Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 46.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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— 377 — Lolleg. verweis«» wir auf den Artikel „Berlin." E» ist in denselben allseitig anerkannt, dab der Magistrat sich dieser Entscheidung ledi,stich fügen müsse, dass aber auch da» Prov. Echulcoll. in diesem Augenblicke dem zuermartenden Schulgesetz« nicht vorgreifen wolle. E« kann hier nicht unsre Absicht sei», über die nolh- «endigen Abänderungen und Verbesserungen der bi«herigen preußischen Schulgesetze und Verhältnisse unsre Vorschläge »nd Ansichten vorzulragen. Wir bringen lediglich die einschlägigen Paragraphen de» soeben perfekt gewordenen hessischen Schulgesetze» hier zum Abdruck: Art. 4 de» Bolk»schulgcsetzr» für Heffen-Darmstadl lautet: «Die öffentlichen Voik«schulen sind gemeinsame Schulen, d. h. sie find für Kinder sämmtlicher Angehörigen einer politischen Gemeinde bestimmt. «Ist in einer Gemeinde nur ein Lehrer, oder sind zwar mehrere Lehrer, aber keine verschiedenen Confessio»«- (Religion»-*) Gemeinden vorhanden, so sind die Lehrer au» der Lonsessiou zu entnehmen, zu welcher sich di« Gesammtheit oder Mehrzahl der Einwohner der Gemeinde bekennt. «Sind mehrere Lehrer und verschiedene Confession»- (Religion«-) Gemeinden vorhanden, so können die Lehrer an den gemeinsame» öffentlichen Volksschulen au» jeder solchen Confessio» genommen werden, zu welcher sich die bei den Schulen betheiligten Confession»- (Religion»-) Gemeinden bekennen. Dabei ist auf die Größe der einzelnen Tonsession»- rc. Gemeinden wesentlich« Rücksicht zu nehmen. «Der Reiigiont-Unterrichl wird von dem oder den Lehrern der betreffenden Confession ertheiit." Artikel ö, der von Errichtung oder Erhaltung der Confesfion-schulen und von deren Umbildung zu gemeinsamen Schulen handelt, enthält den Passu«: «In Gemeinden mit consessionell getrennten Schulen kann jede Consession«- (Religion»-) Genieinde, welche seither für ihre Angehörigen keine besondere Schule zu Lasten der Gemeind« besaß, die Errichtung einer solchen dann verlangen, wenn sie in drei auf einander folgenden Jahren ununterbrochen SO oder mehr schulpflichtige Kinder hat, und wenil nicht der Gemeindevorstand ausdrücklich di« Errichtung einer genleinsamr» Schule beschließt" Art. 7: «Für de» vorgeschriebenen Unterricht in der Religion solcher Kinder, in deren Religion an den Schulen einer Gemeinde kein Unterricht ertheiit wirv, muß, sosern die Zahl der Kinder mindestenzehn beträgt, da» Schullocal uitd vre Heizung dargrbolen werden, insoweit dadurch der übrige Unterricht nicht gestört wird. «Bei dem Vorhandensein einer größeren Anzahl Kinder kann in Fällen der fraglichen Art,... eine politische Gemeinde auch angehalten werde», die sonstigen Kosten de» Religionsunterricht» für die Kinder der betreffenden anderen Religion (Confession) ganz oder theilweise zu bestreiten." Do.» sind trefflich« Grundzüge und Anhaltspunkte, denen wir weiter nicht» hinzuzufügen haben, al» daß da» volksschul- «esen in Heffen-Darmstadt, wie durch die verhältnißziffer der Analphabeten schlagend nachgewiesen werden kann, besser ist. *) Durch die« überall hln,u-efü»t« Wort sind di« Juden mit «in- »«schloss«». als da» preußische. Ebenso hat e« im ehemaligen Herzog» thum Nassau von 1817 an nur Simultanschulen gegeben. Die Zahl derjenigen, rr.elche nicht lesen und schreiben können, ist noch heute im Reg-Bez. Wiesbaden 3—Smal kleiner al» im östliche» Prei ßeu uns 1>lerha»,n am kleinsten im ganz,:» Staat«. