Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 46.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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von unsrer ©eite geschieht, so werde» wir wei» ter igncrirt oder negativ berührt werden. Da» Petition», n und da« Agstiren bei ti» twplnen (Sonwuunen, Magistrat,«, Schnlbehörven, ist höckst »«erquicklich; wir bedürfen euer gesetzlichen Hanvhabe und Grundlage. Alleroing» hat sich seit 1868 DieleS geändert, und wir wenden u iS jetzt speziell nach Berlin zurück. In jenent Jahre haz iwch >«r dsrtigß Magistrat de, Antrag ans Einrichtung einer Sin ultanschnle *) abgelehnt, jetzt wollen Stadträthe und Stadtvero.dneten un> die Welte solche Herstellen. Gleichwohl ist an Un Wandlung der bestehenden konfessionellen — d. h. katholischen und evangelischen — Schulen in Simultanschulen nicht zu denken, wenigstens geht das ohne ein dahin abzielendes Gesetz durchaus nicht. Aber neue Schulen will der Berliner Stadtrath so einrichte», vorläufig einige, um einen Versuch zu machen. Er hat sich daher an vaS Provinzialschnlcollegium gewendet und erörtert Folgendes: „Boi. den jeßt bestehenden 77 Berliner Gemeinveschulen find 71 e langelich und 6 katholisch. Rach der letzte» Volkszählung betrug die evangelische Bevölkerung 732,677 Seelen, die katholische 51,712, die jüdische 36,015, die dissidentische 2098. Tein Artikel 24 der BerfaffungS-Urkunde: „bei der Errichtung der öffentlichen Volksschulen sind die confessionclleu Verhällniffe möglichst zu berücksichtigen" ist daher bei nnS in hohem Maße Rechnung getragen. Wir hören auch jetzt nicht auf, für die konfessionellen Schule» zu sorgen. (ES wird hier eine Anzahl von evang. und kathol. Schulen namhaft gemacht, welche eben neu errichtet oder erweitert werden. Dann heizt eS weiter:) Schot vor längerer Zeit aber haben wir die Ueberzeugung gewonnen und ansgesprochen, daß eine fernere Trennung der Eonfessionm in den hiesigen Volksschulen zu einer unerträglichen Belastung des EommunalhaushaltS führen, daß daher allniählig mit der Einrichtung hiesiger Volksschulen für Linder versch ebener Eonsessionen vorgegangen werden muß. Die katholische und die jüdische Bevölkerung ist über da» ganze Gebiet der Stadt zerstreut, bei getrennten Eonfesfionen müßten wir also beständig schwach besetzte katholische wie jüdische Schulen i t den verschiedenen Stadtgegenden unterhalten, während die evangelischen Linder in den überfüllten Schtilen deffelben Stadttheils kaum ein Unterkommen finden würden. (Folgt delaillirler statistischer Nachweis) Dergleichen unfertige Schulen würden wir aber in noch größerer Zahl einrichten müffen, und insbesondere würden wir uns der Einrichtung jüdischer Schulen auf die Dauer nicht entziehen können, wenn eS un» nicht gelingt, solche Schulen in Berlin herzustellen und in dem Vertrauen der Bevölkerung zu befestigen, welche evangelische, katholische und Mische Linder zugleich unterrichten. Schulen dieser Art find in Nr. 26 der Ministeriell-Verfügung vom 15. Oktober 1872 ausdrücklich vorge'eheu. In ihnen würde der Religionsunterricht für *) Dies« in Süddeutfchland seit Aenschengedenken Mannte (Einrichtun; und) Bezeichnung ist weit besser, at« die «an, verkehrte, MißverstLnimiß und Mißdeutung hervorrufende, „consesfionslose Schute." Namentlich für Zulassung und gleiche Berechtigung Mischer Schüler und Lehrer spricht das „ConfefsionSloS" gar nicht, denn das Iudenthum ist keine Lonfession, weder im Sinn der preußischen Gesetzgebung, noch in Wirklichkeit, sondern