Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 49.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Me Frage, was von diesem RituS zu haliey sei. Wir setzen undarüber nicht z>j Gericht, un^ dem Wj^uer Magistrat steht Mg« äenslMnjg zu, tgfe nn«? Hpgegen ist nicht nur b^f flaSolit ^erech^t, f£r eyffH abscheulichen Fanitiker zu erttäreü, der vem Genörgen eti»$ Ruhestätte in geweiheter Erde verweigern will, sondern wir) die Juden iusgesamml, stimmen diesem Urlheil bei. — Wo nun die Laiholsten in der Mnorilät sind, wo sie keiiren besonderen kalholiscden Kirchhof besitzen, da weiht der Priester das einzelne katholische Grab; wo sie aber die Majorität bilden oder eine» eigenen Kirchhof besitzen, da wird der ganze Platz ein für allemal geweiht. Auch dies wird der Unbefangene durchaus gerechtfertigt sinden. Aber ei» Uebelstand stellt sich dabei heraus. Die katholische Religion verbietet in dem geweihelen Boden Nichtkatholiken. Excommnnizirte u. s. w zu beerdigen; solche können auf katholisch geweihetem Kirchhof gar nickt, oder nur in nngeweiht gelassenem Winkel bestattet werden. Wo »un mir ein katholischer Kirchhof vorhanden ist. da sind heutzutage, bei der Mischung und Beweglichkeit der Bevölkerung und den religiös bewegten Zustände» Coiiflikre »nv:rmeivlich, und dies ist, wie schon im ersten Artikel gesagt worden, dir Ursache des ganzen Kampfeum die Friedhöfe. Garz anders verhält sich die Sache bei den Inden. Wenn eeinen ganz jüdischen Staat und in demselben nur jüdische Fricdhö'e gäbe, io würde ohne jeglichen Anstand der daselbst verstorbene Richtjude auf Vas Alleranstäildigste begraben werden um des Friedens willen, *3"n '3BÖ. wie der schöne und richtige Ausdruck sagt. Ebenso ist aus evangelischen Kirchhöfen wenigstens einem Katholiken wohl »och nie eine Grabstätte verweigert worden. Kommen wir auf Wien zurück. Di« ungeheure Majorität der Wiener ist katholischer Religion, und die Majorität dieser Majorität will dereinst in geweiheter Erde ruhen und ist in diesem Punkte sehr penibel. Sollten wir un« irren, sollte nur eine Minorität der Katholiken Wienin dieser Bezieh rng strenggläubig fein, so ist'« jedenfalls eine sehr zu resperlirende Minderzahl — kurz, es ist eine Verdrehung offenbar.r Thalsachen und Berhältniffe, wenn man in diesem Falle den Kleru« al« Unheil- und Unfriedenstifter anklagt. Er vertritt vielmehr einfach die entschiedene energische WillenSmeiaung einer sehr bedeutenden Zahl gläubiger Katholiken und ist obendrein ihr ganz legitimer Vertreter. Was wäre also geschehen, wenn die jüdische Repräsentant ihr Stück Friedhofsland nicht gekauft und bezahlt hätte? Wirde dann wohl ein Majoritätsbeschluß de« Gemeinderath« genügt haben, um die Ansprüche der gläubigen Katholiken abunt zur Ruhe zu verweisen, den Protest de« Cardinal Rauscher ad acta zu legen? Hätte Rauscher wirklich ohne mächtige Hülfe „des Rabbiner Jellinek" (wie z. B. die Boff. Zeit, meint — wirklich meint? glauben machen will?) nichts ausrichten können?! Wir meinen, jeder der Berhältniffe auch nui obenhin Kundige wird da« für sehr thüricht erklären. Rein, der Cardinal Fürsterzbischof hat wahrscheinlich gar nicht protestirt und remonstrirt; er hat sich gesagt, schreibt und red>'t, soviel chr wollt, ich erhalte meine,». katholischen Kirchhof schon! Also hätte denn die israelitische Repräsentanz abwarten und den Cardinal vorangehen laffen sollen? da« scheint so; aber gerade Schreiber diese« ist in der Lage behaupten zu fonneiC daß die Wiener Repräsentanz recht und klug gehandelt hat, weil er nämlich von eine^nderen^meinde, einem