Recht bestehend, während Minister von Bethmann-Hollweg 1860 eine Mittelansicht vertrat und nur die §§. 53—57 al» verfassungswidrig bezeichnte. Unter solchen Umständen hält e», wie wir bereit» meldete», auch die EtaalSregierung für nothwendig, die Gesetzgebung in Betreff der Verhältnisse der Juden einer eingehenden Revision zu unterziehen. Im Kultusministerium ist «an, wie wir von unterrichteter Seite erfahren, bereit» mit den nöthigen Vorarbeiten beschäftigt, und wird eine für die nächste LandtagS-Seffion in AnSsichl genommene Vorlage, welche alle Recht»-Verhältnisse der Juden regeln soll, auch de« seiten» de» Abgeordnetenhauses kürzlich gefaßten Beschluß erledigen, wonach die SaatSregieruyg noch im Laufe der gegenwärtigen Session eine Vorlage machen soll, durch welche den Juden der Austritt au» einer Religionsgemeinde ohne gleichzeitige» AuStril au» dem Judentlmm ermöglicht wird. Bevor die Staal»-Regierung ihren Entwurf zu einer Vorlage für da« Abgeordnetenhaus sixirt, «erden wahrscheinlich Vertrauensmänner au» jüdischen Kreisen zur Abgabe ihrer Meinung ausgefordert werden. * Berlin. I» derselben Sitzung bei Abgeordnetenhauses, (aw 17. März) in der über den Austritt aus der Synagogengemeinde verhandelt wurde, kam noch eine andere Petition zur Sprache, bei der Inden mitbetheiligt sind. E» war ein Gesuch der jüdischen, katholischen und resormirten Gemeinden zu Altona um Aushebung der ihnen obliegenden Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern für die lutherische Hauptkirche. Abg. Marburg sprach für die Petition und bedauerte nur, daß da» Hau» keine Zeit habe, der Sache näher zu treten. Dasselbe ging auch zur Tagesordnung über. Run ist der Beschluß freilich nicht unmotivirt, und e» ist allseitig anerkannt, daß eine Lenderung eintreten müsse, die Petition soll nur a n g ebrachtermaßen unzulässig sein. Aber einen sehr seltsamen Eindruck macht e» doch, daß in derselben Stunde, in demselben Athem, in dem man ein Gesetz verlangt, welche» Juden von Steuern für ihre Synagoge entbinden soll, beschlossen wird, daß e» vorläufig dabei bleiben müsse, wenn Juden direkte Kirchensteuer für lutherischen Lultu» zahlen, wenn ferner in letzterem Falle von Mangel an Zeit geredet wird, wo e» eine mehr al» einfache Sache gilt, während die Commission behaftet, daß e» in Betreff der Synagogenfrage nicht viel Zeit erfordern werde, ein einschlägige» Gesetz zu berathen. Dieselbe Angelegenheit ist übrigen» vor einig.« Wochen auch in der Kammer der ReichSräthe in München verhandelt worden. Die Petition ging hier dahin: der Landtag volle aussprechen, daß die Entrichtung einer Anzahl von Abgaben, welche die Gemeinden unter dem Namen Judensteuer u. s. w. bisher zu entrichten halten, aufzuhüre» habe Der Bericht de» Referenten, ReichSrath» Freiherrn von Schrenkh, besagte ungefähr Folgende»: Man sollte glauben, daß die genaiinlen Abgaben in Folge de» AblSfungSgefetzeS vom 4. Juni 1848 bereit» hätten unentgeltlich ln Wegfall kommen müssen. Die Abgaben selbst scheinen ursprünglich ein Ersatz für die der Geistlichkeit entgangenen S.'olgebühren gewesen zu sein. Im Laufe der Zeit mögen sie aber einen privutrechtlichen 'lharakter angenommen haben. Die Kammer