Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 52.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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- Tunis 1× ep/1048155
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tire* hat dem Premier-Minister des Bey eine die Thatsachen a rSeinandersetzeud« Petition überreicht, deren Inhalt auSzüg- LH hier folgt: Der Pater der junge» Mädchen, Raulen« Meburach 8aadia, Israelit au« Elmeckenine, steht mit seiner Frau Mariem bei einem Kaufmann in Tcbelba, Namens Abed Allah den Aia«, in Diensten. Da diese Eheleute zu ihrem Brodherrn «, unbedingte« Vertrauen hatten, so ließen sie gewöhnlich, ■vnn sie nach Haus« (Elmeckenine) gingen, ihre Kinder iui H iuse desselben zurück; da« eine der beiden Mädchen, Namens Llllahom, 12—13 Jahre alt, war vor Kurzem verlobt worbe» und sollte sich nächst.n« oerhe-rathen, da« andere, Raun nS Ghezala, war erst 6 Jahre alt. Am 8. August cr. fand in Elmeckenine ein Jahrmarkt statt, den Abed Allah den Aia« besuchen wollte; er dal daher di« genannten Eheleute, chn dorthin zu begleiten, um ihm in ihrem Hause daselbst da« Miitagbrod zuzubereilen, und jene rei ten unbedenklich mit ihm, indem sie, wie gewöhnlich, ihre Kiitdcr in seiner Familie zurückließen. Kurz vor dem Mittagbrod jedoch brachte man ihnen die Rachlicht, daß sie Te beim kaum verlaffen hatten, al« man die junge Ghezala schieien hörte, daß sie ihre Schwester nicht verlaffen wolle, und einige Minuten nachher habe uian die Familie Aia» aus uieltrereu Wagen mit den Bedienten und jungeil Mädchen fort reisen sehen, und zwar in der Richtung nach dem heiligen Orte Sidi Ehedil, wo angekommen, die Familie Aia« den junzen Mädchen erklärt habe, daß hier nur Muselmänner emlreten dürfen. Erschrocken und verzweifelt, machten nun Meltucach Saadia nno sei« Frau ihre« Herrn bittere Vorwürfe, der chnen jedoch antwortete, daß er von dem ganzen Vorfälle Nichts unffr, und daß sein Bruder Haffen ihn veranstaltet haben könne, für deffen Handlungsweise er nicht veranli-örtlich sei. Die unglücklichen Eltern begaben sich sofort ür iZrgleitung von Polabel,r der Stadt zu dem Vicegouoer- »eu, von Monaftir, Sidi Mohammed Allag, der den Haffen mtt den beide» jungen Mädchen zu sich bejchied, woranf jedoch Haffen, der außerdenl die Au«stattu»g«iachen der Lellahom sich angeeiguet hatte, nicht achtete, sondern inzwischen die beiden Schw-ftern nach einem andern heiligen Orte, Sidi Elmgeri, bringen ließ. Endlich zum dritten Maie cirirt, erschien Haffen vor dem genannten Vicegouverneur und legte ihm eine von arabischen Notaren ausgenommene Verhandlung vor, laut welcher die beiden jungen Mädchen erklärten, daß sie muselmännisch geworden seien. Der Vicegouverneur berichtete hierüber an den Gouverneur, Sidi Modammed Khasnada:, und dieser gestattete den Eltern, ihre Kinder zu sprechen, wenn sie hierbei von arabischen Notare» begleitet wären, eine Bedingung, die Meburach Saadia und seine Ehefrau nicht aunahmen, weil die beiden jungen Mädchen in ihrer Angst vielleicht nicht wagen würben, in Gegenwart ewn arabischen Notaren sich frei auszuipreche», und so faßten dieselben ten Entschluß, sich nach Tunis zu begeben, um bei Sr Hohe:« dem Bey selbst ihr Recht z» suchen. Hier wanUen sie fi>h an den Vorsteher de« Justizministeriums, der ihnen uu Namen de« Bey erklärte, daß diese Angelegenheit nur vom Kaidi entschieden werden könne, dem e» obliege, sich über den religülsen Glauben der beiden jungen Mädchen zu äußern; und da alle weiteren Schritte, welche die unglücklichen Ellern « dieser Sach« noch lhaten, gleichfalls vergeblich waren, so baten sie da» Eomite der Alliance zu Tuni», sich für sie um Wiedererlangung ihrer Kinder zu verwenden. Der Premier-Minister gewährte den, Eomite von Tunis «ine Audienz und fetzte demselben auseinander, daß es uumöglüh sei, die jungen Mädchen zu Wiederannabme der i«- raellt, chen Religio» zu zwingen, wenn sie, wie der Bicegouvernerr