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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 45. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 45.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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im moralischen, aber auch im „anatomischen" Sinne sich nicht kümmern kann und will, sollen darum jene Güter, auf denen doch sä'ließlich dsl» moralische uich pWsi^e Heil dar Völker beruht, ihren Ahrth «rlora» halftn?! Heu'Standesbeamten' kann er nicht Illmmern, ckie di»vor ichkDrelenBAl bisher gelebt haben, soll auch da» Volt nicht mehr danach fragen, der U, verschied auS l»m Codex der öffentlichen Moral schwinden? Ist da» die Meinung, w> sage man eS klar! Aber wolle ins kein Mensch einreden, daß der Civilakt je 'die sittlich« Bedeutung des religiösen gewinnen, daß er d i e E ch r a n k e zwischen dem sittlich-Erlaubten und der Sünde bilden werde, daß der Begriff der staat-gesetzlich Legitimen »der Illegitimen — und legitimiren lassen sich ja Concunnat »nd Kinder noch nach Jahrzehnten — je den Begriff desittlich Erlaubten oder Sündhaften ersetzen werde. «So erklärte nun der katholische SeelsorgekleruS (in Breslau), „daß Brautleute von dem Civilakte bis zur kirchlichen Traur »g noch nicht als Eheleute, sondern nur als Brautleute sich zr betrachten und demgemäß zu verhalten haben". Dasselbe erklären auch wir, mir uns die imniense Majorität, ja fast d.e Gesammtheit der Juden, heut, wie seit 25 Jahren.*) Die liberalen Blätter schlagen gewaltigen Lärm. Meinen sie, man bestreite die bürgerliche Geltung des CivilaktS, daß, wen» rin Theil etwa gleich nach der Eintragung durch den StandeSbe rmten stirbt, der andere legitimer Erbe sei? Wollen sie n chl verstehe», waS der CleruS meint und wir mit chm? Lerl«.ngt mau cynische Ausdrucks weise? Der evangelische Oberlirchenrath aber hat in seiner (iui II. Art. erwähnten) Birstigung nicht einmal daran gedacht, daß der Sprachgebrauch allen Volkes das junge Paar am Hochzeitstage auch nack der Trauung als Brautpaar bezeichnet, wir wir'S in dm niSIS'T’ ES ist die reine Lächerlichkeit, auS Furcht vor staatSfreundlicher Denunziation den Sprachgebrauch des tägliche« Lebens ändern zu wollen. Die ganze Sache ist so unendlich wichtig, daß wir noch einixe weitere Andeutungen machen müssen, wir würden sonst auS begreiflichsten Gründen an dieser Stelle sie nicht geben. Im Bereiche des EivilgesetzeS glll allgemein der Grundsatz: „wo kein Kläger ist, da ist kein Richter" und „dein Wollenden geschieht kein Unrecht." Nur da» Criminalvert rechen macht eine Ausnahme. Wa» gehr eS nun da» EtaatSgesetz und seine Organe an, wenn ein Mann seine Frau einem Andern überläßt oder adtritt, ohne Zuziehung eines Standesbeamten; wenn Ehepaare zeitweise mit einander auSlauschen ohne öffentlichen Skandal, der etwa ein Einschreiten de» o, 5ntlichen „Kläger»" beim „Richter" proviziren könnte? — Der Code Napoleon verbietet die Pa:rrni1Lt»-Untersuchungen, alle modernen Gesetze beschränken sie auf da» äußerste Maaß, sollen sie darum au» dem Volk»- bemußtsein, au» dem Codex der öffentlichen Moral schwinden? Noch weiter können wir auf derartige» hier nicht weiter eingehen. *) Und dabei ist di« gerichtlich« Trauung der Juden oft wochenunt monatelang vor der religiösen vollzogen worden. Do dies« unmit» teltar auf jene folgt, wie im Rheinland längst üblich, tritt e« nicht so