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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 40. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 40.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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mäßig« ^-eranziehung der Wetzlarer Gemeinde-Mtglieder zu den Gemeindesteuern beschwerte; namentlich wurde darüber geklagt, daß die jüdischen Lehrer und Rabbiner mit einem anderen Maaß als dir christlichen gemessen würden. Unter Anderem hieß es darin: „Entweder sollen alle Geistlichen Communalsteuern zahlen, und dann werden die jüdischen sich nicht weigcrn, oder Alle nicht; aber heute, im Jahrhunderte de« „CulturkampfeS", noch zu sagen: „Du bist ein Jude, und weil Du ein Jude bist, so kannst Du einen Anspruch auf gerechte Anwendung des Gesetzes nicht machen!" das übersteigt di« kühnsten Erwartungen." Ferner war der Wetzlarer Bürgermeister als „allgewaltiger Bürgermeister" bezeichnet worden. Dieser hielt sich beleidigt und erhob bei der SlaalS- Anwaltschast Klage. Die erste Instanz hatte den Beklagten, Herrn E. Sack, freigesprochen. Hiergegen wurde Berufung eingelegt und von Seite» der Ober-StaatSainvaltichafl ausgesührt, daß eS stch hier uni eine Beleidigung handle. Der incrimimrte Satz sei nicht, wie der erste Richter annehme, lediglich ein allgemeines Raisonnement, sondern diese Worte würden dem Bürgermeister direct in den Mttnd gelegt, und ihm Parteilichkeit vorgeworfen, wie dieseauch aus den Worten „allgewaltiger Bürgermeister" hcrvorgehr. Mil Rücksicht auf die vielen Vorstrafen des Angeklagten beantragt er 4 Wochen Gefängniß. Herr vr. Ebner, als Vertheidiger, wies darauf hin, daß cs unbillig sei, immer auf die Vorstrafen zu recurrire»; sie rührten ans der CouflictSzeit her, für welche die Regierung selbst Immunität nachgesucht und erhalten habe; warum solle diese nicht auch dem Beklagten zu Theil werden? Er finde die Sach« nicht danach augethan, daß zwei Gerichte sich einen Morgen lang damit beschäftigen. Ursprünglich habe nur der Ausdruck „allgewaltiger Bürgermeister" die Empfindlichkeit erregt; nur wegen dieses Wortes fei der Strafantrag gestellt worden, und erst nach erlangter Rückantwort habe stch der Bürgermeister dazu verstanden, seinen Antrag auf den ganzen übrigen Inhalt des Artikels au-zudehne» Daß in Wetzlar wirklich konfessionelle Unterscheidungen für die Heranziehung zu den Gemeindelasten maßgebend seien, könne nicht geläugnet werden. In den Worten „ungerechte Handhabung" könne eine Beleidigung nicht erblickt werden. DaS Wort „gerecht" habe eine subjektive und eine objektive Bedeutung; cs bezeichne sowohl Dasjenige, waS den Gesetzen entspreche, wie Denjenigen, der das Recht wolle. Im Volte werben „Gleichheit" und „Gerechtigkeit" für synonym genommen, und „ungerecht" sei „ungleich" in dem vorliegenden Falle gleichzuachten und damit ein wirklich vorhandenes Verhältniß charakterisirt. Der Ausdruck „allgewaltiger Bürgermeister" sei keine Beleidigung, sondern eine Ironie. Wenn die Staats-Anwaltschaft in der Ausführung ihrer Berufung sage: „Würde es nicht als eine Beleidigung empfunden werden, wenn Jemand in derselben Weise von einem Richter behaupten wolle, er sei so sehr in socialen und politischen Vorurtheilen befangen, daß er in Processen, in welchen dc.S sociale und politische Moment in den Vordergrund trete, bei Anwendung der Gesetz« selten oder nie da- Richtige zu treffen vermöge?" so fehle ihm, dem Vertheidiger, hierfür jede Antwort, und nur daS Sprüchlein sei daraus anwendbar von dem Lehrer, der seine Schüler, welche Kirschen genascht, „ob der gestohlnen Kirschen schalt nnd selber scheltend sie gegessen." Er beantragte Freisprechung. DaS Urtheil ging von der Ansicht auS, daß dieser Artikel nicht sowohl als eine Kritik oder ein rein objectivcS Raisonnement über eine ergangene Entscheidung, als vielmehr wie ei» Vorwurf gegen den Bürgermeister Bretschneider anzusehen sei. Wen» die iucrimmirten Worte demselben auch nicht ausdrücklich in den Mund