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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 6. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 6.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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45 — ligio »»unterricht ebenfalls an den königlichen Anstalten obligatorisch eingeführt ist, der Rechttzustaud für die Unterthanen jüdischer Eonfesstonen geschaffen, und dürften Regierungen anderer Provinzen in Hinblick auf vi« jüngsten Verfügungen de« Herrn EuliuSminister» sich der Erfüllung diesbezüglicher Wünsche der einzelnen Rabbiue» ober EorporationSoorstände geneigt zeigen. Aber auch für Volksschulen ist die Einreihung diese» UnterrichtSzweigeS als obligatorischer zu erreichen, wenn nur die geeigneten Schritte von den dazu geeigneten Personen gethan werden. Selbstverständlich spreche« wir hier nur von den Simultan-Volksschulen, die jedoch immer mehr und mehr eingerichtet werden und in unjerer Provinz und sprciell im Regierungsbezirk Marienwerder, nachdem Flatow durch die Energie de» Stadtralh Elkuß diese Einrichtung erreicht hat, Platz greifen. Die hiesige Gemeinde beauftragte erwähnten Herrn dafür zu sorgen, daß an der hiesigen mehrklassigen Volksschule der jüdische Religionsunterricht erthrilt werde. Der Auftrag war nicht jo leicht auSzuführeu, da kein Rabbiner oder jüdischer Religionslehrer am Orte war, und deshalb die Anstellung eines jüdischen Lehrer» bewerkstelligt werden mußte. Auf Antrag bei der königlichen Regierung kam der Bescheid, „daß sie die Roihwendigkeil einer derartigen Anstellung nicht einsehe und für den jüdischen Religionsunterricht, die jüdische Gemeinde, wenn sie denselben für ihre Jugend wünsche, zu sorgen habe." Herr Elkuß beruhigte sich bei diesem Bescheide jedoch nicht, und wurde beim EullnSminister vorstellig. Dieser sah die „Rothwendigkeil" ein und genehmigte dir Anstellung eine» jüdischen Lehrer» an der inzwischen zu einer Miitelschule erhobenen Anstalt. Der Patron der Schule, Prinz Carl von Preußen, hatte ebenfalls nicht» einzuwenden, und es wurde der jüdische Lehrer mit denselben Rechten, wie die christlichen, definitiv angestellt, mit der Verpflichtung, an alle jüdischen Kinder, welche die Schule besuchen, den Religionsunterricht zu ertheilen. So wird denn der jüdisch« Religionsunterricht in derselbe» Zeit wie der evangelische uud katholische an di« dazu combimrten Schüler ertheilt. Außerdem hat man e« auch für keine Gefahr gehalten, dem betreffenden jüdischen Lehrer den Geschicht» Unterricht in den oberen Klaffen anzuvrrtrauen Unser ceterum censeo ist demnach, daß e» nur an der Willfährigkeit der betreffenden Leiter der Gemeinde liegt, sich ihr Recht in dieser Beziehung zu verschaffen. Leider aber ist der gute Wille bei vielen dieser Herren, die in der Regel sich um den in Rede stehenden Unterricht nicht viel kümmern, ein zu geringer, und da wünschten wir, daß, wo sich da» Bedürfniß hierzu herau»- stellt, e« selbst Einzelne unternehmen niöchten, diese» Ziel zu erreichen, und dadurch der jüdische Religionsunterricht, ivelche« Biele, besonder» in kleinen Städten, kaum dem Namen «ach kennen (in der Regel glauben sie, Religionsunterricht bestehe nur :m Gebetelesen und Ehumesch-Ueberfetzen), zur vollen Berechtigung mit dem Unterrichte anderer Eonsessionen und „Israel zur Zierde" werde. Ltzck, in Ostpreußen, 22. Jan. (Or.-Eorr.) Auf Antrag de» Gemeink «Vorstände» hat der EultuSminister Falk genehmigt, daß am hiesigen Gymnasium den jüdischen Schülern der Religionsunterricht durch den ReligionSlehrer der Gemeind« ertheilt werden kan«, und au« Staatsmitteln dafür 150 Mark bewilligt. Sknaeäoieu. Au» Bir-li» wird un» von einem „Rumänen" der bereit« i» vor. Rr. angekündigte Artikel zugesaudt: Allgemein ist die Meiuung verbreitet, daß alle rumänischen Zeitungen ohne Ausnahme bei jeder günstigen Gelegenheit ein Halali gegen die Juden auSstaßen. Er freut un«, dieselbe thrilweise entkräften zu können. Die Zeiten haben sich geändert und find selbst a» Rumänien nicht spurlo« vorübergegangen. Wir wollen »»erst de« geehrten