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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 49. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 49.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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y Tv;■ TJ 'C£Tt>v.7 -«, -- — 401 — venu ste in Sitte uub Recht al« Autorität sich geltend machen, bedingt sind Wenn ich also frei handeln könnte, würde ich den Eid ohne die Schlußworte: „So wahr mir Sott helfe" leisten." — Herr Rohleder glaubt wahrscheinlich mit seiner „wissenschaftlichen Ueberzrugung" etwa« recht Neueau«gesprochen (warum nicht gar entdeck!?> >1 O.tlvii Wr die setir alte chaldäische Paraphrase der fünf Bücher Mose», da« sog. Targnm Jonathan kennt, der weiß, daß dort diese Ansicht schon dem Rain in den Mund gelegt wird, der in seinem, dem Brudermorde voransgehenden DiSput mit Abel behauptet: „di giebt keinen Lohn und keine Strafe von Gott, und keine richtende Gottheit." — 6« kann un« nicht beitommen, hier gegen diese Ansicht zu polemisiren, aber wir möchten wohl wissen, war der Mann von der Wirksamkeit einer EideSleiftuiig denkt, fall» feine Ansicht recht „in daS Volk" gedrungen fein sollte. Wir wollen gern glauben, daß Herr Rohlcder rin Ehrenmann sei, dessen Wort ein Eid, und dessen Eid jeglichen Glauben verdiene; freilich nicht wegen seiner jetzigen Ueberzengnng, sondern weil seine ganze Erziehung und höhere Bildung, die geistige wie die sittliche, unter dem Einstnsse tausendjähriger lies gewnrzelter religiöser Ueberzeugnngen erfolgt ist. Aber war soll den großen, den sehr grogen Hause» zuruckhalten, ruhigsten Blicke- „für rin Bntterbrod" falsch zu schwören, wenn ihm die Gotle-snrcht ausgetrieben ist? die Strafe der Naturgesetze? Diese rächen Ausschweifungen und mancher andere Vergehen — aber wie sie einen Meineid ahnden könnten, da« möchten wir wohl hören. Und die Einrichtungen der menschliche» Gesellschaft, d h. da« Strafgesetz? baß die Furcht vor ihm der Rohheit, der Gewinnsucht rc rc keine genügende Schranke setzt, seben wir stündlich. Bei dem Eide kommt dann der gewichtige Umstand hinzu, daß von allen Vergehen n»d Verbrechen der Meineid am schwel ste» zu beweisen und zu bestrafen, daß in tausend Fällen die Entdeckung so gut wie unmöglich ist, weil ans Eid eben nur elkaunt wird, weil andere Beweise oder Gegenbeweise nicht vorhanden sind. bl. Magdeburg, 87. Nov. (Or.-Eorr.) „Nicht« bildet ein festere« Band um die Glieder einer religiösen Genossenschaft, ai« die Begründung gemeinnütziger Wohlthä«igkei»«-Änstalten, die von der Gejammlgemeinde getragen und erhalten werden." Mil diesen Worten an der Spitze de« „Ausrufs" wandten sich Ende 1871 einige Männer au« der hiesigen Gemeinde, angeregt, durch eine Jomkippur - Predigt unsere« Rabbiner«, an die Mltgtteder der Gemeinde, um einen Fond« zur Unterstützung armer Wmwen und Waisen zusammen zu bringen. Und da« an heiliger Stätte gesprochene Wort zündele in den Herzen der Hörer und nach wenigen Wochen waren ö36ö Thlr. zum Fundationecapital eingezahlt, und 656 al« jährliche Beiträge gezeichnet. Am 8. Oktober 1878 fand die erste Generalversammiung statt, in welcher der Stalutenrntwnrf angenommen, ein Euralorinm von 7 Mitgliedern (darunter der Rabdruer lebentiänglich) gewählt wurde, und die Wirksamkeit de« neuen Unterstützung« Institut« konnte beginnen. Unter den Vorsitz de» Oberstad»arztc« Dr. Rosenlhal, der sich «it regem Interesse die weitere Entwickelung de« Institut« augelrgen sein ließ, und der Unterstützung-bedürftigen mit warmen Herzen sich annahm, gedieh dasselbe während der zwei Jahre seine« Bestehe»«, wie der jüngst durch de» Druck veröffentlichte Bericht de» Einzelnen erweist, i» fortschreitender Weise, so daß nach Abzug der llnterstiltzung-ansgaben da« Vereiii-oermögen sich geg.nwärtig auf 7418 Thlr. beläuft. E« wurden 10 Waisenkinder und 7 Witlwen unterstützt. Da« Institut, welche« 138 hiesige (und 8 auswärtige) Wohlthäter zählt, gereicht nicht nur den Begründern und Leitern, sondern der ganzen Gemeind«, deren Opsrrwilligfcit sich glänzend bewährt hat, zur Ehre, den bedürftigen Witlwen und Waisen zum Heile, denn r« macht seine» Wahlspruch: TTlr!TOal?K1 DW „Waise und Wittwe erhält er!" zum — Wahrjprnchl") — Al« Curiojum berichte ich, daß *) Ci« ^statte» Mit fctl dieser ».