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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 41. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 41.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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zuschlüßen, vorschriitsmäßig zu rekificireu und sorgfältig aufzubcwahren sind. Dünn »der wird and ümgegeden und empfohlen, die Listen weiter zu fahre». Das Circular sagt: „Ich Halle das »m io wehr für gedoten, als e« mir iiu Interesse der Synagogengemeiaden durchius müns benswerih, ja uothwendig ericheinl, daß die in ven jnsischen Kreise» verkommenden Geburten. Trauungen und Sterbesälle nach wie vor den Vorsteher» der Synagogeugeineinve», beziv. den bisherigen Lisienführern registrirt werden. Es bedarf des Nachweises nicht, in wie vielen B>zühungen es für die Synagogengemeinden eine Lebensfrage ist, de» Personalstand ihrer Mitglieder und deflen jeweilige Aenderungen genau zu kenne». Schon die Sorge für den Religionsunterricht macht eine genaue Kennlniß der schulpflichtigen Kinder nolhwendig, und wie anders sollte diese den Vorstehern oer Synagogengemeinden ohne Weiterungen zugängltch gemacht werden, als durch ferner« Führung von Geburlslisten? „Allerdings wird diese Listenführung weder eine» amtlichen Eharnkter tragen, noch obligatorisch sein. Aber wie ich keinen Augenblick daran zweifle, daß die Herren Vorsteher und Listensührer im Interesse der Gemeinden sich gern der Last der ferneren, unentgeltlichen Listenführung unter-iehen werden, so bin ich auch überzeugt, daß Alle, denen daran lieg:, ihre Zugehörigkeit zuw Jndcnthumr und zur Gemeinde zu constaliren, gern »nd willig die betreffenden Angaben in bisheriger Weise an die Vorsteher bezw Listensührer niachen werden — unbeschadet natürlich der gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige an die neuen Standesbeamten — sobald sie mir von der Fortdauer der jüdischen Listenführung in Kenntniß gesetzt sind. Daß aber zu dieser freiwilligen Listenführung die bisherigen Liste», nachdem sie ordnungsmäßig abgeschlossen sind, sernerweit benutzt werden könne», erscheint mir uni so unbedenklicher, als die Bücher Eigenthum der Eynagogengemeinde find und bleiben. Es muß nur dafür gesorgt werden, daß die neuen Eintragungen — bei denen, ihrem Zweck gemäß, die jüdischen Namen und Daten besondere Berücksichtigung finden können — von den alten niindestenS durch einen ganz leeren Bogen getrennt sind und darüber bemerkt wird, daß diese Eintragungen keinen anttlichen Charakter haben; wie denn selbstverständlich gültige Zeugniffe aus denselben nicht ausgestellt werden können. Dann heißt eS weiter: „Wird in dieser Weise überall konsequent »nd energisch vorgegangen, so brauchen wir die durch daS neue Gesetz uns entzogene bisherige selbstständige Listcnsührnng nicht zu beklagen; können dieselbe vielmehr als einen von den Zeitverhält- »iffeu unabweiSlich verlangten Fortschritt umsomehr begrüßen, al» dabei nicht mehr das Judrnthum zurückgesetzt, sondern gleiches Recht für alle Religionen und Confessio,,en geschafft ist. Auch die obligatorische Civilehe, die jetzt für Alle gilt, kann daS Judenlhum, insoweit es die rein staatliche Geltung der Eh« betrifft, sich gefallen laffen. Nicht dringend genug kann ich allen Betreffenden an'S Herz legen, den staatlichen Anforderungen zu genügen, die erforderlichen Anzeige» rechtzeitig zu machen und unter keiner Bedingung eine religiöse Trauung voniehmen zu laffen, ehe die Civilehe staltgesunden hat.Aber selbstverständlich ist es auch, daß Jeder, deul seine Religio» noch irgendwie am Herzen liegt, sich mit der rein staatlichen, formellen Gültigkeit der Ehe nicht begnügen, vielmehr die religiöse Trauung mPQ DTS („nach dem Gesetze Mosel,'« und Israels") dem wirkllchen Vollzug dxr Che vorangehen laffen wird; und ebenso selbstverständlich ist «S, daß das Judenthum eine Ehe, dir nicht mPö n*D geschloffen ist, nicht al« religiös gültig anerkennen kann. Die Synagoge wird daher eine solche Ehe ignoriren müssen »nd eine Eintragung derselben in die jüdischen (freiwilligen) Traunugslisten nicht gestatten. Ist es doch der größte Gewinn