Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 40.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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330 — chließe Jeder auf ftinrit Werth. Der ganz« Religionsunterricht erstreckte sich während der ersten BerwaltungS- und DirectionSjahre dieses Manne« auf Religionsgeschichte, ebenso wurde in den Vorträgen seiner ersten Jahre der Name „Gott" gleichsam künstlich vermieden, Textwoite theilS au? heidnischeu und «Heils aus unseren klassischen Schriften genommen Stoff und Dauer d«S bisherigen Gottesdienstes im Tempel hat er auf'/, reducirt, Kaddisch und Keduscha wird bei jeder Sabbath- und gewöhnlichen Festandacht nur einmal gesprochen, kurz der Minhag Arnheim ist von dem Ritus der ganzen Welt verschieden. Möchte er doch die Frage seinem eigenen Berständniß nahe bringen, ob sein Ritus und seine Vortragsweise auch nur rgend einen erbaulichen Eindruck auf jugendliche oder erwachsene Zuhörer zu machen im Stande ist. Die Thora wird nach dem dreijährigen Cyklus mit beliebiger Weglassung mehrerer Pericopen oorgelesen. Der Wahrheit müssen wir aber die Ehre geben: Seit S Jahren sind seine Schrifterklärungen voll von Ehrfurcht, Vertrauen und Liebe zu Gott — aber Wärme und Gemüth liegt nicht darin, und doch sind gerade dies die Momente, die aus das jugendliche Herz eine Zaubermachl üben. Niemand kann aber geben, was er n cht besitzt. Mein Gewährsmann sagte mir, jedes Wort ist bei ihn, eine Waare, wie ein Sprichwort der Berliner lautet. Wozu mehr? Am Sonntag wird nur eine Stunde, cm Sabbath drei Stunden unterrichtet. Wer indeß kirchlich reformiren will, muß von Religiösitä. ganz durchdrungen sein, er muß religiöse Poesic und ästhetisches Gefühl besitzen und vor allen Dingen kulturhistorische Kenntnisse haben; Eigmmacht aber berechtigt und ermächtigt nickt dazu. Wie heilsam sollte und könnte die Jacobson-Schule besonders für das Judenthum wirken, jetzt gilt es aber blos den« hohen Ziel deS einjährigen Freiwilligendienstes Die Knaben stecken jetzt schon gleichsam im Waffenrock, das Erziehungsprincip beruht aus einem künsttich genährten Corpsgeist, von freier Bewegung kann gar nicht die Rede sein. Jünglinge von: 15. bis 17. Jahre bütfen nicht einmal über ihr Taschengeld verfügen. Der Herr in Cassel sagte mir auch, die Schule habe deshalb solchen Zulauf, weil hauptsächlich Lehrersöhne als Freischüler ausgenommen würden, denn diese Herren empfehlen die Anstau den wohlhabenden Israeliten, sie werden dadurch Agenten der Schule. Die administrative Leitung der Jacobson-Schui» läßt in geschäftlicher Beziehung nichts zu wünschen übrig Alles hat seine Zeit, der rechte Einblick und die rechte Einsicht werden auch hier einmal einkehren. Für heute genug, bald mehr darüber von wohlunterrichteter Seite. P. S. Gern hätte ich auch über die Jacobson'jche Waisenanstalt in Seesen berichtet, hatte aber schon mehrmals keine Zeit sie zu besuchen, und jetzt noch weniger darüber zu berichten. Diese kleine Anstalt soll aber auch einen viel gemächlicher m Anstrich haben und andere Ziele verfolgen, aber ich glaube nicht, daß sie sich dem Einstuß der Jacobson-Schule wird ganz entziehen können. Loscht»!», 11. September. (Gestörtes Begräbniß.) Der „Posen. Z." wird geschrieben: „Vor einiger Zeit kam in einem hiesigen öffentlichen Lokale die Rede auf jüdische Begräbnisse, bei welcher Gelegenheit der daselbst anwesende Districls-Lommiffarius v. G. die Behauptung aufstellte, daß die Juden ihre Leichen in sitzender Stellung begraben, in Folge dessen auch aus den jüdischen Kirchhöfen ein der Gesundheit chädlicher Leichengeruch bemerkbar sei. Natürlich wurde hieraus diese lächerliche Behauptung von anderen anwesenden Personen bekämpft und dem Herrn Eommiffariu» klar gemacht, daß dies nicht möglich, da die Juden hier ebenfalls n Särgen begraben werden, in welchen eine sitzende Stellung wohl undenkbar sei. Herr v. G. blieb jedoch bsi feiner Behauptung und erklärte außerdem, daß er von nun an kein jüdisches Begräbniß hier dulden werde, das nicht früher seine Genehmigung hätte, wozu er sich berechtigt halte, da der jüdische Begräbnitzstatz