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg. Der Prospectu» de» «israelitischen Literatur» verein»" ist, durch die jüdischen Blätter der verschiedensten Richtungen zahireich. verbreitet, nunmehr in den Händen de» jüdische!» Lesepnbitkuin», da» daran» de» Zweck de» Verein», sowie die Mittel zur Erreichung derselben ersehen haben wird. Daß e» sich nicht um eine bloße Fortsetzung de» früheren «Institut»" handelt, sieht jeder Unparteiische auf den ersten Blick; e» solle» vielmehr die Zwecke jene» Institut» auf her breiten Grundlage eine» «Verein»", der sich seine» Vorstand selbst zu wählen haben wird, erfüllt werde». Ta» «provisorische Comitä" will nur die Eonstiluirung de» Verein» anstreben. Durch die „Einladung" zum Beitritt soll da» jüd. Publikum gleichsam darüber befragt werden, ob e» einen «Verein zur Förderung und Verbreitung belehrenl>er, unterhaltender und nützlicher Schriften über Jude» und Jndenthum" ai» ein Bedürsniß unserer Zeit anerkennt. Wer die Nilhwendigkeit und den Nutzen eine» solchen Berem» ein« sieht, der gebe sein Votum dafür nicht durch ein bloße» «Ja" ab, sondern durch seine Beitrittserklärung. — Wen» der jährl. Mitgliedsbeitrag in letzter Stunde auf 8 Mark (10 frc®) erhöht morden ist, jo waren nicht blo» die hohen Papieru. Sctzerpreise die Veranlassung hierzu, sondern vor Allein der Umstand, daß die Provision für Buchhändler und Agenten auf 2ö"/, erhöht werden niußie. Berli». Ucber die im Leitartikel erwähnten Verhandlungen der Stadtverordneten in Betreff „der Aufgebnng de« konfessionellen Staubpunkie« beim Unterricht in den Gemei ideschuien" geben wir heute nur einen kurzen Bericht, um in diesem Blatte nicht zuviel über den einen Gegenstand zu bring: n,) behalten un» jedoch vor, an« den Reden de» Stadl» verordn Dr. Reuman » ausführlichere Bruchstück« nach dem stenogr. Bericht nachzulragen E» tag der Magistrats-Bericht vor, wonach 4 neue Gemeindeschuien mit paritätischem Charakter errichtet und der Sachlage entsprechend zu Local- Schui-Jnipektoren nicht die Geistlichen der Parochie. sondern 4 bewährte Schulmänner ernannt werden. Referent Stadto. Dr. Göschen halt da« Verfahren de» Magistrat» für korrekt und au-rrich«nd. Dagegen habe das Schui-Kollegium offenbar keine große Neigung zu derartigen Schuten. Die Au-kunft, die darselbe über die BevölkeruiigSvrrhältniffe verlange, könne eigentlich bei der Beweglichkeit unserer Bevölkerung gar nicht gegeben weiden, und da» Schul Kollegium schiebe wahrscheinlich die Entscheidung hinan», da «in UnterrichtSgesetz beoorstehe. „33«tm wir aber beweisen, daß derartige Schulen dem Volke gefallen und genügen, so wird auch da» Schul-Kollegium nicht» mehr gegen solche Schulen einweiiden." Mau känne sich also für jetzt degnügeii, von der Angelegenheit Kennt,,iß zu nehmen. Der Sladtv. Dr. Reuniann ist anderer Ansicht und erinnert daran, daß der Magistrat 1870 e» gewesen sei, der j,uerst konfessionslose Schule» habe einrichten wollen. Die Bersammlung habe da» Prnzip acceptirt, aber der Magistrai Hab« gezögert und bringe endlich obige Vorlage. Dieselbe dürfe nicht lediglich ad acta genommen werden Der Maxistrat habe sich prinzipiell für konfession-iose Schulen entschiede» und stehe auf praktischem Standpunkte. Doch würden di« jüdischen Schüler nicht genügend berücksichtigt, und «» fehl«