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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 4. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 4.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Sah man doch mit Brauen und Abscheu, welchen Weg die gebildeteren Juden ringrschlagen. Dies« wagten es, mit de« Deutschen und Ruthen«» Hand in Hand bei den letzte« Wahlen vorzngrhen, und Einzeln« erfrechten sich sogar, gegen di« polnisch« Amts- und Unterrichtssprache und gegen ander« wohlerwirbcne Privilegien Verschwörungen anzuzrtteln! Allst» auch in dieser Hinsicht haben die Polen sich eines Besseren besonnen. Plötzlich beschloß der LandesschulnUh die Anwendung aller erlaubten gesetzlichen Zwangsmittel, um Judenkinder zu« Schulbesuch« zu nöthigrn. Auch versprach er, »nt den steten diesbezüglichen Klagen seiten« der jüdischen Gemeind:» zu entsprechen, mosaisch« Religionslehrer bet jeder Schule, ««besondere bei den Bolksschulen, anznstellen Doch mit Mißtrauen begegnen di« galizischen Juden allen diesen vielleicht wohlgemeinten Maßregel», denn schon oft ünd sie in ihrem Glauben an Versprechungen seiten« der Polen getäuscht worden. Niemand kann es dem galizischen Jude« verargen, wenn er sagt: Timeo Danaos et dona ferentea* Gar». Di« „Fr. Pr." brachte von hier folgend« Eorrespoudei.z: Die k. k. Statthallerei in Brünn publicirt nachstehenden Erlaß: „Es ist die Frag« angeregt worden, welcher Rabbiner oder Relegionsweiser einer israelitischen Luiiusgemeind« zar Vornahme israelitischer Trauungen im Siune des K 127 W allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich jener Israeliten berechtigt ist, welche außerhalb des Gebietes einer israelitischen Eultusgemeinde-Berfaffung mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch dadurch in Einklang gebracht werden kinnten, daß die zerstreut lebend«» Israeliten behnss Bornahn e der bezüglichen Function dem gesetzlich bestellten Rabbiner der nächsten im selben oder in einem benachbarten Aronlande bestehenden Eultusgemeind« zuqewirsen werden Der k. k. Statthalter fordert die Herren Bezirkshanptleut« auf, in dieser Richtung die gutachtliche Aeußerung zu erstatten und zugleich zu berichten, bei welch:» israelischen LultuSgemeinde» ein Rabbiner oder Religioasweiser ordentlich bestellt ist und als solcher auch fuugirt." In der That herrscht bezüglich der israelitischen Trauungen, diesen wichtigen ins bürgerlich« Leben tief eingreifenden Function« u, Hierzuland« ein wahres Chaos. ES wäre angemessen und ersptießlich, wenn die israelitische Bevölkerung nach Bezirken veitheilt und bezüglich der Trauungen und der Eioilregifter j: einem Bezirke zugewiesen «erde« würde, der einen Seelensorger an der Spitze haben müßte. Hinalls brachte daffchhe Bl. folgende« „Eingesandt" von „einem lllabbinen:" „Ihr Herr Eorrespondent aus Gaya wünscht, daß die israelitisch« Bevölkerung nach Bezirke« vrrthellt und bezüglich dn Trauungen und der Führung der Eivilregister je einem Bezirke zirgewtesen werde, dn einen Seelsorger an der Spitz« haben müßte. Und wie, wenn in einem Bezirke mehrere Rabbinata bestehen, di« von würdigen und tüchtigen Männern bekbstdet »erden, sollen etwa diese fich einem sogenannte« „Bezirks-Rabbiner" unterordnen? Schreiber dieser Zellen hat auf Anfrage von dn löblichen k. l. vezirkshauptmannschafl sein Gutachten in dieser Krage da-in abgegeben, daß mit Rücksicht auf die vorhandenen Bnhältniss« die gesetzliche Verfügung dahin getroffen werden sollte, daß es den diesfälligen Brautleuten überlaffen bleibe, ihr« Trauung von dem Rabbiner (odn Predign) ihrer Hauptgeneind« oder von dem gesetzlich bestellten Rabbinn <odn Prediger) dn nächsten tu demselben odn in einem benachbarte» Aronland« bestehenden Eultusgemeind« vollziehen zu laffen, in welchem letztneu Falle jedoch Erstner den Letztnen zu irevollmächtigen habe Auf diese Weise würden nicht nur di« bestehenden Eullusgemeinoe-Berfaffung und der ß 127 des Bürgerlichen Gesetzbuches volle Berücksichtigung finden, sondern es würde dadurch zugleich eine« bei bi« zerftrem lebenden