Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 46.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 46. 1874. I«Lsrltttschr 5. Jahrgang. Wschen-Zchrist fit die religiösen und socialen Interessen des IudenthnM. «««»»i. >—»/,«»««». P-N» Ixt. ,tO», »lurttartf.* «■ jt 6ft. »ttrttl» lUtt. M «Bm M. «uchtz«chlu»g»». ' Mnctt MtiOwmt: in D»»Ichl»»» 10 lürf, i m4 0(#rmi4 « (l, n *T«»fTrt4 1« Hrc»., m. ■acrtt« ,»/, Brt. or<nnKt«.Bo. L<tia»n»0tllichkr Redakleur uuv ^>.aa»»>;crci Rabbiner i)r. Ä. Lrenenfeis in Stettin. J«ser»t« werden «1t 2 6fr. fftr die dretgelpelte»« | Pettt-etle oder deren Aa»« derechnet. Vei Wtederh»ln»fe« Radntt. — Die 414 S»n»t»f früh dei der Expeditt«» 1» «agdedurg eintreffenden finde« 1« der nfichffen Ku n«er >nfn»tz«e. Gf»edttt»n der A4r. »ochenschrift tn Mnfdebnrf. Magdeburg, 12. -kovember. ffiir den vt.-h«ndel: Aodert Friese tn SetPßtf. Inhalt: Letteud« tlrtUdl Zur preußischen Echul^tscszetimg. — »«richte tt»> r Deutschland: »a,,d«. Burg. v«rti». L«ip,i« vetgard. — Frankreich: Paris. — Holland: Linsteevam. — Vermisch te ««» n«««O« «Mchrichti«» Iarlsri.hr Wiesbaden. Witzenhausen. Lltoaa. Lemberg. Proßnitz. Holland. Gouda. Ramsgat«. Nonstantinoprl. Buenos Lyre«. — Keuille» tut Lsterka Regina. — Inserate. Anr prenftsehe« Tehnl-Gesetzgebuug. Verhandlungen, welch« soeben im Schooße der Lommuualbehörden Berlin» stattgesunden haben, geben un« Anlaß, die Lusmerkianlkeit der preußische» Jude» aus das künftige Unterrichtsgesetz zu lenke». Unsre Desiderrcn in Betreff der höhere» Schulen stnd in diesem Blatt« mehrfach erörtert worden; wir habe» sie in einer dem Kultusministerium überreichten Petition zusammengestellt und motivirt (S. Jahrg 1873 Nr. 4t.); ein Bescheid darauf ist un» noch nicht geworden. Heute gilt e» da» Eleinenlarschulweseu. Daß diese» von hoher Wichtigkeü ist, brauche» wir nicht zu sagen, wohl aber heben wir hervor, daß der größte Lheil der gedildeten und vermögenden, also auch eiuflußreicheren, Jude», di« ihre Rinder den höheren Schute» zusühren, sich um di« Eirmentarschule nicht bekümmert, wodurch die Gefahr umso näher liegt, daß die Juden dabei ignorirt werden könnten, wie die« bi» zu dieser Stuilde in Preußen durchweg geschehen ist. Li« erwähnten Brrhaudlungen haben uil» nur den nächsten Aulaß zu dieser Besprechung gegeben; wir greise» daher, «eil r« uns hier auf die allg«meine» Gesichtspunkt« ankommt, um einige Jahre in der Entwickelung der jetzt tu Berlin odschwedrndeu Krage zurück. I« Berlin besteh«» (außrr den jüdischen Religio,lsjchulen) eine Knaben- und eine Mädchen- (Volks-) Schule der jüdischen «emeinde. Im Jahre 1868 wurde der Vorstand der dortigen Geureind« bei dem Magistrat dahiu vorstellig, daß für die (jüdische Arulenpflrge uu» die) jüdische» G«meinb«schulen «in Zuschuß aus der Sladlkeff« bewilligt werde. Die Eingabe führte au», daß die jüdische Gemeind« zu gesonderter (Lrmenpstege und zur) Unterhaliuug jüdischer Elemeatarschutrn nicht gesonnen sei, daß dir beiden jüd. Schulen großentheils von armen Rindern besucht würde», e» liege daher in der Billigkeit, baß von der Sladtcomuiun«, bereu Lasten durch die (der Armenpflege und) deu, Jugendunlerricht gewidmeten Institute der jüdischen Gemeinde wesentlich erleichtert werden, > dsr letzteren zur Erhaltung dieser Institute eine entsprechend« > Beihülfe gewährt werde. — Der Magistrat rescribirte sehr kurz: „er sei nicht in Lage, dem Anträge Folg« zu geben". — Ob die Stadtverordnete» damals über die Angelegenheit rin Votum abgegeben haben, wiffen wir nicht, obensowenig, ob der Antrag seitdem einmal erneuen worden ist. Hüchstwahrscheinlich ist letztere» nicht geschehen; denn da sich die Petition auf keinen gesetzlichen Anspruch stützen kann, sondern angebrachlermaßen nur an die Billigkeit appellirt. so muß man gestehe», daß ein Magistrat eigentlich weder Recht noch Psticht hat, Gelder z» verausgaben, die nur au» Billigkcit»- rücksichtcn beansprucht werden; somit würde, da ein gesetzlicher Anspruch aus einen Conimunalbeilrag heut so wrnig wie damal« erhoben werden kann, die Bitte noch ebenso abgeschlagen werden wie damal». ES ist aber auch jetzt da» Streben vorherrschend, da» Schulwesen „consessiouslos" eingerichtet zn sehen, und sonach würde der Vorstand der jüd. Gemeinde z» Berlin heute jenen Antrag gar nicht mehr stellen wollen. Er würde ihn ivohl jetzt für unzeitgemäß, reaktionär, separatistisch halten. «Sind wir ober de», Ziele der consessionslosen, d. h. auch für Juden bestimmten und diese gleichmäßig berücksichtigenden Schulen in Preußen schon nah« gekommen, oder haben wir nur den Rachtheil nach beiden Seiten zu tragen, d. h. den de« bestehenden Gesetze», welche» nur von katholischen und evangelischen Schulen spricht, und den de» Streben» für die Zukunft, um deffenwillen man uns«« Ansprüche für di« jüdische Schule vorläufig ab- und un» auf beffere Zeiten verweist? Diese Frage ist leider keine Frage. Wir haben schon s. Z. darauf aufmerksam gemacht und ganz speziell, von Satz zu Satz, nachgewiesen, daß die Falschen Regulativ«, vom IS. October 1872, ganz so wie di« weiland Raumer-Stiehl'schen, überall nur von katholich und evangelisch reden und die Juden ignoriren oder nur negativ berühren. (S. Jahrg. 1872 Nr. 46.) Unser damaliger Mahnruf: „Gefahr im Verzüge" gilt noch setz', gilt jetzt mehr al» damal»; denn e» ist nicht unser, der Juden, Vertüenst oder Verstand, daß die Vertage de« Unterricht»gesetze« sich verzögert hat. Wenn jetzt nicht»