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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 43. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 43.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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fort de« U«terrtcht«minlsteriuin scheint man sonach die Gleichberechtigung konsequent burchzuführen. DSffeldors, 28. September. Die königliche Regierung zu Düffeldorf hat den nachstehenden Erlag publicut: »Der Herr Minister der geistlichen Unterricht« und Medicinal-Ängelegenheiten har sich m Betreff der Beaufsichtigung der indischen Schulen dahin «»«gesprochen, dag die jüdischen gleich den christlichen Schulen neben der stattfindenden Local-Aufficht, der Aufsicht de« betreffende» Kreis - Schulinspector« zu unterstellen sei. Hiernach bestimmen wir Folgende«: 1. Die sämmtlichen jüdischen Schulen unsere« Bezirk« «erden hiermit der Aufsicht der von nn« ernannten königl. katholischen Krei» - Schulinspectoren unterstellt, wovon allen vetheiligten Miltheilung zu machen ist. 2. Außerdem ist für eine jede jüdische Schule unsere» Bezirk«, so weit dies noch nicht geschehen sei» sollte, ein dem KreiS-Schulinspector untergeordneter besonderer Local-Schuliuspector zu ernennen, zu welchem 'Zwecke un» geeignete Persönlichkeiten binnen 4 Wochen in Vorschlag zu bringen sind. In gleicher Zeit sehen wir der Anzeige darüber, daß die Urbergabe der Schularten an di« neuen KreiS-Schulinspectoren geschehen ist, entgegen. Düsseldorf, 19. September 1874. Königl. Regierung, Ablh. de« Innern, v. Juncker." (In Folg« de« Eonflikt« und de« Gesetze« über die Schulaufsicht ist bekanntlich vielen katholischen Geistliche» die di«h«rige Kreir-Schulinspection abgenommen worden oder sie haben dieselbe niedergelrgt. Die evangelischen geistlichen Schulmjpectoren fungiren weiter; für die katholischen Schule» sind Laien al« Inspektoren ernannt worden. Besondere Krei«- inspektoren für die wenigen jüdischen (Elementar-) Schulen auzustellen, ist nicht wohl thunlich. Daher niag e« denn angemessener erschienen sein, katholischen Laien al« evangelischen Geistlicheil die Krei«-Jnspektion über die jüd. Schulen zu geben. Die Lokal-Inspektion scheint der Erlaß an Juden übertragen zu wollen, fall« sich geeignete Personen in den Gemeinden finden) Hamburg, 8. Oktober. Dir I. A. von Halle'sche Miethe- Unterstützungs-Sliftung bezweckt bekanntlich hiesigen Einwohnern, ohne Unterschied der Konfession und de« Geschlecht« Unterstützungen »ur Mielhe und zwar vorzugsweise in Gestalt von ziitösreien Vorschüssen zuftießen zu lasten Die Verwaltung dieser Stistung fordert alle Diejenigen, welche zum bevorstehenden Miethelermin (am I. November) die Unterstützung berseldett zu beanspruchen gedenken, aus, sich persönlich an eine« der Mitglieder der Verwaltung zur Entgegennahme eine« Anmeldedogen» zu wenden. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, daß nach den Statuten der Stiftung »ur solche Personen unterstützt werden dürfen, welche inehr al» Art. M. 300 jährlich Miethe zahlen, welche von keiner öffentitchen oder privaten Wohlthärigkeit«-Anstalt Unterstützungen erhalten, und welche di« letzte Miethequiltuug vorlegen können. — Unter den jüngst auf dem Stadthaus« publicirren Testamenten erhallen nur die der verstorbenen Liepmann Wolff u. Liepmann Laut« Kaufmann Zuwendungen an milde Stiftungen resp. für wohirhäligr Zweck«. Der Erftere hat Bco. M. 200 dem itraei. Waisenhause für Knaben vermacht, während der Andere je. 100 Thlr. für ba»selb« Waisenhaus und die Talmud-Thora-Schul«, sowie ö0 Thlr. für den Verein zur Bekleidung armer Schüler dieser Anstalt legirl hat, die jedoch erst nach dem Tod« der Frau Kaufmann zahlbar sind. — von den Erben der verstorbenen Frau Clara Behren» . Hahn, wurden dem Miethe-Hülftverein Rmk. 300 genkt. München Nachdem die Verordnung vom 29. August v. I. bestimmt hatte, »daß die confesstonell-getrennten christlichen Volksschulen