Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 51.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Ctftmitung der Leiche zum Zwecke einer neuen Belegung i M Platzes jene Schonung ihrer Gräber zu gewähren, deren sie »ach ihrer Anschauung bedurften. Dieser letzteren aber reformatorisch entgegenzutreten, hätte auch der radicalste Vorstand keine Berechtig«»-." — Diese Auseinandersetzung Hit die *31. F. Pr." beruhigt »nd ihr imponirt, sie freut sich, die duldsamen jüdischen Lehren über Bestattung constatirt zu sehen, und erklärt sich vollanf empfänglich für den sinnigen Gedanken, daß der Baven durch die Grabstätte geweiht werde Aber mit jener Au»- etnandersetznng war durchaus noch nicht alle« gesagt. Es gilt die BegriffSvermischung von interconsessionell und confessioySloS klar zu stellen. Ein Friedhof, auf dem Alle promiscue begraben werden sollten, müßte wirklich consessionSlo« gehalten werden. »Den Juden, wurde gesagt, dünkt die rein menschliche Todtenstätle nicht geeignet, »m auf derselben ihre altlestamentarischen Eeremonien vor zunthmen " Rein menschlich? Sind Kreuze, Erucifixe und wa« sonst nach Herkomme» an christlichen Symbolen auf christlichen Kirchhöfen ausgestellt wird und dort ganz am Platze ist/rein'menschlich, konfessionslos? Man müßte also alle« Derartige verbieten, andkenfall«'können wir -die-Stätte für nn« nicht gebrauchen und ebensowenig heidnisch-mythologische Symbole neben unseren Grabstätten dulden. Wer nun glaubt, daß man da« Erster« einfach pur orär« verbieten könne, den halten wir für einen Thoren — dann aber scheue der Jude sich auch nicht, die andern Alternative auszusprechen. Wie eS scheint, hat niemand in Wien den Muth gehabt, die« zu thun, und gerade dieser Umstand hat die Angriffe prooozirl. Man hat gefürchtet, intolerant zu erscheinen und ist gerade dadurch al» exclusiv verschrieen worden. Und das ist eine Beobachtung, die in vielen Fällen zutrifft/ dadurch erklärt sich die Judenfeindlichkeit so vieler Liberaleir «nd Radikalen. Der Grundgedanke aller Angriffe gegen die Wiener Juden war dieser: Ihr, die ihr sonst inimer liberal, ja radikal seid, wollt auf einmal konfessionelle Kirchhöfe für euch?! Hätte man nicht von Seiten der stinim- und federführenden Juden der Idee, daß alle »gebildeten" Juden religiös radikal sein niüffen, Nahrung gegeben, hätte man bei Gelegenheit gezeigt, daß w>r freilich mit der liberalen Partei gehen, für Duldung und Gleichberechtigung eintreten muffen, aber darum durchaus nicht gesonnen sind oder eS für nölhig hatten, Religion überhaupt und unsre religiöse Besonderheit anfzugebrn, so wäre jenen Angriffen der Boden entzogen. Jetzt aber wundert und ärgert gerade der Radikalste sich, so oft der Jude zeigt, daß er Religion nicht einsürallemal abgeworfen habe. TaS spricht sich recht klar und schroff in den Eingangsworten eines in der „Boff. Zeit." enthaltenen Artikels über die Wiener Vorgänge aus. Sie lauten: »Der Jude in Men will sich nicht assimiliren" — Nein, sicherlich nickt! Er will eS allerdings in stattlicher, bürgerlicher, weltlicher Beziehung, aber nicht in religiöser. So schrie man auch im Mittelalter: die Hartnäckigen wollen in ihrer Irrlehre beharren, verwerfen dar Heil — und man würgte und verjagt« sie. Hätten die Juden sich »assimiliren" wollen, so wäre ihr Elend und ihre Existenz längst beendet gewesen. Mr