Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 43.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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— 352 — Dazu kommt nun noch, daß die Eheschließung „nach mosaisch-jüdischem Recht" der Civilehe so nahe wie möglich verwandt ist. Wir brauche« nicht zu sage», daß das Iudenthun. die Ehe nicht als „Sakrament" betrachtet, daß eS zu ihrer» rechtsgültigen Abschluß leiste« „Priesters", keines ordinirten Geistlichen, keines zuständigen ParochuS, keiner Einsegnung bedarf — alles dieses ist bekannt; das Judenthuin hat '»i» Schließung der Ehe v«n jeher lediglich «l» bürgerlichen Vertrag zwischen den Eheleuten betrachtet, die einmal abgeschlossene Ehe aber dann für religiösgeheiligt erklärt. Somit ist das Judenlhum sozusagen noch „liberaler", als da« neue Gesetz, welches die RechtSgültigkeit der Ehe von der Zuziehung eines B e a,n t r n abhängig mach". Wie verhält sich nun die jüdisch-religiöse Trauung zu der vorhergegangenen Eivilehe? Diese Frage ist eigentlich längs: faktisch und praktisch erledigt. Wir wissen ja, daß seit Jahrzehnten, jenseits de- Rheins seit Generationen, die jüdische Trauung durchweg in derselben Weise und Form vollzogen wird, wie es seit undenklichen Zeilen religionsgesetzlich vorgeschrieben und üblich war. Es ist niemand eingefallen, an d>m Ritual uns Formular das Mindeste zu ändern?) Eben o hat sicherlich die katholische Kirche ihr Trauungsritual uni isillen der Eivilehe nicht abgeändert und ivird es gewiß auch jetzt nicht thun. UnserS Wissens hat auch die protestantische Kirche in der preußischen Rheinprooinz, in Rheinheffen oder der Pfalz keine der Eivilehe angepaßte oder auf sie Rücksicht nehmende Trauungsagende gehabt. Sind diese Dinge jetzteiner Frage aufgedalischt worden, nachdem sie vorher nie in Frage gestellt worden waren, so ist der Lärm, den die liberalen Blätter gemacht haben, daran Schuld, sowie die Verb tterung, die nun einmal in jegliche Debatte über kirchlich« Dinge gekommen ist. E« muß aber auch offen auigefproä-en werden, daß einige liberale und radikale Blätter in dieser Sache eine ganz perfide und nichlSwürdige Rolle gespielt haben. Sie haben sich auf der einen Seite über die Oppcsition der kirchlich Gesinnten gewundert, haben betont, daß!,ie Eivilehe ja di« Kirche gar nicht schädigen wolle oder wird,, daß nach wie vor jedes Brautpaar sich auch vom Geist tchen trauen lassen werde, so dieser nur keinen Widerstand provozire; dann aber sind sie wieder über jede Aeußerung oder Andeutung, nach der die Kirche kirchlich« Trauung fordere und für erforderlich halte, wüthend hergefalle» und habe», sie als Auflehnung gegen das Staatsgesetz denunzirt. Dabei haben sie diese Trauung zu einer bloßen nachträglichen „Ein egnung", zu einer melodramatischen Rührscene für alte Weiber, beiderlei Geschlechts, herabgedrückl, und schließlich zeigt« sich der Pferdefuß in der schwach verhüllten Andeutung: die lirchliche Trauung sei noch gut für schwache Gemüther, fentsinentale Seelen, die dergletchen nicht entbehren mögen; wackere Leute werden den ganzen Firlefanz in die Rumpelkamnier verweisen und sich nicht dadurch lächerlich machen, daß re der gültigen EivUehe noch etwa» Andere« folgen lassen. Dazu hat man dann allerlei Gelehrte« und Historische» über di« christliche Trauung beigebracht, und so ist in die Sach; Verwirrung gebracht worden, di« — auch un( an« *) Wir reden hier