Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 41.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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— &36 — die Juden gar nicht mikgerechnet, da auch nicht wohl abznsehen ist, wie «an 3. B. in der preuß. Rheinprovinz, wo e» zuständige Rabbinen nicht giebt, ermfttelu will, welche jüdische Ehepaare sich rituell habe« trarfen taffiki und am wem? Auch in Frankfurt a. M. würde die» nur durch fpecielle Erkundigung über jeden Einzelfall zu ermitteln fein Ungeachtet der angegebeüeu, nn großen Ganzen so günstigen Zahlverhältniffe, hegt man dennoch in christlichen Kreisen die Besorguiß, daß die kirchliche Trauung fortan, in Folge des neuen Aesetzes, vielfach unterbleiben werde; nian meint, die Verhält» ffe der Zeit, in der die Eivilehe einst in den fraglichen Ländern eingeführt worden fei, ließen auf die jetzige Zeit der Gleichgültigkeit und Feindseligkeit gegen Religion und Kirche keinen berechtigten Schluß z». Insofern das, was bei den Ehristcn geschieht oder unterbleibt, leicht bei den Juden Nachahmung findet, beschäftigt jene Frage oder jenes Bedenken auch uns. Wir gehen in Beantwortung desselbeu von folgender Er vägung aus. Die kirchliche Trauung wird (ebenso wie die Taufe und Confirniation) allerdings in christlichen Kreisen nicht selten unterbleiben: ersten-, bei dem städtischen Fabrik rc. rc. Proletariat, theils aus Armuth, um die Kosten zu ersparen, (solange nicht die Stolgebühren ganz aufgehoben werden) the.l» aus Rohheit, um für das Geld, welches vielleicht hinlärglich vorhanden. Branntwein zu kaufen, «Heils in Folge der fizial-demokratifchen Agitation, welche von Religion, von religiösen Handlungen absolut nichtmehr wisien will, also auch dann nicht, wen» noch Geld dazu bezahlt würde. Angehörige der bester situirten Klasten würden die kirchlich« Trauung au- Prinzip, au- Feindseligkeit gegen dir Kirche Unterlasten — doch müßte es dann in den betreffenden Kreisen einigermaßen Mode, fashionabel werden. Da niöchte e» denn etwas genirenv sein, sich zunächst gerade in Gesellschaft des Gesindels zu wiffen, wenn nian sich mit Eiviltrauung begnügt. Da- Beispiel von Frankfurt a. M. ist hierfür geradezu schlagend. Bekanntlich ist dort neben dem religiösen Jndifferenlisinus und der Religionsfeindlichkeit auch di« ultrademokratische, ja social-demokratische Gesinnung — richtiger wohl: Phrase! — sehr stark in den wohlhabenden Kreist» vertreten. Die Gründe sind bekannt und gehen unS hier nichts an. So lange die preußische Pickelhaube ganz verläßlichen, prcmpten Schutz gewährt, ist es ja durchaus ungefährlich, mit dem Petroleum zu spielen, selbst wenn man auf sehr brennbaren — Papiere» ruht, welche dem focial-demokratischen Vernichlungskampfe gegen das Kapital zu opfern, gewiß nicht die geringste Lust vorhanden ist. Und so macht man denu so manchem Groll in vielgestaltiger Opposition, unter Anderm auch gegen kirchliche Trauung, Luft. Die Frommen aber find ebenfalls politisch mißvergnügt, sehr demokratisch gesinnt und haben gar nicht» dagegen, in Gesellschaft brc wirklichen Demokratie nur civil getraut zn sein, sie find wohl stolz darauf. Eben darum wird eS anderswo bei den Männern der höheren Stände und noch mehr bei den Krauen nicht so leicht fasstonabel werden. Wie dem sei, etwas, ja erheblich anders liegt die Sache bei den Juden jedenfalls. Proletarier, weiche aubloßer Rohheit ohne weiteren Grund sich nicht religiös trauen taffen sollten, giebt es unter uns kaum. Der wirklich Arme ferner hat der Gemeind« und de« Rabbiner für die Trauungauch bisher nichts bqahlt, er hat im - v'.