von Monastir bezeugt hat, freiwillig muselmännisch geworlxu sind; indeffen setzte da« Eomite nach langer Unterredung dennoch durch, daß ihm erlaubt wurde, zwei in seinem Vertrauen stehende J«raeliien an« Monastir in Begleitung ion zwei arabischen Notaren zu den jungen Mädchen zu ent enden, um dieselben über di« ftattgehabten Vorfälle zu befragen und um zu erfahren, ob st« nicht in, Folge ®oir2 ZwangSmaßregeln, die man gegen sie angewandt', nachgege^^ den hätten, und ob sie bei der muhamedanijcheu Religion beexf^ harrte». Der Minister versicherte die Mitglieder de« Eo«i»z te'S, daß er je nach der Antwort, die sie erhalten würd n, eventuell die Mädchen zur Rückkehr zum Glauben ihrer Gllern zwingen würde, und versah sie sogär mit einem an best Gouverneur der Küste gerichteten Schreiben, worin er diejeM Beamten aufgab, sich nach den dem Eomite der Alliance ge- > gebenen Instructionen zu richten — Dem E-Eomile sollen^ nächsten« weitere Mittheilnngen in dieser Sache zugehen. Schweiz. Bern. In Beziehung auf die Verordnung wegen de« Schulbesuch« und de« Schreibens iSrael. Kinder am Sabbath (f. Nr. 48 unter Bremgarten) berichtet der Rabbiner, vr. 1 Goldnein in Bern dem „Israelit" iveiler: Der Sohn eine» in Aargau wohnhafte» J-raeliten wurde wegen Richtbesuche« einer dortigen Bezirksschule am Samstag unter Genehmigung der aargauischen kantonalen Instanzen aus derselben au-gewiesen. Der Vater richiele darüber^ eine Beschwerde an den hiesigen Bundesralh, wurde aber au«' folgender wörtlichen Brgrünvung abgewiesen: „Die Verpflichtung, ei» Kind am ordentlichen öffentlichen Unterricht mit Ausschluß de« Religionsunterrichte« Theil nehmen zu laffen, steht mit Art. 27 der BundeSverfaffung in keinem Widerspruch, indeal damit die Glaubens, und Gewiffensfreiheit nicht beeinträchtigt werde; dieses sei in vorliegender Frage um so weniger der Fall, weil der Besuch einer Schule und die Theilnahme an> wiffenschaftlichen Unterricht nicht al« eine Arbeit, die mit der Feier eine« dem Gottesdienste gewidmeten Tages unvereinbar wäre, betrachtet werden köitne. Hingegen sei der beliebige Besuch de« gesetzlich oorgrschriebenen Unterrichtes mit einer zweckentsprechenden Schulordnung durchaus unverträglich, und könnte eine solch« namentlich in sogenannten parltätischeir Gemeinden nicht durchgesührl werde», wen» es gestattet sein sollte, gestützt auf subjeclive Auslegung der angeführten VerfaffungSbestimmuug und selbst dann, wenn diese objecll» ist, von allgemeinem Standpunkte au« als nicht zutreffend betrachtet werden inüßte, di« K-nder beliebig am Unterricht Thetl nehmen zu laffen, oder sie demselben zu entziehen." Daß dieser BunoeSrathSbeschluß nicht nur in Aargaü allein, sondern in sämmtlichen Kantons zunächst in der hiesigen BundeSstadt in Kraft treten wird, war voraussichtlich. Und so geschah es auch Kurz darauf faßte die Schuleoiumijsion der hiesig n Eniwohner-Mädchen-Schule, deren Präsident Herr Bundespräsioent vr. Schenk ist, lolgendrn Beschluß: E« sei künftighin von den Schülerinnen israelitischer Eonfessian zu verlangen, daß sie am Samstag wie die andern Schülerinnen am Schreiben Theil nehmen. Säntmlliche Klaffen-Lehrerinnen wurden bcauftragt, diese» - Beschluß den israelitischen Ellern, deren Kinder diel« Schul« besuche», brieflich kund zu lhun. Mündlichen Vorstellungen de« Rabbiner« derm Bunde« - Präsidenten vr. Schenk ist es jedoch gelungen, ihn zu einer andern Ansicht zu bekehren Die Angelegenheit wurde in de? Schulcommission nochmaldi-cutirt, und e« ist nunmehr verfügt worden, daß am Sabbath und Feiertagen vom Schreiben, auch für di« Echrcibstunden vom Schulbesuch DiSpru« * ««heilt werden solle. I 4 Vermischte und neueste Nachrichten. Breslau. Herr vr. I. Lobethal, da« älteste Mit-,., glied im Euratorium de« jüd -theol. Seminar«, ist an einem Herz» -% schlag« am 12. Dee im 64 Jahre verstorben Au« dem Tugrütz», krauz de« verstorbenen (siehe den Nachruf de« Lehrrreollegtum» des . -.