Lesern den dem Mnister BoereScu zugeschriebenen Artikel im „Journal de Bukarest" i» Erinnerung briagtn, welcher besagte, daß wen» Rumänien feine Autonomie erlangen sollte, seine erst« Thai die «mancipatio» der Inden sei, und keine einzige oppositionelle Stimme erhob sich dagegen. Jetzt wollen wir einen der „Independent« Romana" vom 1l. Dccember entnommenen Artikel, daS Urthril de» Jlfover Tribunals und die bevorstehend« Entscheidung bei dem EassationShose in Bukarest betreffend, veröffentlichen. Wir dürfen hierbei nicht außer Acht laffeu, daß diese» Blatt die streng-rumänische Richtung vertritt, um so erfreulicher ist e», daß dasselbe eine den Juden fteundliche Sprache führt, wie folgender Artikel zeigt: „Am 13/25. de» 1. R. tritt der hohe EaffationShof zusammen, um sich über de« Appel gegen da» Urtheil de» Jlsover Tribunalauszusprechen, welche» erkannt hatte, daß diejenigen JSraeliten, welche da» Wahlrecht besitzen, dem Gesetze gemäß in die Liste der Eommunal-Wähler eingetragen werden sollen. „Wir wollen mit unserem Urtheile nicht vorgreifen, wollen vielmehr Alle» von der Rechtschaffenheit der Behörde erwarten, aber da» Rech: kann un» nicht vorenthalten werden, unsere Meinung hierüber auszusprechen, ebenso wie die Opposition, welche früher dieselben Rechte unterstützte, von demselben Gebrauch gemacht hat. Wir ivollen damit unsere Meinung nicht aufdrängen, sondern im Angesichte eine» Gesetze», welche» im vollen Bewußtsein der Sache von den gesetzgebenden Körpern votirt und von dem betreffenden Fürsten sanctionirt wurde, vom Geiste der Gerechtigkeit getrieben, un» hierüber aussprechen. Findet sich in dem Eommunalgesetze ein Artikel, wonach der eingeborene JSraelit da» Recht hat. wenn auch mit einigen Beschränkungen, in die Listen der Wähler eingetragen zu werden oder nicht? Verlangen die Gesetze de» Staate», daß der JSraelit mit Gut und Blut dem Laude beisteuern muß? Wer ist denn der. der blo» Pflichte« und keine Rechte hätte und feien sie auch noch so sehr beschränkt. Auf diese Momente wollen wir die Aufmerksamkeit eine« jeden rechtschaffenen Manne« und der Behörde, ivelche berufen ist, die Gesetz« in Ausübung zu bringen, lenken. Nicht de» Worte«, sondern de» Gesetze», wegen streiten wir, und da wir sehen, daß die Eonstitution daran nicht» geändert hat, verlangen wir seine Anwendung in der vollsten Bedeutung de« Wortes. Unter der Munzipalität der Rothen, al» da» Blatt „Romanulu" die erste Sitzung de« Bürgermeisteramtes veröffentlichte, da sprach e» von „mosaischer Religion und rumänischer Nationalität." Heute eutblödet sich dasselbe Blatt nicht und bekämpft mit Erbitterung da», wa« e» früher selbst unterstützte. Heute behauptet der patriotische „Romanulu", daß diese Rechte ganz sinnlo» seien, ja droht sogar mit seine« Blitzen Jedem, der e» wagen sollte, diesem da» Wort zu reden und ihr« Anwendung zu verlangen. Alle die Patrioten de« „Romanulu" studireu die vom Französische« in» Rumänische übersetzten Gesetze, welche ste nicht einmal recht verstehen, und treten dann auf den Schauplatz der Oeffentlichkest mit Sophismen, welche den Wundern de» Angelus»*) an Werth gleichkommen. Nicht wir sind e«, die zu Skandalen aufhetzen, zu Zerstörung von Synagogen auffordern. Wir werft« Niemanden in die Donau, wir aber sind beeifert, klar und deutlich zu zeigen, daß da» rumänische Volt rin tolerante« sei und getrieben vom Geiste de» Rechte«, verlangen wir, daß da» Gesetz seine Anwendung find«. Seitdem da» Gesetz promulgirt wurde, find schon zehn Jahre verfloffen, und während dieser Zeit wurde e» ohne Anstand angewendet, ja wir find sogar in den Stand gesetzt, bestätigen zu können, daß eia JSraelit, ein Petroleumfabrikant, im Distrikte Prahooa, von diesem Rechte unter allen Regftrungen Gebrauch gemacht Hab«. Dir heutigen Judeafreffer sagen, dft Eonstitution hätte diese» Gesetz ausgehoben. Aber hat denn nicht dft Abänderung de« Eommunalgesetze« während der vergangenen Session dasselbe Recht wftder inS Leben gerufen, indem sie e» aufrecht ') Ei» ltcherttch« tzeilft«.

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