««genheit rinrn Batmutf, de* mm (in langjährige« Mitglied der hirs. i»r. veerdigung«gesellsch«ft vor einigen Tagen feinen Austritt au« derselben schriftlich beantragte, weil er sich dereinst nicht beerdigen — sonder» verbrennen lassen wolle. Der Zufall wollte c« übrigen«, daß wenige Tage nach seiner Abmeldung im Hause de« Betreffenden ein große« Feuer ansbr.ich, wobei aber Gottlob Niema>td verbrannte. Liltr, im Nov. Der Vorstand der hiesigen Syuagog«»- gemeinde versendet soeben eine Denkschrift, die g> setz!ich« Regelung des jüdischen Gemrindewesen« betreffend. Dieselbe ist an da« Oberpräsidium gerichtet, weil, wie bekannt, der mue Gesetzentwurf zunächst den Prooinzialregierungen zur Begatachlnng vorgelegt werden soll. Indem wir un« Vorbehalte», auf die ausführliche Deakschrist eingehend zurückzukommen, gebe» wir heute das Rundschreiben. mit dem sie den Gemeinde,« in Rheinland-Westfa e„ mit Aufforderung zum Anschluß übersendet worden ist. Man erkennt daraus vorläufig die Tendenz der Denkschrift, mein wir auch die im Nachstehenden angezogenen Paragraphen «rst im nächste» Blatte mittheilen können „Wir erlauben uns Ihnen beifolgende Denkschrift zu überreichen. Sie ersehen daran«, daß wir e« für Pflicht erachten, in der für unser Gemcindelebeu entscheidenden Äesetzesfrage die Hände nicht in den Schooß zu legen. Wir bitten Sie, die Denkschrift einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen Sie werden dann herausfinden, daß unser Bestreben dahin gerichtet ist: „Zwischen den beiden entgegenstehenden Richtungen die verbindende Mitte zu suchen." Diesem Verlangen verdankt auch der § 7 unserer Denkschrift sein Entstehen. Wollen wir da« Bedürfniß nach „Gemeindeeinheit" auch bei den Orthodoxen wach erhallen, so darf die Beiastung de« Gesammtbndget» für Befriedignng deren kultueller Gewissenibedürfnisse auch kein Ob* ject allzuängstlicher Berechnung wegen de« „Mehr" cder „Weniger" innerhalb der gezogenen Grenz» sein. — Schutz gegen „Mißbrauch", den wir übrigen« kaum befürchten, biete» die KZ 4 und 5. Unsere beiden Eollegien — Vorstand uud Repräsentanten — haben bi» auf je eine Stimme, sonst einstimmig, nach eingehenden Verhandlungen der Denkschrift zugestimml, trotz vrrschiedentlichen cultuellen Färbungen in beide» Elllegien. — Diese Einmüthigkeil gereicht un« naturgemäß zu der Beruhigung, daß wir zwischen den streitenden Richtungen den rechten Weg zur Vermittelung eingeschlagen haben. Wir wagen danach auch di« Zustimmung unserer Schwestergemeindeu in Rheinland-Westfalen erwarten zu dürfen, um den Effect unserer Vorstellung bei den gesetzgebenden Fa,:ioren zu erhöhen. Wir haben e» daher für Pflicht erachtet. Ihnen zu Ihrem Anschluffe hiermit die Gelegenheit zu bieten. Sollte die Besprechung Ihrer verehrlichen Eollegien bei genereller Zustimmung vielleicht für den einen oder andiren Punkt unserer Denkschrift Verbesserung-Vorschläge ergeben, so werden Sie un« durch deren Mittheilung zu Dank unk zu späterer Rutzanwenbnng verpflichten Wir saaen: „zu pä< terer Nutzanwendung", weil wir um der Uniformität willen die Denkschrift in der angenommenen Fassung abrichten nassen; für den Augenblick kan» e« sich nur darum handeln, die gesetzgeberische» Faktoren von dem La»ker'ichcn Standpunkte — „Gemeindeauflösung" — ab- und unserem Verlangen — „Gemeindeeinheit" —zuzusührcn! — Da«Detail der Bestimmungen, wie wir sie, um die Möglichkeit der Ausführung klar zu legen, geben, hat ja doch nur zur Zeit const ltative Bedeutung für den Entwurf eine» Normativ Statut«, hier und da der hies. «emeinde zu machen pflegt, at« »d hier kein vtuet. It« Frauendad ejiftire, ein für allemal zu entkräften. Rach viettac, g». pfiogener Diseussion unsere« Rabbiner« mit anderen sachkundigen Rad. binen ist von denletden da« hiesige große Bassin in der Frauenbavi.Anstalt ()u den bestimmten Stunden) al« den religläsen chrsorderiissen durchaus entsprechend erklärt worden.

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