Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 4.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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Frage ist, ob da» genannt« Hilfswerk auf dem bi-hrrtgea Wege fortzusetzen, oder ob nicht jetzt eine Modistcation desselben geboten sei. Dem Hauptgrenzcomite und allen den Comite's, die ihm zur Seite gestanden, zollt gewiß Jedermann für ihr» ausgezeichnete Wirksamkeit di« wärmst« Anerkennung; aber da diese Lomite's ihre Wirksamkeit, dt« stch bi« jetzt nur auf Unterhaltung von Waisenkindern und Heranbildung von jnnaen Leuten zu Handwerkern beschränken mußt«, nicht auf Rußland selbst ausdehnen und daher nur eine geringe Ln« hl von Personen aus geistigem und leiblichem Elend ziehen nuten, kann man stch wohl fragen, ob diese Lngelegenhett unter solchen Verhältnissen nicht vielmehr den Eharakter einer bloßen wohlthätigkeitssache habe, die als solche von den Zwecken der Alliance allerdings ausgeschlossen ist. Letzter« kan« vielleicht auf andere und zweckmäßigere weis« als bisher zur moralischen und materiellen Hebung der russtschen Israeliten beizutragrn suchen und wird hierfür sicher gern Opfer bringen, aber es erscheint zweifelhaft, ob st« berechtigt ist, ihr Budget mit einer Ausgabe von 24,000 Fr., wie dies im gegenwärtigen Jahre der Fall gewesen, zu belasten, um einige junge Leute außerhalb ihrer Hetmath zu erziehen." Diese Frage bedarf demnach noch reiflicher Erwägung, und wir hoffen, daß die nicht recht übereinstinimenden Ansichten stch ausgleichen werden. Beschlußfassung steht noch an, und überlaffeu wir de« Lesern sich, wenn'« beliebt, eigene Ansicht zu bilden. Da« ist wohl sicher, daß den deutschen Mitgliedern daran liegen muß, daß auch für russisch« Juden uoch ferner etwa» geschehe, da sie uns immer näher wohnen als di« orientalischen, jedoch nur auf recht ersprießliche weise. T. Verlad, S. Januar. (Ot-Eorr.) Ein Telegramm der »R. Fr. Pr." vom 20. December meldet au« Bukarest: Der Abgeordnete Epuraneo richtet an da« Ministerium eine Interpellation »egen de« Spirituosengrsetze«, dem zufolge den auslLndischeu (?) Juden der Handel mit Getränken in den Dörfern untersagt ist — Soll man annehmen, daß diese Depesche nur in di« Welt geschickt ist, um in Europa bekannt und glauben zu machen, daß Epuraneo sich der Juden an- »ehme, und daß man der letzter« halber guten Muthes sein könne, well Epuraneo die Sach« schon besorgen werde? Oder hat der Correspondent der R. Fr. Pr. de« Sinn der Epnraneo'i'chen Interpellation gar nicht verstanden? Roch seltsamer ist es indessen, daß da« Telegramm bis heute noch nicht widerrufen und berichtigt ist So ist es denn mein« Pflicht, hier mitzutheilen, daß jene Depesche inhaltlich falsch ist. Epuraneo hat allerdings eine Interpellation in Betreff des Spirituosengesetzr« angekündtgt, aber er bat weder den Inhalt derselben näher angegeben, »och hat er ei« Wort über die Licenzeu (Schan^erechtigkeiten) und was damit zusammenhängt, gesprochen. In der Kammer hat dann Epuraneo am 2S. v. 9t. beantragt, sein« Interpellation auf die Tagesordnung für morgen zu setzen, kam jedoch auch an diesem Tage nicht zum Worte. Ich wetß indeffen ganz sicher, daß es durchaus nicht seine Absicht gewesen ist, über de» (die Juden ausschiießenden) Licrnzparagraphen zu sprechen, sondern über dir Brennerei-Aufseher und Lontrolrure, di« allerlei Betrug üben sollen. Meines Erachten» ist gar keine Hoffnung vorhanden, daß di« Regierung auch in gegenwärtiger Session den K 8 des Gesetze« ändern oder abschaffen wird, diese« grausamen Paragraphen, der jedem Israeliten (nicht »Ausländer", wir der Berichterstatter der Press« fälschlich sagt), er sei eingeborener Rumäuier oder Eingewanderter, den fraglichen Handel verbietet. Allerdings haben di« Juden die «ine Hoffnung, daß bei» Zustandekommen des vielbesprochenen Handelsvertrages die österreichisch« Regierung ihr« Laudeskinder und Schutzbefohlene« nicht im Stiche laffen, sonder« ihnen Handels- und Enverbsfreiheit in Rumänien ansbediageu «erde, und daß dann auch den eingeborenen Israeliten