Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 6 (1875)
- Issue
- 6. Jahrgang Nᵒ 4.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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bintung diese« Gebühren mit der Sewiffenhaftigkeit und Rechtlichknt steht, — die Herren Würdenträger in L. v. könnten un» dari.ber belehren. E» ist wirklich hrntzutage nicht ganz geheuer dem Lockrufe. einer BacanzauSschreibung zu folge«, denn gar oft entsteh! bei Neubesetzung einer Stelle Zank und Streit, welchem nati.rlich der Angestellte als Opfer fällt. In ft. sollte die RabbinatSstelle besetzt werden, und die Blätter brachten eine dieSbez. Aufforderung für event. Bewerber, welche sich ganz verlockend ansah. Einige Wochen später meldete aber eiu geharnischter Protest, die Gemeinde Hab« «inen RabbinatSverweser, und zweihundert Mitglieder seien mit aller Entschiedenheit gegm die Anstellung eineneuen Rabbiners. Wir kennen die internen Angelegenheiten in ft. nicht, aber welche schör:e Zukunft einem Rabbiner unter solchen Umständen bevorfleht, weiß Jedermann. Aber nicht bloS Gewissenhaftigkeit, sondern auch Billigkeit dürfen die TultuSbeamten von den Gemeinden beanspruchen. Wir wenden unS hier nur gegen den letzten PaffuS in xn EoncurSauSschreidungen, dieser lautet gewöhnlich: „Rur dem Acceptirten werden Reisekosten vergütet." Nehmen wir nun an, e« läust auf eine ausgeschriebene Stelle eine Anzahl von Bewerbungen ein, die Dokumente werden geprüft, und di« Inhaber der besten Zeugniffe zur persönlichen Borstellung ringeladen; unter diesen kann doch nur Tiner accrptirt werden, die andern gehen leer auS, haben also ucbs: der geistigen Anstrengung noch die mitunter nicht ununb, deutenden Reisekosten auS eigenem Säckel zu zahlen. Da» ist r icht billig, einer ganzen Gemeinde fällt die Vergütung der Reisekosten nicht schwer, Sn zibur oni, aber die Bewerber sind gewöhnlich unbemittelt und müffen oft monatelang sparrn, um die Lücke, welche durch die ehrenvolle! Berufung zur Probepredigt in der Gemeinde R. R., in ihrem Finanzwesen entstanden, auszufüllen. Die Herren Gemeindevorsteher mögen selbst entscheiden, ob wir nicht im Rechte sind; sie t«rufen Rabbiner, Eantoren, welche die wahrlich nicht sehr ang« nehme Procedur einer persönlichen Borstellung über sich ergeben lassen müffen, und dann haben sie noch selbst die ftosten der Reise zu tragen, haben also einer ganzen Gemeind« einer oft nicht gering;« Theil ihre» kärgliche» Gehalt» zum Opfer gebracht. Sehr oft geschehen sogar hierin große Mißbräuche: e» sind un» Fälle bekannt, wo mehr al» zwanzig Eandidaten zur Abhaltung von Probereden berufen worben sind, darunter die meisten sehr arm, man hört wohlgefällig jeder Sabbath einen anderen Prediger an, keiner aber erhielt einen ftreuzer al» Reisevergütung, und di« Stelle blieb dennoch — unbesetzt. Eine andere große Gemeinde hörte wohlgefällig die Probevorträge von über einem Dutzend Eantoren an, welche sämmtlich dazu berufen worden sind; die meisten von diesen Eantoren mußten, um die Heimreise antreten zu können, intim« Bekanntschaft mit dem Leihamt machen. Ist dies,: Gepflogenheit vom Standpunkte der Billigkeit lman künr.te auch ein schärfere» Wort dafür wählen) zu verurtheilen, so handelt die Gemeinde auch dadurch gegen ihr eigene» Int.'reffe. Bei Neubesetzung eiuer Stelle wünscht doch jede Gemeind« ein« tüchtige ftraft zu acquiriren, offenbar wird aber eine solche sich sehr bedenken, einer Einladung zur persönlichen Vorstellung zu folgen, auf die Gefahr hin selber die ftosten dieser unfreiwillige« Lnstreise tragen zu müffen, in der Regel werden nur solche kommen, die entweder ganz «zi-M