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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 3. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 3.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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— 18 — Zahlung inner Gehalte», da» überdie» spärlich genug war, warten, und sdlH »in Rothstand zeigt sich in einer Slydtgegend, wo meistM» wohlhatzziid« tzeut^ Whqßu. >tz^ßMltlich bringt der EultiGuiin^er yr. Fq« eiH GsH aH de» Lang, tag, da« die «Mlichtzn s» AuBWlle a% WlgebW«, entschädigen soll. Di« Entschädigung muß schon ziemlich deträcht» sich sein, w.M f» ü», d^r »bsjchl her Stgiu^gjerung liegt, die Pasts-e,» so zu stellen. daß sie gegen irüher Einbußen nicht erleide» sollen. 11r. galt darf daraus rechnen, daß die «bgeordniten chm jede Summe zuspreche», di« er zu Gunsten der und deren Diener fordert, denn e« handelt sich uul nicht« Geringere«, al» durch ausreichend« Zuwendungenan die Piarren dir theologischen Hörsäle wenigsten» etnigermaßen weder zu fülle». Die jetzig« Leere hat Znstäud« für die Zukunft geschaffen, die bedenklich genannt werden müffen." Bleiien wir eine» Augenblick beim letzten Satze stehen Bedenklich lind di« religiösen Zustände, Reibungen, Spannungen überall, da« ist gewiß; aber von welchen Hörsäle» ist hier die Rede? Lediglich von der eoaugelljchen Landeskirche? Soll auch für Dissidenten, z. B. Altlutheraner, gesorgt n erden, daß e» ihnen in Zukunft nicht an Geistlichen fehle, auch für Juden und für — Katholiken? Freilich steht die preujische Regierung mir den letzteren augenblicklich auf dem Kriegsfuß«,' (wir jagen ovenhin: mit den Katholiken; die feineren llnterschiede gehen uu» nichts an) da lau» man nicht gut verlangen, daß der Staat dafür sorgen soll, daß e» der katholischen Kirche nicht au Kämpfern fehle. Aber, wie den> sei, es werden sich augenblicklich eben nicht viele junge Leute zu : katholischen Theologie drängen; die zwischen „Gesperrt" o »er „elugesperrl werden" variireude» Aussichten sind sicherlich nicht verlockend; wenn der Staat gleichwohl nur der „Leere" der evangelijch-theotogischen Hörsäle abhrlsen soll, jo ist da» eine Einseitigkeit, die un» „bedenklicher" er» scheint, cl» jene Leere selbst. Konlnleu wir zu der Entschädigung für Stolgeoühren selbst. Wird diese nur den evangelischen Geistlichen zu Gurr kommen \ Wir haben bi» jetzt nichts darüber gelesen, ob auch katholische Geistliche Ausfall erleiden, ob auch viele Katholiken auf kirchliche Trauung und Bestattung und Tause verzichten. Wrr bez veifeln da». Es ist bisher überall nur von Evangelischen die Rede gewesen. Wir sind daher neugierig, zu sehen, wie sich die EentrumSfraktion zu der EntschädigungSdewilligrng stellen wird. Wir wären im Falle, ihr einmal zuzuftlmnen, wen» sie nicht geneigt sein sollt«, „dem Dr. Falt jed: Summe zuzujprecheu, die er zn Gunsten der Kirche uud ihr, r Diener fordert." Denn die Kirche, da» wäre hier die evangelische allein, und diese ist zwar al« eine Land«»- kirche ai.erkannt, aber doch nicht al» die preußische Staat«- kirche! S» ist weiter di« Rede davon, daß die Stolgebühren überhaupt abgeschafft und durch fixirte Entschädigung oder GehaltS, rhöhung ersetzt werden sollen. Bereit» legt der evang. Oberkrrc^nralh deu Provinzialsynoden hierausbezügliche Fragen vor Rämlich: „11 Ist e» in Folge de» Gesetze» vom S. März d. I. im kirchlichen Jntereffe geboten, die den Geistlichen und Kirchendienern (oder in deren Stelle den Kirchenkaffen) zufließenden Stolgebithren