der neue« Gesetzgebung, daß sie den Einzelnen in jeder bürgerlichen Beziehung von jeder Kirchengemeiuschaft unabhängig «acht — wogegen er aber natürlich auch "kein Recht gegen di« letztere geltend machen kann, wenn er sich ihren Grundgesetze» nicht fügt »nd faktisch von ihr lossagt. Wer seine Ehe nicht jüdisch-religiös vollziehe», wer seinen Knaben nicht beschneiden läßt, wer im Leben sich gänzlich van der Äcmeitrde trennt, der wird weder verlangen noch verlangen können, daß die Ehe, die Geburt, d»r Todessoll in den b.lreffeuden jüdischen Listen eingetrtgr», er überall .noch »'s Mitglied der SynagogengemeiuSe betrachtet und behandelt werde! — „Wie aber die Erfahrung in andern Ländern zc gt, wo die Civilehe schon seit Menschenaltern eiilgefnhrt ist, hat überall der religiöse Sinn, ohne allen äußern Zwang, sich lebenskräftig genug bewiesen, die religiöse Trauung, nach vollzogener Civilehe, zur fast ausnahmslosen Regel zu machen." E. Frankfurt a. M , im Sept. Am 10. d. M. hat, wie in Paris, Nürnberg u. a. O. fast zu derselben Zct, auch hier die Einweihung einer Synagoge, der der orthodqcen Rcligionsgesellschaft, stattgefunden. DaS Gebäude ist zwar kein durchaus neues, aber die frühere, im I. 18S3 erbaute Synagoge ist so bedeutend erweitert und umgeändert, daß sie jetzt als eine ganz neue betrachtet werden kann Tie Zahl der Mitglieder der ReligionSgesellschast hat sich um das 4bi» Sfache vergrößert, und fomU war eine Vergrößerung res SynagogeuraumeS in einer Weise erforderlich, die eineu gänzlichen Umbau »öthig machte. DaS Gebäude ist sehr schön, enthält an 900 Sitzplätze und zeugt von rühmeuttweriher Opferwilligkeil seiten« der Gesellschaft, die nach verhälttißmäßig so kurzer Frist schon wieder einen großartigen Bau unternommen hat. Daß diese Synagoge einen Alimmor in der Mitte und an den Frauengalerien bitter hat, ist wohl selbstverständlich. Die EinweihungSfeierlichkeileu waren die überall üblichen, und ist e» nicht »öthig, darüber besonder« zu berichten Nur eine Stelle, ein kleiner Satz au« der bei der Gelegenheit gehaltenen, sonst sehr schönen und gediegenen Predigt de« Radb. Hirsch gibt mir Anlaß zu einer Beinerkung. Wohl ist e« eine Kleinigkeit, aber Männer» gegenüber, die sich stet« al« Verfechter striktester Prinzipien, al« unlx'ugsame Vertreter der starrsten Stabilität aufführen, ist man wohl berechtigt, auch Kleinigkeiten zu kritisiren, die gegen ihr eigenes Prinzip verstoßen. Hr. Rabb. Hirsch sprach über da« i«r. Gotteshaus als Keth hakeneseth, Versammlungstaus der Gemeinde, in dein sich jeder als Glied de« Ganze» fühle, in dem die Ereigniffe des Privatlebens ihren religiösen Ausdruck oder Wiederhall finden. In der Synagoge spreche der Vater für die Geburt des Kindes seinen Dank aus, hieryer bringe daS Knäblein seine „Wimpel", u. s. w. hier werde der junge Mann mit seiner Gattin getraut. Ei, ei, Herr Hirsch! Wer berechtigt S i e. gegen den Ausspruch bc« R'ma, gegen festeS „unverbrüchliches" Herkommen, gegen Minhag Jisroel, den, nach hundertfach von Ihnen cu.fgestellten Behauptungen, kein Israelit erschüttern, ändern, geschweige vollständig abrogiren darf — wer berechtigt Sie, i» der Synagoge statt unter freiem Himmel Kiddaschin zu geben?! Daß düs von Ihnen geschieht, wußte man längst, eS fiel nur Niemand ein. Sie darüber öffentlich zur Rede zu stellen, aber Sie stellen diesen Ihren „Bruch deS Gesetzes" jetzt gar offen und öffentlich als etwa« Schöne« hin, rechnen etwa« früher in Israel Unerhörte« gar zu den Attributen einer Synagoge? Was thun denn die Reformer andere«? Der Unterschieb ist also nur quantitativ, nicht qualitativ — aber gerade S i e haben doch iminer behauptet, daß man z. B ebensowenig den ersten Jekum-Purkan odschaffen dürfe, wie beide, und beide sowenig, wie alle Pijutim, Bawe-Madlikiu sowenig wie Schina einen Satz der Owinu Malkenu (Cllpj) sowenig wie 3 oder 10 oder alle, und daß das All»« einem Bruch mit vin und vatk, Tradition, Lehre, Thora, Go:t — gleichstehe! Oesterreich. A»« Löhne«. Eia Thetl der Wiener Journo listil hat e» sich sch Kurze«, zu» Aufgabe gemacht, i» gar vornehmen

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