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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 14. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 14.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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106 T: ' wiedergegeben ist, so kann ich sagen» in den wx«ig Aorten liegt nieiner Meinung nach eigentlich der richtige Embryo für dakünftige tzesetz, wenn es heißt: die Regierung will ein Gesetz vorlegeu, welches den Juden den Austritt ans den Syr agogengem. unter gewissen Bedingung«» gestaltet. Das ist meiner Meinung nach das allein Richtige, vaniit ist nach einer Richtung hin schon der Etandpunft der Königlichen Elaalsregierupa gskennzeichnrt, aber auch präjpdjzirt, denn «ß heißt damit, die Regierung will nicht einen absoluten Austritt ohne jede Bedingung gestatten. Wenn man auf die Wünsche der Petenten sieht, so widersprechen sich dieselben zum Theil, und ich meine, es ist eine schwierige Aufgabe für das zu erwartende Gesetz, allen Wünschen gerecht zu werden, ja ich erkläre, ich halte das fü: unmöglich, well die Wünsche zum Theil sich entgegenstehen. Bon einer Seite wünscht man den freiesten Austritt, von anderer Seile oen Austritt fast gänzlich zu verhiirdern oder wenigstens ihn nur sehr beschränft zu gestatten, z. B. aus konfessionellen Grlinden, die rrrch nur dann anerkannt werden sollen, wenn ein großer ansehnlicher Theil der Mitglieder aus der Gemeinde ausscheidet. Es ist nicht möglich, diese Slandpunfte in dem Gesetz zu vereinigen. Run kommt noch ein dritter Standpunkt, den die Königliche Staatsregierung auch angedeutet hat, nämlich daß sie sich für verpflichtet hält mit Rücksicht daraus, daß die Ertheilung der Korporationsrechte den jüdischen Gemeiuden erst Kredit eröffnet hat, für die Rechte der Kreditoren einzutreten und aus diesem Grunde nicht eine absolute Freiheit des Austritts zu »erstatten. Muß man diesen Standpunkt als gerechtfenigl anerkennen, so scheint mir damit der Weg gegeben, wie der Austritt herbeigeführt werden kann. So gut nämlich die Rechte der Kreditoren vertreten werden solle», ebenso gut mug uwn auch die Rechte der Gemeinden wahrnehmen, die durch solchen Austritt in ihrer Existenz gefährdet sind. Wie weit das gescheiten kann, ist in jedem konkreten Falle besonder» zu untersuchen, aber eine spezielle Untersuchung aller dieser Fragen würde hier nicht am Platz« sein, sondern wird sich erst später rechtfertigen, wenn in der Folg« eine bestimmte Gesetzes- Vorlage vorhanlren ist. Aus diesem Grunde habe ich keinen Widerspruch erleben wollen gegen den Antrag, noch gegen die Resolution selbst, ich habe nur privatim den Wunsch auSfprechen wollen, daß, obgleich die Regierung erklärt hat. in di« er Session eine Vorlage nicht mehr machen zu können, sie stch ooch möglichst beeilen möge, und diese Möglichkeit scheint mi: nicht ausgeschlossen, well schon vor zwei Jahren erklärt ist, daß der Entwurf bereits in Angriff genommen sei. Ich möchte bei der Gelegenheit, well ich darum gebetm dir, mir auch gestatten, der Königlichen Staatsregierung eine, so viel ich weiß, nur an sie gerichtete Petition der jüdischen Gemeinde zu Trier zur Berücksichtigung und Erwägung zu übnnvetsen. In dieser Petition wird gebeten, daß auch die Mischen Gemeinden einen EtaatSzuschuß erhalten mögen. Die Frage scheint mir ganz einfach zu liegen: wird eine absolute Trennung von Staat und Kirche herbeigeführt, so fällt dieser Wunsch weg; ist es nicht die Absicht, einen solchen Zustand hei beizuführen, so halte ich die Forderung für vollkommen bereihtigt, auch den jüdischen Gemeinden «inen