euLst^n IAstaiHe einem ande«u M^vuer erzählen kann »ub Heniitdckfft Qjuigat ^rjäWe^' wil^ nasche Inders calculirt, in einem sehr analogen Falle das Vorgehen der christlichen Geistlichkeit abgewarlet und'— sich verrechnet haben Es erübrigt noch, die anderen, im fpeciellen Wiener Falle erhobene» Anklagen gegen die Jude», sowie tue Mißverständnisse und die BegriffSoerwirriiilg der Presse zu besprechen. Berichte imd Correspoudeuzen. Deutschland. Stettin Der „BreSl. Ztg" wird von Berlin geschrieben : „von den im vorigen Monat vor den hiesigen Standesbeamten getrauten Ehepaaren hat, zuverlässiger Mitlheilung nach, nur ein geringer Theil die kirchliche Einsegnung folgen lasse». Darnach läßt sich mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß von de» nach dem 1. Oktober geborenen Kindern diesiger evangelischer Eltern nur eine Minderheit die kirchliche Taufe empfangen wird. Der Ober-Kirchenrath hat also in feiner Ansprache vom 14 August mit Recht Furcht gehabt, daß viele Ellern „sich nicht scheuen werden, die Taufe ihrer Kinder freventlich zu unterlassen oder wenigstens muthwillig zu verzögern", und seine Mahnung, die Kiicder nicht „als Heiden" aufwachsen zu laffen, ist für Berlin vorläufig erfolglos. Ob bei vielen der Ungetansten die Taufe »och vor der Schulpstichtigkeit nachgeholt werde» wird, dürste wesentlich abbängen einmal von der Abschaffung oder Beibehaltung der Siolgebuhre» und sodann überhaupt von der Umgestaltung der evangelischen Kirche. Bleibt die Orthodoxie darin herrschend, so werde» sicher die vom I. Oktober 1880 an schulpflichtig werdenden in Berlin geborenen Kinder zum große» Tbeüe in den Schüleroerzeichniffen al« „religionslose" oder Heiden zu buchen fein und darnach den Charakter der hiesigen Volksschulen — auch wen» bis dahin der konfessionelle Religion«- unlerrichl obligatorisch bleiben sollte — in wenigen Jahren thalsächlich umgestalte»." — Wir für unsre Person halten diese Besorgniffe (oder sind es H o f f n » n g e n des Correspondente»?) für sehr übertrieben; aber liegt eS nicht auf der Hand, daß wir die Parallele ziehen und fragen müffen: wer hat denn bisher die Juden in Preußen gezwungen, sich rituell trauen und ihre Knaben beschneiden zu laffen, wer hat darauf auch nur eine Preision auSgeübl? und doch wie winzig ist die Zahl derjenigen, welche beides unterlassen haben! — Hiesigen Zeitungen wird geschrieben: In einer Schwurgericht«sitzmig zu Landsberg a./O. ereignete sich am 3. d. MtS. der nachfolgende interessante Zivischenfall. Zu dieser Sitzung war auch der ordentliche Lebrer Franz Rohleder au« Friedeberg als Geschworener einberufen, der sich, nachdem er für die Sitzung dieses Tages angenommen war, ai» den Vorsitzenden mit der Anfrage wandte: „ob es durch Gesetz begründet sei, den Eid al« Geschworener mit der Bekräftigung zu leisten: Ich schwöre es, so wahr mix Gott helfc." Auf die bejahende Antwort des Staats-Anwaltes gab Herr Rohleder folgende Erklärung zum Protokoll: „Ich beabsichtige nicht, mich der Verpflichtung, al« Geschworener zu fuugiren, zu entziehen, noch aus diese« Recht zu verzichten, ich werde demnach, da die» gesetzliche« Erforderniß ist, den vorgeschriebenen Eid leisten. Ich fühle mich aber verpflichtet, zu erklären, daß nach meiner wissenschaftlichen Ueberzeugung es keine Einwirkung eine« persönlichen Gotte« auf menschliche Handlungen giebt. also weder eine göttliche Hüls» und Belohnung, noch eine göttliche Strafe, daß vielmehr jede Handlung nur die Folgen hat, welche durch die RalurgeseN« und durch die Einrichtungen der menschliche« Gesellschnst,