Israeliten um fich greife »den, die Eultusgemeind« schädigenden und jenem Paragrap!) gnadezu hohnsprechende« llebel, daß di« Braut¬ ''3 leute nämlich die Trauungs-Function oft von dem ersten bw ¥ sten „Schächter" oder sogenanMen Religtonslehrn, welch« r Beide gar oft von dn jüdischen Theologie und 'den mosaischjüdischen Ehegesetzen nicht die geringste Kemitniß haben, vornehmen laffen, tu wirksamster Weise vorgebeugt werde»." j Krawkrelch. P«i<. (Aus de« Bericht der Alliance Jsr. Untp. für Deeember) (Schluß.) Mit der geringen Summ« v»» 191 Lhlr. habe« wir ferner 12 erwachsene Personen (oou denen 2 schon im Jahre 187S eiutraten), zum Lhelle Familienväter, zu einer ficheren Existenz verholfen, da dies« 12 sämmtlich innerhalb weniger Monate ihr« Lehrzeit beendet und entweder hier am Orte oder auswärts einträglich« Stellungen gefunden oder zur Ausübung ihres Kewerbes in ihre Heimath zurückgekehrt find. — Bier von t«n unter LU. h bczeichaeteu jungen Leuten find Studiread,:, di« theilweis« durch Aufhebung der Rabbinerschulen au» ihren Studien gerissen, denselben hier eisrig und mit Erfolg obliegen. — Die unter Lit. m endlich anfgeführten SO Thlr 2 Sgr. find j theilweis« für Rückbeförderung bereit» ausgebUdeter oder solcher Personen verausgabt, für die keine paffend« Stellung zu ‘l finden war, oder die fich ai» gänzlich ungeeignet erwiesen und drshalb in die Heiniath zurückoesürdert werden mußte«; nur -/ in einigen ganz besonders dringenden nnd unabweisbare« Fälle« find auch andere Personen in die Heimath geschickt '' worden. Stets aber trugen wir Sorg«, dir ixtreffenbea Per« sollen selbst zu spediren rc (Es ist mithin eitel Lug und Trug, wenn noch fortwährend rusfische Schnorrer hier in Stettin und auch wohl an» derswo angegeben haben, daß fi« von dem Königsberger Eomite — oder von Herrn Rabbiner Bamberger „abgeschickt," d. h., hierher oder sonstwie weüer westwärts spedtrt worden ieien. Red.) Das Eomite schließt mit folgenden Erwägunge«: „Dir glauben nunmehr durch vorstehenden Bericht das E.-Eo«ite in den Stand gesetzt zu haben, fich über unsere ThätigkeÜ im Laufe de« Jahre«, wie über die Grundsätze, von denen wir «ns bei derselben leiten laffen, ein Unheil zu bilde». Die Höhe unserer seicherigen Ausgaben düfte» fich als über- - einstimmend mit derjenige» Summe «rweiseu, die Seitens der Berliner Eonferenz für unsere Arbeiten ins Auge gefaßt wurden, und wobei di« Summe von 2000 Thlr. p. a. als unumgänglicher Minimalsatz in Betracht gqogen worden war. Di« Festsetzung der für da» Hauptgrenzcomil« fortan zu bestimmenden Gelder hatte die Eonferenz einer lxsfallfigen Vereinbarung zwischen dem E. Eomite und unser«« Eomite überlaffen, und sehen wir noch bi» zur Stund« den betreffende» Eröffnungen entgegen; doch glaube« wir im Jntereffe der Sache, die dem Eentral-Eomtte ja eben so sehr am Her»«» liegt, wie uns selbst, es offen aussprech«» zu müssen, daß «in« wettere Reducirung der uns zu überweisende« Mittel unsere« Wirkungskreise eine Grenze ziehen würde, innerhalb deren eine Fortsetzung unsrrer Arbeiten kau« «ehr als ein« lohnend« und der Würde einer Gesellichast wie der Alliance Jsr. Universelle entsprechende bezeichnet «erden könnte, und wir in diesem Falle die Einstellung unserer ThätigkeÜ überhaupt, wenn auch mit schwerem Herzen, beantragen würde». And«, rerseits brauchen wir an dieser Stelle nur auf unsere früheren Auslaffunge» zu verweise«, um darzuthuri, wir wir eine Fortsetzung unserer fünfjährigen ArbeU eich für jetzt noch als dringend geboten uud verhältnißmäßi recht erfolgreich und befriedigend erachten." Das Lentral-Eomite seinerseits sagt nun in seinem Berichte hierüber Folgendes: „Das Eentral-EomÜ« ist «Ü dem Ha>«ptgrenz-Eo«t1e und der Berliner Eonferenz vollständig darin einverstanden, daß die Alliance das rusfische Hilfswerr von, ihre« Programm nicht ausschließen und auch ferner, sich de» Angelegenhette« der rusfische« JsrarlUrn widmen soll; es hat hierüber »ie- «nals eine Meinungsverschiedenheit geherrscht. Die einzige -

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