Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 51.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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versteht oder doch den ersteren Begriff wieder für letzteren einfchmuggeln nw.' Un« fagj sie abxr^edenfall^ wq» ihr Ziel ist, nnd daG ist eben ha« uqsrig^nWt^ Da» Wort LtlerMisessOnell ßst-nMDeiK älOren^intetV national gebilE Mi i nn « r rückt i M ckl ö^N Ve^ffy^ Vertrage u s. w. werden die Berhältniffe zwischen verschiedenen Raitzchj^P^chsftsi «ißl tzwar .zwischen Rchstüiyr; ,o» »glPcher Macht- und' EulturftellünL auf dem Fuße gleicher Berechtigung; aber jede Ratio« bleibt, wa» sie ist. Von „n ationalitätftlofcm Verkehr, Vertrag u. f. w rede» wollen, wäre purer Unsinn. 80 ordnet da» i n t e r c o n f e f s i o »e t l c Gesetz die Verhällniffe zwische den Coufessioneu, und zwar Vernunft gerwerje aus dem Fuße der Gleichberechtigung, aber der Katholik, Protestant, Jude bleib:, wa» er ist. Also ist die interconfessionelle Schule für Alle bestimmt und eingerichtet; Rechnern, Schreiben, Geographie und Lateinisch werde» All« gleichmäßig und gemeinschaftlich gelehrt, und die Lehrer müssen alle konfessionellen Beziehungen, Hineintragungeu und — Anzüglichkeiten vermeiden. „Für den Religionsunterricht sorgt jede Gesellschaft für sich/ wir sind damit zufrieden, e» kann aber aich der Staat oder die Kommune für den gesonderten Religio «»unterricht Aller sorgen. Jedenfalls soll ein solcher noch' erlheUl werden; wir wiffen indessen, daß da» eigentliche Streben der Radikalen dahin zielt, e» sollen die Schüler von Religion ga: nicht» mehr hören! Da» verräth der folgend« Satz über da» Ehegesetz, „welche» die Scheidewände zwischen de» einzelnen Eonsejsionen nieverreißt." Ist da» wirtlich die Absicht kl Da» Gesetz ftatuirt, daß der Staatsbeamte die Brautleute nicht nach iheeni Religionsbekrnnlniß fragt, und daß Lennach vor ihm auch gemischte Ehen geschloffen werden können — aber wenn die Scheidewände überhaupt, nicht b.o» in Ausnahmsfällen niedergelegl werden sollen, dann wüßten die Ehen „konfessionslos" werden, d. h. sie dürften gar nicht mehr kirchlich geweiht werdru — wie die franzäfische Revolution jegliche gottesdienstliche Handlung verboten hat — oder eigentlich müßte verordnet werden, daß künftighin nur gemischte Ehen eingegangeu werden dürfen. — Und nuu der interconfessionelle Friedhof. Die Stadl richtet einen solchen für Alle -u gleichberechtigter Benutzung ein; soll e» eben darum nur einen, in einer und derselben Umfriedigung alle Leichen umschließenden geben, so haben wir nicht» dagegen «inzuweuden; aber müsse» die Leichen von Juden und Ehrifte»durch einander begraben werden, dürsenk eine Abtheilungen bestehen? Ist das nölhig, „damit die einzelnen Eonfesfionen friedlich neben einander leben"?! Ja, ist r» zwecknaßig, die» zwangsweise einzusühren, während e» doch unzwetselhast in Wien sehr viel« Tausende von Katholiken giebt, welche nicht wollen, daß ein Jude zwischen guten Katholiken ruh«?! Da» friedliche Zusammenleben wird, so weit >» überhaupt durch Staats- und Polizrigrsetz herdeigeführt und gefördert werden kann, nicht vom Kirchhof au» unter di« Lebenden getragen, sondern durch da» den Letzteren gewährte gleiche Recht. Der Glaubenshaß gegen Juden stammt au» der Zeit, als man di« lebenden Juden in besondere Straßen und Winkel wl«S; der besondere Juoenfriedhof stört die Eintracht nicht, wenn nur Gesetz und Humanität cha vor Verunglimpfung durch fanatischen