gelegt würden, so könne eS doch nach dem ganzen Zusammenhänge, in welchen» sie vorgebracht worden, keinem Zweifel unterliegen, daß ihm der Borwurf gemacht werden sollte, er sei in religiösen Vorurtheilen so befangen, daß er einer humanen Handhabung de« Gesetze« nicht im Stand« ja, er setz» sich in seiner Allgewalt über da» Gesetz hin- M«, eine Behauptung, dir geeignet sei, den Bürgermeister verächtlich zu machen. Im Hinblick auf die Vorstrafen de« Beklagten Sack wurde auf ein« Gefäugnißstrafe von 14 Dl» gen erkannt. Oesterreich. Pest. Der „Ung. JSraelit" berichtet über den FestgotteSdienst in» hiesigen Tempel, und macht mehrer« Monita, von denen einige auch für manche Gemeinde Deutschlant»« am Orte find. Wir geben dieselben auS diesem Grün!)« auszüglich: „Die rauschenden und brausenden Töne der Orgel, d-r wahrhaft meisterhafte jüdische Synagogengesang, der Ärmlich gutgeschulte Chor: alle» da» bildete ein Ensemble, daS wirklich mustergültig und sowohl der hohen Bedeutung des Feste«, al« auch der andächtig gestimmten Bersammlnng, die an und für sich in so hohen» Grade imponirend, ganz und gar angemessen war. Doch als Herr vr. Kohn nun feine»: Vortrag in gewählter ungarischer Sprache begann, lauschten wir um urs, denn eS schien un» förmlich, als summten und brummt?» alle Geräthe im GotteShause. Der Prediger selbst musste stch inmitten seiner Rede unterbrechen Die Ursache der Unruhe im Auditorium war das ungarische Predigen.. Wie? murrten die meisten Besucher, gehört denn da» Gotteshaus der ungarisch sprechenden Minorität? daß m>»n am ersten Tage Rosch haschana ungarisch predigt? Da« werde in zehn oder zivanzig Jahren geschehen können, da hie ganze jüdische Bevölkerung nur, oder ungarisch auch sprechen werde, nicht aber jetzt schon! Nun wissen wir allerdings nicht und maße» unS auch kein Uriheil zu, inwiefern diese Klage berechtigt ist oder nicht, jedenfalls können wir eS nur bedauern, daß die Stätte!>er Andacht, daS hohe Fest, der Anstand, das Ensemble l»e- GottesdiensteS in so flagranter Weise verletzt wucde! Nicht minder unangenehm berührte unS, daß hie r.nd da Herren, die wahrscheinlich einander selten zu sprech.-n oder zu sehen Gelegenheit haben, iin Vorbeigehen einander die Ho nd zum Gruße reichen, als träfen sie einander auf der Börse oder sonst »oo! . . . Auch daS übliche „Jejascher koach", da« nur störend ist, sollte bereits längst außer Mode gekomnien sein. . . . WaS uns aber zumeist auffiel, daS ist daS kleinliche <steräusch, welches durch die weiten Hallen des GottcShauseS entsteht, so oft irgend ein KrösuS einige hundert Gulden an der Torah. in kleinen Dosen oder in Eßlöffeln, sozusagen, spendet! Wir wissen, wohl, daß selbst eine Pester Gemeinde dieser ostentativen Spenden nicht entrathen kann, ohne Schädigung des Gem.-Säckels ... aber ist eS denn einerseits von Seite des Spenders nöthig 10 „Mischeberach" reciliren zu lassen, um so und so viel zu spenden, und könnte nicht nach einein sofort die ganz« Summe genannt werden, und zivar dem einen Institute so viel, dem andern wieder so viel; anderseits aber könnte daS Publik»»» sein Erstaunen und snne Bewunderung im Interesse der Würde des hohen Hause» nicht in ei»»er minder geräuschvollen Weise zum Ausdrucke bringen??" Man ist wirklich durch diesen Bericht höchlich st überrascht. Orgel und — „Äeschnoder"! Frankreich. Paris. (Monatsbericht der „Alliance Israel. Univ." für Eepteinber.) Reu aufgenommene Mitglieder 118, darunter aus Deutschland 58. AuS dem Schulbericht beinerkrn wir: Bagdad. Das Centralcomite hatte den Wunsch ausgesprochen, daß man in die dortige, von der Alliance gegründete Schule mehr arme Kinder aufnehrie. Der Director, sowie H«.r Lurion, Präsident de» dortigen Eomite'S, bemerken hierauf, e« »verde die« gern geschehen, e« fehle auch nicht an jüdische» Lehrern, da di« vorhandenen ollerdiug« ebensogut 350 wie 150 Schüler unterrichten künilte», aber man brauch« «othwendig noch Lehrer für da« Arabische, -

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