aufzuheben, und zwar für welche Acte? 2) Ist e» al» lSorbedingung dieser Aufhebung aufzustelleu, daß der Staat für den Betrag der aufzubebenden Gebühren au» sei» ne» Mitteln — gM> oder theilwzA Hß^chädigung lei» steh? «) Wtr ssWeit »uftzzbuW, ^m« SiaatS^ntschDiunng etzfolg^, hi pel^r Weifz ift HD Ergänzung der wMfMildeg, BeitzidZugDheita M brfchqHzijF 4) Welche Mo» dalitäten sind kirchlicherseit» für die «u«sühru»g der im tz Ü4 de« Gesetze» vom S. März d. I. gegebenen «es(jmmunge» über di« Entschädigung für di« dort bezeichneten Stolgebllh- «»-Ausfälle zu empfehlen?" Die diesen Fragen vorautgeschlckten Erörterungen führen frelltch au», daß eine rechtlicheBerpflichtung de» Staat» die Stolgedühreu auch van» zu ersetze«, wrnu sie kirchlicher Seit» ausgehode» werden, nicht dehauptel w»rden könne. Man zweifelt auch daran, ob die Abgeordneten wohl eine solche Entschädigung bewilligen würden. Man will dabei sogar einmal „den nicht evangelische» Theil der Staatsangehörigen außer Acht lassen" wie edel!! Um zu beweisen, daß der Staat nicht eintrelc» kann uud darf, wenn e» der eoaugellschen OberkircheubchSrde beliebt, die Gebühre» adzujchaffe», dazu hätte e» wahrlich keiner langen Erörterung bedurft. Rölhig konnte sie nur gegenüber deu» jenigen Geistlichen fein, welche gewohnt sind, ihr« Kirche al» die StaatSkirch« und auch die nicht zu ihr Gehörigen al» oontribueno plebs für die Zwecke derselben z» betrachte». Werden in einer Kirche die Gebühreu ausgehoben» so haben die Angehörigen derselben di« Entschädigung zu Listen, da» ist wahrlich so einfach, wie da» Einmaleins!*) I» dem kleinen »affauer Ländchen wurden bereit» 1817 alle Stolgebühren abgeschaffr und in «in feste» Gehalt verwaubUt. Jede Lonfejsio» besoldete ihre Geistliche,», rin evangelischer, ein katholischer uud später auch ein i»ra«litischer Eeiural-Eul» tuSsond» wurden gebildet, jede Lousejsiou steuerte zu ihre» Fond», aber Keiner bezahlt« für einen fremden Eyllu», ive» der direct, iroch iudirekt durch Besoldungen, Entschadiguirgen rc. von Geistliche» au» der Staalskaffe. Kommen wir auf unser« nächsten Jntereffe» und Angehörigen zurück. Wie wird sich der Abgeordnete LaSker zu der EntschädigungSsorderung stellen? Für die Kalhollke» braucht er nicht eiuzutrelei», die werden sich selber wehre«» aber wird er es angezeigl sind«,» zu jagen, daß deu Juden schreiende» Unrecht geschehen würde, wenn sie zur Entschädi» guug für fremde Geistliche beitragen müßtcn. Wenn (wie dem oben cilirten Artikel steht) die LucaStirche ein Defizit hat, was geht da» die SlaatSkaffe au? Wer küu»mert sich um da» Defizit jüdischer Geu»einde«? Laster ist der Mann de» idealen Rechtsprinzips. Daher resolvirt er LuStritttfrri» heit für die Juden. Daß dadurch Ausfälle entstehen müsse», jüdische LultuSbeamte, auf Zahlung de» Gehalt», da» überdies spärlich genug ist, werden warten uiüffen, da» kümmert den Mann der odjectiorn Recht«anjchauung nicht. Dir»nutl handelt e» sich nun um die Pastoren, di« „so gestellt iverden sollen, daß sie gegen früher keine Einbuße erleiden." Wird Herr Laster erklären, da« fei gegen Recht uud Gerechtigkeit, verletze die GewiffenSfreiheit? Im Ramen der Letzteren hat er für diejenigen Juden gesprochen, welche nicht für eine» *) *U 1869 der „Judeneid" «bgeschafft wurde. Hab« di« jüdische» Bemeiuden wohl ohne Lutnahm« ihr« einmal angesteüte» Lultusb«»»» len für den GebührenauSfMl entschädigt. «« ist kein unnütze« «orr darüber verloren worden.;rsv^:

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