Gtaatszuschuß zu gewähren. Ich knüpfe daran lediglich di« Hoffnung, daß trotz de,' Schwierigkeiten, die ein solcher Entwurf bietet, es deurselbe, gelingen möge, dt« Forderungen der Gerechtigkeit und der Humanität in glücklicher Weise zu vereinigen und ans solch« Weise entsprechend der Zeit, in der wir leben^ ein letztes Stück mittelalterlichen Ghhpo'S zu beseitigen. (Bpgvo!) Berichterstatter Lehseldt: Ich will tzit ganz kurzen Wprt«i, da der beredte Vertheidiger der Resolution aus beiden vorigen Jahren, der Abgeordnete Lasker, leider un» fehlt, an ein Wort aus seiner vorjährigen Rede erinnern, weil dieselbe mit den gedruckten Entschließungen der Königlichen Staats» regierung auf die frühere Resolution in einiger Disharmonie ist. Such darf ich mir wohl darauf aufmerksam zu machen erlauben, daß eS jene LaSter'iche Red« war, die unsere damalige Resolution begründete. Die Königliche Staasregierung will nähmlich ein generelle» Judengesetz, alko etwa die Abänderung dieses Gesetze» von 1847, ausarbeiten, und den Punkt um den e» sich in den Petitionen handelt, dei dieser Gelegenheit beiher erledigen. Der Herr Abgeornele Lasker hat nun aber im vorigen Jahre in sehr beredter Weise und in lrmoc Ihnen wohl noch gegenwärtigen Rede auseinandergesetzt, daß das jetzt verlangte Gesetz mit dem großen Gesetz nicht zusammengehört, dem e» schon immerhin vorangehen kann. Deshalb hat auch die Petitionstommission gemeint, die Klausel „noch in diesem Jahrein die Resolution setzen zu dürfen, und zwar hat sie dabei daraus Rücksicht genommen, daß große Bauten, Anstellungen und andere Dinge immer wetter vorgenommen werden, während auf dem Papier d. h. durch den Beschluß dcS Abgeornetenhause» und die Zusage der ElaatSregierung die AuSlriltSsreiheit gewährleistet ist, aber nochnichl tm wirklichen Wege der Gesetzgebung. So lange noch da» geschieht, werden die unglücklichen Mitglieder, die von der künftig garantirteu AuStrittSsreiheit Gebrauch mache« wollen, einstweilen weiter engagirt und müsse» also warte«, villeichl Jahre lang, bis da» größere Judengesetz fertig wird. Unterdessen werden große Bauumernehmungen, Anstellungen, Anleihen, und dergleichen oorgenomnien, und die Verpslichtu»- gen dauern fort. Das war für die PelitionSkomuiission der Grund, dem Anträge eine» Mitgliedes stattzugeden, daß möglichst »och in diesem Jahre da» Gesetz vorgelegt werden solle. Was nun die AuSdrucksweise des Tenors, die der Herr Abgeordnete Warburg rügt, daß die Worte: „aus konfessionellen B e d«n k e »* wieder ausgenommen worden sind, und statt „Synagogengemeinden" „Religionsgemeinden" gestellt ist, so ist da» einfach in Eonsequenz der füheren Beschlüsse geschehen, von dessen Wortlaut abzuwrichen, kein Grund vorlag. Die Petition aus Trier hat der PetittonScommiffion Vorgelegen; weil sie sich aber mehr auf die große Materie, auf da» allgemein« Judengesetz bezieht, von dem von der Staatsrrgierung in Aussicht gestellt ist, daß ein« Ausarbeitung i» Werk« ist, hat di« Pelitionsrommiffion sie nicht für geeignet zum Bortrage erachtet.*) Berichte und. Lorrespondeazen. Deutschland. Berit». Ueber Daniel Mantn, dem das dankbar« Benrdtg in diesen Tagen ein Denkmal setzt, veröffentlichte Adolph Stahr kürzlich folgend« Notiz: „In Rudolph Gotlschall'« zweitem Bande seines „Ren« »1 Der «ntraa <Med«rtzolun» der Lasker'schen Resolution, s. Rr. 10)»stch anzenoannen. Rach Zeitungsberichten hat et» Rhett des sentrmns und der Ca*f ttMttMa dangen aesttnnnt. Bit »erde» »in« Beleucht»«» der nunneeh»' ri»en each1a»«i« nächste» vtatt» folgen lassen. <R«d.)

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