stenzlo» find, oder die eine gar armselig« Stellung einnehme^W wa» freilich die Tüchtigkeit nicht au»schließt, desto mehr aber I die Unbilligkeit der Richlvergütung der llirisekosten heroortrefl ten läßt. -I Noch andere Uebelstände, welche zu beseitigen schon hohe«» Zeit wäre, könnten hier gerügt werden, der Schutt hat fich^ angebäuft, di« Ehre der iSr. Gemeinden erfordert e», daß man endlich an dessen Wegräumung denke, denn unter den jetzig obwaltenden Umständen wird kein Halbweg« begabter Jüngling sich dem schweren und undankbaren Gemeindrdienste widmen; r» droht in Israel eine Oede zu entstehen, vor der«»"' grauenerregendem Anblick jeder wahre Jude entsetzt zurückb«-^, den muß. . - Berichte und Correfpondeuzeu. > Deutschland. Stettin, 12. Januar. Nachdem wir de» Leitartikel der i vorigen Nummer geschrieben hatten, fanden wir, daß doch auch einzelne politische Blätter sich gegen die Erkenntniß der von un» erörterten Unzuträglichkeiten und Ungerechtigkeit«» J nicht verschlossen haben. Wir theilen ein Bruchstück au» eine» - betreffenden Artikel mit. (Wir lesen denselben in einem hief. 4 Blatte, wissen jedoch nicht, ob er dort original oder anderswoher abgedruckt ist.) „Die Entschädigung der Geistliche».' , kann aber selbstverständlich nur eine provisorisch« Maßregel ”* < bleiben und wird sich keinenfall» zu einer dauernden gestalte» i dürfen, denn sonst würde der unerhörte Fall eintrrten, daß auch die andern Religion«gesellschafte» angehörenden Staats- ' bürger. Juden, Alt Lutheraner, Baptisten, Jrvingianer u. s. w. durch ihre Staatssteuern zur Befriedigung der Bedürfnisse jj fremder ReligionSgesellschaften beitragen müßten, «in Fall, . der um so weniger zu rechtfertigen wäre, al» diese Mitglieder * anderer Religionsgesellschaften schon ihre eigenen ftirchensystem« und zwar ohne alle staatliche Hülfe lediglich au» eigene» Mitteln unterhalten. E» würde ihnen mithin schwerlich zugemuthet werden können, auch noch zur Unterhaltung fremder* ftirchensystem« beizusteuern, und zwar solcher ftirchensystem«, * welch« durch erheblich größere Zahl ihrer Mitglieder um so leichter im Stande sein würden, ihren eignen kirchlichen Bey dürfniffen gerecht zu werden. Die Trennung der ftirche vom „ Staate ist durch di« neuere Gesetzgebung bereit« eingeleitet und ihre vollständige Durchführung wird sicher nicht lang« auf sich warten lassen. Dieser vorautsichtlich einlretende» Separation entspricht «» also, wenn die Mittel de» Staate» für kirchliche Zwecke nicht weiter in Anspruch genommen werden, al» e» die jetzt bestehenden Berhältniffe bedinge», »nd daß die ftirche für ihre Bedürfnisse selbst so-gt. In den weitau» meisten Fällen wird da» vorhandene ftirchenvermöge» unzureichend sein, die Eutschädigung zu gewähren, und «» ' wird daher der bereit» von vielen Seiten in» Auge gefaßt« Fall eintreten müssen, daß die Mitglieder der betreffende» ftirchengemeintx durch Aufbringung von ftirchensteuer» di« ahlung der Entschädigung ermöglichen. An verschiedene« % rten haben die in der Frage competenten Organe, die Ge» meinde-ftirchenräthe, bereit» Borberathungen gehalten, wie hier Hülfe zu schaffen sei. Wenn e« auch noch nicht zu bestimmten Beschlüssen gekommen, weil die bisher gewöhnte Gemeinschaftlichkeit zwischen ftirche und Staat ein« klare Auffassung der Berhältniffe verhinderte, so ist doch mit Wahr- , scheinlichkeit vorherzusehen, daß der »icht zu verkennende Strom der Zeit zu dem Ziele führt, durch Besteuerung der Mitglieder der ftirchengemeinden die zur Entschädigung der Geistliche» erforderlichen Seldbrttäge zu gewinnen. Wir könne» daher , nur darauf vorbereiten, daß zu den erhöheten Staatösteuer»