deullich hervor. vr. Abraham Geiger. Da» uhue Gylfllgogeujahr hat glrfl§ iDtHeginn der fest» lohn L"t' ÜhdeuAsndt MäuiKr der JudenhefstwuS dem Kreis« drsk Wenden' abgrrufein Die Rabbiner GGtmacher und Ka» liföer und Dr. Geiger. Die beiden erstellbildeten gleichsam eine Person; wie ihre Namen seit vielen Jahren meisten» zusainmen genannt wurden, wie »«an von ihnen sage» kann: „im Leben einander hold, im Tode nicht getrennt", so ver» traten und verkörperte» sie eine Richtung und zwar di« der Geiger'sche n diametral entgegengesetzte. Die Namen bezeichnen Antipoden, und der Contrast zwischen diesen, jo rasch nach einander Gestorbenen ist so auffallend, daß selbst ein politischer Blatt auf denselben hingewiesen hat. Bringen wir jedoch nicht weiter in Parallele, waS allerdings kaum noch einen Berührungspunkt hatte. Geiger ver» trat das Extrem einer Richtung, denn waS nach dieser hin noch über ihn hinauSgeht, das gehört allerdings nur noch der Abstammung und dem vagen Namen nach dem Judrnlhum an. Als Mann des ParleiexlrentS wird über ihn da» Urtheil verschieden auSfalle» muffen, „von der Parteien Gunst und Haß verwirrt schwanken." Bei l>r. G. wird die Beurtheilung noch dadurch erschwert, daß er in seinem Leben große Wandlungen burchgemacht har. Wohl ging sein Streben immer nach einer Richtung hi», aber die Schritte, die er nach dieser hin that, repräsentiren in der äußeren Erscheinung bedeutende Wandlungen. Wie wert lag sein Auftreten in den letzten Jahren von der Zeit, als er anfänglich in Breslau noch mit über den Kopf gezogenen Tallith in der Synagoge erschien. Wie weit ist der Weg von den erste« Versuchen in seiner (alten) Zeitschrift, Reformen au» dem Tal» mud zu begründen, dir zu den» Zersetzen und Zerfetzen de» Pentateuch, fe rn Aberkennen jedweden autoritativen Element» in demselben. In demselben?! Und wo denn sonst? Da» ist das Charakteristische an Geiger, daß er nie sein letzte» Wort ausgesprochen hat; e» war in chm ein Element der Gährung. welche» nie zu Ruhe kam. Ist nicht der ganze Pentat.nch, wie wir ihn heut lesen, eine Fälschung? Und wäre er e» nicht, wa» geht er un» an? Nimult G. eine» Text zu einer Predigt au» ihm, ist da« sein letzte« Wort, oder gllt ein solcher Ver» nicht mehr al» ein Spruch au» einem beliebigen alten Buche? Wenn er im Cul» tu» die 30 Schosartöne auf 10 reduzirt, so weiß man, daß chm die zehn sowenig berechtigt sind, wie einer und wie das Instrument überhaupt. Wenn er alle fünf Jahre das „Bevürsuiß" einer Revision de» Gebetbuch» empsindet und an den überlieferten Formeln bald diese», bald jene» z» kritisircn hat, so wußte der Lieferschauende, daß (Lebensdauer vorausgesetzt) die Zeit kommen mußte, da auch „der Gott Abraham», Isaaks und Jakob»" an die Reihe gelangte, den» was sollen „mythische" Personen demjenigen, der stets darauf *) Di« in Berliner Blättern gegebenen biographischen Notizen rrsp. Jahreszahlen find falsch. 8. war nicht „von 1836—40 Rabbnwr in Wiesbaden, von 1840—64 in Breslau"; er hat schon di« Borred« zu seinem „WaS hat Rohamed rc. ic.“ au« Wiesbaden Rai 1833 datirt und fich auf dem Titel Rabbiner genannt. Dagegen ging er schon früher al« 1840 von da ab, und zwischen diese« »bgang« und de« »ntrttt der Stell« in Breslau liegt eine lange Frist, »ährend der 8. fich in Franlfurt a. R. und Berlin «ufhielt. Sr ist keineswegs von W. nach B. berufen.

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