eine Religion. Die« BerhSltniß »erwischen oder «erdunkeln zu «ollen, ist eine Thor heit. jede der drei Lategorien besonder» ertheilt werden, in die Religionsstunden der Evangelischen tpttfty mk die Reform-- titzuHeschHse fallet, wie hj«« schon jetzt «schielst, und eben sl» wßrde ftzr dz, chesqug, somit er gotteWimtstlichen Zwecke« dient, eine Trennung eintreten. Im Uebrigen würde in dein Normal-Lehrplan, der schon jetzt für die beiden christlichen Eonsessionen gleichmäßig gilt, nichts geändert werden. Wir niüßten un» Vorbehalten, an diese Schulen Lehrer verschiedener ReligionSbekenntniffe zu berufen, ohne uns an ein bestimmte» Zahlenverhältniß zu binden, außer deni, welche« sich aus der Nothwenvigkeit, für den Religionsunterricht ausreichende Lehrkräfte zu beschaffen, von selbst ergiebt. Endlich würden wir denjenigen Eltern, welche auf Unterbringung ihrer Kinder in evangelische» oder katholischen Schulen bestehen, hierzu Gelegenheit geben. Ans diese Weise wü.ve auch der Schein einer Gewisiensbedrückung verntieden werden. Unter solchen Voraussetzungen beabsichtigen wir die vier neuen Gemeindeschulen, welche an, I. Oktober d. I. eröffnet werden müffen, ohne besonderen cousessionellen Charakter, als Gemeindeschule» für Linder aller ReligionSbekenntniffe einzurichten. Das königliche Provinzial-Schuleollegium ersuchen wir gehorsanist um geneigte Genehmigung dieses Plane». Derselbe kommt einem, von der Stadtverordneten-Bersammlung vor längerer Zeit ausgesprochenen und häufig wiederholten Wunsche entgegen, und wird, wie wir hoffen, auch bei der Mehrheit der Bürgerschaft, welcher der Frieden zwischen den Eonfessionen am Herze» liegt, eine» solchen Anklang finden, daß wir bei Ueberwindung der Schwierigkeiten, welche sich bei seiner Au»führung etwa ergeben sollten, aus den guten Willen der Betheiligten werden rechnen' dürfen." E» liegt nun die Frage auf der Hand: warum hat der Berliner Magistrat bi» dato für die 36,000 Juden gar nicht« gethan, keinen Groschen für sie verwendet? Warum glaubt er erst jetzt sich der Einrichtung jüdischer Schulen auf die Dauer — also immer noch nicht sogleich! — nicht entziehen zu können? Die Antwort ist klar: die Schuld liegt nicht an den Stadtbehörden, sondern an der Gesetzgebung. Magistrat und Stabtverordneten-Eollegium zählen in Berlin viele und bedeutende jüdische Mitglieder, aber diese haben sich den gesetzlichen Bestintmungen gegenüber passiv verhalten müffen. Jene zu ändern, steht nicht iit ihrer Macht. Alle Verhandlungen zeigen überdies, daß bei beiden Eollegien überhaupt von Mißgunst gegen Juden gar keine Rede sein kaitn; man arbeitet eben nur auf Simultanschulen hin. Da« Provinzialschulrollegium hat den Magistrat abschläglich beschieden. Es verlangt nähere statistische Angaben, fordert den Nachweis, „daß da» UnterrichtSbedürfniß der betheiligten Linder bei der beabsichtigten Einrichtung beffer befriedigt werde, als bei der bisherigen." Dabei ist immer wieder von katholischen und evangelischen die Rede; nur am Schluffe wird gefragt, wie viele jüdische Linder die christlichen Schulen besuchen, und ob die Stadt zu den bestehenden jüd. Schulen nicht» beitrage; und dann wird entschieden: für die vier neuen Schulen soll vorerst der EonfessionScharakter unentschieden bleibe», e» seien ja ohnehin vier evang. Hauptlehrer bereit« berufen, und einzelne katholische Lehrer könnten allenfalls angestellt und kathol. und jüd. Schüler zugelassen werde«. > Ueber die hierauf stattgehabten Debatten im Stadtverordn^