auf Antrag der Gemeindebehörde in konfessionell -gemischt« Schulen umgewandelt «erden können," — »«durch also die israelitischen Schulen von der Bers^melzung mit den Simultanschulen anSgeschloffen worden sind — hatten sich die israelitischen Lehrer der Pfalz an da« CultuSministertum gewendet nnd gebeten, daß ihnen Anstellung an den Communalschulen gewährt werde» möge. Da« Ge'üch ist abschläglich befchieden worden. Die »Franks. Presse" sagt darüber: »Durch eine kürzlich erlassen« Verfügung de« Lv.ltu«minister« von Lutz ist da« Gesuch der israelitischen Letzter Ixt Pfalz um Zulassung zum Lehramt an veu aus Grund der k. Verordnung vom 29. August 1873 eingerichteten konfessionellgemischten Volksschulen (sogenannten Communalschuien) nbschläglich beschieden worden, indem »der christliche Charakter" der Schulen bewahrt werden müßte. Nach der unter Herrn von Lutz Vorgänger erlassenen Verordnung vom 27. Mlrz 1869 waren die J-raeliten an solchen Schulen ganz gleichberechtigt gestellt. Herr von Lutz glaubt nun alle» Mögliche zu thun, wenn er am Schluß seiner Verordnung sagt: E« wird übrigen« bemerkt, daß die in Folge der Ministerial-Entschließung vom 27. März 1869 an einzelnen Schulen anzestellten iSraei. Lehrer au« Rücksicht der Billigkeit auf ihren Schuldienst zu belassen sind." In Grünstadt, wo der auf Grund der letzteren Verordnung im Jahre 1869 anzestelte israelitische Lehrer verstorben ist, muß nun — trotz de« einstimmigen Proteste« de« Stadtralh« — ein christlicher Lehrer angestellt werden. Welch ein Fortschritt'!!" Au« Alzey erhalten wir den Bericht de« dortigen i«rael. Arnlen-Verein« für 1873/74, dem wir Folgende« enti ehmrn. öl Mitglieder de« Verein« (nahezu die ganze Gemeinde) >>abe» zusammen 981 fl an freiwilligen Beiträgen bezahlt. Davon haben erhalten: 14 verschämte Arme und Kranke in Stadt und Nachbarschaft in Raten. 284 fl. 22 arme Wittwen (ebenso) . 495 fl. 142 deutsche durchreisende Arme .... 132 fl. 111 pontlsch« » „ .... 42 fl. Dies« Ziffern comnientiren sich selbst, doch lass.'» roir noch einige Sätze de« Bericht« folgen: »Anvrerseit« sind wir aber wiederholt zur traurigen lieberzeugung gelangt, daß viele der durchreisenden deutschen Bettler, und nahezu alle polnischen Bettler, auf der höchste» Stuf« der Verkonimenheit stehen und mit Anwendung der verwerflichste» Mittel die Wohlthätigkeit de« Verein« in Anspruch nehmen. Obwohl keiner der vorsprechenveit Bettler ganz lerr au«- ging, waren wir dennoch zu unserm Bedauern häufig in dle traurige Nolhwendigkeit versetzt, gegen die freche Zudringlichkeit ganz unberechtigter Bettler, die Hilfe der Polizei in Anspruch zu nehmen. Die Untersuchung der Polizei bewährte, daß wir e« mit Betrügern oder Landstreichern zu thun.gehabt hatten. Die Zahl der polnischen Bettler belief sich im Jahre 1872/73 auf 210, während im abgeiaufenen Jahre nur 115 kamen. Diese» Verhältniß konnte nur dadurch herbeigeflchrt werde», daß wir für solch« Personen die Gaben <aus'« geringste Maaß beschränkt haben. Sicherlich hätten diese ebenso unwürdigen, al« unberechtigten Subjekte, fall« unser Benin nicht bestanden, au« hiesiger Gemeinde eine Summe vc» Mindesten« 250 fl., welch« zu dein noch grvßtentheil« al« Zezr- und Reisekosten verbraucht worden wären, mit fortgenommrn. — Diese Summe ist nunmehr in besserer Weise anderen, würdigeren und bedürftigeren Armen zu Gute gekommen. Diesem unberechtigten vettelwesen enrgegen zu lretin, st um so größere Pflicht, al« sonst nicht nur für die Unterlützung der heimischen unv au-wärtigen würdigen Armen keine au»reicheuden Mittel übrig blieben, sondern auch, n>eil wir da» jüdische Bagabondenthum in Verbindung mit Zucht- und Sitlenlosigk-it nicht länger pflege» und ArbeiiSfähige nicht in Müßiggang und Bettelei bestärken dürfen. Die Er« »attnug und Pflege de« Schnorrerthum« schädigt auch unsre üdisch« Gesammlheit in den Augen unserer Mitbürger."

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