Pöbel schützen. Und , deaso verhält «» sich -mit der Sonderung der Friedhöfe zwischm de« andere« Eonfesfionen. Gipfelt denn da» konfessionell« Leben und immerhin di« konfrssiouelle Trenutzmg in den KirMßM^Ochlst nicht vielmehr . iiAch G^kyhäßseMt RO'sn FAnMüMind Belgien er- - baM Dnd crßnllsdeA Ästal i«d« bi^Eoi»,«»^ die v e r s ch i edchde» GmOSHätzteip W je^ReligsitWp-häDeutschland und Oesterreich lhut der Staat für die Synagogen nicht». Wenn nun in -dieser Beziehung Gleichderechtiguug ringehchrl lverden sollte, so würde man oon'interronfessiomllen GotteShckusrrn zu sprechen ansangen und dann dafür „konfessionslose» setzen, d. h. mau würde sagen: Staat oder Stadt erbaue ein« große Belhalle, darin können Alle ihre Andacht verrichten dann einen Schritt weiter: darin müssen Alle verriut beten, die Separat-GotteShäuser werden geschloffen, wie man die consejfiouelleu Friedhöfe schließe» will. Glaubt man, daß da» der Weg zur Herstellung friedlichen Zusammenlebens sei? Freilich das Juveulhuiu lehrt und hofft, daß e» dereinst „rin BelhauS geben werde für die Völker alle" — aber durch obrigkeitliche Verordnung und magistratliche Verfügung wird und kann die Zeit nicht herbeigeführt werde». Ader warum wollen wir für un» abgetheilt« Friedhös, besitzen? Eine in der „R Fr. Pr." erschienene Abwehr gege» die den Juden gemachten Vorwürfe weist nach, daß jene nicht von Engherzigkeit geleitet, nicht Störenfried« seit«, daß wir keine gcweihele Erde kennen u. d. m. Aber nach dir Lehre des Judenthunt» heißt e» daselbst, „erhält jede» Stück Erde, welche» die irdische Hülle eine» göttlichen Ebenbildes birgt, durch diese und nur durch diese allein seine „Weihe" und llnaitlastbarkeil für alle Zeilen. E» prägt sich darin dieselbe hohe Achtung vor der Menschenwürde au», welch« schon vor Jahrtausenden da» Gesetz entstehen ließ, daß man selbst den Leichnam de» Verbrecher» nicht über Nacht am Galgen hänge» taffen dürfe, „da da» eine Lästerung Gölte» sei". Aus diesem Grunde allein perhorreScirt die jüdische Anschauung jede Einrichtung, welche die Ruhe de» Grade» nur auf eine beschränkte Zeit garantirt, nach deren Ablauf aber eine Ex» humirung der Tobten zu dem Zwecke gestattet, um für Ander« Platz zu gewinnen. „ Auch dir „uivellirende Macht de» Tode»" erkennen wir Inden gern« an, nur daß wir sie in etwa» abweichender Weis« auffaffen. Wir wolle» wenigsten» im Tode den Unterschied zwischen Menschen und Mensche», den da» Leben geschaffen hat, fallen sehen, und jo kommt e», daß wir gemeinsam« < Gräber (Schachtgräber) nicht kennen, sondern Jedem, ob arm oder reich, ob hoch oder nieder, sein eigene» Grab geben, und daß der ärmste Bettler den gleichen Sarg, die gleich« Todtenbekleidung, da» gleiche Bahrtuch erhält, wir der Vornehme und Reiche. Bedenkt Ulan nun, daß beispielsweise im Jahre 187» von den 1&09 Tobten, weich« aus dem jüdischer Friedhof« beigelegt wurden, 944 sogenannte „Gratisleichen" waren, denen nicht nur Sarg, Bekleidung re., sondern auch ein« eigene Begräbnißstätte unentgeltlich gegeben wurde, so wird man gerne zugestehen, daß vielleicht der größte Theil der jährlichen 1 Einnahmen der EultuSgemeind« darauf hätte Verwender wer- 2 den müssen, um 944 eigene Gräber nach der für den Een»^ tral-Friedhof bestehenden Taxe zu bezahlen. Aber auch ab- -D gesehen davon, wäre e< der Eommune ganz unmöglich g«-^A wesen, bei einer absolut gemeinschaftliche» Benützung de» B«»Z> stattuaglplatze» de« Jtraeliten für de» Fall «iner späterenZW