Erleichterung gewährt «erden würde. (Der Hr. Eorresp. bedient sich hier eines schönen Wortspiels mit dem Spruch« VTHTSp' — Da wir'« nicht wiedergeben können, wollen wir es «enigstens den Kundigen nicht vorenthalten. Red.) Die Blätter ta verschiedenen Parteien in unser« Land« sprechen täglich viel über diese Angelegenheit. Da« hier in französischer Sprach« erscheinend« Journal de Boucareat, ein officiöses Organ, schreibt unter dem 17./2S. v. M.: »Die Juden Rumäniens harren mit Sehnsucht auf den Abschluß des Handelstraktats zwischen Oesterreich und Rumänien, sie hoffen durch denselben manche Schranken, die ihrem Verkehr gezogen sind, au« dem Wege geräumt zu sehe«. Eine von diesen Beschränkungen ist va« verbot, daß Ausländer (?) mit Spirituosen handeln; die Juden hoffe», da» Geschäft ganz ftei gegeben und den entgegenstehenden Paragraphen des Spirttuosengesetzes aufgehoben zu sehen. Eine andere Beschränkung enthält da« Gesetz, nach welchem Richt-Lhristen kein« Häuser in Rumänien erwerben dürfen." wir sehe» inbrffrn, daß dieser gewichtige Streit, der einen Thell der orientalischen Frage bildet, noch nicht beige» legt ist. Der letzte Vorschlag England» (laut Telegramm aus Sonstantinoprl vom 27. December) geht dahin, daß dt« Pforte eine« Firma» send« und Rumänien erlaube, einen Handrlstractat zu schließen — ich aber glaube nicht, daß, wenn die Pforte auch zustimmen sollte, Rumänien damit zu» friede» sein würde, denn unsere Regierung will nicht nur über die Juden, sondern überhaupt im Lande unumschränft herrschen und von Firma« und Erlaudniß der Pforte nicht« höre«. Die Angelegenheit über da» Bürger- resp. Sommunal-Wahlrecht der jüdischen Aerzte ist noch nicht erledigt. Sowohl die drei Aerzte au« Jassy, wie die Primarie zu Bukarest haben Rekurs beim Eaffationshofe eingelegt. Die Ersteren gegen die Entscheidung de« Tribunal« zu Jaffy, laut welchem Di* jüdischen Aerzte, trotz de« neuen Sommunalgisetze«, kein städtische« Wahlrecht haben; die Primarie gegen die Entscheidung des Tribunal« in Bukarest, raut welchem, nach de« ebengenanuten Gesetz«, den Arrzten Wahlrecht zu steht. Der erste Rrcurs ist, da die jüdischen Aerzte nicht zum Termin erschienen waren, in Bestätigung de» Jassier Tribunalsbe» schluffc« entschieden worden. Ja» zweiten Recnr« stand am IS. v. M. Termin an, da einer der Aerzte verhindert war, ist di« Sache auf den 24. vertagt worden. Da« gebildete Europa wird es nicht glauben, wenigstens nicht begreifen können, daß eia Tribunal ein von der Volksvertretung beschloffene», vom Regenten vollzogene« Gesetz für nicht zu Recht bestehend erklären könne. Mail wird es für eine Ironie halten, daß di« Primari« den Gerichtshof fragt, ob das Gesetz gelte oder nicht. Aber das rumänisch« Volkssprichwort sagt ca la noi, la nimm! »So ist es bet uns, kein Volt gleicht uns."*) — Ja, die Schuld liegt an der Regierung, di« solche offenbare Auflehnung gegen di« Besetze duldet. Da« Recht, Häuser zu erwerben, haben wir in diesem Lande von jeher besessen; aber Bratiano erhob seiner ZeU seiuen Willen zum Besetz, er verbot den Juden Häuser zu erwerben. Vis heut« find denn die Ansichten der Gerichtshöfe gethellt: einige laffen die Häuserkäuf« gelten, audere weigern sich, st« einzutragen; der Jnftizmtntster aber läßt die letzteren gewähre« und ftagt nicht, wie sie sich erlaube» können, bestehend« Besetze zu übertreten. Da» Eammunal-Bürgerrecht, welche« 8 2« des Gesetzes von 1863 (der unverändert in das Gesetz von 1873 üdergegangcu ist) den Juden, welche den Doctorgrad oder Aehnliches erlangt haben, zusprtcht, wird im »Romanul" und anderswo von Juristen lebhafter Diskussion unterzogen. E» handelt sich dabei um di« Bedeut»,tg des französischen Worte« droit cornrnnnal, welches «ach Einigen nur »politische Rechte" bezeichnen soll. Da nun unser« verfaffung den Richt-Ehristen potllische Rechte abspricht, so soll der Jude, ohne Unterschied, auch kein eommunales Recht ausüb«» könne«. (Schluß felgt) *) «tr Umua nicht »Haupt«, daß »ir das tzesrsische «cht «tztffert und kra«*4 M «pruhwoat richtt, Hasen. (Aed.)