beharren noch heut, wollen »nS in religiöser Beziehung -nicht affimiltreu, darüber entbrennt der Zorn der »Boff. Zeit.", 1 der Fanatismus der Religionslosen, nachdem der der Steltgiüsen seinen Stachel verloren hat. Gott sei Dank, daß jener Zorn nicht so gefährlich ist; aber geben wir nicht selbst chm Nahrung, indem wir glauben machen, daß wir wirklich keine Anhänglichkeit an unsre Religion mehr besitzen, und demnach nur au« Rechthaberei, Marotte, Prahlerei im Judenthuir, beharren, zeigen wolle:', daß wir »kraft nnireS Geldes unsre exclusive Stellung behaupten" können und wie die Jnvecliven weiter lauten. Berichte und Correspoudeuzeu. Deutschland. BreSln«, 8. December. (Or.-Eorr.) Nachdem, wie f. Z. in dies. Bl. berichtet worden, von Seiten de« hiesige« Magistrat« dem vr. P. Neustadt für seine hebräisch« Unterricht«- anstalr städtische Klaffenzimmer eingeräumt worden find, ist demselben eine weitere Vergünstigung zu Theil geworden, wie aus nachstehender Versügung hervorgrht: Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt BreSla-«. Breslau, den SO. November 1874. Verfügung. 1) Das Collegium hat unter Vorbehalt de» Widerruf» beschlossen, dem Vorsteher der hebräische» UnterrichiS-Anstalt, Prediger vr. P. Neustadt, vom 1. Oct. ab die Zahlung der bisher von ihm beanspruchte» Bergütigung für Beleuchtung und Beheizung in den ihm gunstweise zur Mitbenutzung überlaffenen Lehrzimuiern der städtischen, katholischen höheren Bürgerschule im Ricolaistadtgraden Sa, zu erlaffen, vorausgesetzt, daß der de-! , zügliche Verbrauch sich innerhalb der bekannten Grenzen Hallen, und Seiten» de« Dr. Neustadt streng darauf gesehen werden wird, daß keine mißbräuchliche Ausnutzung dieser Vergünstigung einlrete. 3) Abschrift hiervon erhalten Euer Wohlgeboren als Bescheid auf das Gesuch vom 18. d. MtS. An Der Magistrat. Herrn Prediger vr. Neustadt Wohlg. A Koschinil», 6. December. (Or -Con.) Unsere Begräbnißaffaire gestaltet sich zu einer Trilogie, deren zweiter Theil soeben zu Ende gespielt ist. Der erste Theil glich Wallensteins Lager, besonder« in den» komisch-burlesken Auftreten deS »Bewaffneten", und dem rascheu Durcheinander de« bewegten Volksleben«! Der zweit« Theil bringt die langsam feierlich ernste Verhandlung der Adminfftralive. Heute gelangte die Entscheidung der königl. Negierung zu Posen dato 1. er. in lne Hin» deS GemeindeoorstandeS. Sie lautet unter Weglaffuug der Nebeuumstände, foitatc u. s iu. : „Daß der . . erforderlich«, polizeiliche-Erlaubnißschein in Betreff der arS der dortigen Stadt zu beerdigenden Leichen zwar von der städtischen Polizeiverwaltung zueNhe äen ist, die das Begräbniß veranstaltenden Personen aber i»«rpflichle« sind, dein dortigen Polizei-Distrikt« EominiffariuS, iu deffen Amtsbezirk der Begräbnißplatz zu Orla liegt, den Besitz deS oorgedachten Erlaubnißjcheine» auf diesfälligeSBerlangen nachzuweijen. I« Betreff bt* ... Vorfalles" (». h. der Rroolveraffaire) bleibt zunächst baS Resultat der sch redenden, gerichtlichen Untersuchung abzuwarten." ES ist somit von der Regierung vollständig im Sinne und zu Gunsten der hiesigen Gemeinde entschieden worden. Der dritte Act, der Spruch de« Gerichtes, Wallenftein« Tod — dürfte für den Sädethelden von gleich unangenehme» Folgen sein, da« Verdikt der öffentlichen Meinung und der Regierung nur bestätigen und die-Strafe seftsetzen.