der Abgeordneten hat deshalb der Bitte in ihrem Wortlaut keine Folge gegeben, sondern Beschluß dahin gefaßt, e» sei an die k. StaatSrcgierung die Bitte zu stellen, eine Revisioi« dieser Abgaben oorzunehmen und dem künftigen Landtage eine Vorlage danlber zu machen. Der ReichSrath har sich diesem Votum airgeschloflen. — Derartige Abgaben, Kanon» u. drgl. bestehen an sehr vielen Orten, die Summen sind meist an sich unbedeutend, wenige Groschen; eben darum wird nicht dagegen remonstrirt ober der Rechtsweg betreten. Wenn aber die preußiche Regierung ein neue»„Judengesetz" einbringen will, dann gehört ohne Zweifel auch die Aufhebung solcher schmählichen Steuern hinein. T. Posen, im Februar. (Or.-Corr. Sehr verspätet.) Hierorts existirt seit langer Zeit und seit dem Jahre 1854 mit CorporationSrechten auSgestattet, eine israelitische Kranken-Verpflegung»- und Beerdigungs-Gesellschaft, welche unter großer Mitgliedschaft sehr segensreich für da» Wohl der hiesigen Judengemeinde wirkt. Wie in allen israelitischen Gemeinden, so ist auch hier das Bestreben nach Reform wach geworden, und hat dieser Verein, der Zeit Rechnung tragend, seine Statuten vollstlndig umgearbeitet und Reformen im weitesten Sinne eingeführt. Den» ungeachtet hat sich 1869 ein Gegenverein für Krankenpflege und Leichenbcstattung gebildet, welcher auf seine Fahne zwar Reform geschrieben, in Wirklichkeit aber weniger liberal ist, und eine unliebsame Zersplitterung und Spaltung in!>er Gemeinde hervorbringt. Seit dem Bestehen de» alten Verein» ist alljährlich der Tag Beth-Schemoß zu einem Buß-, Bet- und ErinnerungStag bestimmt, der am Morgen mit Gebet, Feierlichkeit und Fasten beginnt, und mit einem gemeinschaftlichen Festmahle Abend» endet. Auch in dem verflossenen Jahre wurde am 28. t«* cemoer dieser Tag feierlich begangen, und brachten dabei mehrere der Festgenoffen Toaste aus. Unter diesen Gästen l«- fand sich auch Herr Hirsch Jaffe von hier, ei« alte«, ehrwürdige» Mitglied unserer Gemeinde, welcher al» Vorsitzender deS Aufsichtsrathe» der alten Kranken-BerpflegungS- und Beerdigungs-Gesellschaft fungirt. Dieser AufsichtSrath besteht statutenmäßig aus 2 Vorstehern und S Repräsentanten de: hiesigen Svnagogengemeinde. Herr Jaffe, al» Menschenfreund unb frievenSliebend bekannt, brachte bei gedachtem Feste eirnn Toast auf Anbahnung resp. Herstellung einer Bereinigung beider Vereine, welchen ich mir beizufügen erlaube. Aus Versehen ist jedoch dieser Toast in dem Referat über dieses Fest in den beiden hiesigen Zeitungen übersehe i worden und hat somit seinen Zweck verfehlt. Ich bin auch von der Ueberzeugung beseelt, daß eine baldige Bereinigung beider Vereine für die hiesige jüdische Gemeinde von großem Nutzen sein würde, und hoffe ich, daß durch die Erreichung diese» Ziele» auch der Frieden zwischen beide» Parlheien selbst hergestelll werden könnte. ES wäre sonach sündhaft, ivenn das in dem Toaste des Herrn Jaffe enthaltene Projekt einer Bereinigung beider Vereine ohne Sang und Klang zu Grabe getragen werden sollte. Zusatz der Red. Der Herr Corresp. ersucht un» um Abdruck de» Toastes, wörtlich oder im AuSzuge, und um Hinzufügung eines den Inhalt bestätigenden Urtheil». Wenn wir