-jTT .. Gegentheil von Vereinen, Stiftungen, Paalen Geld dazu bekommen; au» Ersparnißrücksichte« UHUra&t kein Jude die Tranung. Denn der minder Bemittelte, oWt nicht ganz Arme ist von Kindhest auf daran gewöhnt, daß W Religion Geld kostet; monatliche Abgaben, wenn auch nvch so unbedeutend, Beiträge zu verschiedenen Zwecken und Anläffen — er will sie nicht sparen, er will nicht für einen Mann gelten, der keinen „Beitrag" giebt oder geben kann. So lange er e» erschwingen kann, will er nicht frei ausgehen. Er läßt sich möglicherweise schon darum trauen, damit man r.icht meine, er könne nicht einmal „ordentlich Hochzeit machen." Und die Begüterten? Es kommt da allerdings sehr viel auf die Umgebung, auf das, was in gewiffen Kreisen Mode wird, an. Aber ini Allgemeinen neigt der Jude, auch wenn er sonst sehr liberal gesinnt ist, nicht sehr dahin, sich mit der pronuncirten Demokratie zusaminengeworfen zu sehen. Wenigsten« liegt die Sache jetzt so, daß das rohe Proletariat und die Socialdemokratie die erste größere Bresche in die kirchliche Trauung legen wird. Und mit diesen geht der Jude nicht. (Schluß folgt.) Berichte und Correspoudeuze». Deutschland. Berlin. Die „BolkS-Ztg-" schreibt unter dem 26. Scpl.: „Wenn wir vor einige» Tagen in unserem Blatte die Verfügung der höheren Schulbehörde» iu Betreff des in de» hiesigen neuen Gemeindejchulen zu ertheilendrn Religions-Unterrichtemit Anerkennung weitergehenver und richtig stellender Tendenzen begrüßten, so werden wir durch uns nun zugegangene Eröffnungen bestimmt, die angedeuteten Hoffnungen wenigsten» auf die mäßigste derselben zu reduziren. Zunächst sollen näuilich nach dem Bescheide de- Prooin»ial-Schul- Eollegium» die vier neuen hiesigen Gemeindeschulen nicht einen konfessionslosen, sondern in Beziehung auf die in Betracht zu ziehenden Confessio»«» einen paritätischen, sog simultanen Eharacter haben. Es soll, fall» eine genügend« Anzahl Schüler evangelischer und katholischer Eonfession — die jüdisch« Eonfesfion dürfte wohl gar nicht in Betracht kommen, da weder oorausfichrlich eine genügende Anzahl jüdischer Schüler diese neu zu eröffnende Schale besuchen wird, noch zur Zeit geeignete jüdisch« Lehrkräfte vorhanden find, welch« um ein« Lehrstelle bei den hiesigen Gemeindeschule» sich bewerben — jede dieser Schulen besucht, für jeseitigen Religions-Unterricht je ein Lehrer bestimmt werden. Ein« wirkliche Aushebung des konfesfionellea Religionsunterrichtwird in denjenigen Regierungskreisen, welche bei der Ausarbeitung des ne»e« Unterricht-gesetzes betheiligt sind, zunächst nur in Beziehungauf die höheren Lehranstalten zur Erörterung gelangen." Hannover, 16. Sept. In Hinblick auf da» neue Gesetz über die Beurkundung de- Personenstandes hat der Landrabbiner Meyer an die Vorsteher und Lehrer seiner Rabbinatsbezirke ein Rundschreiben erlaffen, dem sich der Landrabbiner zit Hildesheim, 0r. Guttmann, für seinen Bezirk augeschlos- ' ° sen hat. Im ehemaligen Königreich Hannover werden bis jetzt die Geburt»-, Trauung«- und Sterberegister der Jude» amtlich von den beeidigten Vorstehern der Synagogengemeinden. bezirhung»- und ausnahmsweise von besonders dazu t» Pflicht genommenen Listenführern, geführt. Es wird tarn zunächst daraus aufmerksam gemacht, daß nach § 68 des mit de» 1. ' d. MtS. in Kraft tretenden Gesetze» die bisherigen Liste»- führer berechtigt und verpflichtet bleibe», über die bi« Ende .! September eingetragenen Geburten, Trauungen und Sterbe- -1 füll« amtlich« Atteste p» ertheileu; daß «itht» bk Liste» «b-