nicht von allerlei Reformen, di« ohnehin kaum dal F rrmular und de» Kern der Lach« überhaupt betreff« und jeden, fall« Ncht» mit der Lioiltrauung ,« schaffen haben. geht, da ja heutzutage viele Juden alle» eher kennen, al» ihre Religion, und ihre Weisheit auch über speciell» jüdisch« Ding« eher au« der „BolkSzeitung" al» <M» den Urkunden de» JudettthstmS schöpfen. Der Lärm hat eS zu Weg« gebracht, daß einerseits z. v. da» hannovrische LandeSconsistoriun» erklären mußte: da« neue Gesetz ividerspreche dem Worte GotleS nicht, verbiete auch . nicht», wa» für den Christen nach Gotte« Wort Pflicht fei; daß andrerseits der eoangel. Oberkirchenrath die Trauung« - agende wesentlich geändert hat, also daß fortan die Gatten getränt werden. „Soll diese deine Gattin dein Weib fein?" so soll fortan der Pastor sprechen. Seltsame Frage! Werde« wir nicht auch am Ende noch unsre sieben Segenssprüche (ni3*l3 33V) ändern müssen?! Dürfen wir nicht mehr von Chosaon wechallol» reden?! — Man wird »nt« gar al» Rebellen dennnziren, wenn wir eS thun, und morgen wird man ans lauter Liberalismus die jüdische religiöse Trauung zu verbieten anrathe» — denn die Extreme berühren sich! Heute verfolgt der Dominicaner und morgen der Radikale! WaS ist also die jüdisch-religiöse Trauung nach vorhergegangener Civilehe? (Schluß folgt.) Berichte und Correspondeuzeu. Deutschland. - Magdebnrg. Nachdem die schwierigen Verhandlungen mit Verleger, Drucker und Lomniissionär nunmehr zu Ende geführt, wird das provisorische, oder richtiger, constituirrnd« Comile deS „Israelitischen Literatur-Verein»," da» sich um einige Mitglieder ergänzt und einem Bankhau« die Kassengeschäfte übertrage»» hat, die detr. Tirculäre an da» jüd. Publikum, wie an die Hrn. Agenten und Buchhändler in den nächsten Tagen zur Versendung gelangen lassen. E» sei nochmal» ausdrücklich hrrvorgehobei» — weil e» in einem jüd. Blatte schief dargestellt und deshalb abfällig beurthetlt wurde — daß e» sich um Gründung eine» „Verein»" handelt, dessen Eonstituirung da» provisorische Somit« in die Hand genommen hat.*) Sobald da» Eireulär in de« Händen de» Publikum« sich befindet, kommen wir auf da»-, selb« näher zurück. BreSla«. Am hiesigen confession«losen Johaune«-Gym- . nasium, an welchem Dr. Ladt außer der Stelle eineordentliche,» Lehrer», di« einejüd. Religionslehrer» bekleidete, wurde jüd. Religion bei den letzten Abiturirntenexamen al» öffentlicher PrüsungSgegenstand behandelt, und vr. B. »var al» Examinator au« demselben Mitglied der PrüfungScomniission. Wenn nach dem in Aussicht stehenden neuen preuß. Schulgesetz alle Gymnasien consession-lo« werde», so wird diese Berücksichtigung der jüd. Religion am hiesigen Johanneum ei« willkommener Präcedenzfall sein. (Bgl. auch „Schneidemühl" unter „Neuesten Nachrichten".) — Bei dieser Gelegenheit geben wir hier die prinzipiell wichtige und sehr erfreulich« Mittheilung, daß da» unter der Leitung dr» Hrn. vr Zirndorf stehend« jüdische (Haindorfsche) Lehrerseminar zu Münster seit Beginn diese» Jahre» eine jährliche Subvention von 2000 Thlr. au- Staatsmitteln erhält, die später noch um etwa» erhöht werden soll. Im Reslchrift" ) <ti ist dir« in der ersten Bekanntmachung (Ar. SS der „Wochen. “) schon betont worden, nichtsdestoweniger verdreh» »er Be», de» BoikSz." den «achöerhalt. Da« ist>« auch, »a« in der Srari* der «tbe" (9tr. 41) gemeint»«, »ah chr. «t. nicht „deutsch|ulesen" Versteht.