an der Grenze der Stadt Losch« in auf Territorin« des Dom. Orla liege, also zum Distrikte de» hiesigen Commiffariats gehör«. — Ran sollt« wohl meinen, daß diese Erklärung nur im Spaße geschehe» — doch dem war nicht so. Herr Eommiffariu« v. G. erließ in den nächsten Tagen eine Verfügung an den hiesigen Corporations Vorstand, daß er kein Begräbniß gestatte, da» nicht früher seine Genehmigung habe. Der EorporationSvorstand erwiderte hierauf schriftlich, daß er nur verpflichtet sei, bei« hiesigen Magistrat, resp. der hiesigen Polizetverwaltung di« Genehmigung zum Begräbnisse nachzusuchen, wie eS stet» geschehen, und werde er von dieser Praxi» nicht abgehen. Herr Districts-Commiffarius von G. wollte aber durchaus seine» Willen durchgcführt sehen, und als heute ei» Begräbniß stattfinden sollte, begab sich derselbe in Begleitung eines GenSdarmen im Voraus auf den jüdische» Kirchhof. Bei Ankunft des Leichenzuges trat er an der Thüre des Vorhause» auf dem der jüdischen Gemeinde gehörige» Grund und Boden den« Zuge entgegen, indeni er laut schrie: „Ich verbiete dieses Begräbniß!" Als nun der anwesende Rabbiner mit de« CorporationSvorsteher nähertrelend fragten, mit welchem Rechte er dies verbiete, war seine Erwiederung: „Haben Sie die Erlaubniß hierzu?" Hierauf erklärte der Corporationsvorsteher, daß er die Genehmigung von der Polizeiverwaltung in Koschmin ..habe und da außerdem allen gesetzlichen Vorschriften genügt sei, bitte er, ferner diese» religiösen Akt nicht zu stören. Nun aber trat Herr von G. einige Schritte zurück, zog einen Revolver, laut rufend: „Ich will doch sehen, wer hier dnrchkömmt!" Nun entstand ein großer Lärm durch Slininien aus deni Trauergeleite, welche schrieen, mit welchem Rechte er de» Revolver gezogen. Herr v. G. befahl hierauf dem anwesenden Gensdarmen: „Schreiten Sie ein!" Dieser verhielt sich jedoch ganz passiv, da er wohl einsah, daß rin polizeicheK Einschreiten hier nicht am Platze. Mittlerweile kam auch Herr CommissariuS v. G. zur Einsicht, daß weiter Nicht» zu machen sei, da er füglich da» ganz« Trauergeleite nicht gut nieoerschießeu konnte. Anton steckte den Degr» ein — und verzog sich. Der Schluß diese» Dranlas wird wohl vor dem Staatsanwalt enden, da diese Sache jedenfalls zur Anzeige gelangt. Wir müssen es höchlich bedauern, daß Beamte ihren aus der Bierbank gemachten Behauptungen durch amtliche Maßnahulen einen Schein von Berechtigung aufdrücken wollen. Aber auch abgesehen hiervou, ist das Auftreten des Beamten einer Trauerversammlung gegenüber ein ganz maßloses und muß eine sonst loyale Bevölkerung auf» Höchste erbittern. Wir glauben zuversichtlich, daß eS die Staatsbehörde nicht daran fehlen lassen wird, der schwer gekränkten Judenjchaft von Koschmin eine Genugthuung zu gewähren (Die Genugthuung wird sicherlich nicht auSbleiben, der fragl. Herr v. G. gehört aber wohl weder in ein Amtsbureau noch in ein Gefängniß) Arnsberg, 15. September. Vor einiger Zeit wurde bei der Wahl von Schulrepräsenlanten der evangelischen Schulgemeinde zu Herdecke auch der israelitische Kaufmann Marx zum Schulrepräsenlanten gewählt, weil dort keine jüdisch« Privatschule existirt und die jüdischen Kinder die evangelische Schule besuchen. Die königliche Regierung zu Arnsberg beanstandete diese Wahl, womit sich die Gemeinde jedoch nicht zufrieden erklärte und beim Minister vr. Falk Beschwerde einlegte. Hieraus hat nun, wie der „Eff. Ztg." geschrieben wird, der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten unter dem 13. v. Mt», die Entscheidung getroffen, daß die Wahl von Juden zu Schulrepräsentante» bei einer christlichen Schule dann zulässig ist, wenn in Ermangelung einer öffentliche», beziehungsweise privaten jüdischen Schule in dem betreffende» Verband« der Jude als Hausvater der Schulgemeinde i« Sinne de» Allgemeinen LandrechtS zu betrachten ist, well Echulrepräsentauten mit der eigentlichen Leitting und Beaufsichtigung den Schulwesen» nicht» zu thun haben. Fr«ukf»rt a. M., 28. August. Die Rümmer 54 der „Frankfurter Zeitung" hatte unter den „MitthrilunM aus de» Publikum" eine» Artikel, weicher sich über di« »»gleich-